Pflegeheimversorgung: Vertrag erleichtert Kooperation

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Pflegeheimversorgung: Vertrag erleichtert Kooperation

Beitrag von WernerSchell » 02.01.2018, 07:32

Pflegeheimversorgung: Vertrag erleichtert Kooperation

Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen sollen durch eine stärkere Vernetzung von Ärzten und Pflegekräften medizinisch besser versorgt werden. Dazu wurden bereits im Juli 2016 mehrere neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in Kapitel 37 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Haus- und Fachärzte fast aller Fachrichtungen können diese Leistungen abrechnen, wenn sie mit einer stationären Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Ausgenommen sind lediglich psychologische Psychotherapeuten, Anästhesisten, Phoniater/Pädaudiologen und Humangenetiker sowie Ärzte, die nur auf Überweisung tätig sein dürfen.
Mit den neuen GOP wird Ärzten der erhöhte Aufwand honoriert, den sie im Rahmen solcher Kooperationsverträge haben. Das kann zum Beispiel die Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflegerischen Versorgung sein. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die KV Nordrhein stellt auf ihrer Homepage einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung. Dieser muss sowohl vom Arzt als auch vom Pflegeheim ausgefüllt und unterschrieben sowie anschließend der Abteilung Qualitätssicherung der KV Nordrhein zur Prüfung vorgelegt werden. Bisher wurden mehr als 1.800 Verträge in Nordrhein von Haus- und Fachärzten mit stationären Pflegeheimen abgeschlossen.
Mehr Infos > https://www.kvno.de/10praxis/50qualitae ... index.html
Ansprechpartner zu Praxisinformationen > https://www.kvno.de/50kontakt/10arzt_ps ... index.html

Quelle: Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 06.12.2017
https://www.kvno.de/10praxis/10praxisin ... index.html

Dieser Artikel stammt aus der KVNO aktuell online > https://www.kvno.de/10praxis/10praxisin ... index.html
Dezember 2017.KVNO aktuell 12 | 2017 (PDF, 1.550 KB) > https://www.kvno.de/downloads/kvno_aktu ... _17_12.pdf
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Ärzte und Pflegeheime erproben Vernetzung

Beitrag von WernerSchell » 06.04.2018, 06:15

Ärzte Zeitung vom 06.04.2018:
Saarland
Ärzte und Pflegeheime erproben Vernetzung

In einem Modellversuch wird der Aufbau von regionalen Versorgergemeinschaften erprobt, in denen niedergelassene Ärzte und Pflegeheime die Betreuung der Bewohner abstimmen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Kooperationsverträge mit Heimen

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2018, 06:27

Ärzte Zeitung vom 25.05.2018:
Kooperationsverträge mit Heimen
Spahn sticht in ein Wespennest bei der Heimversorgung

Rund 13.000 Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen gibt es bereits. Die Koalition will mehr und kündigt neue Pflichten für die KVen an. Die reagieren sauer. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Ärzte in Nordrhein erhalten mehr Geld für Besuche in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2019, 08:25

Die Rheinische Post berichtete am 19.03.2019:
Versorgung von Kassenpatienten
Ärzte in Nordrhein erhalten 1,7 Prozent mehr Honorar

Krankenkassen und Kassenärzte in Nordrhein einigen sich auf eine höhere Vergütung für 2019. Mehr Geld gibt es auch für Besuche in Pflegeheimen. Am Nachholbedarf der Ärzte in Nordrhein im Bundesvergleich ändert das wenig.
Von Antje Höning
...
Zusätzlich vereinbarten Kassen und KV, dass sie die Versorgung von Pflegeheim-Patienten besser vergüten. Hierfür stellen die Kassen nun 16,5 Millionen Euro, verteilt auf zweieinhalb Jahre, zusätzlich zur Verfügung. Hintergrund ist, dass Kassen bislang für einen Hausarztbesuch nur 23 Euro bezahlen. Für die Betreuung eines Patienten im Pflegeheim kommt eine Besuchspauschale von 13,32 Euro hinzu. Im Zuge einer Reform des Vergütungskatalogs EBM soll nun über höhere Sätze verhandelt werden.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/leben/gesundheit/a ... d-37538737
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Pflegeheimversorgung: Anreize für bessere Betreuung

Beitrag von WernerSchell » 05.09.2019, 17:02

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Pflegeheimversorgung: Anreize für bessere Betreuung

Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen eine besondere Förderung für die Versorgung von Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen vereinbart. Das Förderpaket hat ein Volumen von 16,5 Millionen Euro, die von Oktober 2019 bis Ende März 2022 zur Verfügung stehen.

Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland um über 30 Prozent zugenommen. Die AOK Rheinland/Hamburg geht in ihrem Pflegereport davon aus, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens zum Pflegefall werden; knapp ein Drittel erkrankt an Demenz. Schon in 15 Jahren wird es voraussichtlich 38 Prozent mehr Pflegebedürftige geben als heute.

Der demografische Wandel wird die medizinische Versorgung vor große Herausforderungen stellen. „Schwindenden Ressourcen auf ärztlicher Seite steht ein immer größerer Versorgungsbedarf bei älteren, multimorbiden Patienten in Pflegeeinrichtungen gegenüber“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Um diesen Versorgungsbedarf in Zukunft besser erfüllen zu können, wurde 2016 das Instrument des Kooperationsvertrags von Haus- und Fachärzten mit Pflegeeinrichtungen geschaffen. Damit verbunden war die Aufnahme des neuen Kapitels 37.2 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Es definiert bestimmte Leistungen zur Kooperation und Koordinierung der Betreuung in Pflegeheimen und regelt deren Vergütung.

Bis März 2019 hatten im Bereich der KV Nordrhein 1.129 Ärzte und Psychotherapeuten einen oder mehrere Kooperationsverträge mit Pflegeheimen geschlossen – vor allem Allgemeinmediziner, Internisten und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie. Um die Versorgungsqualität weiter zu verbessern und den erhöhten Aufwand zu honorieren, der Ärzten bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern während, aber auch außerhalb der Sprechstunden entsteht, haben die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen jetzt ein attraktives Förderpaket geschnürt. Der „Vertrag zur besonderen Förderung der Pflegeheimversorgung“ startet am 1. Oktober. Er hat eine Laufzeit von zunächst 2,5 Jahren und ein Volumen von 16,5 Millionen Euro. Wenn der Vertrag die gewünschte Wirksamkeit entfaltet, ist auch eine Verlängerung möglich.

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Engmaschige Betreuung der Patienten
Mit dem Vertrag wollen die Vertragspartner einerseits die Motivation der niedergelassenen Mediziner stärken, sich in der ambulanten Pflegeheimversorgung zu engagieren. Andererseits geht es ihnen aber auch um qualitative und strukturelle Verbesserungen wie zum Beispiel eine optimierte Zusammenarbeit sogenannter koordinierender (Haus-)Ärzte und kooperierender Fachärzte. Koordinierende Ärzte verpflichten sich zu mindestens drei Pflegeheimbesuchen pro Quartal, wenigstens zweimal im Quartal soll dabei der Gesundheitszustand jedes betreuten Pflegeheimbewohners begut­achtet werden. Fachärzte sollen diese Leistungen mindestens einmal pro Quartal erbringen.

Die Ärzte können Visiten auch durch eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) durchführen lassen, sofern sie über eine Genehmigung dafür verfügen. Nicht delegierbar dagegen ist die „gemeinsame Visite“ koordinierender und kooperierender Ärzte. Die soll jährlich erfolgen, erstmals innerhalb von drei Monaten nach Start der Behandlung im Rahmen der Pflegeheimförderung, aber auch nach Aufnahme eines neuen Patienten sowie bei einem Wechsel des koordinierenden Arztes.

Koordinierende Ärzte haben zudem die Aufgabe, den Gesundheitszustand und die Versorgung der Pflegebedürftigen regelmäßig zu dokumentieren – in einem einfach gestalteten Bogen. Dabei geht es zum Beispiel um Angaben zu Diagnosen, das Festhalten von Auffälligkeiten und die Überprüfung der Medikation mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme möglichst auf fünf Wirkstoffe zu begrenzen.

Wer ist teilnahmeberechtigt?
Um Bürokratie zu vermeiden und die Mitwirkung an der verbesserten Pflegeheimversorgung so leicht wie möglich zu machen, haben die Vertragspartner auf ein gesondertes Antragsverfahren verzichtet. Die Förderung in Anspruch nehmen können Ärzte aller Fachrichtungen, die mit dem jeweiligen Pflegeheim nachweislich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben und Leistungen des EBM-Kapitels 37.2 abrechnen dürfen. Auch für betreute Patienten gibt es keine Auflagen. Alle gesetzlich Versicherten, die Bewohner eines vollstationären Pflegeheims in Nordrhein sind, können von der verbesserten Versorgung profitieren.

Für ihre Leistungen im Rahmen der Förderung erhalten die teilnehmenden Ärzte Extra-Honorare zusätzlich zu den Vergütungen nach Kapitel 37.2 und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Dies gilt auch für die NäPas, die Leistungen von den Ärzten übernehmen. So wird die gemeinsame Visite zum Beispiel mit 15 Euro zusätzlich je Arzt honoriert. Für die regelmäßige Einzelvisite erhalten sie ab dem zweiten Besuch pro Quartal 11,50 Euro extra. Wird die Visite durch eine NäPa wahrgenommen, sind dafür fünf Euro abrechenbar. Die Dokumentationsaufgaben werden mit zehn Euro für das einmalige Anlegen eines Dokumentationsbogens und mit fünf Euro für die halbjährliche Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung vergütet.

Strukturelle Verbesserungen angestrebt
Durch die Einbindung der Kreisstellen soll außerdem eine bessere Verzahnung mit den Pflegeheimen vor Ort erreicht werden. Die Kreisstellen können am besten einschätzen, welchen Bedarf es in ihren Zuständigkeitsbereichen gibt und, wenn nötig, den Kontakt zwischen ihren Mitgliedern und den Pflegeheimen vermitteln.

Wichtig ist den Vertragspartnern auch, Informationen etwa zur Ausstattung von Pflegeeinrichtungen, zu Ansprechpartnern und zu bereits bestehenden Kooperationen systematisch abrufbar zu machen. Dafür ist die Erstellung einer Pflegeheim-Datenbank vorgesehen. „Wir wollen mit der Fördervereinbarung das Thema Pflegeheimversorgung gemeinsam mit den Heimen und ihren Trägern entscheidend voranbringen und die Voraussetzungen dafür sowohl für unsere Mitglieder als auch für die Patienten verbessern“, betont Bergmann. Ziel ist es, dass auf längere Sicht jedes vollstationäre Pflegeheim in Nordrhein mindestens einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Quelle: Mitteilung vom 05.09.2019
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Tersteegenstraße 9
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Tel.: (02 11) 59 70-0
Fax: (02 11) 59 70-82 87
E-Mail: kvno.hauptstelle@kvno.de
Weitere Informationen > https://www.kvno.de/60neues/2019/19_09_ ... index.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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