Krankenhaus-Report 2018 - Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Krankenhaus-Report 2018 - Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 16:42

Buchtipp:

Klauber / Geraedts / Friedrich / Wasem
Krankenhaus-Report 2018
Schwerpunkt: Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit

Mit Online-Zugang

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Schattauer Verlag, März 2018
580 Seiten, 55 Abb., 74 Tab., kart.
D: € 59,99
A: € 61,70
ISBN:
978-3-7945-3287-2 (Print)
978-3-7945-9119-0 (eBook PDF)

Schwerpunktthema:
• Analyse des Versorgungsbedarfs im Gesundheitswesen
• Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit in nationaler und internationaler Perspektive
• Erklärung regionaler Unterschiede in der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen
• Telemedizin und Digitalisierung in Zeiten sich wandelnder Bedarfe
• Qualitäts- und Bedarfsorientierung statt Bestandsschutz in der Krankenhausplanung
• Sektorübergreifende Bedarfs- und Versorgungsplanung
• Neuordnung der Notfallversorgung

Quelle und weitere Informationen:
http://www.schattauer.de/book/detail/pr ... -2018.html

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Pressekonferenz zum Krankenhaus-Report 2018 AOK-Bundesverband und Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) 19. März 2018, Berlin

Krankenhaus-Report 2018
Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden


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v.l.: Martin Litsch, Karl-Josef Laumann, Jürgen Klauber, Prof. Dr. Reinhard Busse, Dr. Kai Behrens

Berlin. Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt. Doch die Länder machen nur zögerlich davon Gebrauch. Deshalb schlägt der AOK-Bundesverband ein gemeinsames Zielbild von Bund und Ländern für das Jahr 2025 vor. „Das Zielbild 2025 sollte festhalten, wo wir mit der stationären Versorgung am Ende der nächsten Legislaturperiode stehen möchten“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, wie viele Kliniken es am Ende deutschlandweit gibt. Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel in der Krankenhauslandschaft bilden.“ In Nordrhein-Westfalen wird der Wandel in der Krankenhausplanung bereits umgesetzt. Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagt dazu: „Bei den Planungen standen bisher oftmals die Bettenzahlen im Fokus. In Zukunft muss mehr die Qualität im Fokus stehen. Für die Patientinnen und Patienten kommt es maßgeblich auf die Ergebnis-Qualität der Leistungen an. Nordrhein-Westfalen will auch hier seinen Beitrag leisten, um diesen Prozess für eine gute Krankenhausversorgung gewinnbringend zu begleiten.“ Aktuelle Analysen des WIdO zeigen unter anderem am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung deutlich verbessert werden könnte. 2015 sind in Deutschland rund 44.000 Darmkrebsoperationen in mehr als 1.000 Krankenhäusern vorgenommen worden. Doch von allen Kliniken, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff maximal 17 Mal im Jahr durch, ein weiteres Viertel hatte zwischen 18 und 33 Eingriffe. Unter der Annahme, dass nur noch zertifizierte Zentren beziehungsweise Krankenhäuser, die mindestens 50 Darmkrebsoperationen durchführen, diese Leistung erbringen dürften, blieben bundesweit 385 Kliniken für die operative Versorgung übrig. Auf dieser Grundlage würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten bundesweit von acht auf gerade einmal 16 Kilometer verlängern. Im dicht mit Krankenhäusern versorgten Nordrhein-Westfalen (NRW) würde der mittlere Anfahrtsweg von sechs auf lediglich zehn Kilometer steigen. Die höchsten mittleren Fahrwege ergeben sich mit 33 Kilometern in Mecklenburg-Vorpommern. Letztlich wären es nur wenige Regionen in Deutschland, für die bei diesem Szenario etwas längere Wege anfallen. Heute haben 0,03 Prozent der Bevölkerung einen Anfahrtsweg, der länger als 50 Kilometer ist. Dieser Anteil würde sich auf 2,5 Prozent erhöhen. „Nicht nur bei Krebsoperationen, auch bei anderen planbaren Eingriffen wie Hüftprothesenoperationen und sogar in der Notfallversorgung ist eine stärkere Zentralisierung nötig und möglich, wie die Analysen des WIdO zeigen“, sagt Jürgen Klauber, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports und WIdO-Geschäftsführer. „Wenn sich die Therapiequalität erhöht und Überlebenschancen besser werden, sollten etwas längere Fahrstrecken kein Thema sein. Wir wissen aus Befragungen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Krankenhäusern versorgt zu werden.“ Auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Krankenhausversorgung weist auch Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin hin: „Die Diagnose, dass die mangelnde Konzentration von stationären Fällen zu unnötigen Todesfällen führt, wird von der Politik mittlerweile akzeptiert, auch wenn es mit der Therapie noch hapert.“ So wäre es notwendig, Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt nur in Krankenhäuser mit einer Herzkathetereinheit einzuliefern und dort zu behandeln. Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen. Nur gut 500 der 1.300 Kliniken, die Schlaganfälle derzeit behandeln, weisen entsprechende Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) auf. Gleichzeitig müsste in beiden Fällen garantiert sein, dass das Krankenhaus rund um die Uhr über entsprechende Fachärzte verfügt. Würden die Neurologen und Kardiologen so auf die Krankenhäuser verteilt werden, dass immer genau ein Facharzt verfügbar ist, würde es für jeweils nur rund 600 Krankenhäuser reichen. Busse: „Die Therapie kann also nicht lauten, jetzt noch die jeweils anderen rund 800 Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Herzkathetereinheiten auszustatten.“
Diese Situation betrifft auch die Pflegekräfte, wie der AOK-Bundesverband betont. „Wir haben nicht genügend Personal, um alle heute existierenden Klinikstandorte so auszustatten, dass sinnvolle Personalanhaltszahlen oder Personaluntergrenzen gut umgesetzt werden können. Dieses Personal wird auch nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind“, so Martin Litsch. Auch deshalb ist die Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sinnvoll. In der Diskussion um eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte drängt die AOK auf mehr Transparenz darüber, welche Gelder der Krankenhausfinanzierung für das Pflegepersonal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richtigen Stellen ankommen. Um dieses Mehr an Transparenz zu erhalten, dürfe das bewährte System der Fallpauschalen jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden. Auf die große Relevanz des medizinischen Personals weist auch Gesundheitsminister Laumann hin: „Wir brauchen sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen, und zwar im ärztlichen genauso wie im pflegerischen Bereich. Gerade im pflegerischen Bereich muss sich hier noch einiges tun.“

Quelle und weitere Informationen:
http://aok-bv.de/presse/pressemitteilun ... 20177.html

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Ergänzende Info zum Krankenhaus-Report 2018:
Krankenhaus-Report 2018: Zentrale Strukturen für mehr Qualität

(19.03.18) Aktuelle Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen, dass die stationäre Versorgung durch zentralere Strukturen verbessert werden kann. Bund und Länder sollten für das Jahr 2025 ein Zielbild entwickeln, schlägt der AOK-Bundesverband vor. "Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten die Regel bilden", sagte der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch bei der Präsentation des Krankenhaus-Reports 2018 am Montag (19. März) in Berlin. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, Nordrhein-Westfalen wolle diesen Prozess "gewinnbringend begleiten".

Weitere Informationen, Zahlen und Daten:
http://aok-bv.de/presse/pressemitteilun ... 20177.html
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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de
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Krankenhaus-Report 2018 - Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 16:50

Ärzte Zeitung vom 19.03.2018:
Krankenhausreport
Mehr Klinikbetten = bessere Op-Qualität

Kliniken mit wenigen Betten und ohne Zentren-Status haben höhere Op-Risiken. Zu oft etwa wird Darmkrebs in kleinen Häusern operiert, so ein Fazit im Krankenhaus-Report 2018. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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Drängender Reformbedarf für die Krankenhäuser

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 16:51

Drängender Reformbedarf für die Krankenhäuser

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in den heute veröffentlichten Ergebnissen des Krankenhaus-Report 2018 „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ einerseits den drängenden Reformbedarf der Krankenhäuser, andererseits aber auch einige Lösungsansätze abgebildet. „Noch immer leisten wir uns im deutschen Gesundheitssystem teure Doppelstrukturen, die ökonomiegeleiteten Anreize zur Fehl- und Überversorgung in den Kliniken sind unverändert stark, Strukturreformen der Krankenhauslandschaft werden nicht oder nur halbherzig angegangen, oft ausgebremst. In Deutschland wurden 2016 knapp 93 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung ausgegeben, das ist im europäischen Vergleich Spitze. Die Outcomes dagegen und das Versorgungsniveau sind allenfalls Mittelmaß. Wie ist das den Versicherten, den Patientinnen und Patienten gegenüber noch zu rechtfertigen?“ fragt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Es sollte die Qualität der Krankenhausversorgung verbessern und die Pflege auf den Stationen verstärken. Beide Effekte sind bisher nicht erkennbar eingetreten, ganz im Gegenteil. Die Pflege in den Krankenhäusern kollabiert, die Situation ist dramatisch. Für ein Abwarten ist einfach keine Zeit mehr, es darf nicht wieder einmal nur bei Ankündigungen bleiben. Wir fordern die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern auf, endlich ernst zu machen mit ihren Ansagen, die professionelle Pflege stärken zu wollen. Politiker werden nicht an ihren Sonntagsreden, sondern an ihren Strategien und den Effekten der Umsetzung gemessen. Bei der Pflege im Krankenhaus gibt es da enormen Nachholbedarf!“

Krankenhausökonomen betrachten Pflege in erster Linie als Kosten-, nicht als Wertschöpfungsfaktor. Wie falsch das ist, wissen betroffene Patienten am besten, sie erleben es Tag für Tag. Der gut gemachte Eingriff reicht nicht. Kein Patient hat etwas davon, einen technisch hochgerüsteten Bettplatz zu haben, aber pflegerisch unversorgt zu sein. Pflege ist in den Krankenhäusern ein wesentlicher Teil des Behandlungsprozesses, kein Nice-to-have, solange das Geld reicht! Die DRG-Kalkulation sieht derzeit jährlich einen Anteil von ca. 18 Milliarden Euro für Pflege in den Kliniken vor. Viel davon kommt bei der Pflege allerdings nicht an. Wo bleibt das Geld? Für Pflege bestimmte Geldmittel der Krankenhäuser müssen künftig zwingend auch in die Pflege fließen, es muss strikte Nachweispflichten geben, die das sicherstellen. Der Fokus der Krankenhausversorgung muss grundsätzlich auf Qualität, Ergebnisse und Nachhaltigkeit gelegt werden – betrachtet und gemessen aus der Patientenperspektive. Damit bekommt die Pflege wieder den Stellenwert, der ihr gebührt und den kranke und pflegebedürftige Menschen erwarten können und brauchen.

Die deutsche Krankenhaus-Landschaft gehört auf den Prüfstand, das Bett als alleinige Planungsgrundlage reicht bei weitem nicht mehr aus. Wir brauchen einen qualitätsorientierten Umbau der Krankenhausstrukturen. Wir brauchen Gesamtversorgungskonzepte für Regionen, hier muss innovativ, sektorenübergreifend und interprofessionell gedacht und geplant werden. Strukturveränderungen sind in erster Linie eine Chance, die genutzt werden muss. Dazu sind auf allen Ebenen politischer Mut, Kraft und auch eine gewisse Konfliktbereitschaft nötig, um die dringend erforderlichen Veränderungen auch umzusetzen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.03.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Weg mit den Fallpauschalen in der Krankenhausfinanzierung

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 16:54

0244 / 19. März 2018
Pressemitteilung von Harald Weinberg


Weg mit den Fallpauschalen in der Krankenhausfinanzierung

„Bedarfsgerechte und zukunftssichere Krankenhäuser wird es nur geben, wenn wir uns vom Finanzierungssystem der Fallpauschalen verabschieden“, kommentiert Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den heute erscheinenden Krankenhaus-Report des AOK-Bundesverbands. Weinberg weiter:

„Die Krankenhäuser leiden an der Kommerzialisierung durch die Fallpauschalen und an der Unterfinanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer. Der doppelt erzeugte Kostendruck schadet der Gesundheit aller Beteiligten. Der irrwitzige neoliberale Glaube, dass eine gute Gesundheitsversorgung durch wirtschaftlichen Wettbewerb hergestellt werden könnte, führt unter anderem dazu, dass Stationen und ganze Krankenhäuser geschlossen werden, wenn sie sich wirtschaftlich nicht lohnen, obwohl sie für die Versorgung notwendig sind. Man muss sich nur das Stationssterben in der Geburtshilfe ansehen.
Auch der gesundheitsgefährdende Personalmangel ist ein Ergebnis dieses Kostendrucks. Deswegen ist es erfreulich, dass im Koalitionsvertrag der Einstieg in den Ausstieg aus dem Irrsinn der Fallpauschalen in Aussicht gestellt wird: Die Ankündigung, die Personalkosten für Pflegekräfte aus den Fallpauschalen herauszunehmen und sie nicht mehr pauschal, sondern krankenhausindividuell zu vergüten, ist ein richtiger Schritt und muss auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet werden. Und vor allem muss diese Ankündigung nun nicht nur rasch, sondern vor allem konsequent umgesetzt werden.
Wenn wir diese Probleme an der Wurzel anpacken und unsere Krankenhausversorgung für die Zukunft aufstellen wollen, müssen wir die Krankenhäuser vom Joch des Wettbewerbs befreien und eine bedarfsgerechte, am Gemeinwohl orientierte Finanzierung entwickeln – dringend.“

F.d.R. Benjamin Wuttke
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-51092, Mobil 0171/643 55 24 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Krankenhaus-Report 2018 - AOK-Zentralisierung erhöht Pflegelast

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 16:58

DKG zum AOK-Krankenhaus-Report 2018
AOK-Zentralisierung erhöht Pflegelast

Zur Vorstellung des AOK-Krankenhaus-Reports erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
"Wie jedes Jahr enthält der Krankenhausreport der AOK provozierende Beiträge. Dieses Mal sollen Krankenhäuser mit angeblich geringen Leistungszahlen bei Hüftoperationen, Herzinfarkten und Krebsoperationen gebrandmarkt werden. Dabei geht es offensichtlich eher um eine gezielte Diskreditierung der Krankenhausmedizin und um unverantwortliche Verunsicherung der Patienten, als um saubere wissenschaftliche Recherchearbeit. Äpfel und Birnen werden verglichen, wenn aus der Analyse von Routine-Abrechnungsdaten Aussagen zur Leistungsbefähigung von Krankenhäusern oder zur Qualität von Leistungen abgeleitet werden, ohne dass die Hintergründe der jeweiligen Behandlungen durchleuchtet werden.
So ist die Behauptung, dass Kliniken mit wenigen elektiven (geplanten) Hüftoperationsleistungen schlechtere Ergebnisse hätten als Kliniken mit vielen Elektivleistungen völlig untauglich, wenn bei den Kliniken mit wenigen Leistungen die unter Notfallbedingungen zu erbringenden Leistungen nicht herausgerechnet werden. Bei den Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung machen die Notoperationen aufgrund gebrochener Hüften ca. 50 Prozent der Fallzahlen aus. Bei diesen Leistungen, so berichtet das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), liegt der Altersdurchschnitt der Patienten bei 81 Jahren. Diese Patienten haben zudem häufig schwerwiegende Begleiterkrankungen. Bei elektiven Operationen liegt das Alter dagegen bei 72 Jahren und viele Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen bei elektiven Operationen haben einen sehr geringen Anteil von Notfällen.
In gleicher Weise unseriös sind die Einschätzungen zur Behandlung von Herzinfarktpatienten in Krankenhäusern, die angeblich dafür die apparative Ausstattung nicht haben. Auch hier kann aus der Auswertung von Routinedaten des Abrechnungssystems nicht auf die Hintergründe einer Behandlung geschlossen werden. Denn die für Herzinfarkte relevante ICD-10-Diagnose differenziert nicht, ob der jeweilige Patient akut innerhalb von wenigen Stunden vom Krankenhaus, in dem diese Diagnose der Abrechnung zu Grunde gelegt wird, behandelt werden musste, oder ob der Patient in ein Krankenhaus nach Akut-Erstbehandlung zur Weiterbehandlung hineinverlegt wurde. Die Behauptung, Kliniken würden ohne entsprechende Ausstattung Akut-Herzinfarktpatienten behandeln, ist daher so nicht richtig. Dazu müsste die Behandlungsakte analysiert werden.
Ebenfalls unsauber sind die Einschätzungen zur Behandlung von Krebspatienten einzustufen. Bei Krebserkrankungen kann anhand der Daten nicht erkannt werden, ob beispielsweise Kliniken mit kleiner Fallzahl Patienten palliativ behandeln. Gerade für diese Patienten hat die Wohnortnähe der Krankenhausbehandlung maßgebliche Bedeutung.
Es zeigt sich, dass maschinengetriggerte Auswertungen von Routinedaten die erforderliche differenzierte Einzelfallbetrachtung außer Acht lassen. Krankenhäuser erbringen Leistungen für Menschen, die häufig in akuter Not sind. Analysemaschinen dagegen können für Interpretationen missbraucht werden - billig, aber sicherlich nicht gut!
Wir brauchen keinen pseudowissenschaftlichen Alarmismus, um die längst von den Krankenhäusern selbst in Gang gebrachte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgungsstrukturen in Richtung Spezialisierung und Zentren fortzuführen. Die Zielsetzung des AOK-Bundesverbandes, dass Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten über diesen Weg noch weiter zu verschärfen, widerspricht allen Zielsetzungen der Koalitionsvertrages und kann aus Krankenhaussicht keine Lösung der Pflegeproblematik sein.
Niemand widerspricht Mindestmengen, wenn diese dazu beitragen können, Qualität zu verbessern. Mindestmengenvorgaben können aber kein Instrument sein, um Krankenhausversorgungsstrukturen, wie z. B. bei Geburten, die in der Fläche auch bei geringeren Fallzahlen gebraucht werden, in Frage zu stellen. Mindestmengen bei Geburten unter Krankenhausbedingungen - medizinische Basisversorgung einer Geburtsabteilung - bleiben in jedem Falle überzogene Anforderungen, solange Geburtshäuser mit erheblich geringeren Fallzahlen zugelassen bleiben. Überzeugend wäre zudem, wenn die Krankenkassen die Vereinbarung zur Bildung von medizinischen Versorgungszentren nicht weiter blockierten."

Dateien
• 2018-03-19_PM DKG zum AOK-Krankenhaus-Report 2018. (docx, 62 KB) > http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... _2018.docx
• 2018-03-19_PM DKG zum AOK-Krankenhaus-Report 2018 (pdf, 62 KB) > http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... t_2018.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024

Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
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Jeder dritte Klinik-Aufenthalt vermeidbar

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 17:46

Siehe auch unter:
viewtopic.php?f=4&t=22552

Einmal im Jahr prüft die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten auf Herz und Nieren: Mit deren anonymisierten Daten erstellt die Krankenkasse einen Überblick über Lebenserwartung, Volkskrankheiten und Krankenhausaufenthalte ihrer Versicherten in einem Gesundheitsreport. Im Report für 2018 fördert sie bemerkenswerte Ergebnisse zutage - u.a.: Jeder dritte Klinik-Aufenthalt ist vermeidbar! Der Report 2018 wirft ein Schlaglicht auf regionale Auffälligkeiten bei Operationen und der Versorgung der Versicherten. Wie man behandelt wird, hängt auch vom Wohnort ab. - Dies alles kann eine Mahnung für die Patienten sein, sich sorgsam über Behandlungserfordernisse und Krankenhausaufenthalte aufklären zu lassen. Siehe insoweit u.a. "Empfehlungen zur Aufklärung von Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen" und §§ 630c, 630d und 630e BGB.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22552
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AOK-Krankenhausreport - 500 Kliniken können nicht machen

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2018, 07:26

Ärzte Zeitung vom 20.03.2018:
AOK-Krankenhausreport
500 Kliniken können dicht machen

In Deutschland werden zu viele Patienten stationär behandelt - über fünf Millionen Menschen sind in Krankenhäusern fehl am Platz. Experten finden: 500 Kliniken weniger, aber dafür mehr Häuser mit mehr Betten könnten die Lösung sein. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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Bundesweit Portalpraxen an Kliniken einrichten!

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2018, 10:10

vdek unterstützt Gesetzesantrag Schleswig-Holsteins zur Reform der Notfallversorgung
Bundesweit Portalpraxen an Kliniken einrichten!


(Berlin, 23.3.2018) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holsteins zur Ausweitung der Öffnungszeiten von sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern. „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Klinken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinikpersonal entlastet“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzesantrags im Bundesrat. Voraussetzung hierfür sei, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mehr Ärzte für die ambulante Notfallversorgung bereitstellten.

Der Antrag Schleswig-Holsteins sieht vor, dass „Portalpraxen“ (bzw. „Anlaufpraxen“) für Patienten 24 Stunden an 7 Tagen die Woche als Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Bislang dürfen diese nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geöffnet haben. Der vdek hatte bereits 2016 die bundesweite Einführung von Portalpraxen an Krankenhäusern, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, gefordert und ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgelegt. Demnach soll in einer „Portalpraxis“ in einer Ersteinschätzung geklärt werden, ob der Patient eine ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- bzw. Facharzt oder eine stationären Behandlung benötigt. Der Patient wird dann in die entsprechende Versorgung weitergeleitet. Dies kann erheblich zur Entlastung der Notaufnahmen beitragen. Elsner bekräftigte noch einmal die Forderung nach einer bundesweiten Einführung von Portalpraxen. „Wir brauchen bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen. Dazu gehört auch, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.“

Ausdrücklich appellierte die vdek-Vorsitzende an die Länderkammer sowie die Bundesregierung, dem Antrag Schleswig-Holsteins zu folgen und das Gesetz auf den Weg zu bringen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.


Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Demenzkranke im Krankenhaus - Bedarf muss durch Reformen abgedeckt werden

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2018, 07:03

Für eine Krankenhausbehandlung stellt eine bestehende Demenz eine zusätzliche Herausforderung für das pflegerische und medizinische Personal dar. Der Reformbedarf ist immens. Das Krankenhaussystem muss daher das Ziel verfolgen, den aktuellen und zukünftigen Bedarf in angemessener Weise abzudecken.

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Der am 19.03.2018 vorgestellte "Krankenhaus-Report 2018" befasst sich auch mit dem aktuellen Stand und Prognose des Krankenhausbedarfs von Personen mit Demenz und macht deutlich, dass insoweit von einem steigenden Versorgungsbedarf auszugehen ist (vgl. Einführung, Seite XVII, und Seite Seite 193ff.). Demenzerkrankungen stellen danach zwar nur sehr selten den primären Grund für einen Krankenhausaufenthalt dar. Aber das Vorliegen von Demenz führt im Rahmen der stationären (wie auch der ambulanten) Behandlung zu einer besonderen Herausforderung für Personal und Angehörige. Und weiter heißt es: "Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Zahl der demenzkranken Patienten zu Zukunft zunehmen. Demente Patienten sind mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit von Komorbidität betroffen, einschließlich des Vorhandenseins chronischer Erkrankungen. Patienten mit Demenz sind darüber hinaus zum Beispiel deutlich häufiger Verletzungen und Vergiftungen ausgesetzt. Die Krankenhäuser sind bislang noch nicht optimal auf den Umgang mit demenzkranken Patienten eingerichtet. Dies betrifft sowohl die ärztliche und pflegerische Ausbildung als auch bauliche Aspekte und die Organisation der Behandlungsablaufs." Der Reformbedarf muss als immens bezeichnet werden.
Quelle: Krankenhaus-Report 2018 - Schwerpunkt: Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit. - Weitere Hinweise unter folgender Adresse; > viewtopic.php?f=4&t=22567

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Bild Bild
Quelle: Robert Kneschke / Fotolia

Siehe auch unter
> viewtopic.php?f=4&t=20538
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WernerSchell
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Patientensicherheit lässt sich durch Erfahrung des OP-Teams verbessern

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 07:19

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Mindestmengen in der Medizin:
Patientensicherheit lässt sich durch Erfahrung des OP-Teams verbessern


Berlin – Es gibt statistische Daten, die einen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl durchgeführter Operationen in einem Krankenhaus und der Qualität der Versorgung aufweisen: Wer mehr Erfahrung mit einem Eingriff hat, behandelt seine Patienten in aller Regel erfolgreicher. Trotzdem ist wissenschaftlich und auch juristisch schwer zu definieren, welche Mindestmenge bei welcher Therapie anzusetzen ist. Über die aktuelle Datenlage und die Auswirkung von Mindestmengen auf die Patientensicherheit sprach der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. bei seinem letzten Treffen.

„Bei Operationen der Bauchspeicheldrüse und der Speiseröhre ließe sich jeder vierte Todesfall vermeiden, wenn höhere, verbindliche Mindestmengen für den behandelnden Arzt und das Krankenhaus gelten und auch durchgesetzt würden“, führte Professor Dr. med. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebiets Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin, beim Treffen des AWMF-Arbeitskreises aus. Allerdings könne man Mindestmengen methodisch bedingt nicht ausschließlich wissenschaftlich festlegen, sondern müsse diese über normative Vorgaben, die die wissenschaftlichen Berechnungen ergänzen, definieren – also ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für die es, bezogen auf die konkrete Höhe, im Einzelfall auch keine wissenschaftliche Evidenz gibt. Gelten müssten diese Mindestmengen dann sowohl für den behandelnden Arzt als auch für alle Behandlungsteams. Denn entscheidend sei nicht nur die Erfahrung des Operateurs, sondern die des gesamten Behandlungsteams, das bei einem Eingriff Hand in Hand arbeiten und insbesondere bei auftretenden Komplikationen wissen muss, was zu tun ist.

Letztlich ließe sich das jedoch nur durch mehr Zentralisierung im Krankenhauswesen sicherstellen, führte Mansky weiter aus. „Manche Kliniken führen heute komplexe Operationen durch, ohne dafür die notwendige Erfahrung und strukturellen Voraussetzungen mitzubringen“, kritisierte der Internist Mansky. So habe 2014 ein Viertel der deutschen Kliniken weniger als acht Brustkrebspatientinnen im Jahr operiert. Bei Ösophagus-Operationen erfüllten 2015 63 Prozent der operierenden Häuser die eher zu niedrige gesetzliche Mindestmenge von zehn nicht. Selbst bei der Knie-Endoprothesenoperation würden 15 Prozent der Häuser die Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr nicht erreichen. Das zeigt: Selbst wenn Mindestmengen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben sind, ist deren Durchsetzung unzureichend. Das könnte unter anderem auch an der juristischen Bewertung liegen. So wies das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2011 eine Mindestmenge für die Operation von Knieprothesen unter anderem mit der Begründung ab, zwischen OP-Ergebnis und Mindestmenge gebe es keinen kausalen Zusammenhang, allein statistische Befunde reichten nicht aus, was das Bundessozialgericht ein Jahr später bestätigte.

Doch schon „wenn die Studienlage auf ‚wahrscheinliche Zusammenhänge‘ von Qualität und Menge hinweise, seien Mindestmengen-Vorgaben sinnvoll“, betonte der Stellvertretende Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht beim G-BA, Dr. jur. Dominik Roters beim AWMF-Treffen. Bislang war gesetzlich ein „besonderer Zusammenhang“ von Menge und Qualität gefordert, was juristisch problematisch gewesen sei. Am 26. März 2018 habe das Bundesministerium für Gesundheit jedoch eine Regelung genehmigt, die in Bezug auf ausgewählte Leistungsbereiche einen „wahrscheinlichen Zusammenhang“ zwischen Behandlungsmenge und Ergebnisqualität der Leistung für ausreichend erachtet. „Wenn es darum geht, die Höhe einer Mindestmenge festzulegen, müsste eine „hinreichende Behandlungsroutine“ gewährleistet sein, um Risiken zu reduzieren und die Patientensicherheit zu erhöhen“, so der G-BA-Jurist. Jedenfalls sei die Höhe der Menge so festzulegen, dass zumindest eine sogenannte Gelegenheitsversorgung ausgeschlossen werde. Krankenhäuser, die diese Menge nicht vorweisen können, dürfen einen Patienten dann auch nicht mehr behandeln.

Mit der neuen Regelung sind weitere Rechtsgrundlagen für Mindestmengen geschaffen – nun komme es auf die Umsetzung an. Im Krankenhausbereich gibt es derzeit Widersprüche zwischen den bundesgesetzlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Planungshoheit der Länder. Daraus ergeben sich zum Teil Probleme bei der Umsetzung der Mindestmengenbestimmungen. Hinzu kämen, so Professor Dr. Friedhelm Hase, Gesundheits- und Medizinrechtswissenschaftler an der Universität Bremen, tiefsitzende Vorbehalte gegenüber einem primär auf statistisches Wissen gestützten Qualitätsmanagement. Sie ergeben sich aus einem überkommenen juristischen Denken, zumal aus den darin verankerten Kausalitätskonzepten. Ein angemessenes Verständnis der Mindestmengen werde heute aber auch durch ein Grundrechtsverständnis blockiert, für das in jeder sozialversicherungsrechtlichen Regelung schon dann ein Eingriff in die Berufsfreiheit der Leistungserbringer zu sehen sei, wenn sie zum Ausschluss von einer durch die GKV getragenen Krankenbehandlung führen kann. Hase betonte jedoch, dass „Vertragsärzte und Krankenhäuser durch die Zulassung als Leistungserbringer in das krankenversicherungsrechtliche Versorgungssystem eingebunden und dabei an Entscheidungen über die Leistungsansprüche der Versicherten beteiligt“ seien. Sie seien damit auch an die rechtlichen Vorgaben dieses Systems gebunden: Die wichtigste Regel für das Leistungsgeschehen in der GKV laute, dass im Interesse der versicherten Patienten die Versorgungssicherheit – im Einklang mit den gegebenen versorgungswissenschaftlichen Erkenntnissen – bestmöglich zu gewährleisten ist.

Allerdings müsse man aufpassen, so die Experten, dass die Mindestmengen nicht dazu führten, dass sich die Zahl der Eingriffe erhöhe – nur mit dem Ziel, die ausreichende Menge zu erzielen. Mindestmengen für komplexe Therapien sollen ein Instrument sein, um Kompetenzen vermehrt in spezialisierten Zentren zu bündeln. Insbesondere bei geplanten, aufwändigen Prozeduren sollte die stationäre Behandlung in einem Zentrum erfolgen, auch wenn der Patient dafür einen längeren Anfahrtsweg auf sich nehmen muss. Im Interesse der Patientensicherheit und dem besten Ergebnis kann die wohnortnahe Behandlung – wie von der Politik so oft angeführt – nicht alleiniger Maßstab für eine optimale Patientenversorgung sein.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2018

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Wie der Patient zur Ware wurde

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2018, 08:26

Die Behandlungssituation in deutschen Krankenhäusern hat sich dramatisch verschlechtert, seit nicht mehr pro Tag, sondern pro Fall bezahlt wird.
> https://www.facebook.com/TitelThesenTem ... 0200/?t=35

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Wie der Patient zur Ware wurde. … Krankenhäuser müssen heutzutage Gewinn machen, heißt es. Warum? Das zeigt der Dokumentarfilm "Der marktgerechte Patient". Ärzte, Pfleger und Patienten sprechen darin offen über die Auswüchse des Fallpauschalen-Systems, das vor 15 Jahren eingeführt wurde. Die Regisseure Leslie Franke und Herdolor Lorenz sagen, es geht ihnen nicht um Skandalisierung, sondern um Aufklärung. Auf Basis von Spenden konnten sie ihren "Film von unten" machen, der jetzt deutschlandweit 100 Premieren feiert. Lang vorbei sind die Zeiten, als die Patienten hierzulande gebeten wurden, noch ein bisschen länger auf Station zu bleiben, sich auszukurieren. Spätestens seit Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003. Die Filmemacher Leslie Franke und Herdolor Lorenz zeigen uns rund 15 Jähre später, was dieser Systemwechsel, der Kosten sparen helfen sollte, aus der Gesundheitsversorgung gemacht hat: Eine Gesundheitswirtschaft. … Quelle: https://www.mdr.de/kultur/themen/der-ma ... pjeKvhduEQ

"Wer glaubt, dass im Gesundheitswesen lauter selbstlose Akteure mit freudiger Hingabe ihren Dienst am Nächsten verrichten, der übersieht die Zwänge, die in einem der größten Wirtschaftszweige der Welt herrschen. Tatsache ist, dass es drei Hauptfaktoren gibt, die für moderne Gesundheitssysteme handlungsleitend wirken: erstens, Geld: zweitens Geld: drittens Geld." - Gian Domenico Borasio in "Selbst bestimmt sterben", C.H. Beck, München, 2018
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Was läuft falsch in deutschen Kliniken?

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2019, 08:38

Gründe für die Krankenhausmisere
Was läuft falsch in deutschen Kliniken?

Von Daniela Siebert

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Klinikzimmer ohne Patient: Gibt es zu viele Krankenhäuser in Deutschland? (imago/Westend61)

Leere Betten, veraltet, zu wenig Investitionen: In Deutschland sind viele Krankenhäuser in keinem guten Zustand – und chronisch in den roten Zahlen. Liegt das an den Krankenhäusern selbst oder steckt der Fehler im System?
Die steigenden Kosten für das Personal – über eine Million Beschäftigte sind das bundesweit – und die Investitionen in Gebäude und Geräte: das sind die wichtigsten Faktoren, warum Krankenhäuser rote Zahlen schreiben, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG. Auch einzelne Fachbereiche sorgten für Probleme, etwa die Geburtsstationen mit weniger als 500 Geburten pro Jahr und die Notfallambulanzen:
„Eine chronische Defizitquelle für fast alle Krankenhäuser sind die Notfallambulanzen, wir haben Kosten pro Patient von über 100 Euro – und der kommt ambulant und geht auch wieder – und erhalten etwa 30 Euro pro Patient. Über die Summe aller Patienten ergibt das etwa eine Milliarde Euro Unterdeckung.“
... (weiter lesen unter) ... https://www.deutschlandfunkkultur.de/gr ... 40AOHAw2VE
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