ARMUT DURCH PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT: VOLLVERSICHERUNG KANN RISIKO DEUTLICH SENKEN - Studie informiert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Prof. Dr. Stefan Sell - Statement zur geplanten Pflegereform 2020/2021

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2020, 08:23

Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen
Blogbeitrag von Stefan Sell vom 06.10.2020
Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Der Anteil der Menschen, die mit ihren Renten (und dem zu verwertenden Vermögen) nicht mehr in der Lage sind, die steigenden Kosten zu decken, so dass die Sozialhilfe nach SGB XII einspringen muss, nimmt (wieder) zu – gerade die Entlastung der kommunalen Sozialhilfe war eines der wichtigsten Motive Anfang der 1990er Jahre gewesen, eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung einzuführen.
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... mbewohner/
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Reformvorschlag von Jens Spahn muss nachgebessert werden

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2020, 15:13

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Reformvorschlag von Jens Spahn muss nachgebessert werden
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Reformvorschlag zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium als nicht weitreichend genug und sozial unausgewogen.

Bislang ist bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Eigenanteil für Pflegebedürftige auf 700 Euro und für maximal 3 Jahre zu begrenzen. Außerdem sollen die Gehälter in der Langzeitpflege auf Tarifniveau erhöht werden. „Die Belastung der Pflegebedürftigen durch die steigenden Eigenanteile sind hier richtig erkannt worden“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, den Vorstoß. „Ob die Lösung des Problems aber mit diesem Vorschlag schon erreicht wird, bezweifeln wir. Die Begrenzung des Eigenanteils muss sozial ausgewogen sein. Alle Menschen mit Pflegebedarf müssen sich eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege leisten können – egal wie viel Rente sie bekommen oder sie angespart haben.“

Der DBfK befürchtet, dass der aktuelle Vorstoß die demografische Entwicklung nicht hinreichend berücksichtig. Es wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Menschen mit Pflegebedarf geben, während die Anzahl der pflegenden Angehörigen sinken wird. „Der Bedarf an professioneller Pflege wird also steigen. Zusammen mit den dringend notwendigen Verbesserungen der Bezahlung des Pflegepersonals und des Personalschlüssels kommen hier hohe Kosten auf das System zu. Die Pflegeversicherung braucht daher dringend eine weitreichende Reform, die diese Entwicklungen auffangen kann. Sie muss auf eine breitere Beitragsbasis gestellt werden, die alle Einkünfte berücksichtigt“, so Bienstein.

Aus Sicht des DBfK muss bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung auch bedacht werden, dass die Kostenbegrenzung einheitlich für den stationären und ambulanten Bereich geregelt wird. „Die Wahl der Versorgung muss vom Bedarf der Pflegebedürftigen bestimmt werden und nicht zur Kostenfrage werden“, mahnt Bienstein. Um die kommenden finanziellen Herausforderungen an die Pflegeversicherung stemmen zu können, empfiehlt der DBfK auch die Zusammenführung der Leistungen aus Sozialer Pflegeversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung und einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss so konzipiert werden, dass er dynamisch zum steigenden Bedarf wächst.

„Der Vorstoß ist also überfällig, muss aber auch nachhaltig gedacht werden, wenn die Reform die bestehenden und kommenden Probleme lösen soll“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
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Spahns Pflegereform: Sollen nun alle ins Heim?

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2020, 06:24

Spahns Pflegereform: Sollen nun alle ins Heim?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ein Konzept für eine lang geforderte Pflegereform vorgelegt. Der Minister will dabei den Eigenanteil für die stationäre Pflege bei 700 Euro monatlich deckeln. Doch was ist mit den zwei Dritteln aller Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden?
Der Vorschlag des Ministers besagt, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen, also maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann noch eine Teilkaskoversicherung, allerdings wird der Eigenanteil dadurch berechenbar. Für viele Pflegebedürftige die in stationären Heimen versorgt werden, sicherlich eine gute Nachricht.

Der Großteil der Pflegebedürftigen wird jedoch ambulant, zuhause in den eigenen vier Wänden versorgt. Dazu Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Holding AG: „Jahrelang hat die Bundesregierung bei der Versorgung von Pflegebedürftigen auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gesetzt. Nun gibt es endlich eine Pflegereform, die aber fast ausschließlich den stationären Sektor im Blick hat. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird einfach nicht beachtet.“ Für die ambulante Versorgung enthält der Reformvorschlag nur eine kleine Änderung: Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Budget, das die pflegenden Familien zudem flexibler einsetzen können. Der geplante Gesamtbetrag von 3.330 Euro im Jahr, wird damit jedoch nur rund 100 Euro höher als die aktuellen Leistungen.

Die Wünsche und Sorgen der Pflegebedürftigen werden ignoriert

Die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige wünschen sich eine Versorgung in der vertrauten, häuslichen Umgebung. Rund 76% aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt - primär durch Angehörige (nicht umsonst als Deutschlands größter Pflegedienst bezeichnet). Dabei ist klar, dass mehrere Versorgungsformen verzahnt zum Einsatz kommen müssen, um eine Rundumversorgung gewährleisten zu können – es ist eine fein orchestrierte Versorgung aus ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Nachbarschaftshilfen, pflegende Angehörige und häufig auch Betreuungskräften aus Osteuropa, die die häusliche Pflege in Deutschland sicherstellen.

„Und genau hierfür sieht Spahn gerade einmal 100 Euro jährlich mehr vor. Den einzigen, denen mit seiner Reform geholfen ist, ist den Vertretern der Pflegeheim-Lobby. Warum wird überhaupt so deutlich zwischen stationärer und ambulanter Versorgung unterschieden – sollten nicht alle Versorgungsformen gleich behandelt und gefördert werden? “, macht Wenz seinen Unmut deutlich. „Was Betroffene unter anderem brauchen, sind bessere und klare Rahmenbedingungen für die geschätzten 700.000 osteuropäischen Betreuungskräfte in rund 300.000 deutschen Privathaushalten. Deren Systemrelavanz spätestens mit der Corona-Pandemie jeder verstanden haben sollte.“


Über die Hausengel Unternehmensgruppe
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als eines der wenigen Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.


Quelle: Pressemitteilung vom 14.102.2020
Kontakt
Hausengel Holding AG | Iris Merkel | Tulpenweg 1 | 35085 Ebsdorfergrund | iris.merkel@hausengel.de | Tel.: +49 (0) 6424 928 37 148 | Mobil: +49 1590 64 66 761
presse@hausengel.de

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BMG legt Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung vor

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2020, 07:20

Deutsches Ärzteblatt vom 10.11.2020:
BMG legt Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung vor
Berlin – Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Darin werden die Vorschläge konkretisiert, die Bundes­ge­sund­heitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang Oktober vor Journalisten gemacht hatte.
Demnach plant das BMG, die Eigenanteile bei den Pflegekosten für die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen. Künftig sollen die Bewohner maximal 700 Euro pro Monat für einen Zeitraum von 36 Monaten für die Pflegekosten bezahlen; den Rest übernehmen die Pflegekassen, heißt es in dem Entwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Eckpunkte zur Pflegereform: Der große Wurf gelingt leider (noch) nicht

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 16:11

Eckpunkte zur Pflegereform: Der große Wurf gelingt leider (noch) nicht

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Pflegereform

In dieser Woche sind weitere Details der geplanten Pflegereform veröffentlicht worden. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Der vzbv begrüßt die geplante Einführung eines Bundeszuschusses aus Steuermitteln zur Sozialen Pflegeversicherung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, etwa Leistungen für pflegende Angehörige. Damit können Beitragszahler entlastet und Beitragssteigerungen abgefedert werden. Auch die seit langem geforderte regelhafte und jährliche Dynamisierung der Leistungssätze in der Pflegeversicherung, mit der Pflegebedürftige entlastet werden sollen, greift das Papier auf. Bedauerlicherweise soll sich die Dynamisierung aber lediglich an der Inflationsrate orientieren und nicht etwa, wie vom vzbv gefordert, auch an der Entwicklung der Bruttoreallöhne. Es ist zu erwarten, dass die Personalkosten in der Pflege steigen. Eine Leistungsdynamisierung, die sich nur an der Inflationsrate orientiert und unterhalb der Lohnsteigerungsrate bleibt, wird so zu einem fortgesetzten Kaufkraftverlust führen.

Auch die geplante Deckelung des pflegebedingten Eigenanteils von 700 Euro für höchstens 36 Monate greift zu kurz. Sie wird zukünftige Erhöhungen infolge der Personalkostensteigerungen zwar besser abfedern können, entlastet aber nicht die heutigen Pflegebedürftigen. Heimbewohner müssen zusätzlich zu den Pflegekosten eben auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bezahlen. Diese belaufen sich im Bundesdurchschnitt bereits auf 1.229 Euro. Insgesamt würde der Eigenanteil mit einem 700-Euro-Deckel also weiterhin bei knapp 2.000 Euro liegen. Dies entspricht dem heutigen bundesweiten Eigenanteil. Angesichts einer Durchschnittsrente von 1.500 Euro ist das für die meisten Pflegebedürftigen bereits jetzt viel zu hoch. Der Vorschlag, die Investitionskosten zukünftig von den Bundesländern bundeseinheitlich mit 100 Euro pro Heimbewohner zu bezuschussen, wird die Verbraucher ebenso wenig spürbar entlasten. Die Investitionskosten reichen derzeit von 288 Euro in Sachsen-Anhalt bis 551 Euro in NRW, sodass ein pauschaler Zuschuss unabhängig von den regionalen Gegebenheiten keinesfalls kostendeckend ist.

Neben der Senkung der Eigenanteile in der stationären Pflege sind mit der Reform auch Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege vorgesehen. Ambulant werden die meisten Pflegebedürftigen weiterhin allein durch Angehörige versorgt. Hier bedarf es mehr Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige in organisatorischer und finanzieller Hinsicht und eine unbürokratischere Leistungsgestaltung. Allerdings macht das Papier keine konkreten Vorschläge, wie pflegende Angehörige zukünftig finanziell besser abgesichert werden können. Abgesehen von der Zusammenlegung der Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget werden anscheinend leider keine weiteren Punkte aus den Diskussionspapieren Entlastungsbudget und Entlastungsbudget 2.0 des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus übernommen, die mehr Flexibilität und Entlastung für die häusliche Pflege versprechen.

Auch die 24-Stunden-Betreuung bleibt ein Stiefkind der Reform. Die meisten älteren Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Viele Familien sehen daher die Beschäftigung einer Betreuungskraft als einzige Alternative zu einer Vollzeitbetreuung im Heim, zumal auch kaum genügend Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Der Vorschlag, zukünftig 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets zur Finanzierung einer Betreuungsperson im eigenen Haushalt heranzuziehen, ist zwar zu begrüßen. Zusätzlich sollte es aber auch möglich sein, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro sowie die Leistungen zur Verhinderungspflege zur Refinanzierung dieser Versorgungsform heranzuziehen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Betreuung im Einklang mit den zuvor definierten gesetzlichen Vorschriften stattfindet."

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2020
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
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Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen - Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2020, 13:52

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (16. November 2020, Nr. 35/2020)


Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht
Deutscher Pflegerat fordert schnellere Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen


Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG)“ betont Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Profession Pflege arbeitet seit langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen. Benötigt werden laut dem von der Universität Bremen vorgelegten Personalbemessungsverfahren für die Langzeitpflege rund 120.000 Vollzeitstellen - überwiegend Pflegeassistenten/innen, aber auch Pflegefachpersonen.

Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führen nach Berechnungen des Deutschen Pflegerats zu höchstens 4,2 min pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 min mit Pflegegrad 5. Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen.

Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sieht nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege (QN 3) verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach drei Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen drei Jahren begonnen werden. Diese Anforderung sollte im Gesetz verbindlicher geregelt werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, diese Anforderung nicht zu erfüllen. Anderenfalls wäre der Aufwand für die Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung größer als der potenzielle Nutzen.

Die Stellenaufstockung ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats bereits in diesem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln. Sichergestellt sein muss, dass es keine zu hohen bürokratischen Hürden seitens der zuständigen Kostenträger gibt, wie beim Stellenförderprogramm für Pflegefachpersonen.

Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, dem Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen muss umgehend erfolgen. Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden.

Zu begrüßen ist, dass die Stellenmehrung nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege führt.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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