Ärzte Zeitung vom 30.08.2018:
Studenten
Pflege ist kein Grund für Bafög-Verlängerung
Pflegt ein Student den dementen Vater und verzögert so das Studium, ist das kein "schwerwiegender Grund" im Sinne einer Verlängerung des Bafög. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Bei der im Zeitungsbericht angesprochenen Entscheidung handelt es sich um den
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -
Leitsatz:
Die Pflege und Betreuung naher Angehöriger kommt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als schwerwiegender Grund für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG in Betracht.
Der Beschluss ist unter der nachfolgenden Adresse nachlesbar: http://www.rechtsprechung.saarland.de/c ... sl&nr=6361
Siehe auch unter
> https://www.gegen-hartz.de/keine-bafoeg ... ker-eltern
> http://www.ra-siefarth.de/tag/oberverwa ... saarlouis/
Pflege des dementen Vaters ist kein Grund für Bafög-Verlängerung
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