Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

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Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Beitrag von WernerSchell » 01.09.2019, 06:20

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Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster vom 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19 ER -
>>> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_m ... 19_ER.html


Das SG Münster hat entschieden, dass ein Versicherter dann keinen Anspruch darauf hat, dass die häusliche Krankenpflege durchweg vom selben Pflegedienst durchgeführt wird, wenn andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste die Krankenpflege ebenfalls fachgemäß durchführen können und keine persönliche, einen Wechsel erschwerende Bindung des Versicherten an eine bestimmte Pflegeperson vorliegt.

Im vorliegenden Fall hatte die Krankenkasse einer zwölfjährigen, nach einem Ertrinkungsunfall multipel behinderten Versicherten aus dem Kreis Coesfeld sog. häusliche Krankenpflege (u.a. Absaugen der oberen Luftwege, Krankenbeobachtung) in einem Umfang von 50 Stunden/Woche bewilligt. Nachdem der bisherige Pflegedienst seinen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse zu Ende Juni 2019 gekündigt und eine weitere Pflegetätigkeit von einer höheren Bezahlung abhängig gemacht hatte, beantragte die Versicherte durch ihre Eltern vorsorglich gerichtlichen Rechtsschutz mit dem Ziel, die Krankenkasse zur Weiterversorgung mit dem bisherigen Pflegedienst auch über Juni 2019 hinaus zu verpflichten.

Das SG Münster hat den Eilantrag abgelehnt.

Nach Auffassung des Sozialgerichts sind zwei andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste ebenfalls in der Lage, die Intensivpflege des Mädchens ab Juli 2019 sicherzustellen. Da der bisherige Pflegedienst in der Vergangenheit offenbar mehrere Pflegepersonen eingesetzt habe, sei auch keine persönliche Bindung der Versicherten zu einer bestimmten Pflegeperson erkennbar, die – auch unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten – einem Wechsel des Pflegedienstes entgegenstehen könnte. Der Krankenkasse sei bei einem solchen Sachverhalt der Wechsel von einem teureren hin zu einem preiswerteren Pflegedienst zu ermöglichen, auch um im Interesse der anderen Versicherten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu genügen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 28.06.2019

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Ärzte Zeitung vom 28.08.2019:
Sozialgericht
Pflegedienst kann wechseln

... (weiter lesen unter) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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