Kurzzeitpflege - Wer zahlt die Fahrtkosten dorthin ?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kurzzeitpflege - Wer zahlt die Fahrtkosten dorthin ?

Beitrag von WernerSchell » 05.09.2011, 06:39

Es wurde folgender Text gepostet:

fahrkosten zur kurzzeitpflege
wo finde ich aussagen, ob die kosten für die fahrt zur kurzzeitpflege von der pflegekasse übernommen /bzw. nicht übernommen werden.
patientin hat die pflegestufe 3 und kann nicht mit privat-pkw gefahren werden. versichert bei der siemens betriebskrankenkasse.
fuer ihre info besten dank.

Wer hat Erklärungen bzw. Lösungsvorschläge?
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Sabrina Merck
Sr. Member
Beiträge: 434
Registriert: 18.05.2007, 10:32

Kurzzeitpflege und Fahrtkostenerstattung

Beitrag von Sabrina Merck » 05.09.2011, 07:03

Hallo und guten Morgen,
die Frage ist wohl schon öfter gestellt worden. Im Netz gibt es dazu bereits Hinweise mit dem Ergebnis, dass weder Pflege- noch Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen. Siehe dazu
http://www.pflegeverantwortung.de/Pfleg ... .php?t=396
http://www.google.de/url?q=http://www.t ... pvjTCExgUw
Siehe auch eine Muster-Kostenübersicht bei Kurzzeitpflege unter
http://www.josefsheim-erwitte.de/Kurzze ... .17.0.html
Eine Übersicht zu Fahrtkosten-Antragsformblätter finden Sie unter
https://www.aokplus-online.de/mitglied- ... raege.html
Dort ist die Kurzzeitpflege nicht ausdrücklich erwähnt.
Allerdings kann ich nicht übersehen, ob es nicht vielleicht doch einen Grund (vorliegende Behinderungen) gibt, Kosten zu übernehmen. Daher würde ich einen Antrag bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse stellen und ausdrücklich die Kostenübernahme verlangen, z.B. mit der Begründung, dass sonst die Kurzzeitpflege gefährdet und damit die Versorgung der betroffenen Versorgung nicht sichergestellt sei. Vielleicht könnte auch angeregt werden zu prüfen, ob die Fahrtkostenerstattung ggf. aus dem Leistungsbereich "Verhinderungspflege" erfolgen kann.
Dann muss die Kasse sich schriftlich festlegen und Erläuterungen anhand der Einzelumstände liefern.
Lb. Grüße
Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

PflegeCologne
phpBB God
Beiträge: 734
Registriert: 23.09.2007, 09:47

Fahrtkostenerstattungen nur selten möglich

Beitrag von PflegeCologne » 05.09.2011, 07:38

Hallo,
es spricht anhand der Gesetzeslage vieles dafür anzunehmen, dass es keine extra Fahrtkostenerstattung gibt. Der Gesetzgeber hat das so offensichtlich nicht vorgesehen (Teilkaskoversicherung!). Daher scheint mir eine Pflegereform, die mehr praktische Hilfen bringt, dringend geboten. Gleichwohl empfehle ich auch, einen begründeten Antrag bei der Kasse zu stellen. Sie soll sich dann auch gleich einmal Gedanken darüber machen, wie der Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege kommt. Denn manchmal mangelt es an, auch an kleinen Geldbeträgen, um auftretende Löcher zu stopfen.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Elke » 05.09.2011, 08:06

Wenn es sich um Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung handelt können die Transportkosten eines Krankentransportes über die zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden.
(2) Versicherte, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 45a SGB XI zählen,
können Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege
entstehen auch als zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen (vgl. Ziffer 2
zu § 45b SGB XI).
Wobei es durchaus möglich sein mag, das die Pflegekassen (auf das Bundesland bezogen) unterschiedlich anerkennen und es ist immer ratsam bei der zuständigen Pflegekasse im Vorfeld anzufragen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Gaby Modig
phpBB God
Beiträge: 1292
Registriert: 13.11.2005, 13:58

Fahrtkostenerstattungen - geht es doch ?

Beitrag von Gaby Modig » 05.09.2011, 09:02

Hallo,
es gibt also nach dem Vorschlag von Elke eine Möglichkeit, finanziell zu helfen. Ein Grund mehr, mit einem handfesten Antrag an die Kasse heran zu treten.
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Antworten