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Unterhaltspflicht für schwerbehinderte Kinder ....

Verfasst: 13.10.2011, 17:26
von Presse
Schwerbehinderung: LSG urteilt familienfreundlich
Ab welchem Einkommen der engsten Familienangehörigen müssen diese für schwerbehinderte Kinder Unterhalt leisten? Diese Frage klärte jetzt das Landessozialgericht Celle. Die Entscheidung ist übertragbar auf die Unterstützung alter Menschen durch ihre Kinder.
CELLE (mwo). Nur bei wirklich sehr hohen Einkommen müssen Eltern selbst für den Unterhalt volljähriger behinderter oder schwer kranker Kinder aufkommen.
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Höchstrichterlich ist die Streitfrage noch nicht entschieden. Mit seinem am 28. Juli 2011 verkündeten und jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil ließ das LSG die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu.
Az.: L 8 SO 10/09
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=674232

Az.: