Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung -Begutachtungsverfahren laufen ins Leere

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Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung -Begutachtungsverfahren laufen ins Leere

Beitrag von Una 2000 » 31.10.2018, 09:20

Seien Sie gegrüßt

Wenn eine Pflegebedürftigkeit durch Krankheit und Beeinträchtigungen der körperlichen und seelischen Funktionen besteht, so gehen häufig die Angehörige hin und stellen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Ich nenn Sie mal eine ehemalige Bergmannskrankenkasse - Dort wird derzeit so verfahren, das Sie in Fachzentren aufgegliedert sind. Es finden sich in den Anschreiben an den Versicherten, der seine Anträge gestellt hatte, keine vollständigen Adressen.

Lediglich wird oben im Anschreiben angezeigt: die Postleitzahl der jeweiligen Stadt (hier ist bspw.Essen gemeint)
das Fachzentrum Pflege
Krankenkasse

Rechts auf den Anschreiben der Krankenkasse. eine Telefonnummer
eine Faxnummer
www.


Die Telefonnummer ist bspw., aus der Regionaldirektion Bergheim und die Faxnummer ist bspw. Bochum zugeordnet.

Wenn Sie als Versicherter oder Antragsteller, bei Ablehnung eines Antrags oder anderen Schwierigkeiten, einen schriftlichen Widerspruch oder eine Stellungnahme an die Kranken/Pflegekasse richten möchten, haben Sie ein Problem.
Das heißt, ohne vollständige Anschrift der Krankenkasse, werden Anträge oder Widersprüche erst gar nicht ankommen. Ein Fax an die Krankenkasse kann ebenfalls verloren gehen, oder als nicht erhalten, durchgehen. Und wieder gehen die Versicherten leer aus.
Die Krankenkasse versendet auch gern einmal ein Formular, wo der Antragsteller vorab die Pflegezeit im häuslichen Bereich eintragen sollte, die Entbindung der Schweigepflicht soll vor Begutachtung eines unabhängigen Gutachter des MDK´S unterschrieben werden, uvm. an persönlichen sensiblen Daten.

Fakt ist, füllen die Betroffenen die Formularanträge der Krankenkasse aus, so ist eine Begutachtung durch einen Gutachter, des medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht mehr unabhängig.
Und mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach, werden die Eingradungen in die jeweiligen Pflegegrade ebenfalls unrichtig und zu niedrig gewichtet werden.

Ich finde es als ein großes Unrecht, alle die versichert oder mitversichert sind und sich plötzlich in einer hilflosen Situation befinden, auch noch von ihrer Krankenkasse ihres Vertrauens betrogen werden.
Meine Frage ist, schläft die Politik und der Gesetzgeber. Muss eine Krankenkasse nicht auch eine vollständige Adresse angeben-mit Strasse Hausnummer und PLZ Stadtteil, damit Versicherte ihre Anträge versenden können. (Einschreiben).

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Kontakte zu Kranken- und Pflegekassen ....

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2018, 17:28

Hallo, die beschriebenen Mängel gehören, soweit sie bestehen, natürlich abgestellt. Hier sind solche Unzulänglichkeiten bisher nicht bekannt geworden. Kranken- bzw. Pflegekassenadressen konnten immer gut nachvollzogen und bei Bedarf auch im Internet aufgefunden werden. Da es aber offensichtlich auch andere Situationen gibt, sollte dem vielleicht mit konkreten Beispielen nachgegangen werden. Dazu kann man sich z.B. wenden an den Spitzenverband GKV > https://www.gkv-spitzenverband.de/ oder das jeweilige Landessozialministerium, z.B. MAGS NRW > https://www.mags.nrw/impressum
Hinsichtlich der Begutachtung kann grundsätzlich von der Unabhängigkeit des MDK ausgegangen werden. Das Gutachten kann man als Printexemplar zur Auswertung verlangen, so konkret bewerten und ggf. ganz gezielt auch Widerspruch einlegen. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, eine Pflegebegutachtung nach § 7a SGB XI zu erbitten (> https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/7a.html ) - Viele Grüße Werner Schell

Siehe auch unter > viewtopic.php?f=4&t=21742&p=106118&hili ... de#p106118
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung -Begutachtungsverfahren laufen ins Leere

Beitrag von Una 2000 » 19.11.2018, 14:30

Nun sollte ein jeder einmal darüber nachdenken, ob ein pflegender Angehörige überhaupt in der Lage ist im Internet die richtige Anschrift herauszufinden.
In vielen Fällen wird der pflegende Angehörige die Anschriften (mit Strasse, Hausnummer,PLZ ) herausfinden. Aber was ist mit denen die es nicht können?

Herr Schell Sie schrieben, das Ihnen soetwas noch nicht untergekommen ist. Doch das ist derzeitig die Realität, das Kranken-/Pflegekassen so vorgehen.
In unserem Fall, schrieb die I. A. Geschäftsführung sogar:
Zitat
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass ohne Ihre Angaben eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich ist. Die Angaben zum Leistungsantrag ergeben sich aus den Mitwirkungspflichten nach §§60 bis 64 Erstes Buch SGB 1 -

Unser Leistungsantrag ist nach § 15 SGB 1 i. V. m. SGB XI ausreichend gestellt worden.

Da läuft doch insgesamt bei den Leistungsanträgen Pflegeversicherung etwas nicht rechtlich korrekt. Und keiner kümmert sich darum!!!

Sollten Sie den Antrag bis zum 08.11.2018 nicht an uns zurücksenden, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten.

Die Paragraphen 60 bis 64 aus SGB 1 obliegt einer Behörde, hier geht es um die Mitwirkungspflicht wie bspw., Jobcenter
§ 60 Angaben von Tatsachen
§ 61 persönliches Erscheinen
§ 62 Untersuchungen
§ 63 Heilbehandlung
§ 64 Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben


Sie sehen das solche zusätzlichen Leistungsanträge ( Krankenkassen versenden sie) bei Menschen, die selbst den Antrag zuvor gestellt hatten, so kaum auf eine Begutachtung durch den MDK hoffen können. Sie erhalten schriftlich bedrohliche Paragraphen. Aus Angst dem Leistungsantrag wird nicht stattgegeben, wird schon einmal vorab, ein Krankenkassenformular Leistungsantrag ausgefüllt. Oft steht darin: möchten Sie eine Kombileistung im Falle einer Feststellung von Pflegebedürftigkeit PG 2 bis 5. Sie kreuzen an und unterschreiben bspw. und schicken es an die Krankenkasse. Der MDK kommt danach zur Begutachtung. Somit bekommt der Pflegebedürftige nur ein Teil des Pflegegeldes der Löwenanteil der Pflegedienst bei Beauftragung.

Ihre Empfehlung sich an den GKV Spitzenverband zu wenden, war ein absoluter Reinfall. In Berlin interessiert das keinen. Ist eben der Spitzenverband der Krankenkassen!!!! Da hat sich bis jetzt niemand gemeldet!

Mir als pflegende Angehörige fiel es auf das die §§ 60 bis 64 SGB 1 nicht dem von uns gestellten Antrag auf Leistung SGB XI, Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit entspricht.
Letztlich haben wir einen Anwalt damit beauftragt, weil es mittlerweile wohl ohne einen Anwalt nicht geht.
Denn die Krankenkasse (Bergbau) hat Fachabteilungen, wenn Sie telefonisch etwas erreichen wollen, haben die Mitarbeiter immer Vorgesetzte die Sie erst einmal fragen müssen. Jeder neue Anruf dort führt auch ins Leere, denn die Mitarbeiter sage Sie kommen nicht ins System, da gerade genau in Ihrer Sache daran gearbeitet wird.
Oder eine andere Fachabteilung in einer anderen Stadt ( mal wieder nur das Postfach angegeben), ihr Fall bearbeitet wird.

Vielleicht gibt es ja jemanden hier, dem ähnliches passiert ist. Und möchte sich zu seiner Krankenkasse dahingehend äussern.
Wo bleiben da die Patientenrechte! Vielleicht muss man wirklich immer mal wieder an die Presse gehen, um solche Missetaten an die Öffentlichkeit zu bringen.

WernerSchell
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Patientenrecht - Informationen am 26.11.2019 in der VHS Neuss

Beitrag von WernerSchell » 19.11.2018, 14:38

Ich werde am 26.11.2018 in der VHS Neuss über das Patientenrecht informieren und stehe dann auch für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=7&t=22754
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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