Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung -Begutachtungsverfahren laufen ins Leere
Verfasst: 31.10.2018, 09:20
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Wenn eine Pflegebedürftigkeit durch Krankheit und Beeinträchtigungen der körperlichen und seelischen Funktionen besteht, so gehen häufig die Angehörige hin und stellen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Ich nenn Sie mal eine ehemalige Bergmannskrankenkasse - Dort wird derzeit so verfahren, das Sie in Fachzentren aufgegliedert sind. Es finden sich in den Anschreiben an den Versicherten, der seine Anträge gestellt hatte, keine vollständigen Adressen.
Lediglich wird oben im Anschreiben angezeigt: die Postleitzahl der jeweiligen Stadt (hier ist bspw.Essen gemeint)
das Fachzentrum Pflege
Krankenkasse
Rechts auf den Anschreiben der Krankenkasse. eine Telefonnummer
eine Faxnummer
www.
Die Telefonnummer ist bspw., aus der Regionaldirektion Bergheim und die Faxnummer ist bspw. Bochum zugeordnet.
Wenn Sie als Versicherter oder Antragsteller, bei Ablehnung eines Antrags oder anderen Schwierigkeiten, einen schriftlichen Widerspruch oder eine Stellungnahme an die Kranken/Pflegekasse richten möchten, haben Sie ein Problem.
Das heißt, ohne vollständige Anschrift der Krankenkasse, werden Anträge oder Widersprüche erst gar nicht ankommen. Ein Fax an die Krankenkasse kann ebenfalls verloren gehen, oder als nicht erhalten, durchgehen. Und wieder gehen die Versicherten leer aus.
Die Krankenkasse versendet auch gern einmal ein Formular, wo der Antragsteller vorab die Pflegezeit im häuslichen Bereich eintragen sollte, die Entbindung der Schweigepflicht soll vor Begutachtung eines unabhängigen Gutachter des MDK´S unterschrieben werden, uvm. an persönlichen sensiblen Daten.
Fakt ist, füllen die Betroffenen die Formularanträge der Krankenkasse aus, so ist eine Begutachtung durch einen Gutachter, des medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht mehr unabhängig.
Und mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach, werden die Eingradungen in die jeweiligen Pflegegrade ebenfalls unrichtig und zu niedrig gewichtet werden.
Ich finde es als ein großes Unrecht, alle die versichert oder mitversichert sind und sich plötzlich in einer hilflosen Situation befinden, auch noch von ihrer Krankenkasse ihres Vertrauens betrogen werden.
Meine Frage ist, schläft die Politik und der Gesetzgeber. Muss eine Krankenkasse nicht auch eine vollständige Adresse angeben-mit Strasse Hausnummer und PLZ Stadtteil, damit Versicherte ihre Anträge versenden können. (Einschreiben).
Wenn eine Pflegebedürftigkeit durch Krankheit und Beeinträchtigungen der körperlichen und seelischen Funktionen besteht, so gehen häufig die Angehörige hin und stellen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Ich nenn Sie mal eine ehemalige Bergmannskrankenkasse - Dort wird derzeit so verfahren, das Sie in Fachzentren aufgegliedert sind. Es finden sich in den Anschreiben an den Versicherten, der seine Anträge gestellt hatte, keine vollständigen Adressen.
Lediglich wird oben im Anschreiben angezeigt: die Postleitzahl der jeweiligen Stadt (hier ist bspw.Essen gemeint)
das Fachzentrum Pflege
Krankenkasse
Rechts auf den Anschreiben der Krankenkasse. eine Telefonnummer
eine Faxnummer
www.
Die Telefonnummer ist bspw., aus der Regionaldirektion Bergheim und die Faxnummer ist bspw. Bochum zugeordnet.
Wenn Sie als Versicherter oder Antragsteller, bei Ablehnung eines Antrags oder anderen Schwierigkeiten, einen schriftlichen Widerspruch oder eine Stellungnahme an die Kranken/Pflegekasse richten möchten, haben Sie ein Problem.
Das heißt, ohne vollständige Anschrift der Krankenkasse, werden Anträge oder Widersprüche erst gar nicht ankommen. Ein Fax an die Krankenkasse kann ebenfalls verloren gehen, oder als nicht erhalten, durchgehen. Und wieder gehen die Versicherten leer aus.
Die Krankenkasse versendet auch gern einmal ein Formular, wo der Antragsteller vorab die Pflegezeit im häuslichen Bereich eintragen sollte, die Entbindung der Schweigepflicht soll vor Begutachtung eines unabhängigen Gutachter des MDK´S unterschrieben werden, uvm. an persönlichen sensiblen Daten.
Fakt ist, füllen die Betroffenen die Formularanträge der Krankenkasse aus, so ist eine Begutachtung durch einen Gutachter, des medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht mehr unabhängig.
Und mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach, werden die Eingradungen in die jeweiligen Pflegegrade ebenfalls unrichtig und zu niedrig gewichtet werden.
Ich finde es als ein großes Unrecht, alle die versichert oder mitversichert sind und sich plötzlich in einer hilflosen Situation befinden, auch noch von ihrer Krankenkasse ihres Vertrauens betrogen werden.
Meine Frage ist, schläft die Politik und der Gesetzgeber. Muss eine Krankenkasse nicht auch eine vollständige Adresse angeben-mit Strasse Hausnummer und PLZ Stadtteil, damit Versicherte ihre Anträge versenden können. (Einschreiben).