Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten stoppen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2020, 07:41

Siehe die weiteren Erörterungen zum Thema unter >>> viewtopic.php?f=4&t=23548
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WernerSchell
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Neue Regeln für die Intensivpflege

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2020, 14:40

Neue Regeln für die Intensivpflege
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Der Gesetzentwurf (19/19368 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf ) der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.
Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.
Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme als Satzungsleistung auch für den Fall anbieten, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten bessert und eine außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist.
Wenn bei Beatmungspatienten eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Dazu werden Anreize gegeben und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Ohne einen Entwöhnungsversuch drohen Vergütungsabschläge. Nur geprüfte Pflegedienste sollen eine außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.
Der Gesetzentwurf sieht auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden. Wenn Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen, sind die Krankenkassen daran gebunden. Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage (ambulant) beziehungsweise drei Wochen (stationär) festgelegt.
Außerdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt. So soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung zur Reha wählen, halbiert werden. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen wird gestrichen.
Um Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen besser bezahlen zu können, wird die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben. Auf Bundesebene sollen Rahmenempfehlungen geschlossen werden, um einheitliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge zu schaffen.
Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Mitteilung vom 22.05.2020
Deutscher Bundestag
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Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung ...

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2020, 17:34

Blogbeitrag von Professor Dr. Stefan Sell vom 21.06.2020:


Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung aus dem eigenen Haushalt

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat es doch wirklich nur gut gemeint: Im August des vergangenen Jahres wurde aus seinem Ministerium berichtet: »Beatmungspatientinnen und -patienten sollen nach dem Krankenhausaufenthalt besser betreut werden … Danach sollen die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden.« Um das zu erreichen, habe man den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv- pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Das hört sich doch alles ganz ordentlich an. Dieser erste Aufschlag wurde hier am 24. August 2019 unter der Überschrift RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben detailliert beschrieben – und der Knackpunkt, der verständlicherweise zahlreiche Proteste der Betroffenen und ihrer Organisationen ausgelöst hat, wurde in dem damaligen Beitrag hervorgehoben:
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... gkv-ipreg/
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Deutscher Pflegerat: „Das Wahlrecht der Patienten darf nicht eingeschränkt werden“

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2020, 15:56

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (01. Juli 2020, Nr. 25/2020)


Deutscher Pflegerat: „Das Wahlrecht der Patienten darf nicht eingeschränkt werden“

Der Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes enthält nach wie vor Fehlanreize der intensivpflegerischen Versorgung
Am morgigen Donnerstag (02. Juli 2020) soll vom Deutschen Bundestag der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG ) beschlossen werden.

„Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wurde über mehrere Monate lang beraten und mehrfach nachgebessert, doch noch immer bleiben einige Regelungen unbefriedigend“, mahnt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). „Intensivpflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, bekommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen erstattet, sogar auch dann, wenn sie keine Intensivpflegebedürftige mehr sind. Pflegebedürftige in Heimen, die generell keine Intensivpflege benötigen, müssen diese Kosten dagegen selber aufbringen. Ambulant versorgte Intensivpflegebedürftige müssen sie ohnehin als Eigenleistung tragen.

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz würde damit die Wahlfreiheit des Versicherten zu Lasten der ambulanten Versorgungsform untergraben. Die vollständige Kostenübernahme der intensivpflegerischen Versorgungen im stationären Bereich schafft keine Fehlanreize ab, sondern kehrt diese um.

Was den Ort der Versorgung angeht, so soll ihm laut den Nachbesserungen im Gesetzentwurf dann entsprochen werden, wenn die Wünsche des Versicherten berechtigt sind. ´Berechtigte Wünsche´ sind jedoch ein unbestimmter Begriff, der unnötigen Interpretationsspielraum lässt. Der Deutsche Pflegerat fordert daher bereits jetzt auch an dieser Stelle die umgehende Nachbesserung des Gesetzes. Den Wünschen der Versicherten nach dem Ort der Versorgung muss entsprochen werden. Das Wahlrecht der Patienten darf nicht eingeschränkt werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Intensivpflegegesetz erhält entscheidende Änderungen = Erst Krach, dann Konsens =

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2020, 16:25

Ärzte Zeitung vom 01.07.2020:
Erst Krach, dann Konsens
Intensivpflegegesetz erhält entscheidende Änderungen

Der Widerstand gegen das Intensivpflegegesetz war groß. Mit Änderungen in letzter Minute wird die Teilhabe der Pflegebedürftigen nun gestärkt.
Von Dr. Florian Staeck und Thomas Hommel
Berlin. Auf den letzten Metern hat die Koalition beim Intensivpflegegesetz (GKV-IPReG) nochmals Änderungen vorgenommen. Begleitet wurden die Verhandlungen von einer Kraftprobe innerhalb der Koalitionsfraktionen.
Der Gesundheitsausschuss gab am Mittwoch grünes Licht für den veränderten Entwurf. Er soll am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden.
Umstritten war insbesondere ein Passus, der Krankenkassen unter Umständen berechtigt hätte, den Ort der Pflege eines Versicherten von zu Hause in eine stationäre Einrichtung zu verlegen. Dagegen hatte es massive Proteste von Betroffenenverbänden gegeben. Nun wird klargestellt, dass die Krankenkasse „berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen hat“, heißt es in dem Änderungsantrag, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 1BFAB34ED9
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Bundestag beschließt Intensiv­pflegegesetz – die Kritik bleibt

Beitrag von WernerSchell » 04.07.2020, 06:27

Deutsches Ärzteblatt vom 03.07.2020:
Bundestag beschließt Intensiv­pflegegesetz – die Kritik bleibt
Berlin – Das umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist gestern im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD be­schlossen worden. Dem Beschluss gingen monatelange Proteste von schwerbehinderten und beatmeten Menschen sowie deren Betreuern und Interessenvertretungen voraus, die zuletzt durch die Coronapandemie ausgebremst worden waren.
Laut den Kritikern schränkt die neue Gesetzgebung die Möglichkeit einer Betreuung im eigene Zuhause stark ein. Betroffene müssten eine Zwangsverlegung in eine Pflegeein­rich­tung fürchten. Die Opposition kündigte an, Schritte gegen die neue Gesetzgebung zu prüfen.
Erst am späten Dienstag hatte es in dieser Woche noch letzte Nachbesserungen an dem Papier gegeben. Einige Passagen in der Ursprungsfassung des Gesetzes, die bereits vor knapp einem Jahr vorlag, hatte damals bei vielen Betroffenen für Aufruhe gesorgt.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/33 ... 75-1ffuq0s
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Das Intensivpflegegesetz (IPReG) gefährdet immer noch die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2020, 07:12

0711 /18. September 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Nicht noch mehr Vertrauen verspielen!

"Das Intensivpflegegesetz (IPReG) gefährdet immer noch die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf. Sie können damit gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen werden. Trotzdem wird das Gesetz heute den Bundesrat passieren", erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der 93. Sitzung des Bundesrates in Berlin. "Trotz aller erstrittenen Änderungen bleibt das Gesetz ein Risiko für die Betroffenen. Deshalb protestieren sie heute erneut, und diesen Protest unterstütze ich: Ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch gut, dass man die Bundesregierung bittet, seine Umsetzung eng zu begleiten und bei Bedarf gesetzgeberisch initiativ zu werden. Das muss die Regierung sowieso tun." Pia Zimmermann weiter:

"Deshalb wenden sich heute sechs Bundestagsabgeordnete der Oppositionsparteien LINKE, GRÜNE und FDP in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA erarbeitet die Richtlinie zur Umsetzung des IPReG. Diese Richtlinie muss ausschließen, dass Menschen mit Intensivpflegebedarf gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen werden. Es darf außerdem keine Leistungskürzungen in der Behandlungspflege geben. Diesen Brief habe ich unterschrieben. Und ich fordere, diese Richtlinie transparent zu erarbeiten. Die Betroffenen und ihre Initiativen müssen aktiv darin eingebunden werden. Betroffene sollen selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie leben - auch wenn sie dauerhaft beatmet werden."

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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