Konzertierte Aktion Pflege (KAP) = Maßnahmenkatalog ohne Finanzierungsbasis

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege (KAP) = Maßnahmenkatalog ohne Finanzierungsbasis

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2019, 16:04

Aus Forum
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 98#p109698

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 17.07.2019

An das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
10117 Berlin
An den
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
10117 Berlin
An die
Patientenbeauftragte der Bundesregierung
10117
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
11018 Berlin
An das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
10117 Berlin

Nachrichtlich:
• An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (einschließlich Stellvertreter)
• Medien

Betr.: Konzertierte Aktion Pflege (KAP)
Anlg.: Meine zahlreichen Zuschriften an das BMG sowie Mitteilung des BMG vom 02.07.2019 – Az. 413/StKA-96/Schell/19 -

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bundesdeutsche Pflegenotstand wird seit vielen Jahren thematisiert. Folgerichtig werden vor allem geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eingefordert, die die vielfältigen Probleme in der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen auflösen sollen. Bereits mit der Abschaffung der Pflege-Personalregelung (PPR) 1995 begannen die Diskussionen über die Stellenausstattungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Es hat dann immer wieder kleinschrittige gesetzgeberische Versuche gegeben, den Fehlentwicklungen entgegen zu treten. Leider waren die entsprechenden Bemühungen mehrheitlich ungeeignet, die Probleme im Pflegesystem auch nur ansatzweise zu verbessern.

Man darf feststellen, dass das „Pflegekind ganz tief im Brunnen liegt“.

Und leider ist für diejenigen, die sich seit Jahrzehnten mit dem Pflegenotstand befassen und immer wieder handfeste Reformen eingefordert haben, nicht erkennbar, dass die politisch Verantwortlichen aktuell die wirkliche Notlage erkannt haben und geeignete bzw. wirkungsvolle Maßnahmen zur Auflösung des Pflegenotstandes ergriffen worden sind. Das Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist zum Beispiel bislang ohne jede positive Wirkung in Kraft.

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Von mir bzw. von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wurden die Handlungsanforderungen wiederholt in aller Ausführlichkeit dargestellt. Zahlreiche Schriftsätze und Erörterungen – auch mit politisch Verantwortlichen - bei den Neusser Pflegetreffs belegen dies (auch durch eine Auflistung zurückliegender Schriftsätze) eindrucksvoll; u.a.:

• Statement – dem damaligen Bundesgesundheitsminister übergeben am 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
• Stellungnahme vom 06.07.2018 zum Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf

Der (30.) Neusser Pflegetreff am 17.04.2019 in Neuss-Erfttal befasste sich ebenfalls mit dem Thema "Aktuelle Pflegepolitik - Pflegenotstand in den Pflegeeinrichtungen und Unterstützung der ambulanten Versorgung durch Quartiershilfen" und verdeutlichte bedeutsame Fragestellungen. Dies unter Beteiligung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung. - Eine Filmdokumentation (rd. 02,15 Stunden) informiert! > https://www.youtube.com/watch?v=3mswFLNLoT0

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Foto: Neusser Pflegetreff am 17.04.2019

Die nun im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) geplanten Maßnahmen mögen unbefangene Betrachter beeindrucken und andeuten: Man habe verstanden und es würden jetzt endlich die Versäumnisse der zurückliegenden Jahre behoben. Kenner der Szene bemerken aber anhand der gelisteten Maßnahmen schnell, dass sich hier Absichtserklärungen häufen, die bereits in der Vergangenheit zur Debatte standen.

Leider sind die geplanten Maßnahmen der KAP nicht mit entsprechenden Finanzmitteln unterlegt, so dass die Umsetzung „in den Sternen steht“.

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Folgerichtig gibt es neben einigen positiv klingenden Kommentierungen vornehmlich Kritik am Maßnahmenkatalog der KAP; z.B.:

• Deutscher Pflegerat: Konzertierte Aktion allein kann Pflegekrise nicht beenden.
• DBfK: Endlich Hoffnung für die Pflege? KAP bleibt Konkretes vorerst schuldig.
• BAD e.V.: „Maßnahmenpaket“ der Bundesregierung enttäuscht – viele Forderungen, wenig Hilfe!
• Evangelische Heimstiftung GmbH: Konzertierte Aktion Pflege: Mutlos und unehrlich.
• Die Linke: Sehr viel heiße Luft bei der „Konzertierten Aktion Pflege“.

Wenn auch die eine oder andere Maßnahme ganz nützlich erscheint, kann das Gesamtpaket der KAP nicht als der „große Wurf“ eingestuft werden. Es lässt sich leicht feststellen: „Ohne Moos nichts los“!

Neu war allerdings bei der Vorstellung der KAP, dass mit viel Öffentlichkeitsarbeit versucht wurde, der Bevölkerung wirkungsvolle Aktivitäten zu suggerieren. Damit wollen die Groko und die sie tragenden Parteien offensichtlich Punkte sammeln. Dies wird aber im Ergebnis nicht funktionieren, weil die entscheidenden Versorgungsprobleme mit den jetzigen Vorschlägen nicht wirklich gelöst werden können.

Fakt ist, dass schnellstens funktionierende und verbindliche Personalbemessungssysteme geschaffen werden müssen (für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), die eine gute pflegerische Versorgung (tagsüber und nachts) gewährleisten. Mindestbesetzungsregelungen etc. sind dabei nicht hilfreich. Es kann pauschal von einer notwendigen Stellenanhebung in einer Größenordnung von 20% ausgegangen werden.

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Im Übrigen müssen sofort die Vergütungen angehoben werden, ggf. auch mittels Pflege-Mindestlohn. Insoweit muss aber ein Betrag von 20 Euro/Stunde oder mehr Grundlage der Planungen sein. Wer den Mindestlohn bei etwa 14 Euro/Stunde ansetzt, hat nichts verstanden. Dazu hat sich die Stiftung Patientenschutz am 05.07.2019 wie folgt geäußert:
„Statt populistisch über Zahlen zu fabulieren, sollte der Bundesgesundheitsminister seiner ureigensten Aufgabe nachkommen und endlich Vorschläge vorlegen, wie höhere Löhne finanziert werden.“ Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe vermisste ebenfalls „verbindliche Antworten“ Spahns auf die Finanzierungsfrage. …

Solange es weder vernünftige Stellenschlüssel noch angemessene Vergütungen gibt, wird sich nichts ändern. Nein, die Versorgungsbedingungen werden sich weiter verschlechtern.

Ob eine gezielte Gewinnung von fachlich und sprachlich geeigneten Fachkräften für die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus dem Ausland gestaltet werden kann, ist mehr als fraglich. - Häufig stellt die Sprache die größte Barriere dar, denn nur mit guten Sprachkenntnissen können die Pflegekräfte mit den Pflegebedürftigen, v.a. den pflegebedürftigen Menschen mit Demenz, kommunizieren. Ob ausländische Pflegekräfte eine dauerhafte Lösung darstellen, ist daher mehr als fraglich. Schließlich wer-den diese Pflegekräfte in ihren Heimatländern auch dringend benötigt.

Aktuellen Bestrebungen, die Fachkraftquote von 50% in den Stationären Pflegeeinrichtungen abzusenken oder sogar ganz abzuschaffen, muss ent-schieden entgegen getreten werden. Auch wenn es schwieriger wird, geeignetes Personal zu gewinnen, muss die Fachlichkeit gewährleistet bleiben. U.a. mit Rücksicht auf § 11 SGB XI ist eine Absenkung der Fachkraftquote völlig inakzeptabel. Man kann eigentlich gute Gründe dafür nennen, dass die Fachkraftquote eher angehoben werden muss. Der DBfK hat in einem Positionspapier vom 07.06.2018 entsprechend votiert: "Kein Absenken der Fachkraftquote." - Dazu gab es bereits 2017 ein passendes Zitat der Woche: "Wenn es zu wenig Zugführer gibt, würde die Deutsche Bahn auch keine Hilfskräfte nehmen, um einen ICE zu steuern" (Frank Pipenbrink, Quelle: "CAREkonkret", Ausgabe vom 25.08.2017).

Im Übrigen muss es wegen der fortwährenden Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen umfängliche Bemühungen geben, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu stärken. Dazu wurden von hier wiederholt geeignete Vorschläge gemacht (so auch in meinem Schreiben vom 06.07.2018).

Die pflegerische Versorgung der in großer Zahl älter werdenden Menschen muss zu Hause und in den Heimen funktionieren. Es müssen alle Strukturen in einer Gesamtschau und aufeinander abgestimmt in den Blick genommen werden. Daher wurde auch von hier immer wieder auf die Erfordernisse aufmerksam gemacht, alle Versorgungsstrukturen und Hilfs- bzw. Unterstützungsangebote in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu fassen.

Es muss folglich auch darum gehen, in den Kommunen altengerechte Quartiershilfen zu gestalten, die es ermöglichen, sämtlichen BürgerInnen und Bürgern bei Hilfebedarf beizustehen. Es müssen zielgerichtet Kümmererzentren bzw. sorgende Gemeinschaften entstehen. Wir brauchen dabei keine „Co-Piloten-Pflege“, keine Dorfhelfer, keine Gemeindeschwestern, sondern geeignete Hilfestrukturen, die umfassend für die älter werdende Gesellschaft zur Verfügung stehen (in Neuss-Erfttal mit bescheidenen Mitteln angestoßen und gelebt – siehe dazu Übersicht „Netz-werk Erfttal“).

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Einen Teilaspekt für solche Angebote enthält übrigens auch die Koalitionsvereinbarung der Groko. Dort ist nämlich von „präventiven Hausbesuchen“ die Rede. Diese können im Zusammenhang mit den angesprochenen Quartierskonzepten gestaltet werden.

Für die verschiedenen Reformmaßnahmen müssen im Übrigen Finanzmittel in einer Größenordnung von zig Milliarden verfügbar gemacht werden. Allein eine Angleichung der Gehälter in der Altenpflege an die Gehälter in der Krankenpflege löst einen Finanzbedarf von rd. 5 Milliarden Euro aus.

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Bei all dem wird aber zu bedenken sein, dass weitere Belastungen der pflegebedürftigen Menschen durch höhere Eigenanteile ausscheiden soll-ten. Es muss an leicht erhöhte Beiträge der Pflegeversicherten und v.a. an den Steuermitteleinsatz gedacht werden.

Solange die Finanzbasis nicht diskutiert und beschlossen ist, kann man die Maßnahmepakete der KAP vergessen!

Der aktuelle Pflege-Report 2019 der AOK hat ebenfalls deutliche Mahnungen mit Blick auf notwendige Reformmaßnahmen ausgesprochen und dabei auch beanstandet, dass die längst anstehenden Fragen der zukünftigen Pflegefinanzierung nicht beantwortet sind (Quelle: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23283 ).

Ich beklage abschließend, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bei den zurückliegenden Aktivitäten der KAP nicht beteiligt worden ist. Dies ist un-verständlich und inakzeptabel, da es sich hier um eine Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen handelt, die völlig unabhängig und gemeinnützig die breiten Interessen der betroffenen Menschen im gesamten Pflegesystem im Blick hat, also die ambulanten und stationären Struk-turen. Dienstleisterinteressen vertreten wir nicht!

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Dass insoweit ausreichende Kenntnisse vorliegen, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass ich neben zahlreichen Buchveröffentlichungen zum Gesundheits- und Pflegewesen über 40 Jahre als Dozent für Staats- und Pflegerecht an zahlreichen Kranken- und Altenpflegeschulen sowie an der Katholischen Fachhochschule Köln gewirkt habe. Hinzu kommen jahrzehntelange Erfahrungen im Patientenschutz.

Verwunderlich ist die Nichtbeteiligung auch deshalb, weil es noch vor ei-nem Jahr eine Mitwirkung bei der Anhörung zum PpSG gab (siehe dazu oben erwähnte Stellungnahme vom 06.07.2018). Dass die pflegebedürftigen Menschen durch die Mitwirkung der BAG Selbsthilfe und der BAGSO ausreichend ausreichend vertreten gewesen sein sollen, kann aus hiesiger Sicht keine Bestätigung erfahren.

Nach dem Pflegetreff am 13.05.2014 war es noch so, dass mich der damalige Bundesgesundheitsminister persönlich einlud, im Ministerium meine Vorstellungen für die pflegepolitische Reformarbeit vorzutragen. Dieses Gespräch fand dann im Juli 2014 statt (ich hatte um Begleitung der Pfle-gedirektorin des Lukaskrankenhauses gebeten). Letztlich kann gesagt werden, dass aufgrund der damals geführten Gespräche u.a. der § 113c SGB XI hervor gegangen ist.

Beim Neusser Pflegetreff vom 21.10.2015, der sich in Anwesenheit des damaligen Bundesgesundheitsministers mit dem Thema Demenz und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff befasste, wurde folgendes auf den Punkt gebracht:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Dazu gibt es bei Youtube einen informierenden Filmbeitrag (7,29 Min.).
> https://www.youtube.com/watch?v=qbyHRxX ... e=youtu.be
Die vollständige Filmdokumentation des Pflegetreffs ist hier abrufbar: https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++
Ergänzend ergibt sich - aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 61#p110161

Stärkung der Familienpflege ist dringlich - Kommunale Quartiershilfen sind dabei alternativlos

Über den Maßnahmenkatalog der "Konzertierten Aktion Pflege" hinaus wird in der GROKO für die häusliche Pflege über eine Art Lohnersatzleistung, ein Familienpflegegeld, analog dem Elterngeld nachgedacht. Dazu erklärt Jens Spahn in einem Interview u.a., dass die Pflege eine familiäre Aufgabe bleibe, die die Gesellschaft, d.h. der Staat, unterstütze. Familienpflegegeld wäre aber eine zusätzliche milliardenschwere Leistung, die nicht finanzierbar sei. Spahn weiter: "Ich habe allergrößten Respekt vor pflegenden Angehörigen und ihrer Leistung. Sie verdienen all unsere Anerkennung und Unterstützung. Gerade deshalb sollten wir keine Hoffnungen wecken, die wir nicht erfüllen können " (Quelle: Rheinische Post vom 24.08.2019). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass es eines "Masterplans Pflege" bedarf, in dem alle notwendigen Leistungen für die deutlich zunehmende Zahl der pflegebedürftigen Menschen gebündelt werden sollten. Eine Stärkung der Familienpflege ist dabei dringlich. Insoweit bedarf es kommunaler Quartiershilfen, die in vielfältiger Weise an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtet werden können. Und dazu muss reichlich Geld in die Hand genommen werden. Wir brauchen von der GROKO keine kostenträchtigen Gesetze, die in erster Linie auf die Wählergunst abzielen, sondern Hilfen, die wirklich notwendig sind und keinen Aufschub dulden (siehe dazu die aktuellen Vorschläge vom 17.07.2019 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=23300 ). - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Befristeter Zuschlag für die Pflege im Krankenhaus geplant

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2019, 06:06

Deutsches Ärzteblatt vom 07.10.2019:
Befristeter Zuschlag für die Pflege im Krankenhaus geplant
Berlin – Krankenhäuser sollen für voll- oder teilstationär aufgenommene Patienten vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent ihrer gesamten Forderung in Rechnung stellen können. Das geht aus dem... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz0i4u
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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege (KAP): Regierung plant mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2020, 07:24

Ärzte Zeitung vom 22.01.2020
Konzertierte Aktion Pflege
Regierung plant mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Die Übertragung von Heilkunde auf Pflegekräfte macht einmal mehr von sich reden. Kommende Woche startet die Regierung einen neuen Anlauf.
Von Anno Fricke
Berlin. Die Bundesregierung geht eine Dauerbaustelle im Gesundheitswesen an. Pflegekräfte sollen mehr medizinische Kompetenzen erhalten. Am 27. Januar startet Regierungsangaben zufolge eine Strategiearbeitsgruppe zur „Neujustierung der interprofessionellen Zusammenarbeit“.
Anders als am Mittwoch in Medienberichten verlautbart, werden dazu aktuell im Januar noch keine Gesetzeseckpunkte erwartet. Beide Regierungsfraktionen hatten im vergangenen Sommer darauf gedrängt, den Strategieprozess unmittelbar nach der Sommerpause anzugehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist zur Mitarbeit in der Strategiegruppe eingeladen.
... (weiter lesen unter) ... > http://nlcontent.aerztezeitung.de/d-red ... &tags=test
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