Starke-Familien-Gesetz - Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

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Starke-Familien-Gesetz - Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2019, 07:09

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Starke-Familien-Gesetz
Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe will die Bundesregierung Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Das sieht der Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes vor, den das Kabinett heute (09.01.2019) verabschiedet hat.

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.

Neuerungen beim Kinderzuschlag

Mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags soll sich zusätzliches Einkommen auszahlen oder zumindest nicht nachteilig auswirken. Der Aufwand für den Antrag soll reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 Euro erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert werden.

Durch das Starke-Familien-Gesetz soll der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, sondern langsam auslaufen. Derzeit kann zusätzliches Einkommen der Eltern dazu führen, dass der Anspruch auf Kinderzuschlag komplett entfällt und der Familie im Ergebnis ein geringeres Haushaltseinkommen zur Verfügung steht, wenn eine bestimmte obere Einkommensgrenze erreicht ist. Zudem kann die Anrechnung des Einkommens auf andere Leistungen wie Wohngeld zur Folge haben, dass sich das Haushaltseinkommen auch bei einem zusätzlichen Einkommen nicht erhöht oder sogar sinkt.

Für Einkommen des Kindes durch Jobben oder eine Ausbildungsvergütung wird ein Freibetrag eingeführt.

Der Zuschlag soll künftig verlässlich für sechs Monate gewährt werden - egal, ob sich in der Zwischenzeit beim Verdienst etwas ändert oder nicht, beispielsweise bei Schichtarbeitern.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung des SGB II angewiesen wären. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. In vielen Fällen wird ergänzend Wohngeld bezogen.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Dazu gibt es bereits das Bildungs- und Teilhabepaket. Die speziell zugeschnittenen Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. Das kann zum Beispiel Nachhilfe sein, die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Schulausflüge oder Klassenfahrten. Auch die Mittel für den persönlichen Schulbedarf sind Teil dieses Pakets.

Auch hier sieht das Starke-Familien-Gesetz Verbesserungen vor. So soll etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen. Gleichzeitig wird es hier Vereinfachungen geben, darunter bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen, insbesondere bei Schulausflügen.

Der Bund investiert im Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.


Das Gesetz, das das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium gemeinsam vorgelegt haben, soll nun im Bundestag weiter beraten werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen. In Kraft treten sollen die Änderungen im Bereich des Kinderzuschlags zum Juli 2019, beziehungsweise zum Januar 2020, die Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe zum August 2019.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 09.01.2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1566792
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Lob und Kritik für Starke-Familien-Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2019, 10:01

Lob und Kritik für Starke-Familien-Gesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf ) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901854.pdf 19/7451 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/074/1907451.pdf ).
Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als "ökonomisch klug". Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.
Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.
Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien "überfällig" und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.
Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.
Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Mitteilung vom 12.03.2019
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