Notfallversorgung patientengerecht gestalten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Notfallversorgung patientengerecht gestalten

Beitrag von WernerSchell » 22.07.2019, 13:56

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So verbessern wir die Notfallversorgung

Notaufnahmen sind zu häufig völlig überfüllt. Und unter den Patienten dort sind viele, denen woanders schneller und besser geholfen werden könnte. Oftmals ließe sich die Behandlung eines weniger akuten Falls am folgenden Wochentag ambulant klären oder der Notdienst der niedergelassenen Ärzte könnte weiterhelfen. Die Folge: Menschen, die im Notfall auf die Hilfe einer Notfallambulanz angewiesen sind, warten dort viel zu lange. Und der Unmut der Wartenden wächst. Das wollen wir ändern:

1. Wir schaffen gemeinsame Notfallleitstellen, erreichbar unter 112 oder 116117 > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... d-typo.svg
2. Bestimmte Krankenhäuser richten integrierte Notfallzentren ein, um Patienten direkt an die richtige Stelle zu leiten > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... tml#c14508
3. Rettungsdienst künftig eigenständiger medizinischer Leistungsbereich > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... tml#c14520


1. Wir schaffen gemeinsame Notfallleitstellen, erreichbar unter 112 oder 116117
Zur Verbesserung der Patientensteuerung werden gemeinsame Notfallleitstellen gebildet, die über die Rufnummern 112 und 116 117 erreichbar sind. Beide Rufnummern laufen damit nicht mehr in unterschiedlichen, sondern in gemeinsamen Leitstellen zusammen. In diesen Notfallleitstellen werden Patienten auf der Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung (Triage) in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Dies kann sein der Rettungsdienst, ein integriertes Notfallzentrum oder - während der Sprechstundenzeiten - eine vertrags­ärztliche Praxis. Damit der Bund die erforderlichen Regelungen zur Organisation der Rettungsleitstellen treffen kann, erfolgt eine Grundgesetzänderung, mit der dem Bund die entsprechende Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wird.

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2. Bestimmte Krankenhäuser richten integrierte Notfallzentren ein, um Patienten direkt an die richtige Stelle zu leiten
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, künftig integrierte Notfallzentren (INZ) in vom Land im Rahmen der Krankenhausplanung bestimmten Krankenhäusern (Notfallversorgungsplanung) einzurichten und zu betreiben. Hierbei haben Sie die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß Beschluss vom 19. April 2018 über das Notfallstufensystem in Krankenhäusern zu berücksichtigen. Die INZ sind erste Anlaufstelle für alle gehfähigen Notfallpatienten sowie Patienten, die dem INZ von der Notfallleitstelle zugewiesen wurden und können auch direkt vom Rettungsdienst angesteuert werden. Bestehende Bereitschaftsdienst- und Portalpraxen werden sukzessive vollständig in das INZ überführt.

In den INZ werden eine zentrale Anlaufstelle („Ein-Tresen-Prinzip“), der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV und die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses integriert.

Durch die zentrale Anlaufstelle im INZ erfolgt entweder die Überprüfung der 1. Triage der Notfallleitstelle, oder eine erstmalige Triagierung mit Zuweisung des Patienten in die richtige Versorgungsebene. In der Anlaufstelle ist daher zu entscheiden, ob der Patient im Rahmen einer Erstversorgung behandelt werden kann, er einer sofortigen weitergehenden Untersuchung im Krankenhaus bedarf, eine unmittelbare stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist, oder ob der Patient - ggf. nach einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation - an eine Vertragsarztpraxis verwiesen werden kann.

Nach der Triagierung durch die zentrale Anlaufstelle erfolgt dann abhängig vom Behandlungsbedarf entweder eine weitergehende Untersuchung oder Behandlung im Krankenhaus, ggf. mit stationärer Aufnahme oder der Verweis an eine Vertragsarztpraxis.

Steuerung des Patientenzutritts in stationäre Notfalleinrichtungen durch geeignete Instrumente. Soweit möglich sollen Patienten motiviert werden, im Notfall nur solche Krankenhäuser aufzusuchen, an denen INZ eingerich­tet sind, da nicht an allen Krankenhäusern INZ eingerichtet werden können und sollen.

Zur Vergütung der künftigen Notfallversorgung in den INZ schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam Verträge. Die Vergütung der Leistungen der INZ ist orts- und betreiberunabhängig zu gestalten und setzt sich aus einer Grundpauschale und einer Vergütung pro Fall zusammen. Die Leistungen werden dem INZ unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Die Vergütung der INZ erfolgt extrabudgetär. Die Refinanzierung erfolgt durch Bereinigungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Klinikbudgets.

3. Rettungsdienst künftig eigenständiger medizinischer Leistungsbereich
Angesichts der gewachsenen Bedeutung des Rettungsdienstes für die präklinische Versorgung wird der Rettungsdienst als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im SGB V geregelt.

Die Verknüpfung der Kostenübernahme für einen Rettungsdiensteinsatz mit einem Transport ins Krankenhaus entfällt, um nicht notwendige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Die von den Krankenkassen zu tragende Verantwortung für die Finanzierung der Rettungsdienstleistungen wird eindeutig von der Verantwortung der Länder für die Investitions- und Vorhaltekosten der Rettungsdienstinfrastruktur abgegrenzt.

Die Krankenkassen erhalten auf Länderebene erweiterte Mitwirkungs- und Verhandlungsmöglichkeiten bei wesentlichen Fragen der Ausgestaltung des Rettungsdienstes (Planung, Festsetzung der Höhe von Benutzungsgebühren usw.).

Damit der Bund alle insoweit erforderlichen Regelungen treffen kann, erfolgt eine Grundgesetzänderung, mit der dem Bund die entsprechende Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wird.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rgung.html
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Reform der Notfallversorgung - Gesetzliche Regelung in Vorbereitung

Beitrag von WernerSchell » 22.07.2019, 14:00

Rheinische Post am 22.07.2019:
Überfüllte Krankenhäuser
Spahn will Notaufnahmen entlasten

Berlin Patienten mit vergleichsweise harmlosen Leiden sollen künftig nicht mehr direkt in die Krankenhäuser gehen. Die Versicherten sollen besser verteilt werden. Nicht alle sind begeistert.
Von Jan Drebes und Kristina Dunz
Gesundheitsminister Jens Spahn will die zum Teil völlig überlaufenen Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten, indem Fachpersonal vorab die Dringlichkeit der Behandlung von Patienten abklärt. Der CDU-Politiker schickte einen Arbeitsentwurf für eine entsprechende Reform an die Bundesländer und erklärte am Montag in Berlin, Menschen, die schnelle Hilfe brauchen, müssten häufig zu lange warten.
Deshalb sollten zur zentralen Steuerung Notfallleitstellen sowohl unter der Notrufnummer 112 als auch der Nummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen erreichbar sein und entscheiden, ob Patienten in die Notaufnahme kommen, der Bereitschaftsdienst zuständig oder auch eine normale Sprechstunde ausreichen könnte. .... (weiter lesen unter) ...
https://rp-online.de/politik/gesundheit ... d-44262831
https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-44260905

+++
Gesetzentwurf
Spahn präzisiert Reform der Notfallversorgung

Die von Bundesgesundheitsminister Spahn geplante Reform der Notfallversorgung nimmt Medieninformationen zufolge Gestalt an.
Nachdem der CDU-Politiker im vergangenen Dezember bereits Grundzüge vorgestellt hatte, liege nun ein Gesetzentwurf vor, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Demnach sollen die Nummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117 für die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte faktisch zusammengeschaltet werden. Dort sollten Patienten eine erste Einschätzung bekommen, ob ihnen in einer Klinik oder bei einem ambulanten Arzt am besten geholfen werden könne, heißt es. Wenn Patienten in Krankenhäuser gingen, solle es bundesweit „Integrierte Notfallzentren“ geben. Dort könnten Patienten entweder sofort in die Notaufnahme geschickt oder ambulant weiterbehandelt werden.
... (weiter lesen unter) ...
https://www.deutschlandfunk.de/gesetzen ... id=1030257

+++
Mehr Zuständigkeit unter 112
Spahn plant Reform der Notfallversorgung

Wer die 112 anruft, der könnte in weniger dringenden Fällen an einen niedergelassenen Arzt vermittelt werden. Das sieht ein Plan vom Gesundheitsministerium vor.
... (weiter lesen unter) >>> https://www.tagesspiegel.de/politik/meh ... 85492.html
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Krankenhäuser sind bereit, die Notfallversorgung zu übernehmen

Beitrag von WernerSchell » 22.07.2019, 14:02

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DKG ZUR AMBULANTEN NOTFALLVERSORGUNG
Krankenhäuser sind bereit, die Notfallversorgung zu übernehmen


„Der bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes zur Reform der ambulanten Notfallversorgung zeigt richtige und wichtige Weichenstellungen auf. Insbesondere ist es sehr positiv zu bewerten, dass der Entwurf klar benennt, dass der Großteil der ambulanten Notfallversorgung mittlerweile durch die Krankenhäuser geleistet wird. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf anerkennt, dass das Krankenhaus auch zukünftig der Ort ist, an dem die ambulante Notfallversorgung stattfindet. Auch die Verantwortung der Bundesländer für die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung ist ein richtiger Schritt für die Neuordnung des Systems. Die bis dato im Gesetz verankerte Zuständigkeit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hat nicht funktioniert. Die Krankenhäuser stehen bereit gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, in einer ersten Bewertung. Die DKG wird am Donnerstag dieser Woche eine außerordentliche Vorstandssitzung zur Reform der ambulanten Notfallversorgung einberufen.
Für die DKG ist es bei einer Reform wesentlich, dass die Abrechnung nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laufen muss. Die unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen sollte daher ein zentraler Bestandteil der Reform sein. Auch die Aufwertung des Rettungsdienstes ist ein wichtiger Schritt.
Absolut unverständlich ist für die Krankenhäuser hingegen, die Verpflichtung der Kliniken gemeinsam mit den KVen Betriebe zu gründen, um die neuen integrierten Notfallzentren zu organisieren. Dies ist sachlich in keiner Weise zu begründen und mit großen verfassungsrechtlichen Bedenken besetzt. „Die Krankenhäuser können diese Zentren alleine betreiben und die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten auch ohne die KVen im Sinne einer guten und nachhaltigen Organisation der ambulanten Notfallversorgung bewerkstelligen. Wir befürchten hier jahrelange Verhandlungen und einen Zuwachs an Bürokratie auf den sehr gut verzichtet werden kann“, machte Gaß deutlich.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de

Quelle: Pressemitteilung vom 22.07.2019
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Siehe auch unter > https://www.dkgev.de/dkg/presse/details ... bernehmen/
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Notfallversorgung patientengerecht gestalten

Beitrag von WernerSchell » 22.07.2019, 14:18

„Integrierte Notfallzentren“ an Krankenhäusern und eine "zentrale Lotsenfunktion" der Notfallleitstellen: Gesundheitsminister plant eine Reform der Notfallversorgung, um Notaufnahmen zu entlasten.

>>> https://www.facebook.com/tagesschau/pho ... n__=EEHH-R
>>> https://www.tagesschau.de/inland/spahn- ... kC4IOoNhsQ


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Spahn: Die Notfall-Probleme „an der Wurzel packen“

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 06:01

Ärzte Zeitung online, 22.07.2019
Spahn
Die Notfall-Probleme „an der Wurzel packen“

Und noch eine Reform: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellt Details seiner Umbaupläne für die Notfallversorgung vor. Die zahlreichen Reaktionen zeigen, wie viele Interessen es bei dem Thema gibt.
Von Anno Fricke und Thomas Hommel
BERLIN. Bei der Reform der Notfallversorgung zeichnet sich eine scharfe Konfliktlinie ab.
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Gute Ansätze zur Notfallversorgung

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 06:07

Gute Ansätze zur Notfallversorgung
(22.07.19) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Notfallversorgung in Deutschland neu ordnen. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, spricht von einem "gelungenen Reformansatz".

Das gesamte Statement im Wortlaut:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 22417.html
----
Quelle: Mitteilung vom 22.07.2019
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Krankenhausnotaufnahmen werden vielfach missbräuchlich in Anspruch genommen

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 07:49

Die Probleme mit den Krankenhaus-Notaufnahmen bestehen vornehmlich deshalb, weil sich eine Mehrheit von BürgerInnen nicht mehr an die Regeln hält. Vorrangig sind für die "normalen" Krankheitssituationen die ambulant tätigen Kassenärzte zuständig. Für den entsprechenden Bereitschaftsdienst steht die Rufnummer 116 117 zur Verfügung. Nur in wirklichen Notfallsituationen sind die Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen zuständig. Die Inanspruchnahme erfolgt in solchen Fällen meist über die Rufnummer 112. Die Krankenhaus-Notaufnahmen sollten die Nicht-Notfälle auf die Kassenärztliche Versorgung verweisen. Solange dies nicht geschieht, wird der stationäre Notdienst überfordert sein mit der Folge, dass den wirklichen Notfallpatienten lange Wartezeiten nicht erspart bleiben. Das gehört im Interesse der wirklich hilfsbedürftigen Patienten abgestellt. Es bedarf einer Reform der Notfallversorgung. Aber das, was Jens Spahn jetzt vorhat, geht deutlich über das Notwendige hinaus.
Und noch eins: Die Gewaltübergriffe auf das Personal gehören abgestellt. Insoweit sind Konsequenzen und möglicherweise strafverschärfende Regeln angesagt.


Siehe auch
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 1&p=104537
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22654
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=18265
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Reform der Notfallversorgung: Gesetzgeber darf keine neuen Hürden errichten

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 12:17

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 23. Juli 2019


Reform der Notfallversorgung
Johna: Gesetzgeber darf keine neuen Hürden errichten


„Im Ziel sind wir uns einig: Die überfüllten Notaufnahmen in den Krankenhäusern müssen dringend entlastet werden, um ihrer eigentlichen Aufgabe gerecht werden zu können. Wir brauchen mehr Kooperation und Integration aller Beteiligten an der Notfallversorgung. Auf dem Weg dorthin dürfen durch den Gesetzgeber aber nicht zusätzliche Hürden errichtet werden.“ So kommentierte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, den gestern bekannt gewordenen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung.

Integrierte Notfallzentren (INZ) seien dann sinnvoll, wenn dadurch keine neuen Schnittstellen zu bestehenden Versorgungsbereichen geschaffen würden. Bewährte Strukturen der Kooperation zwischen Krankenhäusern und Notdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten nicht in Frage gestellt werden. „Wir unterstützen den Gedanken einer integrierten Notfallversorgung nachdrücklich. Wir haben aber Zweifel daran, dass es dafür neuer räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Einrichtungen wie der INZ bedarf. An Sektorengrenzen mangelt es uns im Gesundheitswesen wahrlich nicht. Neue Grenzziehungen in der Versorgung sind daher alles andere als sinnvoll“, betonte Johna.

Es drohe ein Kompetenzwirrwarr zwischen den Ländern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wenn die Verantwortung für die ambulante ärztliche Notfallversorgung in neue Hände gelegt werde. „Wenn das Konzept umgesetzt würde, käme es zumindest in den nächsten zwei Jahren zu gar keinen Veränderungen in den Notaufnahmen. Schließlich müsste erst das Gesetz verabschiedet werden. Danach hätte der G-BA zehn Monate Zeit, um die personelle und strukturelle Ausgestaltung zu definieren. Erst davon abhängig könnten die Länder die Standorte für die Integrierten Notfallzentren festlegen. Für die dann notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen KV und Krankenhaus sind weitere sechs Monate veranschlagt. Alternativ könnte man bereits jetzt ein ärztliches Konzept umsetzen, das mit erheblich geringerem organisatorischen Aufwand zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen würde“, sagte Johna.

Der Marburger Bund (MB) hatte bereits im Mai 2017 Eckpunkte für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung vorgelegt. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitete der MB im September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive, das Wege zu einer Neuordnung aufzeigt. Wichtige Ansatzpunkte sind die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Vertrags- und Krankenhausärzten und eine Ersteinschätzung von Notfallpatienten auf der Grundlage eines einheitlichen standardisierten Systems. Zu diesen beiden Aspekten haben MB und KBV inzwischen Gütekriterien entwickelt, die notwendige Strukturen und Abläufe zentraler Anlaufstellen und Anforderungen an eine standardisierte Ersteinschätzung von Notfallpatienten definieren.
_____________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 122.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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Reform der Notfallversorgung - konstruktiven Dialog erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 12:20

Reform der Notfallversorgung
Hartmannbund ruft zum konstruktiven Dialog auf – Chancen zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten nicht verspielen


Der Hartmannbund hat die am Konflikt um die Notfallreform beteiligten Akteure zum konstruktiven Dialog aufgerufen. In einer vom Geschäftsführenden Vorstand des Verbandes verabschiedeten Erklärung heißt es wörtlich:

Die Novelle des Notfallgesetzes wird das bisher bestehende System der Versorgung im Notfall - mindestens in wesentlichen Teilen - revolutionär verändern. Hier vollzogene Reformschritte stehen möglicherweise exemplarisch für künftige Veränderungen auch in anderen Versorgungsbereichen. Das nun bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ist deshalb auch eine Bewährungsprobe für die betroffenen Player des Gesundheitssystems - allen voran die deutsche Krankenhausgesellschaft auf der einen, KBV und KVen auf der anderen Seite. Denn Chancen für Modifikationen des Gesetzentwurfes gibt es – aller Voraussicht nach – nur auf Basis konsentierter Vorschläge. Dafür gilt es, einen konstruktiven Dialog über gemeinsame Lösungsmodelle aufzunehmen.

Richtig ist, dass über die Tragfähigkeit und die Umsetzbarkeit einiger Details des Gesetzentwurfes zu diskutieren ist.
Richtig ist aber auch: Wer die aktuellen Einlassungen des Gesundheitsministers verfolgt, dem muss bewusst sein, dass der Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung begrenzt ist. Darauf zu hoffen, hier ohne Kompromiss vom Platz gehen zu können, könnte sich am Ende als verhängnisvoller Trugschluss erweisen und als Bärendienst an den im System arbeitenden Akteuren.
Das der Novelle im Kern zugrunde liegende Konstrukt „Krankenhäuser-Niedergelassene-Länder“ darf nicht zum Bermudadreieck werden, in dem die durch die Reform angestrebten sinnvollen Struktureffekte auf wundersame Weise wieder verschwinden - zu Lasten von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern und zum Nachteil auch für Patientinnen und Patienten.

Den Text der Pressemeldung finden Sie auch in der Anlage bzw. auf der Homepage des Verbandes (www.hartmannbund.de).
Falls Sie zukünftig keine E-Mails mit aktuellen Meldungen des Hartmannbundes mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte unter presse@hartmannbund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.07.2019
Andrea Reich
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung / Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Telefon: 030 206208-11
Telefax: 030 206208-711
andrea.reich@hartmannbund.de
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DRK begrüßt geplante Reform der Notfallversorgung

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2019, 12:55

Rettungsdienst
DRK begrüßt geplante Reform der Notfallversorgung


Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland. „Es herrscht Handlungsbedarf, da viele Patientinnen und Patienten auch mit leichteren Erkrankungen und Verletzungen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser eingeliefert werden, obwohl hierfür eigentlich die Vertragsärzte zuständig wären“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Diese Situation stelle auch den Rettungsdienst vor große Her-ausforderungen. Eine integrierte medizinische Notfallversorgung sei in Deutschland deshalb dringend erforderlich.

Durch die Zusammenlegung der Notdienstnummer 116117 der Kassenärztli-chen Vereinigungen mit der Notrufnummer 112 und der Schaffung von Inte-grierten Notfallzentren kann nach Auffassung von DRK-Generalsekretär Reuter die Versorgung im Notfall besser gesteuert werden. Dadurch entstehe eine Anlaufstelle im Notfall, die eine erste fachliche Einschätzung der Patienten bieten könne.

Reuter begrüßte auch, dass in dem vorliegenden Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums die medizinische Notfallversorgung eigenständig geregelt werden soll. Der Fehlanreiz, dass der Rettungsdienst Notfall-patienten ins Krankenhaus befördern muss, um einen Rettungseinsatz abrechnen zu können, würde damit abgeschafft.

Die Zuständigkeit der Länder bei der Organisation und Durchführung des Ret-tungsdienstes muss nach Ansicht Reuters jedoch grundsätzlich erhalten blei-ben. Bei den anstehenden Diskussionen dürfe nicht vergessen werden, dass der Rettungsdienst ein Eckpfeiler des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und damit wesentliches Element der Gefahrenabwehr der Länder sei, der ent-sprechend Berücksichtigung finden müsse.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.07.2019
Ansprechpartner Team Kommunikation:
Dr. Dieter Schütz
Tel. 030 / 85404 - 158
Schuetz@DRK.de

Katharina Puche
Tel. 030 / 85404 - 161
K.Puche@drk.de

Paula Stuckatz
Tel. 030 / 85404 - 155
P.Stukatz@drk.de
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Notfall-Reform - Sachverständiger warnt vor "sektoregoistischen Schützengräben"

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2019, 06:09

Ärzte Zeitung online, 24.07.2019

Notfall-Reform
Sachverständiger warnt vor "sektoregoistischen Schützengräben"

Aus der Kritik an Spahns geplanter Notfall-Reform hört der oberste Gesundheitsweise vor allem Sektoregoismen heraus. Der Hartmannbund rät unterdessen zur Besonnenheit und der Marburger Bund äußert Zweifel an den INZ.
Von Anno Fricke
BERLIN. Gesundheitsminister Jens Spahns Äußerungen zur bevorstehenden Reform der Notfallversorgung haben Eindruck hinterlassen. „Wer die aktuellen Einlassungen des Gesundheitsministers verfolgt, dem muss bewusst sein, dass der Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung begrenzt ist“, warnt der Hartmannbund. Darauf zu hoffen, ohne Kompromiss vom Platz gehen zu können, könnte sich als verhängnisvoller Trugschluss erweisen, heißt es in einer Erklärung des Hartmannbund-Vorstandes von Dienstag,
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Kammer Westfalen-Lippe
„Wer macht was in der Notfallversorgung?“

Die Ärztekammern müssen auch künftig bei der Gestaltung der Notfallversorgung eine Rolle spielen, fordert ÄKWL-Präsident Windhorst. Ihn ärgert, dass die Kammern bei der geplanten Reform außen vor bleiben.
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Krankenhäuser können Notfallversorgung

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2019, 10:32

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DKG ZUM ENTWURF EINER REFORM DER AMBULANTEN NOTFALLVERSORGUNG
Krankenhäuser können Notfallversorgung


Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt wesentliche Weichenstellungen bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber die Notfallversorgung zentral am Krankenhaus ansiedelt. Die Krankenhäuser sind nach dieser Planung die zentralen Örtlichkeiten für Notfallpatienten. Folgerichtig soll der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gestrichen werden. „Wir begrüßen diese grundsätzliche Zuordnungsentscheidung, denn sie entspricht der Realität der bereits heute zu über 50 Prozent in den Krankenhäusern stattfindenden Versorgung. Mehr als die Hälfte der ca. 20 Millionen in Deutschland betreuten ambulanten Notfallpatienten (etwa 10,5 Millionen) sucht Hilfe in Krankenhäusern. Die Zuordnung auf die Krankenhäuser muss allerdings unter – für die Kliniken – organisatorisch und wirtschaftlich akzeptablen Regelungen erfolgen. Dies gewährleistet der Entwurf noch nicht“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Länder im Rahmen ihrer Krankenhausplanungen Kliniken festlegen, an denen in Integrierten Notfallzentren (INZ) die ambulanten Notfälle versorgt werden sollen. Hier muss sichergestellt werden, dass alle Krankenhäuser, die bereits heute als Notfallkrankenhäuser definiert sind, auch ein INZ erhalten. Es wird Aufgabe der Länder sein, auch durch Ausnahmen eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit für Notfallpatienten zu gewährleisten. Wie für die bestehenden Notfall-Portalpraxen aus dem niedergelassenen Bereich muss es für die bestehenden Notfallambulanzen aller Krankenhäuser Übergangsregelungen geben. Die Überführung in die krankenhauszentrierte Notfallversorgung kann ohnehin nur in kontinuierlichen von den regionalen Versorgungsgegebenheiten abhängigen mittelfristigen Zeiträumen erfolgen.
Der Reformentwurf ist nicht konsistent. Dass zu gründende INZ in den Kliniken gemeinsam von Krankenhaus und KV betrieben werden sollen, ist ein Systembruch. Die Einbeziehung der KVen ist sachlich nicht begründet. Die Krankenhäuser können diese Zentren wie heute ihre Notfallambulanzen alleine betreiben und die bestehenden Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten fortführen. Wie bei vielen anderen ambulanten Leistungsformaten in den Krankenhäusern (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, ambulantes Operieren, Institutsambulanzen) haben die KVen als Betreiber im Krankenhaus keinen Platz. Auch andere Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung (so der Bundesmantelvertrag Ärzte) können im INZ keine Anwendung finden. Grundsatz muss sein: Was für Kliniken gilt, kann nicht von Dritten ohne die Krankenhäuser festgelegt werden.
Ausdrücklich zu begrüßen ist die vorgesehene Neuordnung der Vergütung für die ambulanten Notfallleistungen der krankenhauszentrierten INZ als eigenständiges Vergütungssystem. Sie soll aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgelöst und von den Krankenkassen direkt vergütet werden. Die Neuordnung muss gewährleisten, dass die hohe Unterdeckung (über 1 Milliarde Euro), die die Krankenhäuser in den Notfallambulanzen heute haben, beendet wird. Die vorgesehenen fallzahlunabhängigen Grundpauschalen für die Vorhaltekosten und die nach Schweregrad der Fälle differenzierten Pauschalen müssen die wirtschaftliche Absicherung der INZ gewährleisten. Die Kalkulationsgrundlage der Pauschalen kann auf keinen Fall die Kostenstruktur von Einzelpraxen sein. Es gibt keinen Grund vorzugeben, dass die Vergütung dreiseitig mit den KVen zu vereinbaren ist.
Geradezu empörend ist die Absicht, erbrachte Notfallleistungen von Kliniken, die kein INZ haben, mit 50 Prozent der geltenden Vergütungen abzuspeisen. Ein „blutender, im Krankenhaus ankommender Patient“ muss ambulant erstversorgt werden, auch in Krankenhäusern ohne INZ-Auftrag. Die Krankenhäuser als Nothelfer mit einer definitiv nicht ausreichenden Vergütung abzustrafen, lässt eine befremdliche Einstellung zu den Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern erkennen. Damit würde sogar die im Bewertungsausschuss zu Lasten der Krankenhäuser beschlossene Skandalgebühr von 4,74 Euro noch einmal um 50 Prozent unterboten.
Grundsätzlich begrüßt die DKG, dass eine qualifizierte Ersteinschätzung des Hilfsbedarfs bereits durch Gemeinsame Notfallleitstellen vorgesehen ist. Die hier zu leistende Triage und die Anreize für die niedergelassenen Praxen durch das TSVG müssen dazu beitragen, dass nur die dringlichen Notfälle in die Krankenhausambulanzen kommen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2019
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Reform der Notfallversorgung - Eine zentrale Anlaufstelle im Notfall

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2019, 13:35

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Eine zentrale Anlaufstelle im Notfall
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Reform der Notfallversorgung


Die geplante Reform der Notfallversorgung wird in dieser Woche von Bund und Ländern erörtert. Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Klarheit im Notfall bringen. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notaufnahme am Krankenhaus oder Rettungsdienst – nicht immer ist klar, wo Verbraucher im Notfall schnelle Hilfe bekommen. Gerade dann, wenn Zeit ein entscheidender Faktor ist, herrscht oft Verwirrung. Patienten brauchen hier mehr Klarheit und Unterstützung. Der Reformvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und eine einheitliche Nummer für den Telefonnotruf vor. Das Nebeneinander von ambulanter ärztlicher Versorgung und den Notaufnahmen im Krankenhaus kann so beendet werden. Ob die sektorenübergreifende Versorgung gelingt, hängt nun von der konkreten Ausgestaltung der neuen Strukturen ab. Die Bundesländer sollten daran konstruktiv mitwirken."

>> Hier klicken, um Hintergrundinformationen zu Klaus Müller zu erhalten >> https://newsletter.vzbv.de/d?o00dlldy00 ... zw7rhcfu30

Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2019
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
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Integrierte Notfallversorgung zügig umsetzen

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2019, 12:57

0645 / 28. August 2019
Pressemitteilung von Harald Weinberg


Integrierte Notfallversorgung zügig umsetzen

„Offenbar sind sich alle Beteiligten einig, dass es einer integrierten Notfallversorgung im Sinne der Betroffenen bedarf und dies nicht an Sektorgrenzen oder Finanzierungsfragen scheitern darf“, kommentiert Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, entsprechende Äußerungen des GKV-Spitzenverbands zur Reform der Notfallversorgung. Weinberg weiter:

„In dieser Frage gibt es größtmögliche Übereinstimmung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nun auch dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). In den wesentlichen Grundzügen hat sich auch die Fraktion DIE LINKE immer für eine integrierte Notfallversorgung stark gemacht. Bei den anderen Fraktionen im demokratischen Spektrum sehe ich auch keinen Widerstand. Wenn sich alle derart einig sind, sollte man sie zügig umsetzen.“

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Kassen sind für gemeinschaftlichen Notfalltresen

Beitrag von WernerSchell » 29.08.2019, 06:28

Ärzte Zeitung vom 28.08.2019
Vertragsärzte und Kliniken
Kassen sind für gemeinschaftlichen Notfalltresen

Die Krankenkassen wollen bei der Planung des Rettungsdienstes künftig ein Wörtchen mitreden. Zudem mahnt der GKV-Spitzenverband: Die Reform der Notfallversorgung müsse sich an den Patientenbedürfnissen ausrichten. ... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 95336A1EBC
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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