Einheitlicher Abgabepreis für Arzneimittel

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Einheitlicher Abgabepreis für Arzneimittel

Beitrag von Presse » 24.08.2012, 06:49

Oberste Richter bestätigen Verbraucherrecht für Patienten

Karlsruhe/Berlin (ots) - Patienten können sich weiter darauf verlassen, dass in allen Apotheken - auch ausländischen Versandapotheken - dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente gelten. Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe hat einheitliche Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel bestätigt.

"Wir begrüßen das Votum des Gerichts, das endlich die Voraussetzungen für fairen Leistungswettbewerb zwischen in- und ausländischen Apotheken schafft", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur Karlsruher Entscheidung. "Der Wettbewerb der Apotheken findet über Qualität, Leistung und Service statt. Das ist aktiver Verbraucherschutz."

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) 2010 gilt der einheitliche Abgabepreis auch für ausländische Versandapotheken, die Medikamente an Kunden in Deutschland verschicken. Preisnachlässe wie Boni oder Rabatte ausländischer Apotheken wollte der BGH deshalb untersagen. Da das Bundessozialgericht (BSG) 2008 in einem anderen Zusammenhang die Geltung der einschlägigen Normen für ausländische Anbieter aber bereits einmal verneint hatte, musste gestern nun der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe entscheiden.

Alle Apotheken sind laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verpflichtet, ihre Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel bundesweit nach einem vorgeschriebenen System zu errechnen. Ein und dasselbe Arzneimittel ist somit nach Vorlage des Rezepts in jeder Apotheke zum selben Preis erhältlich. Dies bietet Patienten und Krankenkassen die Sicherheit vor Übervorteilung und schützt Apotheken vor ruinösem Preiswettbewerb.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2012 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Pressekontakt: Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: http://www.abda.de

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Arzneimittel sind keine Konsumgüter

Beitrag von Presse » 24.08.2012, 06:51

0918 / 23. August 2012
Pressemitteilung von Martina Bunge


Arzneimittel sind keine Konsumgüter

"Es ist völlig illusorisch, Arzneimittelsicherheit zu schaffen, indem man ausländische Versandapotheken an das deutsche Recht bindet, um so faire Wettbewerbsbedingungen herstellen zu wollen. Statt auf die unsichtbare Hand des Marktes zu hoffen, fordert DIE LINKE, den Versandhandel so weit wie möglich zu beschränken", so Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des Gemeinsamen Senats der fünf obersten Gerichtshöfe, nach der für Versandapotheken mit Sitz in der EU die Festpreise verschreibungspflichtiger Arzneien in Deutschland gelten. Martina Bunge weiter:

"Arzneimittelsicherheit und Internethandel kann man nicht zusammenbringen. Es gibt keinen Weg, eine gute Betreuung online zu gewährleisten. Es gibt keinen Weg, legale von illegalen Versandapotheken für die Menschen deutlich unterscheidbar zu machen. Es gibt keinen Weg, die vollkommen unangemessenen Abholstellen zu verbieten. Der für Oktober von der Regierung anvisierte Gesetzesentwurf ist nicht ausreichend. Diese Einschätzung gibt es nicht nur bei uns, sondern auch im Bundesrat. Darauf fußend hat DIE LINKE im Mai zum wiederholten Male einen Antrag für eine gute Arzneimittelversorgung in den Bundestag eingebracht."

F.d.R. Beate Figgener
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Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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