Seite 1 von 2

Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“

Verfasst: 16.05.2013, 05:55
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


Pressemitteilung vom 14.05.2013

Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“ müssen im Interesse einer guten Patientenversorgung geschlossen werden

Das WDR-Fernsehen berichtet am 16.05.2013, 18.20 – 18.50 Uhr, in der Servicezeit zum Thema „Versorgungslücken“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht (ähnlich der Bremer Initiative von Frau Elisabeth Rütten - „Ambulante Versorgungsbrücken e.V.“) seit Jahren darauf aufmerksam, dass nach der Entlassung von Patienten aus einer stationären Krankenhausbehandlung im ambulanten Bereich erhebliche Versorgungslücken entstehen können. Solche Versorgungslücken haben sich seit Einführung der Fallpauschalenregelung (2004) dadurch verschärft, dass es seitens der Krankenhäuser – auch aus ökonomischen Erwägungen – zu immer kürzeren Liegezeiten im Krankenhaus kommt. Man spricht dann auch von „blutigen Entlassungen“. Es kann dazu kommen, dass den betroffenen Patienten nach der Entlassung eine angemessene Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung nicht vermittelt / gewährleistet werden kann und dann zwangsläufig unzumutbare bzw. gefährliche Situationen entstehen können.

Unter diesen Umständen kommt dem Entlassungsmanagement, das den Kran-kenhäusern ab 01.01.2012 verpflichtend auferlegt worden ist, besondere Bedeutung zu. In § 39 SGB V heißt es dazu u.a.: … „Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung.…“

Ungeachtet dieser verpflichtenden Regelung über das Entlassungsmana-gement gibt es aber offensichtlich weiterhin erhebliche Defizite in der Anschlussversorgung entlassener Patienten. Dies ist zu einem großen Teil darin begründet, dass nicht alle erforderlichen Dienstleistungen bei einer schnellen Krankenhausentlassung im ambulanten Bereich ausreichend und finanzierbar zur Verfügung stehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist daher (weiterhin) der Auffassung, dass die maßgeblichen Vorschriften im SGB V und SGB XI in der Weise nachgebessert werden müssen, dass auch bei immer kürzer werdenden Krankenhausaufenthalten gute und angemessene Anschlussversorgungen gewährleistet werden können. Sämtliche Versorgungslücken müssen geschlossen werden. Die entsprechenden Versorgungsansprüche sollten in aller Klarheit in den Leistungskatalog von Kranken- und Pflegekassen aufgenommen werden. Denn ein Krankenhaus-Entlassungsmanagement kann nur dann gut funktionieren, wenn auch die gebotenen Versorgungsangebote tatsächlich zur Verfügung stehen. Insoweit gibt es zur Zeit erheblichen Klärungsbedarf!

Voraussichtlich wird das WDR-Fernsehen am 16.05.2013 in der Sende-reihe „Servicezeit“ (18.20 – 18.50 Uhr) insoweit einen Filmbericht vor-stellen (Planungsstand: 14.05.2013). Ich hatte Gelegenheit, zur Vorbereitung dieses Beitrages ein Statement abzugeben. Dazu gibt es im hiesigen Forum einen TV-Tipp mit weiteren Texthinweisen: viewtopic.php?t=19007

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Der Text steht auch zur Verfügung unter -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

+++

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/pa/Versorg ... gen-672254
http://www.openbroadcast.de/article/283 ... en%93.html
http://www.openpr.de/news/719509.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2013/05 ... -das-wort/
http://www.mg-heute.de/?p=18769
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=25791
... (weitere Hinweise folgen) ...

Bei Facebook gibt es zahlreiche Hinweise zum Thema „Versorgungslücken“ – u.a. ( https://www.facebook.com/werner.schell.7?ref=tn_tnmn ):
Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“ müssen im Interesse einer guten Patientenversorgung geschlossen werden! Das WDR-Fernsehen berichtet am 16.05.2013, 18.20 – 18.50 Uhr, in der Servicezeit zum Thema „Versorgungslücken“. Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 14.05.2013 hier viewtopic.php?t=19020 und http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema weiter verfolgen und ist ein kritischen Informationen von Patientinnen und Patienten sehr interessiert. – Werner Schell – http://www.wernerschell.de

+++
Stand: 16.05.2013

Krank aus dem Krankenhaus? - Und dann ?

Verfasst: 16.05.2013, 17:53
von WernerSchell
WDR-Fernsehen, Servicezeit, 16.05.2013, 18.20 - 18,50 Uhr
Wiederholung am 17.05.2013, 13.00 - 13.30 Uhr


Bild

+++
Krank aus dem Krankenhaus? - Warum zu frühe Entlassungen zum Problem werden können
Entlassungsgrund Fallpauschale?

Bis 1992 blieben Patienten im Schnitt 13 Tage im Krankenhaus– heute sind es knapp die Hälfte. Der Grund: Durch Fallpauschalen stehen Krankenhäuser unter Kostendruck. Bleibt ein Patient länger als geplant, verhagelt das den Gewinn. Die Verweildauer von Patienten wird daher möglichst kurz angesetzt: „Das ist aus ökonomischen Gründen so gewollt“, erklärt Werner Schell vom Selbsthilfe-Netzwerk„Pro Pflege“. „Das führt dazu, dass Patienten in Schnellverfahren wieder nach Hause kommen oder in andere Strukturen entlassen werden, wo sie nicht immer so aufgefangen werden, wie es ihr jeweiliger Krankheitszustand erfordert.“

Gefahr durch zu frühe Entlassungen
Auch Reha-Ärzte warnen vor frühen Entlassungen – es komme zunehmend häufiger zu Komplikationen, haben Wissenschaftler festgestellt. Überlastung im häuslichen Umfeld kann die Behandlung gefährden: So droht bei fehlender Physiotherapie Gelenkversteifung, eine unterbrochene Blutverdünnung zur Thromboseprophylaxe kann gar lebensgefährlich werden. Die „ambulante Versorgungslücke“ – eine Gefahr für den Heilungsprozess und kostspielig dazu.

Weitere Informationen:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendun ... rschau.jsp ->>>> ggf. Aufruf des Films unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4

Krank aus dem Krankenhaus - TV-Tipp 24.05.2013

Verfasst: 24.05.2013, 05:49
von WernerSchell
24.05.2013, 21.00 - 21.30 Uhr, 3SAT

Thema:
Krank aus dem Krankenhaus

Neue Wege für die Pflege - Sinkende Verweildauern ...

Verfasst: 27.05.2013, 06:41
von Presse
Ärzte Zeitung, 27.05.2013

Rheinland-Pfalz
Neue Wege für die Pflege

Sinkende Verweildauern, geringere Fallkosten - Rheinland-Pfalz sucht neue Lösungen für die Pflege. Drei Modellprojekt zeigen, welche das sein können.
Von Christiane Badenberg
MAINZ. Ein rundum positives Fazit zieht das LandesgesundheitsministeriumRheinland-Pfalz nach dem Ende des Modellprojekts "Pflege im Krankenhaus". Drei Jahre lang hatten drei verschiedene Krankenhäuser im Land neue Wege in der Pflege erprobt.
.... (mehr) ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 7-_-Pflege

Entlassungsmanagement - Arbeitshilfe ...

Verfasst: 04.06.2013, 05:51
von WernerSchell
Buchtipp!

Expertenstandard Konkret Bd. 7
Team boq
Entlassungsmanagement
Arbeitshilfe zur praktischen Umsetzung

Bild

Preis: 13,80 Euro - Sonderpreise: ab 10 Expl. je 12,80 Euro; ab 20 Expl. je 11,80 Euro
Spiralbindung
Formathöhe: 17.4cm
Formatbreite: 12cm
ISBN: 9783866301856
Bestellnummer: 626

Arbeitshilfe zur praktischen Umsetzung

Der Expertenstandard Entlassungsmanagement ist hier kompakt und kompetent dargestellt. Das Buch vermittelt Pflegekräften – auch durch die Fragen und Antworten von Bea und Benni (einer erfahrenen Pflegefachkraft und einem Auszubildenden) – die wesentlichen Inhalte des Standards wie zum Beispiel:
- Begriff, Verständnis und Ziel des Entlassungsmanagement
- Schnittstellen
- Gesetzliche Regelungen
- Fachliche Voraussetzungen der Pflegekraft
- To-do-Liste Qualitätsmanagement

Weitere Informationen unter:
http://shop.altenpflege.vincentz.net/ec ... management

Zehn Jahre DRG - Ein Geburtstag, der Fragen aufwirft

Verfasst: 31.07.2013, 16:52
von Presse
Ärzte Zeitung, 31.07.2013
Zehn Jahre DRG - Ein Geburtstag, der Fragen aufwirft
Die Fallpauschalen sind zehn Jahre als geworden - und stehen immer noch in der Kritik. Womöglich liegt es daran, dass Deutschland einen ganz besonderen Weg bei den DRG eingeschlagen hat?
Von Uwe K. Preusker
Das gerade zehn Jahre alt gewordene deutsche Fallpauschalensystem als Basis für die Vergütung stationärer Leistungen gerät immer häufiger in die Kritik. Es betone zu stark die Ökonomie und fördere die Leistungsmenge - so lauten zentrale Kritikpunkte.
--- http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... Management

Klinik-Patienten sollen eine bessere Nachsorge erhalten

Verfasst: 15.11.2013, 08:50
von WernerSchell
Im Forum wurde soeben unter der Adresse viewtopic.php?t=19840 der nachfolgende Text eingestellt. Die von Frau Gaby Modig geäußerten Bedenken werden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk geteilt. In der Tat gibt es bereits einen Rechtsanspruch der Patienten auf ein Entlassmanagement, aber die gebotene Unterstützung wird damit nicht gewährleistet. Es mangelt einmal an dem Fachpersonal, das die nötigen Planungsaufgaben erledigen soll. Zum anderen fehlen weitgehend die Versorgungsstrukturen, z.B. Kurzzeitpflegeplätze. Im Übrigen ist teilweise die Finanzierung nicht geregelt. Viele Patienten müssen sich behelfsmäßig organisieren.
Werner Schell


Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post hat das Thema Nachsorge für Klinik-Patienten aufgegriffen. In der Ausgabe vom 15.11.2013 wird ausgeführt:

Klinik-Patienten sollen eine bessere Nachsorge erhalten

Patienten, die nach Operationen und Therapien aus dem Krankenhaus entlassen werden, sollen künftig eine massgeschneiderte Nachsorge erhalten. Darauf haben sich nach dem Bericht der Rheinischen Post Union und SPD vom 15.11.2013 in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Die Krankenkassen sollen lt. Zeitung per Gesetz dafür verantwortlich gemacht werden, die Versorgung der entlassenen Klinik-Patienten zu koordinieren, wie aus dem Beschlusspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit hervorgeht. "Es muss ein Ende haben, dass Patienten am Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werden und dann verzweifelt von Pontius zu Pilatus laufen müssen, um das dringend nötige Rezept oder die Pflege zu Hause zu organisieren", so soll es der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der Zeitung gesagt haben. "Da müssen die Übergänge geschmeidiger werden."

Man darf gespannt sein, wie die abgesprochenen neuen Regelungen denn konkret aussehen werden. Ohne mehr Personal wird das ja alles ohnehin nicht funktionieren. Nur bestimmten Institutionen mehr Pflichten auferlegen, reicht allein doch nicht. Bereits jetzt gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Entlassmanagement - und funktioniert hat die Patientenversorgung eher nur unzureichend.

Gaby Modig

Kurzzeitpflege nach Krankenhaus­aufenthalten unklar

Verfasst: 03.04.2014, 07:47
von Presse
Regelungen zur Kurzzeitpflege nach Krankenhaus­aufenthalten sind unklar
Bei der sogenannten Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten gibt es offenbar viele Unklarheiten. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
hat daher heute entschieden, den Fraktionen und dem ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ind-unklar

Pflegereform: Neues Konzept
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... legereform
Pflegedienste in der Ferienzeit gefragt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... it-gefragt
Häusliche Krankenpflege: Kosten steigen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ge-steigen

Nach Operation: Turboentlassung macht oft Probleme

Verfasst: 20.05.2014, 06:33
von Presse
Nach Operation: Turboentlassung macht oft Probleme
Jeder dritte Patient, der binnen 24 Stunden nach einem bauchchirurgischen Eingriff entlassen wird,
hat noch Monate später Probleme, von denen der Chirurg nichts mitbekommt.
Das zeigt eine kanadische Studie.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ten&n=3480

Kommentar zur Turboentlassung: Patient auf der Strecke
Um sieben Uhr morgens in die Klinik zur Leistenbruch-Op, am späten Nachmittag schon wieder zu Hause:
Viele chirurgische Kliniken werben auf ihrer Homepage für ambulante Eingriffe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ten&n=3480

Entlassmanagement: Kurzarztbriefe im Testlauf

Verfasst: 14.08.2014, 06:34
von Presse
Entlassmanagement: Kurzarztbriefe im Testlauf
In NRW werden neue Formulare getestet, die die Kommunikation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten verbessern sollen.
Wenn die Evaluation erfolgreich ist, könnte am Ende ein standardisierter digitaler Überleitungsbogen herauskommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3661

Entlassmanagement im Krankenhaus

Verfasst: 17.08.2014, 07:14
von WernerSchell
Entlassmanagement im Krankenhaus
Abschlussbericht der DKI-Krankenhausbefragung
im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Quelle: https://www.dki.de/sites/default/files/ ... enhaus.pdf

Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt

Verfasst: 15.09.2015, 17:30
von WernerSchell
Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt müssen geschlossen werden!
Dazu hat die Servicezeit Gesundheit, WDR-Fernsehen, bereits am 16.05.2013 berichtet. Im Interview u.a. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk. > Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 - Mittlerweile gibt es neue Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz - siehe dazu den Buchtipp > viewtopic.php?f=4&t=21225 - Gelöst sind die Probleme aber nicht, weil es zum Teil keine Rechtsansprüche auf konkrete Leistungen gibt (z.B. mangels Pflegestufe) oder geeignete Versorgungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (bzw. Plätze nicht frei sind).

Gesetzeslücke benachteiligt Pflege-Patienten

Verfasst: 17.09.2015, 06:39
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 17.09.2015:
Report Mainz: Gesetzeslücke benachteiligt Pflege-Patienten
Jahr für Jahr werden in Deutschland 75 000 Patienten mit Pflegebedarf nach einer Klinikbehandlung
oder ambulanter Operation als Folge einer Gesetzeslücke extrem benachteiligt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=894 ... ege&n=4488

Anmerkung der Moderation:
Die beschriebenen Versorgungslücken sind seit Jahren gut bekannt. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat
wiederholt auf die Regelungsnotwendigkeiten aufmerksam gemacht und schnellstmöglich Folgerungen
angemahnt. - Werner Schell

Keine Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt

Verfasst: 23.09.2015, 11:06
von WernerSchell
Hilflose Patienten - Keine Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt
TV-Beitrag HR vom 20.09.2015 | 05:14 Min. | Verfügbar bis 20.09.2016.
> http://www.ardmediathek.de/tv/defacto/H ... Id=3437388
Das Bein zertrümmert, die Handgelenke und mehrere Rippen gebrochen: Nach einem Motorradunfall wurde Rainer Reuter mehrere Male operiert, lag wochenlang im Krankenhaus. Jetzt ist er wieder zu Hause und völlig auf sich allein gestellt. Er hat keine Angehörigen, die sich um ihn kümmern können, und weiß nicht, wie er nun zurechtkommen soll. Selbst die einfachsten Dinge wie Duschen, Rasieren oder eine Flasche Wasser öffnen fallen ihm schwer. Hinzu kommen ständige Schmerzen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mehrfach auf die Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt aufmerksam gemacht, u.a. in einem Filmbeitrag für die Servicezeit Gesundheit, WDR, am 16.05.2013 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 - Probleme sind also seit Jahren bekannt. Wirksame Lösungen sind nicht in Sicht > viewtopic.php?f=4&t=19020

Entlassmanagement - Versorgungslücken geschlossen

Verfasst: 19.12.2015, 09:23
von WernerSchell
Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

Bild

Berlin, 17. Dezember 2015 – Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von in der Regel bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die entsprechenden Richtlinien fristgerecht in Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um Regelungen zum Entlassmanagement von Krankenhäusern ergänzt.

Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten.

„Bisher konnte es für die Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus zu Versorgungslücken kommen. Beispielsweise, wenn die Patienten aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage waren, ihren behandelnden Arzt aufzusuchen oder wenn die Praxis schlicht schon geschlossen war. Diese Versorgungslücken werden nun geschlossen, indem auch Krankenhäuser Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege und Arzneimittel verordnen oder auch eine Krankschreibung ausstellen dürfen. Dabei kann es sich aber immer nur um eine notwendige Überbrückung bis zu weiteren Veranlassungen durch den behandelnden Arzt handeln“, betonte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender der Unterausschüsse Veranlasste Leistungen und Arzneimittel. „Wir haben in den einzelnen Bereichen flexible und praxistaugliche Regelungen beschlossen, die den Anforderungen des Einzelfalls gerecht werden. So können zum Beispiel Hilfsmittel, wie Krankenbetten oder ähnliches, die nicht der individuellen Anfertigung bedürfen, vom Krankenhaus auch dauerhaft verordnet werden, um unnötigen Aufwand und Belastungen der Patienten durch Neuverordnungen nach sieben Tagen zu vermeiden. Dies sind Flexibilisierungen im Sinne der Intention des Gesetzgebers, der nicht nur Versorgungslücken schließen, sondern auch die Versorgung oft multimorbider Patienten an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern wollte. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir hier wirklich gute Lösungen gefunden haben, die die Versorgungspraxis erleichtern und Patienten helfen sowie Bürokratie abbauen“, so Hecken weiter.

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen und Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Der G-BA wurde beauftragt, das Nähere in seinen Richtlinien zu regeln.

Die Details sind den Beschlusstexten sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Ansp­rech­partner für die Presse: Kris­tine Reis
030 275838-810
kris­tine.reis@g-ba.de
Gudrun Köster
030 275838-821
gudrun.koes­ter@g-ba.de
https://www.g-ba.de/institution/presse/ ... ungen/595/

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung zum Download (60.9 kB, PDF) > https://www.g-ba.de/downloads/34-215-59 ... gement.pdf
Beschluss zu dieser Pressemitteilung: Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement > https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Veranlasste Leistungen > https://www.g-ba.de/institution/struktu ... chuesse/6/