Heilmittelrichtlinie - Neufassung beschlossen
Verfasst: 21.05.2011, 06:34
G-BA beschließt Neufassung der Heilmittelrichtlinie
Berlin – Nach fünfjähriger Beratungsdauer hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) http://www.g-ba.de/ gestern (19.05.2011) in Berlin die Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Neu geregelt wird dadurch unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten.
Musste bislang vor jeder Verordnung eine Genehmigung erteilt werden, kann ab dem 1. Juli ein Arzt den Patienten für ein Jahr in den Status einer Schwerbehinderung setzen und ihn damit für diesen Zeitraum von allen Genehmigungsverfahren befreien.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tlinie.htm
Berlin – Nach fünfjähriger Beratungsdauer hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) http://www.g-ba.de/ gestern (19.05.2011) in Berlin die Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Neu geregelt wird dadurch unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten.
Musste bislang vor jeder Verordnung eine Genehmigung erteilt werden, kann ab dem 1. Juli ein Arzt den Patienten für ein Jahr in den Status einer Schwerbehinderung setzen und ihn damit für diesen Zeitraum von allen Genehmigungsverfahren befreien.
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