Leistungen der Pflegeversicherung steigen
BERLIN (chb). Jenseits der Änderungen durch das Versorgungsstrukturgesetz stehen in den Sozialversicherungen einige kleinere Änderungen zum neuen Jahr an.
So wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um 112,50 Euro auf 3825 Euro im Monat angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 4125 Euro auf 4237,50 Euro.
Ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres steigen die Leistungen in der Pflegeversicherung http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... erung.html . ..... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=800501
Leistungen der Pflegeversicherung steigen
Moderator: WernerSchell