Stationäre Rehabilitation auch bei Demenzerkrankten möglich

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Stationäre Rehabilitation auch bei Demenzerkrankten möglich

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2018, 06:24

Landessozialgericht Baden-Württemberg
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Stationäre Rehabilitation auch bei Demenzerkrankten möglich
Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. 07.2018, Aktenzeichen L 11 KR 1154/18

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Kurzbeschreibung:
Auch bei fortgeschrittener Demenz ist das Bestehen von Rehabilitationsfähigkeit und einer positiven Prognose für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht ausgeschlossen. Abzustellen ist auf die konkret-individuellen Rehabilitationsziele (hier: Verlangsamung des Krankheitsprogresses, körperliche und geistige Aktivierung). Mit dieser Begründung haben die Richterinnen und Richter des Landessozialgerichts Stuttgart eine Krankenkasse verurteilt, einer 78jährigen, an Alzheimer erkrankten Versicherten, die Kosten in Höhe von rund 5.600 € für eine vierwöchige Reha-Maßnahme in einem Alzheimer-Therapiezentrum in Begleitung des Ehemannes zu erstatten.

Die Versicherte leidet seit 2013 an Alzheimer. Ihre behandelnden Fachärzte für Neurologie befürworteten und beantragten 2016 eine stationäre Reha-Maßnahme in einem speziell auf Alzheimer-Patienten ausgerichteten Therapiezentrum. Die Ärzte führten aus, es liege derzeit eine leichte bis mittelschwere Demenz vom Alzheimer-Typ vor. Mit der stationären Behandlung könne der Krankheitsverlauf voraussichtlich günstig beeinflusst werden. Als Rehabilitationsziele wurden genannt: körperliche und geistige Aktivierung, Hilfe zur teilweisen Selbsthilfe. Die Rehabilitationsfähigkeit wurde in allen Punkten bejaht (ausreichende physische und psychische Belastbarkeit; erforderliche Mobilität, ausreichende Motivation, Motivierbarkeit). Der von der Krankenkasse eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) notierte jedoch lediglich stichwortartig, es bestehe keine Reha-Fähigkeit und keine positive Reha-Prognose, ohne auf das Krankheitsbild der Versicherten und die von den Ärzten genannten Ziele einzugehen.

Die Krankenkasse lehnte die Gewährung der Reha-Maßnahme ab. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Mannheim sind erfolglos geblieben. Die Versicherte hat sich darauf die Reha-Maßnahme selbst beschafft und in Begleitung ihres Ehemannes einen vierwöchigen Aufenthalt im Alzheimer-Therapiezentrum durchgeführt. Abzüglich des Selbstbehalts sind dabei Kosten in Höhe von rund 5.600 € entstanden, die die Versicherte nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht von der Krankenkasse verlangt hat. Sie hat die Auffassung vertreten, die Ablehnung sei spekulativ und nicht ausreichend begründet.

Die Berufung der Klägerin ist in allen Punkten erfolgreich gewesen. Das Landessozialgericht hat die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten verurteilt. Die Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse ist rechtswidrig gewesen, weil sie die individuellen Verhältnisse, Art und Schwere der Erkrankung und die für die Versicherte möglichen und wichtigen Behandlungsziele nicht ausreichend geprüft und gewürdigt hat, sondern sich nur auf die unzureichende, spekulativ anmutende, ablehnende Stellungnahme des MDK gestützt hat.

Der Anspruch auf Rehabilitation setzt Behandlungsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose voraus. Alle drei Voraussetzungen haben vorgelegen, wie sich nicht nur aus den Stellungnahmen der behandelnden Ärzte ergibt, sondern auch aus dem Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung ergibt. Die Versicherte hat sich an allen Therapieangeboten beteiligen können, sie ist im Kontakt mit anderen Familien kommunikativer und vertrauter geworden. Bereits nach kurzer Zeit ist sie erfolgreich in das Therapieprogramm integriert worden. Sie hat in den Bereichen Motorik und Ausdauer Fortschritte gemacht und konnte zuletzt wieder über 3000 Meter mit Rollator gehen. Die nonverbalen Therapieeinheiten (Bewegungstherapie, z.B. Ballspiele, Bewegung nach Musik), musikorientierte Gruppen (z.B. Singen) sowie alltagsorientierte Therapie (tiergestützte Therapie, Spiele) haben einen antriebs- und stimmungssteigernden Effekt erzielt. Sogar die kommunikativen Fähigkeiten sind gestärkt worden, was vor allem im Rahmen der Erinnerungstherapie deutlich geworden ist. Wegen der umfangreichen Behandlungen war eine stationäre Behandlung erforderlich, ambulante Maßnahmen hätten nicht ausgereicht. Auch die Begleitung des Ehemannes ist notwendig gewesen. Die Krankenkasse muss der Versicherten daher – abzüglich des Selbstbehalts – die Restkosten in Höhe von rund 5.600 € erstatten.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
§ 11 Absatz 2 Satz 1 SGB V

Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2018
Dr. Steffen Luik
Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg
- Pressesprecher -
http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb ... GE=4978606

+++
Ärzte Zeitung vom 07.08.2018:
Urteil des LSG Baden-Württemberg
Demenz-Patientin hat Anrecht auf Reha

78-Jährige setzt sich in Berufungsverfahren gegen ihre Krankenkasse durch, die Rehabilitationsmaßnahmen abgelehnt hatte. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Kommentar
Recht auf Reha

Ob eine medizinische Maßnahme angesichts des Alters oder Zustands des Patienten noch lohnt, ist eine Frage, die in unsere Gesellschaft schlicht nicht gehört. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Auch bei Demenz helfen Rehamaßnahmen, das Leben mit der Krankheit zu verbessern

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2018, 17:23

Medizinische Rehabilitation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen – Deutsche Alzheimer Gesellschaft informiert über die Voraussetzungen
Auch bei Demenz helfen Rehamaßnahmen, das Leben mit der Krankheit zu verbessern

Berlin, 14. August 2018. Medizinische Rehabilitation (Reha) soll die Folgen einer Krankheit mindern und den Erkrankten ein größeres Maß an Teilhabe ermöglichen. Davon können auch Menschen mit Demenz profitieren. Eine Reha kann auch für Angehörige sinnvoll sein, die durch die Pflege körperlich und seelisch stark belastet sind.. Ein neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) informiert über die verschiedenen Arten von Reha und die Voraussetzungen, unter denen sie von den Kostenträgern bewilligt werden.
Ziel einer Reha-Maßnahme ist es, die Folgen einer Erkrankung zu heilen oder zu vermindern. Auch wenn die meisten Demenzerkrankungen nicht heilbar sind, können Menschen mit Demenz, insbesondere im frühen und mittleren Stadium der Erkrankung, von einem Reha-Angebot profitieren, das gezielt auf ihre Symptome eingeht. Dies gilt auch für Reha-Maßnahmen, die aufgrund einer anderen Erkrankung oder beispielsweise nach einer Hüftoperation erforderlich werden. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Angebot auf den besonderen Unterstützungsbedarf von Demenzkranken eingerichtet ist.
Pflegende Angehörige betreuen Menschen mit Demenz oft rund um die Uhr und sind dadurch häufig hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Dadurch steigt für sie das Risiko, körperlich zu erkranken oder beispielsweise eine Depression zu entwickeln. Nicht erst wenn dies eintritt, sondern bereits bei ersten Anzeichen dafür, haben pflegende Angehörige das Recht, eine Vorsorgekur in Anspruch zu nehmen. Bisher machen aber nur wenige Angehörige von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Das neue Informationsblatt „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz“ informiert über die verschiedenen Formen von Reha- und Vorsorgeangeboten und klärt darüber auf, unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können. Dies ist auch deshalb wichtig, weil solche Maßnahmen von den zuständigen Kostenträgern häufig mit unzureichenden Begründungen abgelehnt werden. Gerade erst am 17. Juli 2018 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil darauf hingewiesen, dass Rehabilitation auch bei vorliegender Demenz erfolgreich durchgeführt werden kann. Ein entsprechender Antrag müsse deshalb genau geprüft und dürfe nicht ohne fundierte Begründung abgelehnt werden.
Monika Kaus, erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Rehabilitation und Vorsorge für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sind wichtige Maßnahmen. Sie können dazu beitragen, dass die Betroffenen länger zu Hause leben und ein selbstständigeres Leben führen können. Diese Erkenntnis muss sich auch bei den Kostenträgern durchsetzen.“

Hintergrund
Heute leben in Deutschland etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60 Prozent davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz.
Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von 134 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Nummer 030 - 259 37 95 14.


Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2018
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr. 236
10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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