Pflegestufe - Höherstufung auf Veranlassung des Heimträgers?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25253
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegestufe - Höherstufung auf Veranlassung des Heimträgers?

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2012, 12:26

Pflegestufe - Höherstufung auf Veranlassung des Heimträgers?

Es gibt hier immer wieder Anfragen, ob es zulässig ist, dass ein Heimträger auf die Höherstufung eines Heimbewohners drängen darf.
Aktuell kam u.a. folgender Hinweis:
Mein Vater hat Pflegestufe 2 und der Heimträger möchte schnellstmöglich die Pflegestufe erhöht wissen. Angeblich habe der Pflegeaufwand deutlich zugenommen. ....
Wie kann ich mich gegen die Erhöhung wehren?


Zu der konkreten Anfrage gab es von hier u.a. folgende Rückmeldung:

Es ist grundsätzlich so, dass der Heimträger berechtigt ist, ggf. in Eigeninitiative eine Höherstufung zu beantragen. Wenn Sie also diesbezüglich nicht aktiv werden wollen, kann das Heim das Überprüfungsverfahren selbst in Gang bringen. Dagegen können Sie sich eigentlich nicht wirksam zur Wehr setzen. Sie sind aber als Bevollmächtigter über den irgendwann anstehenden Begutachtungstermin zu informieren. Dann sollten Sie teilnehmen und Ihre Argumente, die gegen eine Höherstufung sprechen, vortragen. Im Übrigen können Sie später gegen eine Pflegekassenentscheidung, die Ihnen nicht korrekt erscheint, Widerspruch erheben und ggf. später klagen.
Aus der Sicht des Heimes ist eine Höherstufung nicht uninteressant, weil sich nach der entsprechenden Zuordnung der Stellenplan verbessern lässt. So gesehen muss ein Heimträger auch immer auf einen auskömmlichen Personalbestand achten. Dies nur als Hinweis.


Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten