Grundsicherung für Arbeitsuchende - Neue Sätze

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Gesundheits- und Krankenpflegerinnen an Schulen gefordert

Beitrag von Presse » 22.02.2011, 07:52

Gesundheits- und Krankenpflegerinnen an Schulen gefordert

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die im Rahmen des Hartz IV Kompromisses beschlossene Erweiterung des Betreuungsangebotes an Schulen. „Schulen sind ein prägender Ort der Sozialisation, deshalb werden Sozialarbeiter einen wichtigen Beitrag leisten,“ sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Neben sozialen Schwierigkeiten haben aber Jugendliche auch viele gesundheitliche Probleme, von Fehlernährung über Bewegungsmangel und Drogenkonsum bis hin zu mangelnden Kenntnissen bzgl. Safer Sex, so Wagner weiter. Deshalb fordert der DBfK die Kommunen auf, künftig auch Gesundheits- und (Kinder)-Krankenpfleger/innen – insbesondere aber Familiengesundheitspfleger/innen - an Schulen zu beschäftigen. International hat sich das Modell ‚School Nurse‘ als frühzeitige und wirksame Gesundheitsförderung sehr bewährt. Mit ihrer Fachkompetenz zu Gesundheitsverhalten, Primärprävention, aber auch der besonderen Belange behinderter Schüler/innen können die Pflegeexperten einen wichtigen Beitrag zu mehr Gesundheit, individueller Betreuung und damit dem Schulerfolg leisten. Der Bundesgesetzgeber sollte die Möglichkeit schaffen, neben Sozialarbeitern auch Gesundheits- und (Kinder)-Krankenpfleger/innen aus dem Bildungsbudget zu finanzieren.

Vertreter aus Bundesregierung und SPD hatten in der Nacht einen Kompromiss zur Erhöhung der Hartz IV-Leistungen gefunden. Im Rahmen des Kompromisses wurde das Bildungspaket um 400 Millionen EURO aufgestockt, um Schulsozialarbeiter und Mittagessen an Kitas zu bezahlen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2011
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77

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Neue Hartz-IV-Sätze ab April

Beitrag von Presse » 25.02.2011, 15:20

Bundestag und Bundesrat
Neue Hartz-IV-Sätze ab April

Ab April bekommen Langzeitarbeitslose die so lange diskutierte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ausbezahlt. Der Bundesrat billigte das mehrfach nachgebesserte Gesetz der Bundesregierung.
zum Artikel bei MDR.DE
http://www.mdr.de/nachrichten/8271540.html

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Nachschlag für Hartz-IV-Empfänger in der PKV

Beitrag von Presse » 12.03.2011, 07:17

Nachschlag für Hartz-IV-Empfänger in der PKV
Berlin – Hartz-IV-Empfänger in der privaten Krankenversicherung erhalten rückwirkend für die Zeit seit 18. Januar einen höheren staatlichen Zuschuss für ihren Beitrag. Dies geht aus der am Freitag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor. Betroffen [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=39624

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Zahl der Kinder in Hartz-IV erschreckend

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 10:29

Schneider (Paritätischer Gesamtverband): "Zahl der Kinder in Hartz-IV erschreckend" / Gutschein-System "gefloppt"

Bonn/Berlin (ots) - Bonn/Berlin, 29. Februar 2012 - Ulrich Schneider kritisierte scharf die hohe Anzahl der Kinder unter den Hartz-IV-Empfängern. "Jedes siebte Kind in Deutschland muss von Hartz-IV leben, jedes vierte Kind in Ost-Deutschland. Dies ist erschreckend hoch", sagte der Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband vor der Vorstellung der Studie "Arme Kinder - arme Eltern" gegenüber PHOENIX. Trotz positiver Arbeitsmarktdaten ließe sich kein Trend nach unter erkennen. "Der Arbeitsmarkt erholt sich, die Wirtschaft brummt. Und trotzdem wollen es nicht wesentlich weniger Kinder in Hartz-IV werden."

Schneider bemängelte weiterhin das System der Gutscheinvergabe für Bildung und Teilhabe. "Diese Zehn-Euro-Gutscheine für Musikunterricht, für Sportveranstaltungen etc, die reichen nicht. Das weiß jeder. Deswegen wird dieses Teilhabepaket auch kaum in Anspruch genommen. Es ist gefloppt", sagte Schneider im PHOENIX-Interview.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.02.2012 PHOENIX
Pressekontakt: PHOENIX-Kommunikation
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Fax: 0228 / 9584 198
pressestelle@phoenix.de

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Hartz IV-Regelsätze

Beitrag von Presse » 09.09.2014, 16:28

Presseerklärung des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen, Ulrich Schneider, zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz IV-Regelsätzen.

Berlin (ots) - "Das BVG hat heute die rigorose Pauschalierung der Regelsätze gekippt. Damit ist die seit Rot-Grün verfolgte Philosophie des Vorrangs der absoluten Massenverwaltungstauglichkeit vor der Lebensrealität der Menschen und ihren individuellen Bedarfen endlich juristisch beendet. In zentralen Punkten wie bei der Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter, den Kosten für Mobilität oder den Preissprüngen bei den Energiekosten ist das Bundesverfassungsgericht der Kritik des Paritätischen gefolgt und hat das derzeitige Modell der Regelsatzbemessung an diesen Punkten für untauglich erklärt.
Stattdessen ist den tatsächlichen individuellen Bedarfen wieder Rechnung zu tragen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, nun nicht auf Zeit zu spielen, sondern die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter einmaliger regelsatzunabhängiger Leistungen, zur Mobilität, zu Energiekosten und dem Bildungs- und Teilhabepaket unverzüglich nachzukommen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist realistischerweise nur als ein Teilsieg zu bezeichnen. Es bleibt erschütternd, dass es immer wieder Urteile oberster Gerichte bedarf, um Politik an Vernunft und Menschlichkeit auch bei Hartz IV zu erinnern."

Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling - 0173-9986994

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Bundesverfassungsgericht/Hartz-IV-Urteil

Beitrag von Presse » 10.09.2014, 06:30

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu
Bundesverfassungsgericht/Hartz-IV-Urteil


Stuttgart (ots) - Die Verfassungsrichter haben einmal entschieden, das Grundgesetz gebiete zwingend, Deutschlands Professoren mehr Gehalt zu geben. Bei den Ärmsten dieses Landes sind sie zurückhaltender. Dort prüfen sie nur, ob Hartz IV "offenkundig" und "keinesfalls" menschenunwürdig ist. Sie kommen zu dem dann erwartbaren Ergebnis, dass die Sozialleistung 2011 "noch" verfassungskonform war - und geben ohne weitere Prüfung auch für die folgenden Jahre ihr Gütesiegel. Die Richter kommen aber nicht darum herum, Nachbesserungen für die Zukunft zu fordern, die nun Jahre zu spät kommen werden. Selbst Richtern fällt auf, dass keine Mutter für 2,19 Euro einen Monat lang Windeln kaufen kann und dass niemand Waschmaschine samt Kühlschrank bezahlen kann, der im Monat 3 Euro dafür zurücklegt.

Die Richter winden sich; es ist kein überzeugendes Urteil. Aber dieser Spruch macht wieder einmal klar, wer den Preis dafür zahlt, dass Deutschland im internationalen Vergleich so gut dasteht und so wettbewerbsfähig geworden ist. Es sind die Armen in diesem Land. Die Karlsruher Richter wollten zunächst nur von ganz weit oben hinschauen, ob das Ergebnis, die damals 328 Euro pro Mensch, reichen könnten. Aber je genauer sie hingeschaut haben, desto klarer wurde auch ihnen: sie reichen nicht, jedenfalls nicht für Windeln.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2014 Stuttgarter Zeitung
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung
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E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
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