Leistungskomplexe - Vergütungsanpassung für Hauswirtschaft

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Leistungskomplexe - Vergütungsanpassung für Hauswirtschaft

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2017, 07:48

Leistungskomplexe - Vergütungsanpassung für Hauswirtschaft ist notwendig

Für eine Vergütung von 19,78 Euro je Stunde, sollte kein Pflegedienst tätig werden, jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Anpassung der Leistungskomplexkataloge in den Bundesländern.

Gemäß des (aktuellen) niedersächsischen Leistungskomplexkataloges, sind für jede angefangenen 10 Minuten Hauswirtschaftliche Versorgung 80 Punkte abrechnungsfähig, das sind 480 Punkte je Stunde. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Punktwert von 0,0412 Euro ergibt das einen Stundensatz von 19,78 Euro. Selbst in ansonsten gut vergütenden Ländern wie Hessen und Bayern liegt der Stundensatz unter bzw. um 20 Euro.

Dafür, liebe Pflegekassen, kann kein Pflegedienst in Deutschland arbeiten!

Die meisten Pflegedienste vergüten, um Mitarbeiter zu bekommen und eine entsprechende Wertschätzung für, die häufig harte und unangenehme Tätigkeit, zu zeigen, mehr als die Mindestlöhne. Niedersachsen und andere Bundesländer sind keine „Entwicklungsländer“, werden aber in der Hauswirtschaft so vergütet.

Es kann und darf nicht Sinn der Sache sein, Vergütungssätze festzusetzen, die nicht auskömmlich sind und mit anderen Leistungen querfinanziert werden müssen. Nur so war jedoch in der Vergangenheit überhaupt die Erbringung der Hauswirtschaftlichen Versorgung möglich.

Eine besondere Brisanz hat dieser Vergütungssatz in Verbindung mit der Neuregelung im 45b, nach der der Pflegedienst für vergleichbare Sachleistungen, auch im Rahmen des 45b, nicht mehr abrechnen darf, als mit der Kasse vereinbart. Somit ist eine Querfinanzierung über den 45b ausgeschlossen, im Gegenteil, mit jeder Stunde Hauswirtschaft produzieren die Pflegedienste Defizite.

So sollte es auf keinen Fall weitergehen. Glücklicherweise denken mehr und mehr Pflegedienste betriebswirtschaftlich. Das führt dazu, dass der Bereich Hauswirtschaft personell nicht verstärkt, sondern eher abgebaut wird und künftig die Hauswirtschaftliche Versorgung nicht mehr erbracht, sprich Anfragen abgelehnt werden.

Aus Kapazitätsgründen kann jeder Pflegedienst jeden Auftrag ablehnen. Um es ganz deutlich zu sagen, für eine Vergütung von 19,78 Euro je Stunde, sollte kein Pflegedienst tätig werden, die Pflegedienste sollten diese Anfragen nicht annehmen.

Was würde dann passieren? Die Pflegekasse hat die Versorgung ihrer Versicherten sicher zu stellen, die Kasse muss einen Versorge finden. Die Kassen sind wohl kaum in der Lage, die Versorgung selbst zu übernehmen und würden die Pflegedienste die Aufträge ablehnen, so blieben die Pflegebedürftigen in Sachen Hauswirtschaft unversorgt. Für Hauswirtschaftliche Versorgungen gibt es jedoch bei den Versicherten einen hohen Bedarf.
Es wäre äußerst bedauerlich, es so weit kommen zu lassen, die Auseinandersetzung zu Lasten der Pflegebedürftigen zu führen. So weit sollte man es nicht kommen lassen. Aus meiner Sicht ist eine Anhebung der Punktzahl dringend notwendig und so geht meine Bitte an die Selbstverwaltung, schnellstmöglich zu handeln.
Da die Leistungsdefinition im Sinne des neuen Pflegerechts in Niedersachsen, wie in den meisten anderen Ländern auch, neu gefasst werden muss (PSG 2), wäre das die Gelegenheit auch die Punktzahlen zu prüfen und anzupassen.

Im Land Hamburg beispielsweise, wird die Stunde „Hilfen bei der Haushaltsführung“ mit 900 Punkten pro Stunde vergütet. Dort hat man die Nachfragesituation der Versicherten und die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der Pflegedienste korrekt eingeschätzt. Ein schönes Beispiel, was Schule machen sollte.

Quelle: Mitteilung vom 09.03.2017
Ralph Wißgott
Unternehmensberatung Wißgott
Fachberatung für Pflegeeinrichtungen
Getreidering 3
29308 Winsen (Aller)
http://www.uw-b.de
mailto: rw@uw-b.de
Tel.: 05143 / 669627
Fax: 05143 / 6690834

Siehe auch unter > http://www.unternehmensberatung-wissgot ... haltsf.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt