Soziale Medien dürfen von der Regierung nicht missbräuchlich genutzt werden ... Wir sollten alarmiert sein!
Verfasst: 01.09.2018, 07:03
Soziale Medien dürfen von der Regierung nicht missbräuchlich genutzt werden.... Wir sollten alarmiert sein!
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und andere Regierungsmitglieder nutzen geschickt die sozialen Medien, um den BürgerInnen per Dauerberieselung ihre höchst persönlichen Vorstellungen im Politikgeschehen zu verdeutlichen. Dabei helfen anscheinend einige Personen immer wieder geschickt mit, durch "gefällt mir" oder mittels positiver Statements Zustimmung "von unten" zu suggerieren. Jens Spahn fällt in diesem Zusammenhang besonders auf, der jahrelang im Gesundheitsausschuss des Bundestages mitgewirkt hat und jetzt urplötzlich viel Verständnis für den Pflegenotstand entwickelt ("wir haben verstanden") und so tut, als sei diese Misere urplötzlich über uns herein gebrochen. Die Lösungsvorschläge sind aber bei näherer Betrachtung mehr als "dünn". Es fragt sich im Übrigen, was die Abgeordneten in den zurückliegenden Jahren / Jahrzehnten mit den eindeutigen Statements zum Pflegenotstand gemacht haben. Die Antwort kann nur lauten: Überwiegend einfach ignoriert! - Es ist richtig, dass die Rheinische Post heute, 01.09.2018, das Thema "Öffentlichkeitsarbeit" einmal grundsätzlich aufgreift und die Regierung, die politischen Entscheidungsträger, in ihre rechtlichen Schranken verweist. In dem Beitrag (von Milena Reimann) mit dem Titel "Regierung auf Sendung" wird folgende Analyse präsentiert: "Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk machen. Doch Kanzlerin und Minister verbreiten ungefiltert ihre Inhalte über Videos in sozialen Netzwerken. Medienrechtler sind alarmiert - wir sollten es auch sein."
Wir brauchen seitens der Regierung keine meinungsmachende Dauerberieselung mit Filmchen usw. in den sozialen Medien, sondern gut durchdachte Reformerwägungen, die den rechtsstaatlichen Regelungen entsprechend vornehmlich im Parlament diskutiert und entschieden werden. Dabei müssen Entscheidungen außer Betracht bleiben, die nur auf eine gewünschte Zustimmung bei der nächsten Wahl abzielen, sich also als purer Stimmenfang erweisen. Die Abgeordneten sind aufgerufen, ihre Unabhängigkeit zu nutzen und dem Artikel 38 GG gerecht zu werden: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104794#p104791
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und andere Regierungsmitglieder nutzen geschickt die sozialen Medien, um den BürgerInnen per Dauerberieselung ihre höchst persönlichen Vorstellungen im Politikgeschehen zu verdeutlichen. Dabei helfen anscheinend einige Personen immer wieder geschickt mit, durch "gefällt mir" oder mittels positiver Statements Zustimmung "von unten" zu suggerieren. Jens Spahn fällt in diesem Zusammenhang besonders auf, der jahrelang im Gesundheitsausschuss des Bundestages mitgewirkt hat und jetzt urplötzlich viel Verständnis für den Pflegenotstand entwickelt ("wir haben verstanden") und so tut, als sei diese Misere urplötzlich über uns herein gebrochen. Die Lösungsvorschläge sind aber bei näherer Betrachtung mehr als "dünn". Es fragt sich im Übrigen, was die Abgeordneten in den zurückliegenden Jahren / Jahrzehnten mit den eindeutigen Statements zum Pflegenotstand gemacht haben. Die Antwort kann nur lauten: Überwiegend einfach ignoriert! - Es ist richtig, dass die Rheinische Post heute, 01.09.2018, das Thema "Öffentlichkeitsarbeit" einmal grundsätzlich aufgreift und die Regierung, die politischen Entscheidungsträger, in ihre rechtlichen Schranken verweist. In dem Beitrag (von Milena Reimann) mit dem Titel "Regierung auf Sendung" wird folgende Analyse präsentiert: "Der Staat darf in Deutschland keinen Rundfunk machen. Doch Kanzlerin und Minister verbreiten ungefiltert ihre Inhalte über Videos in sozialen Netzwerken. Medienrechtler sind alarmiert - wir sollten es auch sein."
Wir brauchen seitens der Regierung keine meinungsmachende Dauerberieselung mit Filmchen usw. in den sozialen Medien, sondern gut durchdachte Reformerwägungen, die den rechtsstaatlichen Regelungen entsprechend vornehmlich im Parlament diskutiert und entschieden werden. Dabei müssen Entscheidungen außer Betracht bleiben, die nur auf eine gewünschte Zustimmung bei der nächsten Wahl abzielen, sich also als purer Stimmenfang erweisen. Die Abgeordneten sind aufgerufen, ihre Unabhängigkeit zu nutzen und dem Artikel 38 GG gerecht zu werden: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104794#p104791