Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht

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Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2019, 07:08

Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht
BIVA-Pflegeschutzbund fordert verpflichtende gesetzliche Regelungen

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Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes Landesheimgesetz verpflichtet zwar die Einrichtungen, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien erhält eine ausreichende, neutrale Schulung, die die Mitglieder über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklärt. „Hier brauchen wir verpflichtende und kontrollierbare Regelungen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, „denn eine gut funktionierende Bewohnervertretung kann das Leben der Menschen in einer Einrichtung deutlich verbessern.“
Bewohnervertretungen in Pflegeheimen werden von den Bewohnern gewählt. Sie sollen die Interessen der Mitbewohner wahrnehmen und sie gegenüber der Leitung vertreten. Dadurch sollen sie für die Verbesserung der Qualität in der Einrichtung sorgen. Wie sie das erreichen können, wissen die meisten jedoch nicht.
Seit vielen Jahren bietet der BIVA-Pflegeschutzbund für Bewohnervertretungen neutrale, juristisch fundierte Schulungen an. Doch nur ein Bruchteil der rund 12.000 Einrichtungen nimmt diese Angebote wahr. Andere Bewohnerschulungen gibt es in Deutschland kaum. Zwar bieten einige Betreiber interne Informationsveranstaltungen an. Doch bestehen hier Zweifel an der Neutralität. „Das ist vergleichbar mit der Schulung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber“, sagt Stegger. „Es ist kaum zu erwarten, dass durch eine solche Schulung Bewohner lernen, wie sie sich auch einmal gegen einen Betreiber durchsetzen können.“ In einigen wenigen Bundesländern sollen die kommunalen Heimaufsichten als neutrale Institutionen die Beiräte schulen. Doch fast überall sind die Heimaufsichten mit dieser Aufgabe personell überfordert.
Betreiber und Heimleiter begründen den Verzicht auf Schulungen häufig mit den damit verbundenen Kosten oder damit, dass die Bewohnerschaft aufgrund fortgeschrittener Demenz nicht in der Lage sei, einer Schulung geistig zu folgen.
„Aus unserer Sicht, sind diese Gründe vorgeschoben“, sagt Stegger, „Leitung und Betreiber haben nach unserer Erfahrung kein Interesse an einer selbstbewussten und dadurch unbequemen Bewohnervertretung, die ihre Rechte kennt.“ Gegen das Kostenargument spricht, dass selbst kostenlose, öffentlich geförderte Schulungen nur in geringem Umfang nachgefragt werden.
Außerdem haben alle Einrichtungen die Möglichkeit Kandidaten zu gewinnen, die der Aufgabe gewachsen sind, indem sie Angehörige bitten, sich zur Wahl zu stellen. In allen Landesheimgesetzen ist ein solcher Weg vorgesehen. Leider geben Betreiber diese Information nur in seltenen Fällen an die Angehörigen weiter.
In Zukunft muss deshalb in allen Heimgesetzen das Recht jeder Bewohnervertretung auf eine neutrale Schulung verankert sein. Dafür muss ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Angehörige oder gesetzliche Vertreter darüber informiert werden, dass sie sich in die Bewohnervertretung wählen lassen können. Die ordnungsgemäße Durchführung muss von den Heimaufsichten kontrolliert werden.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2019
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Beiräte in Altenheimen werden von der Außenwelt abgeschottet

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2019, 07:26

Beiräte in Altenheimen werden von der Außenwelt abgeschottet

Bonn. Mehr als die Hälfte der Altenheime in Deutschland verhindern die direkte Kontaktaufnahme Außenstehender mit dem gewählten Bewohnerbeirat. Diese Erfahrung machte der BIVA-Pflegeschutzbund im Rahmen einer Telefonaktion. 3.000 Einrichtungen in ganz Deutschland – knapp ein Viertel aller Heime – wurden angerufen, um den Namen des oder der Vorsitzenden des Bewohnerbeirates zu erfahren. Nur 42 Prozent gaben den Namen bekannt. Der BIVA-Pflegeschutzbund übt deutliche Kritik an dieser Praxis.
Der BIVA-Pflegeschutzbund wollte die Beiratsvorsitzenden namentlich anschreiben, um ihnen die Teilnahme an einem Projekt vorzuschlagen, das von der Bundesregierung unterstützt wird. Zuvor hatte man erfahren müssen, dass an den „Beirat“ adressierte Briefe sehr häufig nicht ankamen. Da die Namen der gewählten Vertreter – oder ersatzweise der Fürsprecher – auf kaum einer Website eines Heimes bekannt gemacht werden, griffen die Pflegeschützer nach dem Hörer und erklärten dabei auch den Grund für ihre Nachfrage.
Den Namen bewusst nicht genannt haben 52 Prozent der befragten Einrichtungen. Am häufigsten verwiesen die Angesprochenen auf den angeblichen Datenschutz. Andere behaupteten rundheraus, es bestünde kein Interesse an der Teilnahme am Projekt oder die Heimleitung selbst wolle das Schreiben an den Beirat weiterleiten. Außerdem erklärten 193 Einrichtungen (6,4 Prozent), sie verfügten über keinen Beirat und keinen Fürsprecher, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein weiterer angeführter Grund: Man müsse den Beirat schützen, denn er bestünde nur aus demenziell Erkrankten. Deshalb fordert der Pflegeschutzbund bereits seit langem, dass Beiräte durch die Wahl von Externen oder Angehörigen gestärkt werden müssen. Doch diese Möglichkeit ist zwar in allen Landesheimgesetzen vorgesehen, wird aber nur von wenigen Heimen aktiv unterstützt.
Deutliche Kritik äußert der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes Dr. Manfred Stegger an dieser Praxis der faktischen Abschottung. „Statt Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, verhalten sich viele Einrichtungen ähnlich wie „totale Institutionen“. Die Einrichtung maßt sich an, die Kontakte der Beiratsmitglieder zu steuern. Das bedeutet Schwächung und Entmündigung dieses Gremiums, das eigentlich selbstbewusst die Interessen der Bewohner gegenüber Leitung und Betreiber vertreten soll.“ Nicht selten werde sogar die Post für den Beirat vorab geöffnet, erklärt Stegger. „Wer Teilhabe anstrebt, muss ermöglichen, dass Vereine, Kommunalpolitiker oder engagierte Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt mit der Bewohnerschaft über den Beirat aufnehmen können.“
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, dass die Namen der Beiräte und Fürsprecher – ähnlich wie die der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern – verpflichtend auf den Webseiten der Häuser und in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2019
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Bewohnerbeiräte in Altenheimen brauchen ein garantiertes Budget

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2019, 13:35

Bewohnerbeiräte in Altenheimen brauchen ein garantiertes Budget

Bonn. Bewohnerbeiräte in Altenheimen können ohne finanzielle Mittel ihre Rechte nicht wahrnehmen. Laut Gesetz dürfen sich Beiräte zwar zur Unterstützung ihrer Arbeit externe fachliche Beratung holen. Doch fehlt ihnen dafür ein eigenes Budget.
Bewohnerbeiräte sind die gewählten Vertreter aller Bewohner eines Pflegeheims. Sie haben gesetzlich festgelegte Rechte und Aufgaben. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht vergütet, darf aber auch keinen finanziellen Nachteil darstellen. Anfallende angemessene Kosten ihrer Tätigkeit müssen daher von den Einrichtungen erstattet werden. Doch ohne eigenes Budget sind sie in jedem Einzelfall darauf angewiesen, dass die Heimleitung die Ausgabe auch für angemessen hält.
Das ist besonders in drei Bereichen zu spüren: Es fehlt ihnen die Möglichkeit, eigenständig Schulungen anzufordern, die sie fachlich kompetent und neutral über ihre Rechte aufklären. Es fehlt ihnen auch an eigenen Mitteln, sich einen fachkundigen Berater bei der Beurteilung der verhandelten Heimentgelte heranzuziehen – eines der stärksten Rechte, das den Beiräten zusteht. Auch können sie nicht den Mitgliedsbeitrag in einem Interessenverband ihrer Wahl aufbringen, auch wenn ihnen das in manchen Heimgesetzen, wie beispielsweise in Hamburg, ausdrücklich zusteht.
In allen Fällen müssen sie sich an die Leitung wenden und um die notwendigen Gelder bitten. Davor scheuen sich die meisten. Entweder, weil sie den Eindruck haben, dass das Geld in ihrer Einrichtung stets knapp ist, oder weil sie wissen, dass dieses Geld auf die Eigenanteile der Bewohner umgelegt wird. Auch wenn es sich bei der Wahrnehmung der Bewohnerinteressen um vergleichsweise geringe Beträge handelt, wagen nur wenige, die Forderungen an die Einrichtungsleitung zu stellen.
Ganz anders die Situation im Nachbarland Niederlande, wo es zu den Aufgaben der Heimbetreiber gehört, ein Budget mit den sogenannten Klientenräten auszuhandeln, ein Budget, das von diesen selbst verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einem Interessenverband, Schulungen und Beratungen sind darin selbstverständlich enthalten. Bewohnervertretungen können über die Ausgabe des Budgets selbstständig entscheiden.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert eine ähnliche Regelung auch in Deutschland, die den Beiräten in Altenheimen einen eigenen Handlungsspielraum eröffnet, ohne jedes Mal bei der Leitung als Bittsteller auftreten zu müssen. „Solange dies nicht geregelt ist, verfügen die Beiräte in Deutschland nur über Scheinrechte“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbund.
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Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2019
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BIVA begrüßt Unterstützung von Heimbeiräten durch den Pflegebevollmächtigen

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2019, 06:30

BIVA begrüßt Unterstützung von Heimbeiräten durch den Pflegebevollmächtigen

Berlin. Mit der Absicht, Bewohnervertretungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, lud der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Beiratsmitglieder aus ganz Deutschland zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin ein. „Bestehende Rechte endlich umsetzen“ sei der nächstliegende Schritt zur Stärkung dieser Gremien, mahnte Ulrike Kempchen an, Leiterin Recht des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Teilnehmerin des Podiums verwies sie dabei beispielhaft auf Nordrhein-Westfalen, wo zwar im Landesgesetz geregelt sei, dass Heime für die Kosten von Beiratsschulungen aufkommen müssten, aber nur ein Bruchteil der Einrichtungen diese Schulungen auch anbiete. Sie erwähnte auch Hamburg, wo festgelegt sei, dass die Mitgliedschaft von Beiräten in einem Interessenverband vom Heim übernommen werden müsse, aber dies so gut wie nie erfolge.
Generell wurde die ungleiche Gesetzgebung in den Ländern bezüglich der Heimmitwirkung kritisiert. Den wissenschaftlichen Hintergrund dafür lieferte ein neues Gutachten von Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg, das auf der Veranstaltung vorgestellt wurde. Die Bedeutung der Heimmitwirkung als Instrument der Teilhabe, der demokratischen Mitgestaltung des eigenen Lebensraumes und als Verbraucherschutzinstrument wurde darin vorbehaltlos unterstrichen. Zugleich wurde eine stärkere Öffnung in die kommunale Gesellschaft gefordert. Beiräte brauchten mehr Unterstützung durch Angehörige und engagierte Externe, um sich Gehör zu verschaffen. Hier könnten alle Landesheimgesetze einfachere Möglichkeiten zur Einbindung von Externen schaffen.
Angemahnt wurde von anwesenden Vertretern aus den Beiräten mehr Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten von Beiräten. Dieser müsste sowohl für Bewohner als auch für Führungs- und Pflegepersonal verbessert werden. Nur wenn die Leitung und das Personal in der Einrichtungen informiert seien, könnten sie die Arbeit der Beiräte angemessen unterstützen.
Eine Vertreterin des niederländischen LOC-Verbands, des Dachverbandes der „Klientenräte“, schilderte die weitreichenden Rechte der niederländischen Bewohnervertretungen, die vom LOC sowohl einzeln beraten, als auch in der Politik vertreten würden.
Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht sich durch die Veranstaltung in seiner Arbeit bestärkt. Die Unterstützung von Bewohnervertretungen gehört seit seiner Gründung vor 45 Jahren zu einer der Kernaufgaben des Vereins. „Wir hoffen, dass die Politik diesen Bemühungen jetzt spürbaren Rückenwind verleiht“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.
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Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2019
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