HeimbewohnerInnen von Rundfunkgebühr befreit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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HeimbewohnerInnen von Rundfunkgebühr befreit

Beitrag von Presse » 20.12.2012, 08:54

Bewohner in Heimen von Gebühr befreit
Von Sonja Pohlmann
Am 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch die neue Haushaltsabgabe ersetzt. …. Die Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf verständigt, dass Bewohner von Pflegeheimen ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. „Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner“, ….
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/neue- ... 44904.html

Gaby Modig
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So funktioniert die neue Rundfunkgebühr

Beitrag von Gaby Modig » 28.12.2012, 18:18

Die Rheinische Post berichtet am 28.12.2012 über das neue Rundfunkgebührenrecht und beantwortet verschiedene Fragen. Nachfolgend mein Hinweis zum Beitrag:

So funktioniert die neue Rundfunkgebühr
VON SYBILLE MÖCKL - zuletzt aktualisiert: 28.12.2012
Düsseldorf (RP). Ab Januar gibt es die Gebühreneinzugszentrale GEZ nicht mehr, stattdessen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Die häufigsten Fragen rund um das Thema haben wir uns von einer Expertin beantworten lassen.
...
Was gilt künftig für Senioren- und Pflegeheime?
Pflegeheime sollen zunächst als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner. Für Seniorenheime und Mischformen gibt es derzeit noch keine allgemeingültige Regelung. Die Expertin rät, den Beitragsservice um Rat zu fragen (beitragsservice@wdr.de, Service-Telefon: 018 59995 0888, 6,5 Cent/Minute), der je nach Selbstständigkeit der betroffenen Person entscheiden kann, bis eine Lösung gefunden ist.
...
... http://nachrichten.rp-online.de/panoram ... -1.3118078
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Nachbesserung bei umstrittenen Rundfunkgebühren

Beitrag von Gaby Modig » 29.12.2012, 08:17

Die Rheinische Post berichtet am 29.12.2012 erneut zum Thema:

Behinderte fordern Nachbesserung bei umstrittenen Rundfunkgebühren
zuletzt aktualisiert: 29.12.2012
Berlin (RP). Vor dem Start des umstrittenen neuen Rundfunkbeitrags am 1. Januar auch für behinderte Menschen haben
führende Sozialverbände schon jetzt Veränderungen angemahnt. "Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen steht
noch immer im Regen. Sie müssen von den Gebühren befreit bleiben",
.... (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/titelse ... -1.3119211
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Herbert Kunst
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GEZ in stationären Pflegeeinrichtungen

Beitrag von Herbert Kunst » 16.01.2013, 08:12

GEZ in stationären Pflegeeinrichtungen
Laut einer Pressemeldung der Intendantinnen und Intendanten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios werden Pflegeheime als Gemeinschaftsunterkünfte klassifiziert.
Dies führt dazu, dass Heimbewohner in Pflegeheimen keine GEZ Gebühren bezahlen müssen. Diese Sichtweise ist explizit auf Pflegeheime begrenzt.
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel betont, "dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei nachdrücklich daran gelegen, keine sozialen Härten entstehen zu lassen."

Quelle: Mitteilung des Paritätitischen vom 14.01.2013
http://www.der-paritaetische.de/22/?tx_ ... 11f08fdcd9
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflegeeinrichtungen?

Beitrag von Service » 01.02.2013, 08:01

Was ist neu am Rundfunkbeitrag? Wer muss den Beitrag zahlen? Wie hoch wird er 2013 sein? Warum ist der neue Beitrag nötig? Und welche Aufgaben hat der Beitragsservice?
....
Was gilt für Bewohner von Pflegeeinrichtungen?

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Hintergrund ist, dass Pflegeeinrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden und die Zimmer dort nicht als Wohnung gelten. Deshalb fällt für die Bewohner der Zimmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen, kein Rundfunkbeitrag an.

Für Bewohner in folgenden Einrichtungen besteht keine Beitragspflicht:
•Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und vollstationäre Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 SGB XI erfolgt,
•Behinderteneinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung dauerhaft und vollstationär untergebracht sind bzw. gepflegt werden (Zulassung der Einrichtung nach § 75 Abs. 3 SGB XII).

Bewohner von Einrichtungen wie z. B. Altenwohnheime, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, sind regulär beitragspflichtig. Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hierfür nach § 72 SGB XI Versorgungsverträge für vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort untergebrachten Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Quelle:
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711/929-0
Email: info@swr.de
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige- ... flegeheime
+++
Formular für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen unter:
https://service.rundfunkbeitrag.de/e360 ... n_0107.pdf

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Neuer GEZ-Beitrag verteuert die Pflege

Beitrag von Presse » 06.02.2013, 08:22

Neuer GEZ-Beitrag verteuert die Pflege / Der bpa fordert Änderung der GEZ-Beiträge und die Entlastung der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeeinrichtungen

Berlin (ots) - Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen - der sog. Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) - belastet auch die Pflege. Nach vorsichtigen Schätzungen kommt es durch die Streichung der bisher möglichen Befreiung für die privaten Pflegeeinrichtungen zu Mehrbelastungen von drei bis vier Millionen Euro jährlich, was einer Steigerung von bis zu 50 Prozent gleichkäme. Dieses Geld fehlt den Einrichtungen bei der Pflege der ihnen anvertrauten alten und kranken Menschen.

Auch wird durch die einseitige Begünstigung der gemeinnützigen Einrichtungen - für sie gilt eine Begrenzung von höchstens einem Beitrag von 17,98 Euro monatlich - der Wettbewerb zulasten der privaten Pflegeeinrichtungen enorm verzerrt, die oft ein Vielfaches davon zahlen sollen. Die geräteunabhängige Berechnung des Beitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und angemeldeten Fahrzeugen trifft zudem auch die ambulanten Dienste besonders hart, da diese oft mehrere Filialen haben und viele Fahrzeuge zur Versorgung ihrer zuhause lebenden Patienten benötigen. Neben der Ungleichbehandlung dieser Einrichtungen und Dienste wird damit auch etwa die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen, die professionelle Pflegeleistungen erhalten, benachteiligt.

Deshalb fordert bpa-Präsident Bernd Meurer: "Die immensen Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen die Pflege nicht zusätzlich belasten! Warum sollen Pflegeeinrichtungen und pflegebedürftige Menschen die Finanzierung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Milliardenetats beispielsweise für teure Sportprogramme sicherstellen? Das Geld in der Pflege brauchen wir für wichtigere Aufgaben wie die Demenzbetreuung der Pflegebedürftigen sowie für die gute Bezahlung unserer Fachkräfte. Die Abschaffung der früher geltenden Befreiung für unsere Pflegeeinrichtungen ist völlig unverständlich. Die Beitragsregeln müssen daher dringend überarbeitet werden! Ansonsten droht eine deutliche Mehrbelastung auch für die pflegebedürftigen Menschen."

Weiter kommentiert Meurer die einseitige Ermäßigung für die gemeinnützigen Einrichtungen: "Dies ist eine weitere wettbewerbsverzerrende Regelung zulasten der privatgewerblichen Pflegeeinrichtungen, die sich aber im gleichen Maße für die Pflege von pflegebedürftigen kranken und alten Menschen in unserem Land einsetzen. Sofern eine gänzliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht möglich ist, fordert der bpa hier zumindest eine Gleichbehandlung mit den anderen Pflegeanbietern! Wir werden daher den Rundfunkbeitrag mithilfe unserer Mitgliedseinrichtungen gerichtlich überprüfen lassen. Wir halten die Ungleichbehandlung nach den vorliegenden Gutachten für verfassungswidrig."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca.
17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030 30 87 88 60.

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Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2013, 15:24

Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit ist der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung gefolgt, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.
...
Die seit 01.01.2013 geltenden Regelungen sind nachlesbar unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html
Konkrete Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind nachlesbar unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e23 ... sigung.pdf
+++
Danach können behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, einen Ermäßigungsantrag stellen (= reduzierter Monatsbeitrag von 5,99 Euro). Der aktuelle Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF”oder Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichen „RF” muss vorgelegt werden.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Befreiung und Ermäßigung von GEZ-Gebühren

Beitrag von Service » 27.08.2014, 07:07

Musterbriefe für Befreiung und Ermäßigung von GEZ-Gebühren
...
Hier ein genauer Über­blick über die For­mu­lare, Mus­ter­briefe, Vor­la­gen etc., was für die ein­zel­nen Schritte benö­tigt wird. Ich beziehe mich hier nur auf Befrei­un­gen und Ermä­ßi­gun­gen die den „Pfle­ge­be­reich“ betref­fen. Das heißt, Sie fin­den in die­sem Doku­ment fol­gende Briefvorlagen
• Befrei­ung auf­grund Unter­brin­gung im Pfle­ge­heim
• Befrei­ung für taubb­linde Menschen
• Befrei­ung für Bezie­her von Blindenhilfe
• Befrei­ung für Men­schen mit krank­heits­be­ding­ten Härtefällen
• Men­schen bei ein­kom­mens­be­ding­ten Härtefällen
• Per­so­nen die Sozi­al­hilfe, Arbeits­lo­sen­geld II, Hilfe zur Pflege nach SGB XII bzw. Hilfe zum Lebens­er­halt und Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung erhalten
• Ermä­ßi­gung von GEZ-Beiträgen
...
Quelle und weitere Informationen:
http://www.pflege-durch-angehoerige.de/ ... gebuehren/

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