Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht
Verfasst: 29.09.2019, 07:08
Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht
BIVA-Pflegeschutzbund fordert verpflichtende gesetzliche Regelungen
Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes Landesheimgesetz verpflichtet zwar die Einrichtungen, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien erhält eine ausreichende, neutrale Schulung, die die Mitglieder über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklärt. „Hier brauchen wir verpflichtende und kontrollierbare Regelungen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, „denn eine gut funktionierende Bewohnervertretung kann das Leben der Menschen in einer Einrichtung deutlich verbessern.“
Bewohnervertretungen in Pflegeheimen werden von den Bewohnern gewählt. Sie sollen die Interessen der Mitbewohner wahrnehmen und sie gegenüber der Leitung vertreten. Dadurch sollen sie für die Verbesserung der Qualität in der Einrichtung sorgen. Wie sie das erreichen können, wissen die meisten jedoch nicht.
Seit vielen Jahren bietet der BIVA-Pflegeschutzbund für Bewohnervertretungen neutrale, juristisch fundierte Schulungen an. Doch nur ein Bruchteil der rund 12.000 Einrichtungen nimmt diese Angebote wahr. Andere Bewohnerschulungen gibt es in Deutschland kaum. Zwar bieten einige Betreiber interne Informationsveranstaltungen an. Doch bestehen hier Zweifel an der Neutralität. „Das ist vergleichbar mit der Schulung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber“, sagt Stegger. „Es ist kaum zu erwarten, dass durch eine solche Schulung Bewohner lernen, wie sie sich auch einmal gegen einen Betreiber durchsetzen können.“ In einigen wenigen Bundesländern sollen die kommunalen Heimaufsichten als neutrale Institutionen die Beiräte schulen. Doch fast überall sind die Heimaufsichten mit dieser Aufgabe personell überfordert.
Betreiber und Heimleiter begründen den Verzicht auf Schulungen häufig mit den damit verbundenen Kosten oder damit, dass die Bewohnerschaft aufgrund fortgeschrittener Demenz nicht in der Lage sei, einer Schulung geistig zu folgen.
„Aus unserer Sicht, sind diese Gründe vorgeschoben“, sagt Stegger, „Leitung und Betreiber haben nach unserer Erfahrung kein Interesse an einer selbstbewussten und dadurch unbequemen Bewohnervertretung, die ihre Rechte kennt.“ Gegen das Kostenargument spricht, dass selbst kostenlose, öffentlich geförderte Schulungen nur in geringem Umfang nachgefragt werden.
Außerdem haben alle Einrichtungen die Möglichkeit Kandidaten zu gewinnen, die der Aufgabe gewachsen sind, indem sie Angehörige bitten, sich zur Wahl zu stellen. In allen Landesheimgesetzen ist ein solcher Weg vorgesehen. Leider geben Betreiber diese Information nur in seltenen Fällen an die Angehörigen weiter.
In Zukunft muss deshalb in allen Heimgesetzen das Recht jeder Bewohnervertretung auf eine neutrale Schulung verankert sein. Dafür muss ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Angehörige oder gesetzliche Vertreter darüber informiert werden, dass sie sich in die Bewohnervertretung wählen lassen können. Die ordnungsgemäße Durchführung muss von den Heimaufsichten kontrolliert werden.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll
Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2019
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
>>> https://www.biva.de/biva-pflegeschutzbu ... egelungen/
BIVA-Pflegeschutzbund fordert verpflichtende gesetzliche Regelungen
Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes Landesheimgesetz verpflichtet zwar die Einrichtungen, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien erhält eine ausreichende, neutrale Schulung, die die Mitglieder über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklärt. „Hier brauchen wir verpflichtende und kontrollierbare Regelungen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, „denn eine gut funktionierende Bewohnervertretung kann das Leben der Menschen in einer Einrichtung deutlich verbessern.“
Bewohnervertretungen in Pflegeheimen werden von den Bewohnern gewählt. Sie sollen die Interessen der Mitbewohner wahrnehmen und sie gegenüber der Leitung vertreten. Dadurch sollen sie für die Verbesserung der Qualität in der Einrichtung sorgen. Wie sie das erreichen können, wissen die meisten jedoch nicht.
Seit vielen Jahren bietet der BIVA-Pflegeschutzbund für Bewohnervertretungen neutrale, juristisch fundierte Schulungen an. Doch nur ein Bruchteil der rund 12.000 Einrichtungen nimmt diese Angebote wahr. Andere Bewohnerschulungen gibt es in Deutschland kaum. Zwar bieten einige Betreiber interne Informationsveranstaltungen an. Doch bestehen hier Zweifel an der Neutralität. „Das ist vergleichbar mit der Schulung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber“, sagt Stegger. „Es ist kaum zu erwarten, dass durch eine solche Schulung Bewohner lernen, wie sie sich auch einmal gegen einen Betreiber durchsetzen können.“ In einigen wenigen Bundesländern sollen die kommunalen Heimaufsichten als neutrale Institutionen die Beiräte schulen. Doch fast überall sind die Heimaufsichten mit dieser Aufgabe personell überfordert.
Betreiber und Heimleiter begründen den Verzicht auf Schulungen häufig mit den damit verbundenen Kosten oder damit, dass die Bewohnerschaft aufgrund fortgeschrittener Demenz nicht in der Lage sei, einer Schulung geistig zu folgen.
„Aus unserer Sicht, sind diese Gründe vorgeschoben“, sagt Stegger, „Leitung und Betreiber haben nach unserer Erfahrung kein Interesse an einer selbstbewussten und dadurch unbequemen Bewohnervertretung, die ihre Rechte kennt.“ Gegen das Kostenargument spricht, dass selbst kostenlose, öffentlich geförderte Schulungen nur in geringem Umfang nachgefragt werden.
Außerdem haben alle Einrichtungen die Möglichkeit Kandidaten zu gewinnen, die der Aufgabe gewachsen sind, indem sie Angehörige bitten, sich zur Wahl zu stellen. In allen Landesheimgesetzen ist ein solcher Weg vorgesehen. Leider geben Betreiber diese Information nur in seltenen Fällen an die Angehörigen weiter.
In Zukunft muss deshalb in allen Heimgesetzen das Recht jeder Bewohnervertretung auf eine neutrale Schulung verankert sein. Dafür muss ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Angehörige oder gesetzliche Vertreter darüber informiert werden, dass sie sich in die Bewohnervertretung wählen lassen können. Die ordnungsgemäße Durchführung muss von den Heimaufsichten kontrolliert werden.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll
Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2019
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
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