Versorgungs­strukturgesetz - Licht und Schatten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Lutz Barth
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Dialog gefordert!

Beitrag von Lutz Barth » 08.10.2011, 17:50

Nun - im Zweifel müssen tatsächlich alle Gesundheitsberufe "Feder lassen", so also auch die beruflich Pflegenden.
Der DPR sollte hier mit gutem Beispiel voranschreiten, nachdem dieser gebetsmühlenartig um einen entsprechenden Dialog nachsucht. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die "anderen" Gesundheitsberufe, insbesondere dem qualifizierten Personal in Hausarztpraxen.

Dass die Pflegeberufsverbände den Emanzipationsbestrebungen der sog. "Arzthelferinnen" eher ablehnend gegenüberstehen, ist nicht nachvollziehbar und lässt eigentlich "nur" darauf schließen, dass es auch in diesem Versorgungssektor um die Absicherung entsprechender "Pfründe" geht.

Vgl. dazu weiterführend >>> http://blog-neuordnung-gesundheitsberuf ... %e2%80%9c/ <<<

Dass der Berufsstand der medizinischen Fachangestellten über Gebühr disqualifiziert und ganz bewusst auf die Wahrnehmung einer „Helferrolle“ ohne eigenständiges Kompetenzprofil reduziert wird, ist in der Sache schon dreist und zeigt, dass sich auch innerhalb der Gesundheitsfachberufe ein "Verteilungskampf" abspielt, der überwunden werden muss.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Mängel bei der ärztlichen Versorgung der Patienten ...

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 11:31

Mängel bei der ärztlichen Versorgung der Patienten zielgerichtet beseitigen

Berlin (ots) - Anlässlich der Bundestagsanhörung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die Bundesregierung muss jetzt nicht nur den Mund spitzen, sondern auch pfeifen. Um die Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar zu verbessern, greift der Gesetzentwurf zu kurz. Insbesondere der notwendige Abbau lokaler Überversorgung zugunsten unterversorgter Regionen bleibt unberücksichtigt. Zudem fehlen Impulse für die Barrierefreiheit von Arztpraxen, die der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention klar vorsieht. So kann sich auch die ärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern. Damit die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten durchgreifend gestärkt wird, ist zunächst eine grundlegende Analyse der bundesweiten Versorgungsrealität erforderlich. Auf dieser Basis können zielgerichtet Maßnahmen entwickelt werden, zum Beispiel indem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten stärker ermöglicht wird.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Pressekontakt: Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Versorgungsgesetz: zusätzliche Kosten statt Verbesserungen

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 11:35

Versorgungsstrukturgesetz: zusätzliche Kosten statt Verbesserungen
Was für Patienten gedacht war, läuft auf ein Gesetz für die Ständevertreter hinaus


19.10.2011 - Die Bundesregierung wird ihr Ziel verfehlen, die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern. Das prophezeit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz. "Das Gesetz droht zu einem Versorgungsgesetz für die Ständevertreter zu werden. Ziel war aber die bessere Versorgung der Patienten", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nach Stand der Dinge werden keine Verbesserungen bei den Patientinnen und Patienten ankommen - dafür aber vor allem neue Kosten. Um eine konsequente sektorübergreifende Planung der Versorgungsangebote über ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten hinweg zu erreichen, müsse das Gesetz massiv nachgebessert werden.

Auch den von der Bundesregierung positiv herausgestellten schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen sieht der vzbv skeptisch. Durch neue Erprobungsregelungen für Medizinprodukte werden erforderliche Studien statt von den Herstellern zu erheblichen Teilen von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden müssen. "Behandlungsformen, deren Nutzen und Risiken bisher noch unzureichend erforscht sind, sollen künftig in breit angelegten Erprobungen auch ambulant angeboten werden. Warum?", fragt Billen. Flankiert wird diese Entwicklung durch eine Neugestaltung der Stimmrechte im Gemeinsamen Bundesausschuss, wonach Leistungen ohne erwiesenen Nutzen nur dann wieder aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen genommen werden dürfen, wenn auch die Ärzte oder Krankenhäuser, die von der Anwendung wirtschaftlich profitieren, dem zustimmen.

Eine weitere Kostenexplosion dürfte auch die geplante spezialärztliche Versorgung auslösen. In der angedachten Form wird sie neue Qualitätsrisiken bei gleichzeitiger ungebremster Mengenausweitung der Krankenhäuser bedeuten. "Auch hier wäre ein Verbleib beim Status Quo die bessere Lösung", sagt Billen. Dies hatte zuletzt auch der Bundesrat gefordert. Für eine kosten- und leistungsgerechte Gesundheitsversorgung schlägt der vzbv vor, sich stärker mit dem Thema Überversorgung zu befassen. "Wer Spielräume schaffen will, um Unterversorgung abzubauen, muss bei der Überversorgung ansetzen", meint Billen.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)
info@vzbv.de

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Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 13:01

Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz auch zu Änderungsanträgen der Koalition – Neuerungen unter anderem bei elektronischer Gesundheitskarte und Haushaltshilfen
Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich in seiner öffentlichen Anhörung zu den Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwochnachmittag auch mit 85 Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6906) befassen. Die Koalition führte in der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag in die Anträge ein. Dazu zählt eine Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Koalition schlägt vor, dass sich bei Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende des Jahres 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, die Verwaltungskosten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöhen dürfen. Bislang gilt eine Regelung, wonach Kassen eine Kürzung ihrer Verwaltungsausgaben hinnehmen müssen, wenn sie im Jahr 2011 nicht an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte ausgegeben haben.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Das Projekt ist aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Die Kassen haben inzwischen mit der Ausgabe der neuen Karten begonnen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift, Alter und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.

Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes in der GKV über das 25. Lebensjahr hinaus vor, wenn dieses einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Der Verlängerungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Neuregelung stelle die Gleichbehandlung aller gesetzlich geregelten Freiwilligendienste sicher, heißt es zur Begründung. Die Regelung solle auch dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Freiwilligendienste zu fördern.

Auch bei der Gewährung von Haushaltshilfen im Krankheitsfall strebt die Koalition eine Änderung an. Die bestehende Kann- wird nach Vorstellung der Union und der FDP in eine Soll-Regelung überführt. Damit könne insbesondere von der Voraussetzung abgewichen werden, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, schreiben die Fraktionen.

Ferner will die Koalition nach eigener Aussage die Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung konkretisieren. Es wird vorgesehen, dass der Sicherstellungsauftrag „auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst“, heißt es. Weiter schreiben die Koalitionsfraktionen: „Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung sollen dadurch vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Anhörung zum Versorgungsstruktur-Gesetz

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 17:11

Anhörung zum Versorgungsstruktur-Gesetz - AOK: Nur Berufsoptimisten glauben an Versorgungsverbesserungen und Kostenneutralität

Berlin (ots) - "Nur Berufsoptimisten glauben an die behaupteten Versorgungsverbesserungen und an die Ausgabenneutralität des Gesetzes." So fasste Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, die Kritik seines Verbandes am Versorgungsstruktur-Gesetz heute auf der Anhörung zum Gesetzentwurf zusammen.

Deh sagte weiter: "Das Gesetz stiftet keinen Nutzen für Versicherte und Patienten. Wenn überhaupt, dann profitieren Ärzte, aber die Formel 'Geht es dem Arzt finanziell besser, profitiert auch der Patient' funktioniert nicht. Das Versprechen, das nach den milliardenschweren Geschenken für die Ärzte während der letzten Jahre nun spürbare Leistungsverbesserungen für Versicherte und Patienten - als längst überfällige Gegenleistung - kommen, wird nicht eingelöst. Die vom Gesetz vorgesehene Förderung der Landärzte ist zum Appendix verkümmert, der Abbau von Überversorgung wird nicht konsequent betrieben und Anreize für einen Wettbewerb um die beste Versorgung sucht man leider vergebens. So soll der Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Bereichen eine freiwillige Übung der Kassenärztlichen Vereinigungen werden, gleichzeitig plant man, die Freiwilligkeit der Teilnahme von Versicherten an neuen Modellvorhaben auszuhebeln." Gute und medizinisch sinnvolle Behandlung der Patienten werde so nicht gefördert.

Deh forderte für die gesetzlichen Krankenkassen stattdessen neue Wettbewerbsmöglichkeiten, um durch sektorübergreifende regionale Versorgungsverträge gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern die medizinische Versorgung spürbar und nachhaltig verbessern zu können.

Eine ausführliche Stellungnahme von Uwe Deh finden Sie im heute veröffentlichten AOK-Mediendienst unter: http://www.aok-bv.de/presse/medienservi ... 06732.html

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Pressekontakt: Udo Barske
Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de

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Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen

Beitrag von Presse » 24.11.2011, 07:59

Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen

Im Mai dieses Jahres hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Kristina Schröder, angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die künstliche Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren durch die öffentliche Hand verbessern zu wollen. Diese Haltung hat sie auf einer Pressekonferenz am 14. September 2011 bekräftigt. Wir als grüne Bundestagsfraktion haben daraufhin eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/7580) an die Bundesregierung zu den konkreten Plänen der Bundesministerin gestellt. Wie die mittlerweile eingegangene Antwort (Sie können sie im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707580.pdf aufrufen) zeigt, sind diesen Ankündigungen noch keine Taten gefolgt. Angeblich werden durch das Ministerium derzeit „verschiedene Modelle“ geprüft.

Auch der Bundesrat hat sich in die Diskussion eingeschaltet. Er schlägt vor, dass der Bund die von den Krankenkassen nicht finanzierten 50 Prozent der Kosten übernimmt. Allerdings scheint der Vorschlag nicht nur familien-, sondern auch finanzpolitisch motiviert zu sein. Denn grundsätzlich stünde es den Ländern selbstverständlich frei, selbst Zuschüsse zu künstlichen Befruchtungen zu zahlen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt wird das auch gemacht.

In der grünen Bundestagsfraktion gehen die Meinungen auseinander. Während sich einige Abgeordnete für eine anteilige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand zumindest bei Paaren mit geringen Einkommen aussprechen, zeigen sich andere skeptisch. Die Konzentration auf die medizinische Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit behindere die Suche nach alternativen Lösungen. Zudem würden andere Möglichkeiten, wie Adoption oder Pflegschaft, aus dem Blick geraten.

Die Fraktion wird in Kürze über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Quelle: Mitteilung vom 23.11.2011
Infoservice der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Platz der Repbulik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-56789

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Versorgungs­strukturgesetz verabschiedet

Beitrag von Presse » 02.12.2011, 07:43

Eine flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung bleibt auch in Zukunft in ganz Deutschland gesichert

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen. http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... esetz.html Das Gesetz steuert demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen und verbessert gezielt die medizinische Versorgung. Flexibilisierung und Deregulierung eröffnen allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größere Handlungsspielräume vor Ort. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Gleichzeitig wird die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem. Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als Satzungsleistung wieder erstatten.“

Überblick einiger Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes

Ärztliche Versorgung und Versorgungsstrukturen

Anreize im Vergütungssystem, indem Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen sowie Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind (z.B. mit höherer Versorgungsqualität), zu vereinbaren.
Sektorenübergreifende Organisation des ärztlichen Notdienstes. Sowie die Bereitstellung einer bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer (Notdienstnummer) für den ärztlichen Bereitschaftsdienst „116 117“. Diese wird von der Kassenärztliche Bundesvereinigung in Deutschland eingerichtet und bereitgestellt.
Die Förderung mobiler Versorgungskonzepte.
Besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Möglichkeit für Vertragsärztinnen, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Möglichkeit für die Beschäftigung einer Entlastungsassistentin bzw. eines Entlastungsassistenten wird für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate sowie für die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate eröffnet.
Vernetzungen und Kooperationen auf Ärzteseite, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, können künftig durch gezielte finanzielle Fördermöglichkeiten unterstützt werden.
Stärkung des Grundsatzes „Beratung vor Regress“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich und Schaffung von Transparenz im Rahmen der Richtgrößen und bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich.
Ablösung der Richtgrößenprüfung im Arzneimittelbereich in einer Modellregion befristet auf drei Jahre. Der Selbstverwaltung kann hierzu einen Medikationskatalog auf Wirktstoffbasis vereinbaren, um insbesondere die Verbesserung der Therapietreue der Patienten, der Arzneimittelsicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erproben.
Modifizierung der Zulassungsregelungen für medizinische Versorgungszentren zur Stärkung der Freiberuflichkeit und zur Sicherung der Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen.
Der Zulassungsausschuss kann bereits im Vorfeld eines in überversorgten Planungsbereichen vorgesehenen Nachbesetzungsverfahrens darüber entscheiden, ob ein Nachbesetzungsverfahren überhaupt erfolgen soll. Entscheidet er sich dagegen, erhält der ausscheidende Vertragsarzt von der KV eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Praxis.
Stärkung der pädiatrischen Hochschulambulanzen. Bei der Vergütung pädiatrischer Hochschulambulanzen sind Vergütungsvereinbarungen für vergleichbare Leistungen der sogenannten Kinder- und jugendmedizinischen Spezialambulanzen anderer Krankenhäuser zu berücksichtigen.

Leistungsverbesserungen und Transparenz

Es wird gesetzlich verankert, dass der Sicherstellungsauftrag auch beinhaltet, Versicherten in einem angemessenen Zeitraum fachärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung sollen dadurch vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden.
Es wird schrittweise ein Sektoren verbindender neuer Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eingeführt, in dem bestimmte spezialfachärztliche Leistungen unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden können. Eine bestmögliche Versorgung der Versicherten steht dabei im Mittelpunkt und nicht mehr die Frage, wer die Leistung erbringt.
Krankenkassen sollen künftig Satzungsregelungen zur Haushaltshilfe über den Pflichtleistungsanspruch hinaus für den Fall vorsehen, dass Versicherten wegen einer ambulanten Krankenbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, etwa die Gewährung von Haushaltshilfe auch an Alleinstehende.
Die Angebotsmöglichkeiten der Krankenkassen für Satzungsleistungen werden deutlich ausgeweitet. Dies gilt für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz), nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern.
Verbesserung des Entlassmanagements nach Krankenhausaufenthalt. Ziel des Entlassmanagements ist es, die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten oder stationären Versorgungsbereichen zu verbessern, die Entlastung von Patienten und ihren Angehörigen zu ermöglichen sowie zu einer möglichen Vermeidung des „Drehtüreffektes“ beizutragen.
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, die einen Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, wird durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung für die erforderliche aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert.
Schnellerer Zugang zu Innovationen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält ein neues Instrument zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist. Er kann innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potential künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.
Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (Klarstellung des Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 -BvR 347/98 -).
Stärkung der ambulanten Rehabilitation. Ambulante Rehabilitationseinrichtungen werden den stationären gleichgestellt, indem einheitliche Versorgungsverträge geschlossen werden. Zudem wird auch für die ambulante Rehabilitation ein Schiedsverfahren zu den Vergütungsverträgen vorgesehen.
Genehmigung notwendiger Heilmittelbehandlungen bei langfristigem Behandlungsbedarf. Versicherten, die langfristig Heilmittelbehandlungen benötigen (z. B. Menschen mit schweren Behinderungen oder chronisch Kranke), wird die Möglichkeit eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmittel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Dies gewährleistet Behandlungskontinuität der Versicherten und entlastet die verordnenden Vertragsärztinnen und –ärzte.
Das Verfahren der Versicherteninformation wird neu geregelt mit dem Ziel, den Versicherten einen unkomplizierten Zugang zu Informationen über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu ermöglichen.
Regelungen, die den Versicherten im Falle von Krankenkassenschließungen den Kassenwechsel erleichtern und dabei die unterbrechungsfreie Krankenversicherung sicherstellen. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihre Mitglieder bei einer drohenden Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung zu informieren. In dem Schreiben enthalten ist eine Liste aller Krankenkassen, unter denen die Mitglieder wählen können. Mit diesem Formular können Mitglieder einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen.
Mehr Transparenz durch Veröffentlichung der zentralen Ergebnisse der Jahresrechnung der Krankenkassen; obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnung durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer.
Neuausgestaltung der Regelungen zur Datentransparenz mit dem Ziel, die Datengrundlage für die Versorgungsforschung und die Weiterentwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern.
Die Ausgabeprozess der elektronischen Gesundheitskarte wird fortgesetzt. Ziel ist, dass bis Ende des Jahres 2012 mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarten haben.
In Zukunft führen neben der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht ab dem 1. Juli 2011 auch Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder eines vergleichbaren Freiwilligendienstes (zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer) zur Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn hierdurch eine Schul- oder Berufsausbildung verzögert oder unterbrochen worden ist. Die Regelung trägt auch dazu bei, das bürgerliche Engagement zu stärken und Freiwilligendienste zu fördern. Der Verlängerungszeitraum ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt.
Nach geltendem Recht haben Personen, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen, die Möglichkeit, sich bei Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für die Dauer der Pflegezeit von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen, um ihre bisher bestehende private Absicherung im Krankheitsfall fortführen zu können. In Zukunft erhalten auch Beschäftigte, die Familienpflegezeit nach dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Anspruch nehmen, unter den gleichen Voraussetzungen, die bei der Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem PflegeZG gelten, eine Befreiungsmöglichkeit.

Der Bundesrat wird sich am 16. Dezember 2011 mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz befassen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2011
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... chland.pdf

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Versorgungs­strukturgesetz verabschiedet

Beitrag von Presse » 02.12.2011, 07:52

Bundestag verabschiedet Versorgungs­strukturgesetz

Berlin – Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag am Donnerstag das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) verabschiedet. Die Regierung will mit dem im Januar 2012 in Kraft tretenden Gesetz vor allem dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken.
....
Die Opposition lehnt das Gesetz hingegen ab. „Es geht Ihnen ja nicht um die Versorgung der Versicherten oder Patienten“, warf der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, der Regierung vor. „Es sollte lieber Ärzteversorgungsgesetz oder Stärkungsgesetz der Kassenärztlichen Vereinigungen heißen.“
....
weiter lesen unter
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... rt_aus.htm

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Zahnärztliche Versorgung in den Heimen

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2011, 09:53

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände“


Pressemitteilung vom 02.12.2011

Zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Heimen

Neuss, den 02.12.2011 - Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... esetz.html soll auch eine bessere zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Heimen gewährleisten. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium am 01.12.2011 ausgeführt:

Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, die einen Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, wird durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung für die erforderliche aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert.
Quelle: viewtopic.php?p=63136#63136

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erwartet, dass die Möglichkeiten zur aufsuchenden Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent umgesetzt werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++
Siehe auch unter
viewtopic.php?p=63140#63140
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Beitrag von Elke » 02.12.2011, 10:31

Sind pflegebedürftige und behinderten Menschen in der häuslichen Pflege stärker m. W. betroffen als ein Heimbewohner. Es gilt schon lange für einen Hausarztbesuch, der rechnet sich nicht. In der Häuslichkeit weniger als in einem Heim, in dem überwiegend mehrere Patienten gleichzeitig behandelt werden können.
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Zahnärztliche Hausbesuche

Beitrag von Gerhard Schenker » 02.12.2011, 11:17

Elke hat geschrieben:Sind pflegebedürftige und behinderten Menschen in der häuslichen Pflege stärker m. W. betroffen als ein Heimbewohner. Es gilt schon lange für einen Hausarztbesuch, der rechnet sich nicht. In der Häuslichkeit weniger als in einem Heim, in dem überwiegend mehrere Patienten gleichzeitig behandelt werden können.
Hallo Elke,
es ist davon auszugehen, dass sich die Regelungen zur aufsuchenden Behandlung auch auf diejenigen Personen zu erstrecken, die zu Hause gepflegt / betreut werden und am Besuch einer Praxis gehindert sind.
Ich denke, dass sich noch zeigen muss, ob und inwieweit die Zahnärzte der neuen Regelung gerecht werden (wollen). Möglicherweise wird alles nicht so einfach, wie es sich der Gesetzgeber "am grünen Tisch" gedacht hat.
MfG Gerhard Schenker
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Versorgungsstrukturgesetz = Paradigmenwechsel

Beitrag von Presse » 02.12.2011, 14:50

Versorgungsstrukturgesetz: Paradigmenwechsel eingeleitet

Berlin (ots) - "Die Zahnärzte begrüßen nach den vielen vorhergegangenen Kostendämpfungsgesetzen den nun eingeleiteten Paradigmenwechsel", kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz das gestern vom Bundestag beschlossene Versorgungsstrukturgesetz (VStG). "Mit diesem Gesetz können das Vergütungssystem flexibilisiert und regionalisiert und so die die tatsächlichen Versorgungsstrukturen adäquat abgebildet werden. Das ist ein erster Schritt zur Abkehr von der starren Budgetierung."

Die KZBV begrüße die nun noch vorgenommenen Korrekturen hinsichtlich der Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses. "Ob sie ausreichen, eine kompetente Besetzung sicherzustellen, müssen wir abwarten."

Auch die Ergänzungen des VStG zur verbesserten zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung begrüßt Fedderwitz. "Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht ausreicht. Wir fordern die Bundesregierung, auf diesen Weg weiter zu gehen, um allen Menschen den Zugang zur modernen Zahnmedizin zu ermöglichen."

Hintergrund:

Die KZBV vertritt die Interessen der gut 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2011
Für Rückfragen: KZBV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 030 - 28 01 79 27
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Universitätsstr. 73, 50931 Köln
Internet http://www.kzbv.de

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Medizinische Versorgung bleibt wohl mangelhaft

Beitrag von KPHNeuss » 02.12.2011, 15:59

Es wäre natürlich schon gewesen, wenn das neue Gesetz auch die ärztliche Versorgung für die pflegebedürftigen Menschen verbessert hätte. Die zahnärztliche Versorgung ist zwar wichtig, aber im Bemühen um bessere medizinische Verhältnisse nur ein Teilaspekt. Mir scheint, dass mit dem Versorgungsstrukturgesetz unterm Strich nur wieder die Ärzteschaft profitiert hat. Wurden nicht 200 Mio Euro Steuermittel dafür in Gang gebracht?

KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Ärger um die Gesundheitsversorgung auf dem Land

Beitrag von Presse » 13.12.2011, 07:52

Thüringische Landeszeitung - Gastbeitrag Katrin Göring-Eckardt
Gastbeitrag: Ärger um die Gesundheitsversorgung auf dem Land

Der demografische Wandel und seine vielschichtigen Folgen auf unsere Gesellschaft ist allgegenwärtig, man ist beinahe versucht zu sagen: "en vogue". Insbesondere das Gesundheitssystem bleibt von den Veränderungen in der Alters- und Morbiditätsstruktur nicht unberührt.
Ein höherer Anteil älterer Menschen geht nicht nur mit erhöhten Fallzahlen, sondern auch mit veränderten Krankheitsbildern und Patientenbedürfnissen einher. Doch unser Gesundheitssystem ist diesen regional sehr unterschiedlichen Veränderungen aufgrund seiner Strukturfehler nicht gewachsen. .... (weiter lesen)
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/s ... 1772798560

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Versorgungsstrukturgesetz

Beitrag von Service » 20.12.2011, 07:59

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Das GP_Infoblatt Nr. 11 zum Thema "Suche eines Pflegeheims" sowie das GP_Infoblatt extra "Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz" sind erschienen und steht zum Download zur Verfügung:
https://www.bmg-gp.de/index.php/Archiv/GP_Infoblaetter

Quelle: Information vom 16.12.2011
Bundesministerium für Gesundheit

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