Ärzte Zeitung, 23.09.2011
Psychisch erkrankt, nicht gehbehindert
Ein orientierungsloser Schizophrenie-Patient hat keinen Anspruch auf das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis.
HAMBURG (mwo). Er müsste geradeaus gehen, doch die Stimme des Vaters befiehlt: links! Selbst für nahegelegene Ziele braucht er so Stunden.
Doch gehbehindert ist der Mann mit schizophrenen Halluzinationen nicht; es besteht kein Anspruch auf das "Merkzeichen G" im Schwerbehindertenausweis, wie das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil entschied. Schwerbehinderte mit dem "Merkzeichen G" können im öffentlichen Nahverkehr Busse und Bahnen kostenfrei nutzen. ..... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... sid=671398
Az.: L 4 SB 7/09
Psychisch erkrankt, nicht gehbehindert
Moderator: WernerSchell