Besondere Leistungen für Demenzkranke nicht ausreichend bekannt Betreuungsangebot in NRW bundesweit vorbildlich Zusätzliche Verbesserungen für Demente im Rahmen der Pflegereform sollten auf 2012 vorgezogen werden
In Nordrhein-Westfalen nimmt derzeit weniger als die Hälfte der Versicherten, die vor allem wegen einer Demenz, aber auch einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegeversicherung hätten, diese Leistungen in Anspruch. Nach Schätzungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in NRW rufen nur etwa 38.000 der insgesamt 80.000 Anspruchsberechtigten die zusätzlichen Betreuungsleistungen ab. Die Pflegekassen in NRW geben rund 60 Millionen Euro für diese Leistungen aus.
Zur Unterstützung und Entlastung für die pflegenden Angehörigen wurden in 2002 die so genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen in das Sozialgesetzbuch XI aufgenommen, die - wie es im Gesetz heißt - "Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" zugute kommen sollen. Dies sind zum Großteil demente Menschen, aber auch Menschen mit geistiger Behinderung oder psychisch Kranke. Der Leistungsanspruch beträgt für Personen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung jährlich 1.200 Euro (100 Euro pro Monat) bzw. 2.400 Euro (200 Euro pro Monat) bei erhöhtem Bedarf.
"Anscheinend gehen viele Versicherte davon aus, dass diese Leistungen nur gewährt werden, wenn bereits die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist. Dies ist aber nicht so", erklärt Andreas Hustadt, Leiter des Ersatzkassenverbandes in NRW. Die Inanspruchnahme sei auch in der Pflegestufe 0 möglich. Pflegende Angehörige, die die zusätzlichen Betreuungsleistungen für die Betroffenen in Anspruch nehmen möchten, sollten einen entsprechenden Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, so Hustadt. Sobald der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Anspruchsberechtigung geklärt habe, können Betreuungsangebote, wie z. B. Einzelbetreuungen oder Gruppenangebote, wie Demenzcafés von anerkannten Anbietern, aber auch Nachbarschaftshilfen in Anspruch genommen werden.
In NRW sind die Hilfe- und Betreuungsangebote für Demenzkranke besonders gut ausgebaut. Insgesamt existieren in NRW rund 1.500 sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote mit ca. 12.000 ehrenamtlichen Helfern. Damit ist NRW - gemessen an der Einwohnerzahl - bundesweit führend. Daneben bieten rund 75 Prozent aller Pflegedienste
- dies sind etwa 1.900 in ganz NRW - im Rahmen der ambulanten Versorgung die entsprechenden Leistungen an. Bundesweit einmalig in NRW sind darüber hinaus die Betreuungshilfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe von Privatpersonen. Privatpersonen, die die Betreuung übernehmen möchten, werden besonders geschult, dürfen aber die Betreuung nicht professionell übernehmen und diese nicht als Nebenverdienstmöglichkeit nutzen.
Hinsichtlich der Pflegereform wünscht sich Hustadt eine schnelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. "Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige wünschen sich, dass bei der Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive oder psychische Verhaltensauffälligkeiten stärker erfasst werden. Dieses Thema darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden." Auch die verbesserten Leistungen für Demenzkranke sollten nicht erst wie von der Bundesregierung geplant 2013, sondern schon Mitte des Jahres 2012 realisiert werden, fordert Hustadt.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.02.2012
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Dipl.-Volkswirt Dirk Ruiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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