Verblisterte Medikamente in Heimen - Probleme
Verfasst: 20.01.2017, 09:47
Statement - u.a. zu den Beiträgen im Forum unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=4&t=11914
Der Bundesverband patientenindividueller Arzneiverblisterer (BPAV) hat Erhebungen vorgenommen, mit der Erlaubnis des Bundesverbandes, wenn ich es richtig gelesen habe.
Der § 13 AMG, bedeutet dass die Apotheken eine Herstellererlaubnis zur Verblisterung, zum Beispiel in Senioreneinrichtungen haben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage(n):
1. darf eine Erhebung stattfinden ohne das Einverständnis des jeweiligen Kunden/Pat./Bew.? Den schließlich ist jeder Bewohner eine juristische Person. Wenn er nicht selbst seine Willensentscheidungen äussern kann, steht der jeweilige Betreuer an seiner Seite. Das hieße, er müsste zu dieser Erhebung : Über 50 % der Heimbewohner erhalten keine ordnungsgemäße Medikation, genau diese 50% der Heimbewohner darüber in Kenntnis gesetzt haben, das eine Erhebung stattfindet. Somit wäre diese Erhebung im eigentlichen Sinne unerheblich.
2. Verblistern von Medikamenten hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Und dort geht es nicht nur um das fehlende oder falsche Stellen der Medikamente.
Es wird ein hoher Kostenaufwand betrieben, den irgendwo wird das "Verblistern" ja abgerechnet. Medikamente werden aus ihrer Verpackung geholt und in eine neue nicht " Umweltfreundliche "Hülle verpackt. Zudem wird diese Verpackung neu bedruckt, die Farbe die für den Druck verwendet wird, ist nicht Umwelt freundlich. Dem Pflegepersonal wird unterstellt die Medikamente nicht richtig zu stellen, zu verabreichen oder bereitzustellen. Fehlerquellen gibt es auf allen Seiten und es wird kaum eine - O Fehler - Erhebung geben.
Hinweis aus meiner beruflichen Erfahrung, fällt eine verblisterte Tablette auf den Boden,darf sie nicht mehr verwendet / verabreicht werden. Das hieße, die zuständige Apotheke anrufen, um sofortigen Ersatz dieser einen Tablette bitten (in der Regel ist das die Pflegefachkraft). Das ist in der Realität nicht möglich, den die Apotheke müßte mit einem hohen Aufwand, sprich Auto und Fahrer bereitstellen, diese eine Tablette in einer kurzen Zeit (Morgenmedikation), diesen Bewohner zukommen lassen.
Leider ist es der Pflegekraft auch nicht möglich auf einen Vorrat der einen Tablette zurückzugreifen, den dieser ist in der zuständigen Apotheke gelagert.
Zudem muss sich die Pflegekraft eventuell noch von dem zuständigen Apothekenpersonal oder Apotheker(in) anhören, "wie kann das den passieren", "konnten sie nicht aufpassen,, nein einen Fahrer haben wir jetzt nicht, der Ihnen die Tablette vorbei bringt,, schauen sie doch mal nach ob nicht ein anderer Bewohner dieses Medikament hat" und so weiter. Sie werden sogar im weitesten Sinne aufgefordert, einem anderen Bewohner etwas wegzunehmen.
Soll heißen, egal wie - Klasse und Gut - die Pflegekräfte sich auch ins Zeug legen, sie kriegen es von allen Seiten. Heute sind es die Apotheker, morgen die Ärzte und dann noch die Aufsichtsbehörden. Der Fokus sollte nicht immer auf die Fehler der anderen zeigen, sondern erst auf die eigenen Fehlerquellen. Diese gehören minimiert, indem die eigenen Fehlerquellen reduziert oder abgestellt werden.
Und wenn dann eine korrekte Erhebung zu der Verblisterung von Medikamenten gemacht wird, könnte man auf der anderen Seite ( Pflegefachkräfte - Senioreneinrichtungen) Fehlerquellen zu der Verblisterung von Medikamenten ausmachen und auch diese konstruktiv minimieren, ohne Schuldzuweisungen.. Dazu bedarf es doch nicht einer Behörde, die wie ein Schutzengel über die Apotheker Erhebung schwebt und die Pflegekräfte anprangert.
viewtopic.php?f=4&t=11914
Der Bundesverband patientenindividueller Arzneiverblisterer (BPAV) hat Erhebungen vorgenommen, mit der Erlaubnis des Bundesverbandes, wenn ich es richtig gelesen habe.
Der § 13 AMG, bedeutet dass die Apotheken eine Herstellererlaubnis zur Verblisterung, zum Beispiel in Senioreneinrichtungen haben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage(n):
1. darf eine Erhebung stattfinden ohne das Einverständnis des jeweiligen Kunden/Pat./Bew.? Den schließlich ist jeder Bewohner eine juristische Person. Wenn er nicht selbst seine Willensentscheidungen äussern kann, steht der jeweilige Betreuer an seiner Seite. Das hieße, er müsste zu dieser Erhebung : Über 50 % der Heimbewohner erhalten keine ordnungsgemäße Medikation, genau diese 50% der Heimbewohner darüber in Kenntnis gesetzt haben, das eine Erhebung stattfindet. Somit wäre diese Erhebung im eigentlichen Sinne unerheblich.
2. Verblistern von Medikamenten hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Und dort geht es nicht nur um das fehlende oder falsche Stellen der Medikamente.
Es wird ein hoher Kostenaufwand betrieben, den irgendwo wird das "Verblistern" ja abgerechnet. Medikamente werden aus ihrer Verpackung geholt und in eine neue nicht " Umweltfreundliche "Hülle verpackt. Zudem wird diese Verpackung neu bedruckt, die Farbe die für den Druck verwendet wird, ist nicht Umwelt freundlich. Dem Pflegepersonal wird unterstellt die Medikamente nicht richtig zu stellen, zu verabreichen oder bereitzustellen. Fehlerquellen gibt es auf allen Seiten und es wird kaum eine - O Fehler - Erhebung geben.
Hinweis aus meiner beruflichen Erfahrung, fällt eine verblisterte Tablette auf den Boden,darf sie nicht mehr verwendet / verabreicht werden. Das hieße, die zuständige Apotheke anrufen, um sofortigen Ersatz dieser einen Tablette bitten (in der Regel ist das die Pflegefachkraft). Das ist in der Realität nicht möglich, den die Apotheke müßte mit einem hohen Aufwand, sprich Auto und Fahrer bereitstellen, diese eine Tablette in einer kurzen Zeit (Morgenmedikation), diesen Bewohner zukommen lassen.
Leider ist es der Pflegekraft auch nicht möglich auf einen Vorrat der einen Tablette zurückzugreifen, den dieser ist in der zuständigen Apotheke gelagert.
Zudem muss sich die Pflegekraft eventuell noch von dem zuständigen Apothekenpersonal oder Apotheker(in) anhören, "wie kann das den passieren", "konnten sie nicht aufpassen,, nein einen Fahrer haben wir jetzt nicht, der Ihnen die Tablette vorbei bringt,, schauen sie doch mal nach ob nicht ein anderer Bewohner dieses Medikament hat" und so weiter. Sie werden sogar im weitesten Sinne aufgefordert, einem anderen Bewohner etwas wegzunehmen.
Soll heißen, egal wie - Klasse und Gut - die Pflegekräfte sich auch ins Zeug legen, sie kriegen es von allen Seiten. Heute sind es die Apotheker, morgen die Ärzte und dann noch die Aufsichtsbehörden. Der Fokus sollte nicht immer auf die Fehler der anderen zeigen, sondern erst auf die eigenen Fehlerquellen. Diese gehören minimiert, indem die eigenen Fehlerquellen reduziert oder abgestellt werden.
Und wenn dann eine korrekte Erhebung zu der Verblisterung von Medikamenten gemacht wird, könnte man auf der anderen Seite ( Pflegefachkräfte - Senioreneinrichtungen) Fehlerquellen zu der Verblisterung von Medikamenten ausmachen und auch diese konstruktiv minimieren, ohne Schuldzuweisungen.. Dazu bedarf es doch nicht einer Behörde, die wie ein Schutzengel über die Apotheker Erhebung schwebt und die Pflegekräfte anprangert.