Jetzt Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur planen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Jetzt Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur planen

Beitrag von Presse » 22.02.2013, 14:01

Pressemitteilung vom 22.02.2013:

Müttergenesungswerk (MGW) hilft belasteten Müttern:
Jetzt Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur planen

Berlin, 22. Februar 2013. Rund 2,1 Mio. Mütter in Deutschland sind kurbedürftig. Viele Mütter leiden z.B. unter Rückenproblemen, Allergien oder Migräne sowie unter psychischen Belastungen wie Verstimmungen, Schlaf- oder Angststörungen. Eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, in der die Gesundheit der Mutter im Vordergrund aller Behandlungen und Therapien steht, kann nachhaltig helfen. Die richtige Vorbereitung der Kurmaßnahme ist eine wichtige Voraussetzung für den Kurerfolg.
„Kurmaßnahmen für erschöpfte Mütter – als Mutter-Kind-Kur oder als Mütterkur ohne Kinder – helfen ganzheitlich und langfristig. Bei der erfolgreichen Planung helfen wir. Im Müttergenesungswerk fängt die Kurmaßnahme schon in der Beratungsstelle an“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Mütter werden durch rund 1.300 Beratungsstellen im MGW-Verbund kostenlos in sechs Schritten zu ihrer Kurmaßnahme begleitet.“
Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur
1. Kostenlose Beratung
Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer der 1.300 Beratungsstellen im MGW-Verbund.
2. Attest
Dort erhält man dann das Attestformular für die Kurmaßnahme.
3. Besuch bei Ärztin oder Arzt
Nun geht es zum Arzt, der die nötigen medizinischen Voraussetzungen für die Mutter - und gegebenenfalls auch für ihre Kinder - feststellt und detailliert attestiert.
4. Mit der BeraterIn den Antrag vorbereiten
Zurück in der Beratungsstelle werden wichtige Details geklärt- hier wird nun über die Frage beraten, ob die Mutter allein oder gemeinsam mit dem Kind in die Maßnahme fährt. Die Beraterin kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
5. Die geeignete Klinik finden
Die Beratungsstelle im MGW hilft auch bei der Klinikwahl und bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes. Die BeraterInnen können mit dem internen Buchungssystem direkt einen Kurplatz für die Mütter reservieren.
6. Antrag zur Krankenkasse
Der Kurantrag geht an die Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle auch beim Widerspruch.
Auch nach der Kurmaßnahme geht die besondere Begleitung der Mütter im MGW weiter. Nachsorgeangebote - meist in den Beratungsstellen – können den Kurerfolg sichern helfen.
Im Müttergenesungswerk arbeiten die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG)zusammen mit 78 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Weitere Informationen und die Beratungsstelle in Wohnortnähe über die Beratungsstellensuche auf http://www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon: 030 330029-29.

Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Jetzt Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur beantragen

Beitrag von Presse » 20.02.2014, 16:01

Pressemitteilung vom 20.02.2014

Müttergenesungswerk empfiehlt:
Jetzt Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur beantragen

Berlin, 20. Februar 2014. Die Beantragung einer Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation benötigt Vorbereitung. Das Müttergenesungswerk (MGW) rät belasteten Müttern, die in diesem Jahr eine Kurmaßnahme benötigen, frühzeitig mit den Planungen zu beginnen. Das Antragsverfahren dauert in der Regel 4-6 Wochen, eine Bewilligung der Krankenkasse ist ca. 4 Monate gültig.
„Wir empfehlen im Vorfeld einer Kurmaßnahme zuerst ein kostenfreies Beratungsgespräch in einer der rund 1.300 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin, „hierfür ist es insbesondere zu Anfang eines Jahres aufgrund der Vielzahl der Anfragen sinnvoll, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.“
Die BeraterInnen helfen bei der Beantragung und der Klärung aller Fragen rund um die Kurmaßnahme. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Wahl der richtigen Klinik. Zum Müttergenesungswerk gehören 77 anerkannte Einrichtungen, die sich auf mütterspezifische Belastungen und Erkrankungen spezialisiert haben. Es kann auch sinnvoll sein, eine sogenannte Schwerpunktkurmaßnahme zu nutzen, die auf Erkrankungen oder Lebenssituationen von Müttern therapeutisch besonders eingeht. „Die richtige Klinik hat wesentlich mit dem Kurerfolg für die Mutter zu tun“, so Schilling weiter. „So kann eine Maßnahme für Mütter in Trennungs- oder Trauersituationen oder die zu Hause Angehörige pflegen, besondere Impulse für das Gesundwerden der betroffenen Mütter geben.
Den BeraterInnen ist es innerhalb des Beratungsgespräches möglich, mithilfe des internen Buchungssystems direkt einen freien Maßnahmenplatz für die Mütter zu reservieren. Da die Kliniken nur eine begrenzte Anzahl von Kurplätzen zur Verfügung haben, ist insbesondere für Ferienzeiten eine frühzeitige Reservierung sinnvoll.
Im Müttergenesungswerk arbeiten die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG)zusammen mit 77 vom Müttergenesungswerk anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Einen Online-Kurtest sowie alle Informationen zu den Kurmaßnahmen und Beratungsstellen in Wohnortnähe finden betroffene Mütter auf http://www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030 330029-29.

Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

„Arbeitsplatz Familie“ - Gesundheitsrisiko für Mütter

Beitrag von Presse » 05.03.2014, 13:19

Müttergenesungswerk :
„Arbeitsplatz Familie“ - Gesundheitsrisiko für Mütter


Berlin, 5. März 2014. Der „Arbeitsplatz Familie“ ist für Mütter oft mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Erschöpfungszustände bis zum Burnout sind die häufigsten Indikationen von Müttern, die einen Kurbedarf begründen. Neben der eigenen gesundheitlichen Situation spielen familiäre Lebensbedingungen ebenfalls eine Rolle, die ausschlaggebend für die Bewilligung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter sein können.
„Häufig ignorieren Mütter die ersten Anzeichen für gesundheitliche Störungen“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Sie wollen für ihre Familie weiter funktionieren und an sie gestellte Anforderungen erfüllen. Viele Mütter kommen erst in die Kurmaßnahmen, wenn die Probleme massiv sind. Wichtig ist, dass die Mütter frühzeitig Hilfe suchen.“
2,1 Mio Mütter in Deutschland sind kurbedürftig (IfeS 2007). Erschöpfungszustände, Allergien, Magen-Darm-Störungen, Herz-Kreislauf-Störungen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen aber auch Unruhe, Nervosität, Schlafstörungen und Angst gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen von Müttern. Für die Bewilligung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sind jedoch nicht nur die eigenen gesundheitlichen Probleme ausschlaggebend. Sogenannte Kontextfaktoren – spezifische Bedingungen im individuellen Lebensumfeld können die gesundheitliche Situation verstärken und eine Kurmaßnahme begründen. Dazu gehören z. B. Trennungs- oder Trauersituationen, finanzielle Not, Pflegesituationen oder chronische Krankheit in der Familie, ein behindertes Kind oder Erziehungsschwierigkeiten. Die Gesundheitsprobleme der Mütter wirken sich auf die gesamte Familie aus, besonders auf die Mutter-Kind-Beziehung.
Der ganzheitliche medizinische Ansatz der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen bietet die Gewähr dafür, dass krankmachende Lebensumstände individuell mit jeder Mutter identifiziert und Lösungsstrategien für zu Hause erarbeitet werden.
Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes helfen bei allen Fragen der Antragstellung und Klinikauswahl. Nachsorgeangebote helfen nach der Maßnahme bei der Umsetzung des Gelernten im Familienalltag.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 05.03.2014
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Rechtliches zur Mütter- und Mutter-Kind-Kur

Beitrag von Presse » 03.07.2014, 13:42

Rechtliches zur Mütter- und Mutter-Kind-Kur:
Informationspflicht bei Bewilligung einer Mütter-/Mutter-Kind-Kur


Berlin, 3. Juli 2014. Hat eine berufstätige Mutter eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme von ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen, muss sie ihren Arbeitgeber frühestmöglich von Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme informieren.
„Berufstätige Mütter haben bei einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme eine Informationspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber“, erklärte Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Die Bewilligung der Krankenkasse ist bis zu 6 Monate gültig. Wenn Mütter dann die Zusage der Klinik über einen festen Platz haben, sind sie verpflichtet, ihren Arbeitgeber ‚unverzüglich‘ über den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der medizinischen Maßnahme in Kenntnis zu setzen. Vorzulegen ist dabei die Bewilligung der Krankenkasse. Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes helfen kostenfrei in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme.“
Während der Mütter- oder Mutter-Kind-Kur greift das Entgeldfortzahlungsgesetz für Mütter, die berufstätig sind und auch Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Lt. Bundesurlaubsgesetz dürfen diese medizinischen Maßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation nicht als Urlaub angerechnet werden.
„Wie die Mütter müssen auch schulpflichtige mitreisende Kinder für die Dauer der Maßnahme von der Schule freigestellt werden. Es handelt sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob das Kind selbst behandlungsbedürftig ist oder nicht“, so Schilling weiter, „Müttern, die eine Kurmaßnahme in Erwägung ziehen, empfehlen wir die Kompetenz und Unterstützung durch die rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG(Caritas) und DPWV). Hier kann im besten Fall auch die Nachsorgearbeit erfolgen. Diese Therapeutische Kette ist das Erfolgsrezept des Müttergenesungswerkes zur nachhaltigen Wirkung der Kurmaßnahmen.“
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter:
http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2014
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Widerspruch bei abgelehntem Kurantrag lohnt immer

Beitrag von WernerSchell » 08.08.2014, 09:26

Widerspruch bei abgelehntem Kurantrag lohnt immer

Berlin, 8. August 2014. Die Chancen erschöpfter Mütter auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sind so gut wie schon seit Jahren nicht. Dennoch werden 14% der Anträge abgelehnt. Häufig werden hierfür Begründungen angegeben, die einem Widerspruch nicht standhalten. 65% der Widersprüche sind erfolgreich. Die Mütter können dann ihre dringend benötigte Maßnahme doch noch antreten.
„Widerspruch lohnt sich unbedingt im Fall der Ablehnung eines Kurantrages“, betonte Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) heute in Berlin. „Die am häufigsten genannten Ablehnungsgründe sind der Verweis auf ambulante Maßnahmen (23%) oder das Nichtanerkennen der medizinischen Notwendigkeit (14%). 15% der Abgelehnten werden – meist zu Unrecht – an den Rentenversicherungsträger verwiesen, der bietet allerdings Mutter-Kind-Kurmaßnahmen nicht an. Die Beratungsstellen im MGW-Verbund helfen betroffenen Müttern kostenlos im Widerspruchsverfahren.“
Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von vier Wochen eingelegt werden. Die Krankenkasse ist angehalten zügig über den Widerspruch zu entschieden. Seit Änderung der Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat sich die Bewilligungssituation bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen deutlich verbessert. 59% der Mütter, die eine Ablehnung auf ihren Kurantrag erhalten haben, gehen in den Widerspruch, 2/3 hiervon sind erfolgreich.
„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kuranträge mit Hilfe unserer BeraterInnen sehr erfolgreich sind“, so Schilling weiter. „Viele gesundheitlich beeinträchtigte Mütter brauchen Unterstützung und werden in den Beratungsstellen kompetent und sensibel beraten.“
Im Müttergenesungswerk arbeiten 77 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken und rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG) zusammen. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 08.08.2014
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Wann können Mütter- und Mutter-Kind-Kuren helfen?

Beitrag von Presse » 01.09.2014, 10:59

Pressemitteilung vom 01.09.2014

Müttergenesungswerk bietet Kurtest für Mütter an:
Wann können Mütter- und Mutter-Kind-Kuren helfen?


Berlin, 1. September 2014. Das Müttergenesungswerk (MGW) startet heute eine bundesweite Informations- und Beratungsoffensive (bis 30. September 2014) für Mütter, um sie umfassend über die Möglichkeiten von Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren zu informieren. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme geeignet? Ein Kurtest auf der Internetseite des Müttergenesungswerkes kann jeder Mutter zeigen, ob eine Kurmaßnahme für sie in Frage kommen könnte. Betroffene Mütter können sich dann in den rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk beraten lassen.
„Wir möchten Informationslücken schließen“, betonte Petra Gerstkamp, stellv. Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin. „Viele Mütter wissen, dass es die Kurmaßnahmen für Mutter und Kind gibt, aber viele wissen schon nicht, dass es auch Mütterkuren gibt, kennen die Voraussetzungen nicht bzw. den Weg dorthin. Nur ca. 5% der etwa 2,1 Mio kurbedürftigen Mütter nehmen die Kurmaßnahmen in Anspruch. Das soll sich ändern.“
Jede Mutter in aktiver Erziehungsverantwortung hat bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes Anspruch auf eine Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahme. Die Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Kostenträger ist die Gesetzliche Krankenkasse. Mütter steuern einen Eigenanteil von 10 Euro pro Kurtag bei. Kinder sind zuzahlungsbefreit. Während der Kurmaßnahme arbeiten interdisziplinäre Teams in den anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerkes aus ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen, PsychotherapeutInnen, PädagogInnen und andere SpezialistInnen mit den Müttern. Es geht darum, die Gesundheit ganzheitlich zu stärken. Parallel zu den medizinischen und physiotherapeutischen Behandlungen wird intensiv an der Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung gearbeitet, die leidet, wenn Mütter krank sind.
Die Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Ev. Fachverband für Frauengesundheit (Diakonie), Kath. Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung (Caritas) und der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten die Kurberatung für Mütter kostenlos an.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen, die Beratungsstellen in der Nähe und den aktuellen Kurtest unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

Antworten