Pflegezeitgesetz: Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Lösung nicht in Sicht

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2016, 17:41

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Lösung nicht in Sicht

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“, Drs. 18/7160 erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Der Erfolg des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf lässt weiter auf sich warten. Die Inanspruchnahme bleibt weit unter den prognostizierten Zahlen. Das liegt vor allem daran, dass die Angebote den Bedarf der Betroffenen nicht treffen. Zudem gehen Pflegezeit und Familienpflegezeit mit finanziellen Einbußen einher. Leisten können sich dies nur die Besserverdienenden. Darlehen, die man zurückzahlen muss, sind keine Hilfe für Menschen, die sich um Alte und Pflegebedürftige kümmern wollen.
Wer sich, wie die Familienministerin, das Thema Vereinbarkeit auf die Fahnen geschrieben hat, sollte auch wissen, ob die Regelungen dafür greifen, ob sie den Menschen überhaupt nutzen. Dazu wäre es wichtig, Daten über die Inanspruchnahme zu erheben, herauszufinden, wer das Angebot annimmt und wer nicht, welche Gründe es dafür gibt.
Doch offensichtlich hat Frau Schwesig wenig Interesse daran, die Regelungen zu verbessern. Lediglich beim Pflegeunterstützungsgeld stellt sie detailliertere Informationen zur Inanspruchnahme in Aussicht. Das Pflegeunterstützungsgeld lässt sich auch besser vermarkten, da es durch die Lohnersatzleistung eine echte Anerkennung für die Übernahme von Verantwortung leistet. Es ist allerdings auf einmalig 10 Tage begrenzt und bietet somit nicht ausreichend Zeit, in Ruhe eine gute Pflege zu organisieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 22..01.2016
Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
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Familienpflege: Konkrete Zahlen fehlen

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2016, 07:33

Ärzte Zeitung vom 26.01.2016:
Familienpflege: Konkrete Zahlen fehlen
Während einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz haben im vergangenen Jahr 119 Personen ein Darlehen
in Anspruch genommen, bei einer Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz waren es 123.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... ege&n=4749
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Familienpflege vor neuen Herausforderungen

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2016, 13:52

Familienpflege vor neuen Herausforderungen!
Studie zeigt Vielfalt und Wirksamkeit – Finanzierung ist unzureichend


Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) hat jetzt eine Studie zur Familienpflege in Rheinland-Pfalz und im Saarland vorgelegt. In die Untersuchung einbezogen wurden zehn Familienpflegedienste in der Trägerschaft von Caritasverbänden. Diese hatten alleine im Jahr 2014 rund 340 Familien in Krisen begleitet, in denen mehr als 800 Kinder lebten. Anlässe für Familienpflege sind vor allem gesundheitsbedingte Einschränkungen, Risikoschwangerschaften oder Überforderungssituationen von Müttern. Die Ergebnisse zeigen, dass Notsituationen mit Unterstützung der Familienpflege bewältigt und Ressourcen der Familien nachhaltig gestärkt werden können. Professor Frank Weidner, Leiter der Studie betonte: „Unsere Analyse belegt eindrucksvoll das Leistungsspektrum der Familienpflege. Leider wird ihre Bedeutung nicht genügend gewürdigt und die Finanzierung ist nicht gesichert.“ Die Studie wurde im Auftrag der Caritas-Arbeitsgemeinschaft der Sozialstationen Rheinland-Pfalz und Saarland durchgeführt.
Ziel der Untersuchung war die Erhebung und Analyse der Tätigkeiten der Familienpflege, um auf dieser Basis einzuschätzen, wie wirksam und wichtig für betroffene Familien dieser Dienst ist. Ausgewertet wurden statistische Leistungsdaten, Interviews mit Leitungskräften, Mitarbeiterschaft sowie Familien, die vormals Leistungsbezieher waren. Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel erläuterte bei der Übergabe der Studie, dass die Unterstützung für Familien in existenziellen Ausnahmesituationen aus Sicht von Kirche und Caritas eine originäre Aufgabe ist. „Wir haben in den vergangenen Jahren in hohem Maße Eigenmittel in die Familienpflege gesteckt, denn die derzeitigen Rahmenbedingungen und insbesondere die Finanzierung sind unzureichend“, so Kugel.
Die wichtigste Wirkung der Familienpflege besteht laut dip-Studie darin, die Notsituation in der Familie zu beruhigen und die Situation zu stabilisieren. Hauptziel ist es, dass die Familien ihre Selbständigkeit wiedererlangen, so dass das Kindeswohl wieder gesichert ist. Zum Einsatz kommen weit überwiegend professionelle Fachkräfte, die die Familien begleiten, unterstützen und bei Bedarf weitere Hilfeangebote vermitteln.
Weidner stellte fest: „Ohne die Familienpflege, so sind sich alle einbezogenen befragten Familien sicher, wäre die Krise schlimmer, die Krankheit langwieriger und die Versorgung der Kinder deutlich schlechter gewesen.“ Die Studie kann unter www.dip.de kostenlos heruntergeladen werden.

Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
(dip) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch- Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut mehr als einhundert innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht. Es finanziert sich nahezu ausschließlich durch eingeworbene Forschungsgelder.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Frank Weidner,
29.01.2016 11:59
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 46 86 1 - 30; dip@dip.de
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Anspruch auf Pflegezeit

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2016, 10:22

Anspruch auf Pflegezeit
Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" für Beamte und Soldaten (18/8517) vorgelegt, mit dem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten "während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist". Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf "im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen" werden.
Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Danach soll vorübergehend das Nebeneinander zweier Beamtenverhältnisse ermöglicht werden, wenn der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit erfordert. Ferner sollen unter anderem der Vorlage zufolge Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen "titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben", einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten.

Quelle: Mitteilung vom 25.05.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Anspruch auf Pflegezeit

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2016, 10:54

Anspruch auf Pflegezeit
Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" für Beamte und Soldaten (18/8517 http://dip.bundestag.de/btd/18/085/1808517.pdf ) frei gemacht. Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage in modifizierter Fassung, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Damit soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Entwurf einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten "während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist". Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf "im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen" werden.
Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Danach soll vorübergehend das Nebeneinander zweier Beamtenverhältnisse ermöglicht werden, wenn der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit erfordert.
Ferner sollen unter anderem Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen "titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben", einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss dazu einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag an, mit dem die sogenannte Erheblichkeitsschwelle von 500 Euro auf 250 Euro abgesenkt wird. Damit solle der Kreis der Begünstigten erweitert werden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages.

Quelle: Mitteilung vom 06.07.2016
Deutscher Bundestag
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Pflege-Auszeit flopt weiter

Beitrag von WernerSchell » 08.07.2016, 06:49

Sozialpolitik
39.000 Beschäftigte haben Pflege-Auszeit genommen
Von Julia Emmrich
Eineinhalb Jahre nach Einführung der Pflege-Auszeit zieht Familienministerin Schwesig Zwischenbilanz. Die Nachfrage steigt, sagt sie.
Berlin. Acht Stunden im Büro und danach noch einen kranken oder hochbetagten Menschen pflegen? Für viele ist das längst Normalität: Der Spagat zwischen Pflege und Beruf gehört für immer mehr Deutsche zum Alltag. Um den Druck von den Angehörigen zu nehmen, hat die Bundesregierung ein ganzes Paket mit Entlastungen geschnürt: Mit den neuen Regelungen zur Familienpflegezeit haben pflegende Angehörige das Recht auf eine berufliche Auszeit zwischen zehn Tagen und 24 Monaten. Eineinhalb Jahre nach der Einführung hat Familienministerin Manuela Schwesig jetzt ausrechnen lassen, wie viele Menschen das Angebot bereits genutzt haben, die Zahlen liegen unserer Redaktion exklusiv vor.
... (weiter lesen unter) ... http://www.morgenpost.de/politik/articl ... ommen.html

Die Rheinische Post berichtet ebenfalls am 08.07.2016 und spricht klar von einem Flop!
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Pflege-Auszeit flopt weiter

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2016, 06:42

Am 09.07.2016 bei Facebook gepostet:
Pflege-Auszeit nur in wenigen Einzelfällen hilfreich
> viewtopic.php?f=4&t=21481 Die insoweit (2013 in der WDR-Lokalzeit Düsseldorf) abgegebenen Erklärungen
sind trotz bescheidener Gesetzeskorrekturen weiter zutreffend
= Pflege-Auszeit ist schlicht ein Flop:
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
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Pflege-Auszeit: Erfolg oder Misserfolg?

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2016, 06:46

Deutsches Ärzteblatt:
Pflege-Auszeit: Erfolg oder Misserfolg?
Die Regelung soll Berufstätige entlasten, die neben dem Job einen Angehörigen zu pflegen haben. Doch ist die Pflege-Auszeit tatsächlich ein Erfolgsmodell?
Darüber gehen die Meinungen auseinander ... 
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Misserfolg

Familienpflegezeit: Erwerbstätige befürchten berufliche Nachteile
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Nachteile
Pflege-Auszeit auch bei kranken Kindern in Klinik
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -in-Klinik
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Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2016, 06:31

Ärzte Zeitung vom 13.07.2016:
Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?
Die Familienpflegezeit soll Berufstätige entlasten, die neben dem Job Angehörige pflegen. Doch die Möglichkeiten werden kaum genutzt.
Geht das SPD-Modell an der Lebenswirklichkeit vorbei? mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... ege&n=5104
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Familiale Pflege - Hilfe für pflegende Angehörig

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2017, 06:40

Am 19.p08.2017 bei Facebook gepostet:
"Familiale Pflege": Hilfe für pflegende Angehörige.
Film informiert (03:13 Min.) verfügbar bis 08.05.2018.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22259
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Familienpflege präsentiert sich weiterhin als Flop

Beitrag von WernerSchell » 07.03.2018, 08:27

Rheinische Post vom 07.02.2018:
Verschwindend geringe Nachfrage nach Darlehen für Familienpflege
Düsseldorf (ots) - Pflegende Angehörige nehmen das staatliche Angebot eines zinslosen Darlehens als Ausgleich für ihren Verdienstausfall praktisch nicht in Anspruch. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nur 181 Darlehen bewilligt. Hinzu kommen 311 laufende Verträge, die seit Einführung des Pflege-Darlehens 2015 geschlossen wurden.
… (weiter lesen unter) … https://www.presseportal.de/pm/30621/3884552

Anmerkung der Moderation:
Dass die Familienpflege flopt, ist eigentlich seit Jahren bekannt. Dieses Angebot ist offensichtlich nicht geeignet, den pflegenden Angehörigen in einer Pflegesituation hilfreiche Unterstützung zu bieten. - Werner Schell
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