Pflegezeitgesetz: Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Familienpflegezeit: Schwesig verteidigt Kompromiss

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2014, 15:53

Familienpflegezeit: Schwesig verteidigt Kompromiss
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hält den Gesetzesentwurf zur Familienpflegezeit trotz eingeschränkter Ansprüche
für Arbeitnehmer für einen guten Kompromiss. Heute wird der Entwurf abschließend im Bundestag beraten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=874 ... ege&n=3905
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2014, 15:55

BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 091/2014
Veröffentlicht am Do 04.12.2014
Thema: Familie


Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Der Deutsche Bundestag hat heute (Donnerstag) den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in zweiter/dritter Lesung verabschiedet. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt. Pflegende Angehörige werden dadurch spürbar entlastet.

"Viele Menschen in Deutschland möchten ihre Angehörigen pflegen, leiden jedoch unter der Doppelbelastung von Pflege und Beruf. Wir bieten nun den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Unterstützung, um diese besondere Situation zu meistern, ohne dabei ihren Beruf aufgeben zu müssen", sagte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig.

Die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen und der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, schaffen dabei Sicherheit und Verlässlichkeit.

"Wir wollen den Familien, insbesondere für sehr belastende Situationen, den Rücken stärken", so Schwesig weiter. Daher wird auch künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Die sechs Aspekte des Gesetzentwurfs

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld, verbunden wird - eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wird künftig durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt. Dieses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts können die Beschäftigten direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich - in Anspruch genommen werden.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Neu im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte sind künftig für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Der Begriff der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher waren es Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners,
Schwieger- und Enkelkinder. Hinzu kommen nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Auch können Beschäftigte (Eltern) für ein pflegebedürftiges Kind, das nicht zu Hause sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, wahlweise und flexibel, wie bei der Pflegezeit, eine maximal 6-monatige vollständige oder teilweise Freistellung oder wie bei der Familienpflegezeit eine maximal 24-monatige teilweise Freistellung in Anspruch nehmen.

Begleitung in der letzten Lebensphase

In der letzten Lebensphase - zum Beispiel wenn ein Angehöriger im Hospiz ist - besteht für maximal 3 Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de .

Quelle: Pressemitteilung vom 04.1.2014
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de Internet: http://www.bmfsfj.de
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Pflegereform: Bundestag beschließt Familienpflegezeit

Beitrag von WernerSchell » 05.12.2014, 07:18

Ärzte Zeitung vom 05.12.2014
Pflegereform: Bundestag beschließt Familienpflegezeit
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen. Es sieht unter anderem vor, Angehörigen von Pflegebedürftigen
eine Auszeit vom Job zu ermöglichen. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=874 ... ege&n=3907
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Familienpflegezeit - Anforderungen verändert

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2014, 16:33

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jedes Jahr vor Weihnachten waren auch die letzten Wochen noch einmal sehr turbulent.
Am 4. Dezember wurde das Familienpflegezeit im Bundestag verabschiedet. Es soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern. Letztendlich lädt es die Last jedoch wieder überwiegend bei den Pflegenden ab, indem sie ihre Auszeiten über ein Darlehen selbst finanzieren müssen.
Besonders enttäuscht hat uns, dass die Betriebsgröße, ab der der Rechtsanspruch für die Familienpflegezeit gelten soll, im letzten Moment von 16 auf 26 Mitarbeiter hochgesetzt wurde.
Zudem werden die Angehörigen von Demenzkranken überhaupt nicht von diesem Gesetz profitieren, weil es einen Rechtsanspruch nur zur Pflege von Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 1 gibt.
Näheres zu dem Gesetz sowie unsere Bewertung finden Sie hier:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/p ... 94003.html

Der Pflegebeauftragte Karl-Josef Laumann ist mehrfach mit der grünen Forderung, die Veröffentlichung der Pflegenoten auszusetzen und ein unabhängiges Institut mit der Erarbeitung neuer Kriterien zu beauftragen, an die Öffentlichkeit gegangen.
Wir haben beschlossen, ihn beim Wort zu nehmen und haben unseren Antrag zum Pflege-TÜV aus der letzten Legislaturperiode leicht verändert wieder eingebracht.
Den grünen Antrag zum Pflege-TÜV finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/035/1803551.pdf

Gesundheitsminister Gröhe will die Hebammen bei den Haftpflichtprämien entlasten. Um die Kosten der Versicherung zu begrenzen, will er einen Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen einführen. Der jedoch soll nur für freiberufliche Hebammen gelten.
Das halten wir für unzureichend und zudem für ungerecht, da alle Gesundheitsberufe unter steigenden Haftpflichtprämien leiden. Darum fordern wir auch eine Lösung für alle Gesundheitsberufe.
Näheres dazu finden sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/themen/g ... 91195.html

Ich wünsche Ihnen wunderschöne und erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2015!
Elisabeth Scharfenberg
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Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2014, 13:54

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es kann damit nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Gauck am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.12.2014
zum Plenum KOMPAKT > http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... html#top-4

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2014 Bundesrat | Presse, Öffentlichkeit, Besucherdienst
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
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Familienpflegezeitgesetz

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2014, 14:37

BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 097/2014
Veröffentlicht am Fr 19.12.2014
Thema: Kinder und Jugend, Familie


Die neue Familien-Zeit
Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau


Der Bundesrat hat heute (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

In ihrer Rede vor dem Bundesrat unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig: "Heute ist ein guter Tag für Familien. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Wir treiben den Kita-Ausbau voran. Das ElterngeldPlus ist bereits beschlossen. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie geben den Familien in unserem Land mehr Zeit. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Familien-Zeit."

Die neue Familien-Zeit

Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sind Bausteine einer modernen Familienpolitik, die auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Familien reagiert:
Immer mehr junge Mütter gehen einem Beruf nach, immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen. Zugleich gibt es in immer mehr Familienangehörige, die Pflege benötigen. Das stellt viele Menschen vor größte Herausforderungen.

"Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst", so Manuela Schwesig, "und wir stellen mit dem ElterngeldPlus, mit der Familienpflegezeit und dem Kita-Ausbau die Weichen für eine neue Qualität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Für junge Eltern und pflegende Angehörige bringt das Jahr 2015 mehr Flexibilität und Sicherheit. Die Kinder werden besser gefördert und betreut. Außerdem wird es leichter, die Anforderungen von Familie und Berufsleben partnerschaftlich aufzuteilen. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Wirtschaft: In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eröffnen sich für sie neue Perspektiven im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das ElterngeldPlus

Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, ist der Wunsch immer mehr junger Frauen und Männer. Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit wird es ab 2015 einfacher, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen.
Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.

Das Familienpflegezeitgesetz

Berufstätige, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, brauchen Freiräume und Sicherheit. Um die Pflege übernehmen zu können, steigen noch immer viele ganz aus dem Erwerbsleben aus - mit weitreichenden Folgen für den beruflichen Weg und die Alterssicherung.

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird es Beschäftigten erleichtert, alles drei zu vereinbaren. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung

Eltern können Familie und Beruf nur dann gut miteinander vereinbaren, wenn ihre Kinder bestmöglich betreut und gefördert werden und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht sind. Seit Jahren unterstützt der Bund die Länder und Kommunen tatkräftig dabei, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Mit dem neuen Kita-Gesetz verstärkt der Bund sein Engagement: Berücksichtigt werden künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung
- lohnende Investitionen in die Zukunft.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Wann können Sie anrufen?
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2014, 10:06

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf - das ändert sich zum 1. Januar 2015

Berlin - In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige.
Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf http://www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter http://www.wege-zur-pflege.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2014 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Pflegezeitgesetz: Jeder Zweite fürchtet Nachteile im Job

Beitrag von WernerSchell » 05.01.2015, 10:51

Beruf und Pflege vereinbaren: Jeder Zweite fürchtet Nachteile im Job

Repräsentative Umfrage: Neue gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werden zwar von weiten Teilen der erwerbstätigen Bevölkerung als hilfreich eingeschätzt, allerdings gibt es nach wie vor auch erhebliche Vorbehalte

Berlin, 5. Januar 2015. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten.
Viele Erwerbstätige in Deutschland stimmen den verabschiedeten Maßnahmen zu, wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ergab. In einer repräsentativen forsa-Stichprobe wurden 2000 Berufstätige ab 18 Jahre unter anderem zu ihren Einschätzungen und Vorbehalten zum Pflegeunterstützungsgeld, zum Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sowie zur Freistellung während der Begleitung eines sterbenden Angehörigen befragt. Die größte Zustimmung fand das Pflegeunterstützungsgeld, das 89 Prozent der Befragten als sehr hilfreich einschätzen. 85 Prozent würden diese Leistung selbst in Anspruch nehmen, wenn sie die Pflege eines Angehörigen organisieren müssten. Auch das Echo zu den weiteren Maßnahmen fiel überwiegend positiv aus. 68 Prozent fanden die Freistellung zur Begleitung im Sterbeprozess prinzipiell gut. Bei der Familienpflegezeit von maximal 24 Monaten ist immerhin noch rund die Hälfte dieser Meinung.

Allerdings gibt es deutliche Zweifel vor allem an der Praktikabilität der Familienpflegezeit: Nur knapp jeder Dritte würde sie in Anspruch nehmen. Dabei spielen finanzielle Gründe die ausschlaggebende Rolle (84 Prozent). Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würde immerhin noch 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. „Hier ist vor allem eine andere Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Gleichzeitig gibt es eindeutige Verbesserungswünsche bezüglich der neuen Gesetzeslage: 95 Prozent favorisieren einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose, unabhängige und individuelle Beratung für pflegende Angehörige. „Ein verbindlicher Beratungsanspruch zu den komplexen Möglichkeiten, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, würde die Regelungen stärken und dazu beitragen, bestehende Ängste und Vorbehalte der pflegenden Angehörigen abzubauen. Insofern sollte die Politik dieses Signal nicht übersehen – der Beratungsbedarf muss gedeckt werden“, erklärt Suhr. Nach wie vor bestehen zudem beträchtliche Ängste, die Übernahme familialer Pflege überhaupt offen gegenüber dem Arbeitgeber anzusprechen. 64 Prozent nennen die Sorge um den Arbeitsplatz als hauptsächlichen Grund, die Pflegesituation am Arbeitsplatz lieber zu verschweigen.

Generell verdeutlicht die Studie einen breiten Konsens in der Erwerbsbevölkerung, dass die Vereinbarung von Beruf und Angehörigenpflege einen hohen Stellenwert haben sollte. Demnach halten es 94 Prozent für wichtig, während der Pflege erwerbstätig zu bleiben. Ausschlaggebend seien hierfür insbesondere finanzielle Gründe (86 Prozent). Bei den Möglichkeiten, wie Unternehmen pflegende Angehörige am besten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen können, wurden durchgehend Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der Erwerbstätigkeit genannt. Am häufigsten wurden flexible Arbeitszeitmodelle (88 Prozent), Home Office (75 Prozent) und individuelle Absprachen (69 Prozent) gefordert.

Die ausführliche ZQP-Analyse sowie eine Stellungnahme der Stiftung zu den Regelungen finden Sie auf http://www.zqp.de.

Methoden und Vorgehensweise
In der, dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsumfrage wurden mittels einer repräsentativen Stichprobe Einstellungen aus dem Themenbereich „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ erfragt. Die Stichprobengröße beträgt 2.015 Befragte (N=2.015). Die Befragung wurde in der Zeit vom 10. bis 21. November 2014 durchgeführt. Die Grundgesamtheit bildeten die Erwerbstätigen ab 18 Jahre, bundesweit, repräsentiert in einem Panel (forsa.omninet) mit ca. 20.000 Personen. Als Erhebungsmethode kam die In-Home-Befragung per PC bzw. Set-Top-Box am TV-Bildschirm zum Einsatz. Anschließend wurde die Personenstichprobe nach Region, Alter, Geschlecht und Bildung gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/- 2 Prozentpunkten.

Hintergrundinformationen zum Gesetz
Für die Organisation und Übernahme der Pflege eines Angehörigen, sieht das Gesetz ab 1. Januar 2015 folgende Möglichkeiten vor:

Kurzfristige 10-tägige Freistellung mit Lohnersatzleistung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine kurzfristige, maximal 10-tägige Freistellung für die Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen. Sie erhalten in dieser Auszeit mit dem Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung in Höhe der Leistung des Kinderkrankengeldes, das von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird. Als Bruttoleistung werden bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.

Pflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf maximal 6 Monate unbezahlte volle oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts in dieser Phase haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses, monatsweise ausgezahltes Darlehen, das sie nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückzahlen müssen.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich eingehalten werden. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts während der reduzierten Arbeitszeit haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das sie nach Ende der Familienpflegezeit schrittweise zurückzahlen müssen.

Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit: Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander verzahnt werden und auch ineinander übergehen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen – nacheinander oder parallel.

Begleitung in der letzten Lebensphase: Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase des pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein. Auch sie haben einen Anspruch auf das zinslose Darlehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.01.2015
Pressekontakt | Torben Lenz | Tel: 030 275 93 95 – 15 | E-Mail: torben.lenz@zqp.de
Torben Lenz
Zentrum für Qualität in der Pflege
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Pflegereform kritisch beleuchtet

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2015, 15:45

"Pro und Contra Pflegereform: Durchbruch oder Rohrkrepierer?"
U.a. mit einem Statement von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk.
Ein Beitrag in "Heilberufe", Das Pflegemagazin (Ausgabe 1 - 2015).
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Familienpflegezeit: Konflikte in Unternehmen

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2015, 18:40

Familienpflegezeit: Konflikte in Unternehmen sind vorprogrammiert

Berlin (ots) - ZQP-Umfrage zeigt: Vor allem kleinere Betriebe zweifeln an der Umsetzbarkeit der Gesetzesänderungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll günstige Rahmenbedingungen für pflegende Berufstätige schaffen. Die Mehrheit der deutschen Unternehmen sieht die neuen gesetzlichen Regelungen allerdings skeptisch, wie eine repräsentative Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter Personalentscheidern ergab. Vor allem an der Praktikabilität gibt es erhebliche Zweifel. So schätzen 63 Prozent die Arbeitszeitreduzierung im Rahmen einer Familienpflegezeit in ihrem Unternehmen als schlecht umsetzbar ein. Auch bei der nun möglichen Freistellung zur Sterbebegleitung naher Angehöriger ist die Mehrheit der Befragten dieser Ansicht (53 Prozent). Selbst die Umsetzbarkeit einer maximal 10-tägigen Auszeit mit Zahlung eines "Pflegeunterstützungsgelds" durch die Pflegekasse empfindet immerhin noch ein Drittel der Unternehmen als problematisch. Dabei wird deutlich: Je länger die mögliche Freistellung andauert, desto kritischer sehen die Unternehmen die geplanten Maßnahmen.

Besonders kleinere Unternehmen (16 bis 49 Mitarbeiter) fühlen sich der Untersuchung zufolge außer Stande, den vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters zu kompensieren. "Für kleinere Betriebe bedarf es zusätzlicher Unterstützungen, ansonsten sind Konflikte vorprogrammiert. Aber letztlich muss auch für sie gelten: die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist keine Bonusleistung, sondern angesichts der vielfältigen Veränderungen am Arbeitsmarkt eine Notwendigkeit", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Trotz aller Bedenken gegenüber den neuen Regelungen halten es 76 Prozent der befragten Unternehmen für wichtig bzw. sehr wichtig ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gezielt zu unterstützen. Allerdings macht der Großteil der Unternehmen (72 Prozent) weder Angebote zur besseren Vereinbarkeit, noch planen sie solche in Zukunft. Bei den Unternehmen, die bereits solche Angebote vorhalten (20 Prozent), dominieren allgemeine Maßnahmen zur flexiblen Arbeitsgestaltung, wie freie Arbeitszeiteinteilung oder individuelle Absprachen. 39 Prozent der Unternehmen sehen dementsprechend keine Notwendigkeit für eine Unterscheidung zwischen personalpolitischen Maßnahmen für pflegende Familienangehörige und für Eltern minderjähriger Kinder.

"Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hat zwar in vielen Unternehmen an Bedeutung gewonnen, jedoch zeigt unsere Untersuchung, dass noch ein weiter Weg zu gehen ist. Führungskräfte müssen viel stärker als bisher für das Thema sensibilisiert werden. In einem Großteil der Unternehmen fehlt noch eine pflegesensible Kultur", so Suhr. Pflegende Angehörige bräuchten aber Wertschätzung, Anerkennung und vor allem Verständnis für ihre Situation.

Dies bestätigt auch eine im Januar durchgeführte ZQP-Befragung in der erwerbstätigen Bevölkerung. Gefragt nach der Ursache, warum pflegende Angehörige nicht offen im Arbeitsumfeld mit ihrer Situation umgehen, nannte die überwiegende Mehrheit die Angst um den Arbeitsplatz oder vor beruflichen Nachteilen.

Mehr zur aktuellen ZQP-Analyse unter http://www.zqp.de.

Hintergrundinformationen zur Studie
Die vorliegenden Studienergebnisse basieren auf einer anonymen Umfrage unter deutschen Unternehmen mit 16 oder mehr Mitarbeitern, in deren Rahmen bei 200 Entscheidern aus dem Bereich Personal Einstellungen zum Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" erfragt wurden. Die Befragung wurde in der Zeit vom 27. November bis 10. Dezember 2014 mittels computergestützter Telefoninterviews durchgeführt. Die Vergleichswerte zu den Einstellungen der Erwerbstätigen stammen aus einer im Januar veröffentlichten, repräsentativen ZQP-Bevölkerungsumfrage zum gleichen Themenfeld (Presseinformation vom 5.1.2015).

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2015 Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege
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Pflegeunterstützungsgeld auch für Minijobber

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2015, 06:27

Pflegeunterstützungsgeld auch für Minijobber
(Quelle: Minijob-Zentrale) Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation auftritt. In diesen zehn Tagen können sie eine Pflege organisieren oder auch selbst übernehmen. Anspruch auf diese Freistellung von der Arbeit haben alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eines Arbeitgebers. Dies gilt auch für Minijobber!
Neu ist, dass die Pflegekasse des Pflegebedürftigen seit dem 1. Januar 2015 dann das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld gewährt. Es wird auf Antrag gezahlt und beträgt etwa 90 Prozent des ausgefallenen laufenden, dem Grunde nach beitragspflichtigen Nettoarbeitsentgelts. Wurde in den zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gewährt, bekommt man sogar ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Hierbei handelt es sich um eine Bruttoleistung, die sich gegebenenfalls noch um Beitragsanteile des Leistungsempfängers zur Sozialversicherung mindert.

Quelle: Mitteilung vom 28.03.2015
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegezeit für Familien

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2015, 06:31

Pflegezeit für Familien
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Der Stand der Umsetzung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PflegeZG) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/5752 http://dip.bundestag.de/btd/18/057/1805752.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderen wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Personen seither eine Pflegezeit beziehungsweise eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen haben und wie lange diese dauerte. Außerdem interessiert sie, wie viele Personen ein zinsloses Darlehen nach dem neu gefassten Familienpflegezeitgesetz aufgenommen haben, wie hoch die durchschnittliche Höhe des Darlehens war und wie viele Beschäftigte in den Betrieben der antragstellenden Personen arbeiten.
Mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt und die bisher vorgesehene Gehaltsvorzahlung für die Arbeitszeitreduzierung durch ein zinsloses Darlehen ersetzt, das der Arbeitnehmer aufnehmen kann. Zudem wurde mit dem so genannten Pflegeunterstützungsgeld ein Anspruch auf eine bis zu zehntägige kurzfristige Arbeitsunterbrechung mit Lohnersatzleistung geschaffen. Der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit gilt in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Für die Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch erst in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern. Die Zinsen und das Ausfallrisiko des zinslosen Darlehens, mit dem der Verdienstausfall bis zu zwei Jahren zur Hälfte überbrückt werden kann, werden durch den Bund finanziert.

Quelle: Mitteilung vom 27.08.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2015, 18:27

BMFSFJ Internetredaktion - Pressemitteilung Nr. 089/2015
Veröffentlicht am Fr 02.10.2015 - Thema: Ältere Menschen, Familie


Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nimmt seine Arbeit auf

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seine Arbeit aufgenommen. Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, berief dazu in der konstituierenden Sitzung die 21 Mitglieder des Beirates. Das Gremium wurde nach § 14 des Familienpflegezeitgesetzes eingesetzt und befasst sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es begleitet die Umsetzung der Regelungen zu beruflichen Auszeiten, insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, und berät über deren Auswirkungen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte: "Zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf zählt für viele Menschen schon lange die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ihrer Angehörigen. Viele alte und kranke Menschen wollen so lange wie möglich zuhause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Daher haben wir die Weichen gestellt, um die Familien zu entlasten. Der Sachverständigenrat wird uns ein großer Ratgeber sein in der Umsetzung unserer Vorhaben."

Auch Staatssekretär Kleindiek dankte den Beiratsmitgliedern für ihre besondere Bereitschaft, sich in diesem Gremium ehrenamtlich zu engagieren: "Sie alle übernehmen eine wichtige, verantwortungsvolle Aufgabe - sozusagen am Puls der Zeit!"

Kleindiek ernannte die Pflegewissenschaftlerin Prof. Christel Bienstein zur Vorsitzenden des Beirates und Prof. Dr. Andreas Hoff, Professor für Soziale Gerontologie, zum stellvertretenden Vorsitzenden.

In seiner ersten Sitzung hat der Beirat beschlossen, sich zunächst mit der Erfassung und Analyse vorhandener Daten, Statistiken und Umfragen, der Auswertung von Fachliteratur und internationalen Studien im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie mit den Bedarfen pflegender Erwerbstätiger zu befassen.
Unterstützt wird der Beirat durch eine Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt sein wird.

Mitglieder des Beirats sind:
* Prof. Christel Bienstein (Vorsitzende), Universität Witten/Herdecke
* Prof. Dr. Andreas Hoff (stellvertretender Vorsitzender), Hochschule
Zittau/Görlitz
* Andreas Besche, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
* Brigtte Bührlen, Wir! Stiftung pflegender Angehöriger
* Manfred Carrier, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
* Herbert Heyd, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des
Saarlandes
* Susanne Kahl-Passoth, Deutscher Frauenrat
* Monika Kaus, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
* Gernot Kiefer, GKV-Spitzenverband
* Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund
* Hartmut Matiaske, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
* Silke Niewohner, Wir pflegen - Interessenvertretung begleitender
Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.
* Christina Ramb, BDA - DIE ARBEITGEBER
* Dr. Simone Real, Sozialverband Deutschland (SoVD)
* Christel Riemann-Hanewinckel, Arbeitsgemeinschaft der deutschen
Familienorganisationen (AGF) e.V.
* Martin Rosowski, Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer
und Väter e.V.
* Dr. Anja Schneider, Deutscher Hospiz- und PalliatvVerband e.V.
* Bernhard Scholten, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie Rheinland-Pfalz
* Ulrich Silberbach, dbb beamtenbund und tarifunion
* Jana Teske, Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e.V.
* Anja Weusthoff, DGB-Bundesvorstand

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de Internet: http://www.bmfsfj.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Prof. Christel Bienstein führt Beirat ...

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2015, 09:32

Prof. Christel Bienstein führt Beirat des Bundesfamilienministeriums
Pflegewissenschaftlerin der Universität Witten/Herdecke ist Vorsitzende des Beirates für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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Foto: Prof. Christel Bienstein - UW/H

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der dem Bundesfamilienministerium zugeordnet ist, hat seine Arbeit aufgenommen. Zur Vorsitzenden des 21 Mitglieder umfassenden, ehrenamtlich tätigen Gremiums wurde Prof. Christel Bienstein ernannt. Aufgabe des Beirates ist es, im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes Fragen der Umsetzung bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beraten. Dabei wird es um Regelungen zu beruflichen Auszeiten, insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz gehen. „Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen liegt in Deutschland fast ausschließlich in den Händen der weiblichen Familienmitglieder, hieraus entstehen in vielen Fällen Überforderungssituationen. Der Beirat wird sich intensiv mit Lösungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auseinander setzen“, berichtet Bienstein.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte: „Zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf zählt für viele Menschen schon lange die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ihrer Angehörigen. Viele alte und kranke Menschen wollen so lange wie möglich zuhause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Daher haben wir die Weichen gestellt, um die Familien zu entlasten. Der Sachverständigenrat wird uns ein großer Ratgeber sein in der Umsetzung unserer Vorhaben."

In seiner ersten Sitzung hat der Beirat beschlossen, sich zunächst mit der Erfassung und Analyse vorhandener Daten, Statistiken und Umfragen, der Auswertung von Fachliteratur und internationalen Studien im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie mit den Bedarfen pflegender Erwerbstätiger zu befassen. Unterstützt wird der Beirat durch eine Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt sein wird.

Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 2.100 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2015
Jan Vestweber Pressestelle
Universität Witten/Herdecke
https://idw-online.de/de/news639033
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ein Flop!

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2016, 08:46

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.01.2016

Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ein Flop!

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Dazu informiert ein Filmbeitrag aus 2013: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4 und das nachfolgende Statement:

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Damit wurden bereits bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FamiliepflegeZG) weiter entwickelt und miteinander verzahnt. … Weitere Informationen unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-men ... 83784.html - http://www.wege-zur-pflege.de/ - Buchtipp: viewtopic.php?f=5&t=18301&hilit=Pflegezeitgesetz#p90306 - Die Rheinische Post berichtet am 22.01.2016, dass nur 242 Personen ein Pflege-Darlehen genutzt haben. Damit wird eindrucksvoll bestätigt, dass diese Art von Hilfsangeboten weiterhin als Flop einzustufen sind. Die Pflegezeitregelungen wurden bereits am 05.01.2013 in der Lokalzeit Düsseldorf, WDR Fernsehen, vorgestellt. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk war im Studio und kritisierte die Vorschriften in aller Deutlichkeit. Nun stellt sich heraus, dass auch die korrigierten Vorschriften weiterhin als nicht praxistauglich einzustufen sind. Die geänderten Regelungen, die auf eine Darlehnsgewährung abstellen, sind daher Grund genug, auch insoweit weitergehende Verbesserungen einzufordern. - Die Lokalzeit Düsseldorf berichtete am 05.01.2013: "Pflege aus Liebe - die Angehörigenpflege." Die Sendung der Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen, ist weiterhin anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
- Wochenthema Pflege: Helfen aus Liebe [03:15 min]
- TALK 1: Belastung durch Pflege [02:00 min]
- Wochenthema Pflege: Pro und Contra Pflegezeit [02:30 min]
- TALK 2: Für und Wider Pflegezeit [02:00 min]

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/428 ... -flop.html
http://www.openpr.de/news/887605.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/01 ... -ein-flop/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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