G-BA beschließt Neufassung der Heilmittelrichtlinie
Berlin – Nach fünfjähriger Beratungsdauer hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) http://www.g-ba.de/ gestern (19.05.2011) in Berlin die Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Neu geregelt wird dadurch unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten.
Musste bislang vor jeder Verordnung eine Genehmigung erteilt werden, kann ab dem 1. Juli ein Arzt den Patienten für ein Jahr in den Status einer Schwerbehinderung setzen und ihn damit für diesen Zeitraum von allen Genehmigungsverfahren befreien.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tlinie.htm
Heilmittelrichtlinie - Neufassung beschlossen
Moderator: WernerSchell
Probleme bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie
Probleme bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie
Seit dem 1. Juli 2011 ist die neue Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Sie sieht langfristige Genehmigungen von Heilmitteln für Menschen mit schweren funktionellen und strukturellen Schädigungen vor, die einen nachvollziehbaren und langfristigen Heilmittelbedarf haben. Die Selbsthilfegruppen haben sich seit Jahren für eine solche Verbesserung der Heilmittelversorgung eingesetzt. Doch nun scheint es in der praktischen Umsetzung dieser erneut zu haken. Wir fragten nach und drängen auf Anwendung.
[Richtlinie lesen]
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532 ... -19_bf.pdf
Quelle: Mitteilung vom 06.09.2011
Maria Klein-Schmeink, MdB
Berliner Büro
Platz der Republik | 11011 Berlin
Telefon: 030 / 227 - 72307 | Fax: 030 / 227 – 76307
Mail: maria.klein-schmeink@bundestag.de
Seit dem 1. Juli 2011 ist die neue Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Sie sieht langfristige Genehmigungen von Heilmitteln für Menschen mit schweren funktionellen und strukturellen Schädigungen vor, die einen nachvollziehbaren und langfristigen Heilmittelbedarf haben. Die Selbsthilfegruppen haben sich seit Jahren für eine solche Verbesserung der Heilmittelversorgung eingesetzt. Doch nun scheint es in der praktischen Umsetzung dieser erneut zu haken. Wir fragten nach und drängen auf Anwendung.
[Richtlinie lesen]
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532 ... -19_bf.pdf
Quelle: Mitteilung vom 06.09.2011
Maria Klein-Schmeink, MdB
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Telefon: 030 / 227 - 72307 | Fax: 030 / 227 – 76307
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