Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI
Verfasst: 17.08.2011, 08:16
Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger
Am 27.05.2011 hatte die Schiedsstelle die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI festgesetzt. Der Schiedsspruch war aufgrund strittiger Punkte zu den Maßstäben und Grundsätzen zwischen den Vereinbarungspartnern nötig geworden.
Da Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch nicht eingelegt worden sind, wurden die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011" und die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011"
jeweils einschließlich der "Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach §114 Absatz 4 SGB sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren" am 21.7.2011 im Bundesanzeiger Nr. 108 veröffentlicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old ... 63_108.htm
Der aktuelle Text mit Stand vom 27.5.2011 ist erhältlich auf der Homepage des GKV Spitzenverbands: http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet
Mit der Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger sind die darin enthaltenen Regelungen für alle ambulanten und stationären Einrichtungen sowie für die Pflegekassen und deren Verbände unmittelbar verbindlich. Weiterhin sind diese zukünftig von den Prüfstellen und unabhängigen Sachverständigen, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, zu berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0
Am 27.05.2011 hatte die Schiedsstelle die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI festgesetzt. Der Schiedsspruch war aufgrund strittiger Punkte zu den Maßstäben und Grundsätzen zwischen den Vereinbarungspartnern nötig geworden.
Da Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch nicht eingelegt worden sind, wurden die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011" und die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011"
jeweils einschließlich der "Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach §114 Absatz 4 SGB sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren" am 21.7.2011 im Bundesanzeiger Nr. 108 veröffentlicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old ... 63_108.htm
Der aktuelle Text mit Stand vom 27.5.2011 ist erhältlich auf der Homepage des GKV Spitzenverbands: http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet
Mit der Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger sind die darin enthaltenen Regelungen für alle ambulanten und stationären Einrichtungen sowie für die Pflegekassen und deren Verbände unmittelbar verbindlich. Weiterhin sind diese zukünftig von den Prüfstellen und unabhängigen Sachverständigen, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, zu berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0