Krankenhausrahmenplan NRW – Reform der Psychiatrie ...

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Krankenhausrahmenplan NRW – Reform der Psychiatrie ...

Beitrag von Presse » 04.04.2013, 07:46

Neuer Krankenhausrahmenplan NRW – Reform der Psychiatrie und Psychosomatik?

Nach § 12 Abs. 1 KHGG NRW stellt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einen Krankenhausplan gemäß § 6 KHG auf und schreibt ihn fort. Der seit 2001 in NRW gültige Krankenhausplan hat seinen Planungshorizont inzwischen überschritten und wird als erneuerungswürdig eingestuft. Der jetzige Entwurf eines Krankenhausplans stellt eine Rahmenplanung dar. Lediglich die Bereiche Geriatrie, Psychiatrie und die Frühgeborenenversorgung werden hervorgehoben. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist die Voraussetzung für den Zugriff auf die Investitionsfinanzierung des Landes und für die Zulassung für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Die Psychosomatik wird zukünftig als integraler Bestandteil der Psychiatrie geplant.“ Dieser Planungsgrundsatz bildet einen zentralen Ansatzpunkt für das Engagement der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) im Rahmen der Krankenhausplanung. Durch den geplanten Zuwachs an Behandlungsplätzen von 10 % (KiJu-Psychiatrie) bis 14 % (Psychiatrie/Psychosomatik f. Erwachsene) bis 2015 in diesem Bereich bleibt die inhaltliche Neuausrichtung der Versorgungsstruktur bisher relativ unkommentiert. Es findet „en passant“ eine strukturelle Weichenstellung statt, die aus unserer Sicht, orientiert an einer transparenten Problembeschreibung, mit den verantwortlich an der Versorgung Beteiligten im Vorfeld zu diskutieren gewesen wäre. Mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in NRW und mit inzwischen über 1.000 in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern NRWs tätigen Kolleginnen und Kollegen erscheint uns die Beteiligung der PTK NRW an dieser Stelle zwingend notwendig. Aber anders als z.B. die Ärztekammern oder die Krankenhausgesellschaft, ist die PTK NRW nach dem geltenden Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG) nicht als an der Krankenhausversorgung beteiligt angesehen und kann ihre Empfehlungen zur Krankenhausplanung nur indirekt einfließen lassen.

Zuletzt wurde dem Landtagsausschuss eine ausführliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf der KH-Rahmenplanung am 07.03.2013 im Landtag vorgelegt. Insbesondere bei der geplanten Veränderung der Versorgungsstruktur Psychiatrie und Psychosomatik sehen wir im Sinne einer zukunftsfähigen Krankenhausplanung die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Entwurfs. Der Zeitplan des Ministeriums bis zum Abschluss der KH-Rahmenplanung ist straff. Voraussichtlich im Juni 2013 wird nach Abschluss der Anhörungsrechte des zuständigen Landtagsausschusses der Krankenhausrahmenplan 2015 neu aufgestellt.

Downloads:
» Stellungnahme der PTK NRW zum Entwurf des Krankenhausrahmenplans NRW 2015 [PDF-Dokument, 73 KB]
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_up ... W_2015.pdf
» Entwurf des Krankenhausplans NRW 2015 und schriftlicher Bericht
des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) [PDF-Dokument, 13,4 MB]
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_up ... _MGEPA.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 02.04.2013
Psychotherapeutenkammer NRW
Kammer für Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen
Willstätterstraße 10
40549 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 52 28 47 - 0
Fax: 0211 - 52 28 47 - 15
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Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2014, 07:00

Ersatzkassen: Qualität muss im Zentrum der Klinikreform stehen – vdek-Veranstaltung zu den Herausforderungen der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 30. Juni 2014. Die Ersatzkassen setzen sich bei der anstehenden Klinikreform für strukturelle Veränderungen ein. „Bund und Länder müssen die Qualität ins Zentrum der Krankenhausreform stellen: bei der Krankenhausplanung, bei der Behandlung, in der Hygiene“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, am Montag in Düsseldorf auf der vdek-Fachveranstaltung „Qualität – demografischer Wandel – Wettbewerb. Herausforderungen für die Krankenhausversorgung in NRW“. Elsner setzte sich für bundesweite Qualitätsindikatoren und Mindeststandards ein. Diese seien stärker bei der Krankenhausplanung einzubeziehen. „Künftig muss geplant werden, welche Leistung in welcher Qualität an welchem Standort erbracht werden kann“, sagte sie.
Bund und Länder verhandeln über eine Krankenhausreform. An den Gesprächen, die am Montag geführt wurden, ist auch Nordrhein-Westfalen beteiligt. Wie die künftige Krankenhausversorgung wohnortnah und qualitativ hochwertig gestaltet werden kann, war das zentrale Thema der vdek-Veranstaltung. Nach einer am Freitag vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung sind rund 50 Kliniken in NRW insolvenzgefährdet, wenn sie keine finanziellen Hilfen bekommen.
Der Leiter des vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Dirk Ruiss, betonte: “Die Patientenversorgung muss im Vordergrund stehen.” Gleichwohl ähnelten manche Kliniken, gerade in den Ballungsgebieten, “Gemischtwarenläden, die zwar viele, aber nicht immer hochwertige Leistungen anbieten.” Bei diesen Krankenhäusern seien Umstrukturierungen nötig. “In den ländlichen Regionen wiederum müssen Krankenhäuser für die Patienten erhalten bleiben.” Dieses Ziel habe sich in der künftigen Krankenhausversorgung widerzuspiegeln.
Ministerialdirigentin Dr. Dorothea Prütting, die im Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Abteilung Gesundheit leitet, unterstrich: „Die Krankenhausversorgung mittels Qualitätskriterien für die Patientinnen und Patienten sicherer und besser zu machen ist, unser gemeinsames Anliegen.” Auch wenn einzelne Umsetzungsschritte weiter diskutiert werden müssten. Frau Dr. Prütting hob hervor,dass Nordrhein-Westfalen mit der Veröffentlichung des Krankenhausplans NRW 2015 im vergangenen Jahr als erstes Bundesland den Weg gewiesen hat, systematisch Struktur-Qualitätskriterien als Planungselement in die Krankenhausplanung einzuführen. „Für die geplante Reform der Krankenhausversorgung durch die Bundesregierung müssen die Länder als Planungsverantwortliche entscheidend mitreden können.”
Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hob hervor, dass sich die Krankenhäuser in NRW den neuen Qualitätsanforderungen im Krankenhausplan des Landes NRW stellen würden. „Aber wir befürworten eine bundeseinheitliche Definition und Bewertung von Qualität.“ Deshalb begrüße die KGNW grundsätzlich das im Koalitionsvertrag vorgesehene unabhängige Institut, das sektorübergreifend Routinedaten auswerten und veröffentlichen soll. „Auch wenn die Umsetzung sicher schwierig wird und weitere Bürokratie droht, wäre es ein klarer Fortschritt in Sachen Neutralität“, sagte Brink.
Professor Dr. Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg/Essen, kritisierte die Bundesländer scharf. „Das Hauptproblem der Krankenhausfinanzierung sind die fehlenden Investitionsmittel. Da versagen alle Landesregierungen jämmerlich – auch die in NRW.“ Die Fallpauschalen zur Finanzierung der Kliniken hätten sich grundsätzlich bewährt, betonte er. Aber sie hätten – wie alle Vergütungssysteme – auch Fehlanreize hervorgerufen. „An die muss die Politik jetzt rangehen.“
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, forderte die Landesregierung auf, sich in der Bund-Länder-Kommission für eine dem “Aufbau-Ost” vergleichbare, nationale Kraftanstrenung des Bundes, der Länder und der Krankenkassen zum Abbau des Investitionsstaus einzusetzen. Dazu müssten auch die Bundesländer die Mittel deutlich erhöhen. „Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Krankenhäuser die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer zu Lasten der Patientenversorgung und des Personals kompensieren müssen“, kritisierte Henke.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2014
Presse: Sigrid Averesch
Verband der Ersatzkassen e. V.
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 38410-15
Mobil : 0173 / 718 00 56
sigrid.averesch@vdek.com
www.vdek.com

Text übersandt am 30.06.2014:
Ingrid Witte
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Sekretariat
Ludwig-Erhard-Allee 9,
40227 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 22
Fax: 02 11 / 3 84 10 - 20
e-Mail: ingrid.witte@vdek.com
Internet: www.vdek.com
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Krankenhausreform: Patientenbedarf und Qualität

Beitrag von Presse » 09.09.2014, 06:38

AOK-Arbeitspapier zur Krankenhausreform: Patientenbedarf und Qualität als Maßstab

(08.09.14) Die Krankenhausplanung muss sich künftig konsequent am Bedarf der Patienten und an Qualitätskriterien orientieren. Dafür plädiert die AOK in einem Arbeitspapier zur Krankenhausreform der Großen Koalition. Damit die geplante Strukturreform gelingen könne, "braucht es eine aktive und gestaltende Krankenhausplanung", heißt es in dem Arbeitspapier mit Blick auf die am Montag (8. September 2014) beginnende erneute Verhandlungsrunde des Bund-Länder-AG. Diese soll bis Jahresende Eckpunkte für die Reform erarbeiten.

Weitere Infos und das AOK-Arbeitspapier zum Download:

http://www.aok-bv.de/politik/reformaktu ... 12479.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2014
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
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Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de

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