Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen

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Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen

Beitrag von Presse » 08.02.2012, 08:01

BARMER GEK Pressemitteilung vom 7. Februar 2012

BARMER GEK begrüßt neue Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen

Berlin - Die BARMER GEK begrüßt die neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation des GKV-Spitzenverbandes. „Wir erwarten, dass die neue Richtlinie zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Leistungsentscheidung im Sinne der betroffenen Eltern und Kinder führen wird“, zeigt sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, zufrieden.

Zustimmung findet bei der BARMER GEK die in der Richtlinie hervorgehobene Darstellung und Berücksichtigung von besonderen familiären Belastungssituationen, die bei der Leistungsgewährung eine Rolle spielen. Die angestrebte Verbesserung der Begutachtungsgrundlagen könne nach Meinung Schlenkers einen wichtigen Beitrag für mehr Klarheit und Verständnis bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren leisten. „Es ist richtig, betroffenen Eltern die Begutachtungspraxis transparent und nachvollziehbar zu veranschaulichen, weil oft die tatsächlichen und medizinischen Entscheidungsgründe nicht leicht nachvollziehbar sind.“

Als wichtiges Signal wertet der BARMER GEK Vize zudem das Vorhaben, eine einheitliche Rechtsauslegung der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu erreichen. Schlenker: „Einheitliches Vorgehen und transparente Entscheidungsfindung sind wichtige Voraussetzungen für mehr Verständnis und Akzeptanz.“
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