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Gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht für Unfall bei privater Betreuung

Verfasst: 13.07.2018, 06:03
von WernerSchell
Gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht für Unfall bei privater Betreuung

Großmutter ist keine "geeignete Tagespflegeperson" - so ein Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) vom 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

Kinder in der Obhut ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Der Unfallschutz besteht nur, wenn sich die Kinder in einem staatlich organisierten Verantwortungsbereich befinden, entschied das Bundessozialgericht in Kassel mit Urteil vom 19.06.2018. Dies sei bei Großeltern nicht der Fall.

Weitere Informationen:
https://dejure.org/ext/fef3497555fab5b03662dbc06020d73d
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg ... legeperson
https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber ... g-100.html
https://www.vdk.de/deutschland/pages/75 ... uer_unfall
http://infidels-deutschland.de/2018/07/ ... aufpassen/