Grundsicherung für Arbeitsuchende - Neue Sätze

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Neue Sätze

Beitrag von Presse » 26.09.2010, 16:40

Transparent, fair, zukunftsorientiert
Die neuen Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Der Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird morgen, am Montag, den 27.09.2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit einer umfassenden Erläuterung der Berechnungsgrundlagen veröffentlicht. Die Regelleistungen bleiben stabil - sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Nach der Neubemessung liegt die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene bei 364,- Euro. Das ist eine Steigerung um 5,-Euro. Bei der Berechnung wurden Neubewertungen gegenüber der Bemessung zum 01.01.2005 vorgenommen. Die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 bildet - wie verfassungsrechtlich geboten - mit ca. 230 Positionen die Grundlage der Berechnungen. Bei der Überprüfung, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen, wurden wenige Positionen neu hinzugefügt (z.B. Internet-Softwaredownloads, Praxisgebühr) und "nicht regelsatzrelevante" (z.B. Kraftfahrzeuge, Haushaltshilfen, Flugreisen, aber auch illegale Drogen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel) oder anderweitig gedeckte Positionen (z.B. Unterkunftskosten) ausgeschlossen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der Gesetzgeber gehalten, solche Wertentscheidungen zu treffen und sie transparent und schlüssig zu begründen.

Ausgerechnet worden sind für die Kinder von:

0 bis unter 6 Jahren: 213,- Euro, damit 2,- Euro weniger als bisher.
6 bis unter 14 Jahren: 242,- Euro, damit 9,- Euro weniger als bisher.
14 bis unter 18 Jahren: 275,- Euro, damit 12,- Euro weniger als bisher.
Es wurden erstmals gesondert kinderspezifische Bedarfe ermittelt und auf eine prozentuale Ableitung verzichtet, da das Bundesverfassungsgericht zu recht festgestellt hat, dass Kinder keine "kleinen Erwachsenen" sind.

Die rechnerische Senkung wird nicht zu niedrigeren Regelsätzen für Kinder führen. Grund ist die politische Entscheidung, Familien im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlich gebotenen Umstellung der Berechnungsmethodik für die Kinderregelsätze keine Senkung zuzumuten. Die Familien haben sich auf das bisherige Existenzminimum eingerichtet und genießen Vertrauensschutz. Der Überzahlbetrag gegenüber dem statistisch ermittelten Wert wird bei zukünftigen Steigerungen angerechnet.

Es bleibt also bei den Kinderregelsätzen wie folgt:

0 bis unter 6 Jahren: 215,- Euro
6 bis unter 14 Jahren: 251,- Euro
14 bis unter 18 Jahren: 287,- Euro
Übergangsweise, bis die laufende Wirtschaftsrechnung (jährliche Ausgaben- und Verbrauchstichprobe für vierteljährlich 2000 Haushalte, die "kleine Schwester" der EVS) beim Statistischen Bundesamt belastbar entwickelt und erprobt ist (in ca. 3 Jahren), werden die Regelleistungen jährlich mittels eines ausgewogenen Mixes von Preis- (70%) und Lohnindikatoren (30%) fortgeschrieben. Diese Methode ist sachgerecht, weil Preis- und Lohnentwicklung (Kaufkraft) im engen Bezug zum Konsumverhalten stehen. Eine Kopplung an die Rente hatte das Bundesverfassungsgericht wegen des dämpfenden demografischen Faktors in der Rentenformel ausdrücklich gerügt.

Ergänzend zu den Regelleistungen bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung. Jedes Kind erhält Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, zu Ferienfreizeiten und ausserschulische Bildung mit einem Jahresbeitrag bis zu 120 Euro (Budget monatlich 10 Euro), Schulmaterial im Gegenwert von 100 Euro im Schuljahr (70 Euro zu Jahresbeginn, 30 Euro zum Schulhalbjahr) und einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30,- Euro im Jahr. Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von ca. 2 Euro pro Mittagessen. Kinder mit objektiven Schulproblemen, erhalten ergänzend zu den schulischen Angeboten soweit erforderlich eine angemessene Lernförderung. Insgesamt steht für das Bildungspaket mit warmem Mittagessen ein Volumen von 620 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

- Berechnungsgrundlage: Einkommens- und Verbrauchsstatistik
- Die Referenzgruppe: Welche Haushalte bilden den Maßstab?
- Welche Ausgaben fließen in die Berechnung ein?
- Sonderauswertungen zu Strom und Mobilität
- Die neuen Kinder-Regelsätze
- Anpassung nach der jeweils laufenden Wirtschaftsrechnung

Berechnungsgrundlage: Einkommens- und Verbrauchsstatistik
Alle fünf Jahre werden private Haushalte in Deutschland im Rahmen der Einkommen- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zu ihrer Wohnsituation befragt. Diese Haushalte aus ganz Deutschland führen dafür jeweils drei Monate lang Haushaltsbücher über sämtliche Einnahmen und Ausgaben - von der Seife über Lebensmittel bis hin zu Schuhreparaturen, Friseurbesuchen oder Eintrittsgeldern für Sport oder Kino. Damit liegen bezogen auf das ganze Jahr von rd. 60.000 Haushalten die Angaben vor. Durch das umfangreiche Datenmaterial bildet die EVS sehr genau die Einkommenssituation, den Lebensstandard und das Verbrauchsverhalten der Gesamtbevölkerung ab. Das Ministerium hat auf Basis dieser Zahlen das Existenzminimum vom tatsächlichen Verbrauch und damit von der Lebenswirklichkeit unterer Einkommensgruppen abgeleitet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass die die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS), die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre erhebt, für diese Methode "geeignete empirische Daten" liefert. Gerügt hat das Gericht hingegen die mangelnde Transparenz der Berechnungen, mit denen der damalige Gesetzgeber aus diesem Datenpool die Regelleistungen abgeleitet hat: Schätzungen ins "Blaue", willkürliche Abschläge oder unbegründete prozentuale Kürzungen seien unzulässig. Das Urteil verlangt:

eine klare Definition der Referenzgruppe: Welche Haushalte bilden den Maßstab für die Bemessung des notwendigen Existenzminimums?
nachvollziehbare Wertentscheidungen darüber, welche der 230 Ausgabe-Positionen in den Haushaltsbüchern der EVS regelsatzrelevant sind und welche nicht;
eine eigenständige Ermittlung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche, die sich an deren jeweiligen Entwicklungsphasen orientieren;
die Entwicklung einer sachgerechten Systematik für die jährliche Anpassung der Regelleistungen.
Da eine realitätsnahe Bemessung auch eine fortwährende Überprüfung und Weiterentwicklung voraussetzt war zur Bemessung der Regelleistungen die Zahlenbasis der aktuellen EVS von 2008 heranzuziehen, deren ausgewertete Ergebnisse das Statistische Bundesamt bis September vollständig vorgelegt hat.

Die Referenzgruppe: Welche Haushalte bilden den Maßstab?
Wichtig für die Berechnung der Regelsätze ist die "Referenzgruppe", also diejenigen Gruppe, aus deren Verbrauchs- und Konsumverhalten auf das menschenwürdige Existenzminimum geschlossen werden soll. Wie schon 2003 wird auch bei der Neuberechnung der Regelleistungen jeweils das unterste Einkommensfünftel in den Blick genommen. Diese Praxis hatte das Gericht nicht moniert. Damit keine Zirkelschlüsse auftreten können, werden alle Haushalte herausgerechnet, die ausschließlich von staatlichen Transferleistungen leben: nämlich von

Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder
Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Während bei den Regelleistungen für Erwachsene das untere Fünftel der Einpersonenhaushalte maßgeblich ist, wird für den Kinder-Regelsatz erstmals ein anderer Haushaltstyp herangezogen, um den besonderen Bedarf von Kindern abbilden zu können: Paarhaushalte mit einem Kind.

Welche Ausgaben fließen in die Berechnung ein ?
Der Verbrauch der Referenzgruppe wird in der Einkommens- und Verbrauchsstatistik in über 230 Positionen dokumentiert. Für jede Position gibt es einen bestimmten Betrag, der den durchschnittlichen Konsum aller in der Referenzgruppe enthaltenen Haushalte abbildet. Dann kann der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Schritt Wertentscheidungen treffen, welche Positionen als "regelbedarfsrelevant" in die Regelleistung enfließen werden und welche nicht. Bedingung ist, dass er seine Entscheidungen transparent macht sowie schlüssig und sachgerecht begründet.

Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nach dem Bundesverfassungsgericht sehr beschränkt, wenn es um das unmittelbar Lebensnotwendige geht, also beispielsweise Grundnahrungsmittel oder Hygieneartikel. Freier entscheiden kann der Gesetzgeber, wenn es um Ausgaben der allgemeine Lebensführung wie Freizeit, Unterhaltung oder Genußmittel geht. Für die Neuberechnung der Regelleistungen wurden alle Positionen noch einmal sorgfältig auf den Prüfstand gestellt - mit unterschiedlichen Ergebnissen:

Schon bei der letzten Regelsatzverordnung 2005 blieben beispielhaft Ausgaben für Flugreisen, illegale Drogen und Glücksspiel außen vor. Dies wurde so beibehalten. Ebenfalls ausgeschlossen werden jetzt aber auch Ausgaben für alkoholische Getränke und Tabakwaren, die in der letzten Berechnung noch zu hundert (Alkohol), bzw. fünfzig Prozent (Tabak) berücksichtigt wurden.

Alkohol und Tabakwaren sind legale Drogen oder sogenannte Genussgifte und gehören somit nicht zum existenzsichernden Grundbedarf. Deswegen fließen die in der EVS ermittelten Durchschnittswerte (8,11 Euro für Alkohol und 11,08 Euro für Tabak) nicht in den neuen Regelsatz ein. Anders als der Alkoholgehalt gehört die Flüssigkeitsaufnahme an sich zum existenxsichernden Grundbedarf. Deswegen wird, nachdem die Position für alkohlische Gertränke entfällt, an anderer Stelle ein Betrag für eine entsprechende zusätzliche Menge nichtalkoholischer Getränke regelsatzerhöhend aufgeschlagen (2,99 Euro für Mineralwasser).

Auf der anderen Seite fließen diesmal Positionen erstmals mit in die Berechnung ein, die für unabdingbar gehalten werden, weil sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wichtig sind oder weil sie die Chancen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Internet-Softwaredownloads. Auch Ausgaben, die es bei der Regelsatzberechnung 2005 noch gar nicht gab, wie beispielsweise die Praxisgebühr, sind neu hinzugekommen.

Sonderauswertungen zu Strom und Mobilität
Das Bundesverfassungsgericht hat keine generelle Pflicht von Zusatzsonderauswertungen an­gemahnt. Sie sind nur geboten, soweit ein existenzsichernder Grundbedarf betroffen ist (z.B. Mobilität), nicht aber, wenn es um Fragen der Lebensführung und des Lebensstils geht (Flugreisen, illegale Drogen, Alkohol, Tabak, Glücksspiel, etc.).

In einigen zentralen Ausgabegruppen der EVS wurden zusätzliche Auswertungen in Auftrag gegeben, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch genau zu erfüllen und damit das tatsächliche Existenzminimum so realistisch wie möglich herauszudestillieren.

Beispiel: Mobilität. Das Bundesverfassungsgericht hatte beanstandet, dass in den bisherigen Auswertungen die Höhe der Ausgaben für den Öffentlichen Nahverkehr/ Schienenverkehrsausgaben im Durchschnitt dadurch geringer ausfallen, weil die Haushalte in der Referenzgruppe auch Auto fahren und dafür Benzin ausgeben. Wenn keine PKW-Nutzung möglich ist, müssen, so das Gericht, die Ausgaben für andere Transportarten anders bemessen werden (entsprechend mehr Bus und Bahn). Daher wurden Zusatzauswertungen zu Verkehrsausgaben von Personen ohne Ausgaben für Kraftstoffe und Schmiermittel in Auftrag gegeben.

Auch bei den Ausgaben für die Haushaltsenergie hatte das Bundesverfassungsgericht Auflagen erteilt. Es hatte gerügt, dass es bei den ermittelten Stromausgaben bisher einen empirisch nicht belegten Abschlag von 15 Prozent für Heizungsstrom gab. Vom Grundsatz her ist der Abschlag berechtigt, weil Heizstrom mit den Kosten der Unterkunft gesondert gewährt wird. Um der Kritik des Bundesverfassungsgerichts zu, wurde daher entsprechen nun bei der EVS 2008 eine Sonderauswertung nur für solche Haushalte durchgeführt, die nicht mit Strom heizen, sondern Strom lediglich als Haushaltsenergie verwenden.

Die neuen Kinder-Regelsätze
Für Kinder sind überwiegend dieselben Güter und Dienstleistungen wichtig wie für Erwachsene. Trotzdem ist es nicht zulässig, den Bedarf von Kindern einfach durch einen gegriffenen prozentualen Abschlag vom Erwachsenenregelsatz abzuleiten (Bundesverfassungsgericht: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen). Deswegen wurden bei der Berechnung der neuen Kinderregelsätze die Verbrauchsausgaben von Haushalten mit Kindern herangezogen. Weil jedoch in der EVS die Ausgaben für den privaten Verbrauch nur für den Haushalt insgesamt erfasst werden, mussten die Verbrauchsausgaben von Mehrpersonenhaushalten über Verteilungsschlüssel den einzelnen Personen zugeordnet werden. Dafür wurden Schlüssel verwandt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von Wissenschaftlern speziell für Kinder ermitteln ließ. Der Bedarf von Kindern ändert sich auch mit dem Alter. Um ein möglichst realistisches Bild zu erhalten, wurden daher mehrere Altersstufen in den Blick genommen. Die Ergebnisse sind in die eigenständigen, gestuften Regelsätze für Kinder unterschiedlichen Alters eingeflossen.

Anpassung nach der jeweils laufenden Wirtschaftsrechnung
Wegen der sehr aufwändigen Auswertung der tatsächlichen Ausgaben von 60.000 Haushalten (jährlich), die alle Ausgaben notieren, gibt es die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nur alle fünf Jahre. Die jährliche Anpassung der Regelleistungen wurde bisher an die Rentenentwicklung gekoppelt. Diese Kopplung an den Rentenwert wurde vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen. Grund für die höchstrichterliche Rüge sind mehrere Umstände. Zum einen hat der der aktuelle Rentenwert eine andere Funktion: Er bezweckt die Steuerung und Dämpfung der Rentenzahlungen innerhalb eines Umlagesystems. Der Rentenwert orientiert sich außerdem neben den demografischen Dämpfungsfaktoren an Bruttolöhnen. Bruttolöhne sind keine taugliche Richtgröße, um zuverlässig Auskunft über die Entwicklung des Bedarfs und des Existenzminimums zu geben.

Zukünftig soll die "kleine Schwester der EVS", die laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR), die statistischen Daten und Zahlen für die Anpassung der Regelsätze liefern. Sie ist bereits mit der EVS methodisch weitgehend verzahnt und bezieht in ihre jährliche Stichprobe 8000 Haushalte ein, die Buch über ihre Ausgaben führen. Differenzierte Auswertungen, z. B. nach Haushalten mit niedrigem Einkommen, sind bei dieser Erhebung allerdings bislang nicht möglich. Das soll jetzt geändert werden. Die LWR soll in den kommenden Jahren breiter und differenzierter aufgestellt und schneller ausgewertet werden können. Erst dann darf sie für die Fortschreibung des Regelsatzes genutzt werden.

Als Zwischenlösung für die Übergangszeit dient zur jährlichen Anpassung ein ausgewogener Mischindex aus Preis- (70%) und Nettolohnentwicklung (30%). Beide Faktoren stehen in engem Bezug zum Konsumverhalten. Damit folgt wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert auch die Übergangsregelung der Systematik, das menschenwürdige Existenzminimum aus dem Verbrauchsverhalten unterer Einkommensgruppen abzuleiten. Im Unterschied zu den Bruttolöhnen (Rentenwert) beschreiben die Nettolöhne die Entwicklung des Einkommens, das den Haushalten tatsächlich zur Verfügung steht. Sie sind daher ein sachgerechter Indikator, um die für das menschenwürdige Existenzminimums notwendigen Leistungen zu bemessen und fortzuschreiben Auch die vom Bundesverfassungsgericht anerkannte statistische Ermittlungsmethode der EVS stellt im Übrigen ebenfalls auf Nettoeinkommen, Verbrauch und Lebenshaltungskosten ab.

Mit den drei neuen Bausteinen zur Ausgestaltung des SGB II - dem Bildungspaket, den neu berechneten Regelleistungen für Erwachsene und Kinder sowie dem neuen Fortschreibungsmechanismus - erfüllt die Bundesregierung alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 26.09.2010
http://www.bmas.de/portal/47956/2010__0 ... _sgb2.html

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Politik gegen die Armen: Scharfe Kritik des Paritätischen

Beitrag von Presse » 27.09.2010, 06:28

Politik gegen die Armen: Scharfe Kritik des Paritätischen an Koalitionsbeschluss zu den Hartz IV-Regelsätzen

Berlin (ots) - Als Politik gegen die Armen kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, den Regelsatz für Erwachsene lediglich um 5 Euro anzuheben und die Hartz IV-Regelsätze für Kinder unverändert niedrig zu belassen. Es sei ein sozialpolitischer Skandal, wie die Koalition mit statistischen Finessen am Leben der Menschen vorbei regiere. Das von Bundesarbeitsministerin von der Leyen angekündigte Bildungspaket entpuppe sich vor diesem Hintergrund als taktisches Sparpaket.

"Die Regierung betreibt hier ein statistisches Spiel eiskalt an der Wirklichkeit vorbei. Ein solches Vorbeiregieren an der Lebensrealität ist von beispielloser Ignoranz gegenüber den Nöten der Ärmsten in unserem Land", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. "Der Vorschlag einer Erhöhung des Erwachsenen-Regelsatzes um lediglich 5 Euro ist ein sozialpolitischer Skandal, die Deckelung der Kinderregelsätze auf einem absolut nicht bedarfsgerechten Niveau ist eine armutspolitische Katastrophe. Nach der Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Bezieher wird hier erneut Politik gegen die Armen gemacht", so Schneider.

Auch das angekündigte Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Hartz IV-Bezug könne den Verdacht nicht ausräumen, dass der Koalition haushaltspolitische Überlegungen wichtiger sind als die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. "Das Bildungspaket entpuppt sich als taktisches Sparpaket. Statt zu schauen, was Kinder brauchen, versteckt sich die Bundesregierung hinter der Statistik", so Schneider.

Der Verband kündigte für die nächste Zeit eigene Berechnungen an.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.09.2010
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/ 24 636 305, pr@paritaet.org

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Hartz-IV-Regelsätze korrigieren

Beitrag von Presse » 27.09.2010, 17:52

Caritas fordert Debatte zu den Berechnungsgrundlagen
Regelsätze müssen korrigiert werden


Berlin (ots) - Als enttäuschend hat der Deutsche Caritasverband (DCV) den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Höhe der Regelsätze bewertet. Zwar sei jeder Rechenschritt nun im Einzelnen ausgewiesen, die Regierung habe jedoch bei der Festsetzung des Regelsatzes für Alleinstehende die bisher gültigen Berechnungsgrundlagen massiv verändert und damit einen gebotenen Anstieg verhindert. Für Einpersonenhaushalte werden jetzt die Ausgaben der untersten 15 Prozent der Haushalte als Referenzgruppe herangezogen. Bisher waren es die untersten 20 Prozent. Auch entspreche es nicht der Lebenswirklichkeit, dass keinerlei Ausgaben für alkoholische Getränke und Tabak erfasst werden. "Diese Ausgabenposition gab Empfängern von Arbeitslosengeld II bisher noch eine gewisse Flexibilität für andere Ausgaben", erklärt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Zudem fordert die Caritas eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder. Die Berechnung des DCV zu eigenständigen Kinderregelsätzen habe gezeigt, dass diese je nach Altersgruppe um 20 und 40 Euro erhöht werden müssten. In der Berechnung der Caritas war die Gruppe der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe herausgerechnet worden. "Es gibt eine nicht unerhebliche Zahl von Familien, die Anspruch auf ergänzende Transferleistungen hätten, diese aber nicht beantragen. Diese wurden nicht aus der Referenzgruppe herausgerechnet. Deren niedrigeres Ausgabenniveau verzerrt die Berechnung nach unten", kritisiert Cremer. Die Caritas fordert daher eine korrigierte Berechnung der Kinderregelsätze noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Positiv zu bewerten sei dagegen das beschlossene Paket für Bildung und Teilhabe. "Wir haben immer das Anliegen unterstützt, arme und benachteiligte Kinder durch Sachleistungen wie Mittagessen oder Nachhilfe zu stärken." Nachhilfe müsse aber nicht nur gewährt werden, wenn die Versetzung eines Kindes gefährdet ist, sondern beispielsweise auch, wenn dadurch der Übergang auf weiterführende Schulen ermöglicht werde. Zudem werde die positive Intention des Bildungspakets nur Wirklichkeit werden, wenn auch die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen und Schulen besser fördern, etwa durch Schulsozialarbeit.

Kontakt: Dr. Thomas Becker, Abteilungsleiter Sozialpolitik und Publizistik, Mobil: 0151 14271353, E-Mail: tomas.becker@caritas.de

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2010
Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro - Pressestelle
Redaktion:
Claudia Beck (verantwortlich)
Telefon: 030 284447-42
Telefax: 030 284447-55
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Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin

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Diakonie fordert Korrektur der neuen Regelsätze

Beitrag von Presse » 27.09.2010, 17:56

Diakonie fordert Korrektur der neuen Regelsätze

Berlin (DW EKD) - Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Hartz-IV-Rgelsätze um fünf Euro af 364 Euro ist nach Auffassung der Diakonie skandalös.
„Mit diesem Regelsatz haben arme Menschen weiterhin keine Chance, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Nach unseren eigenen Einschätzungen müsste der Regelsatz deutlich über 400 Euro liegen“, sagt Kerstin Griese, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD.
Der Verdacht liege nahe, dass die Bedarfe aus politischen Gründen kleingerechnet worden seinen. So habe man die Bezugsgruppe in der Einkommens und Verbraucherstichprobe nach unten definiert. Bisher habe man sich bei der Berechnung nach dem Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent der Haushalte gerichtet. Bei der Berechnung für kinderlose Erwachsene fänden nun nur noch die untersten 15 Prozent Beachtung.
Auch andere Berechnungsgrundlagen müssen nach Ansicht der Diakonie in Frage gestellt werden. Im Gesetzentwurf wurden knapp 20 Euro für Alkohol oder Tabak herausgerechnet. Das trifft aber auch die, die nicht rauchen und keinen Alkohol trinken. „Unter diesem populistischen Rechentrick leiden vor allem die Kinder. Diese 20 Euro fehlen jetzt im Gesamtbedarf, zum Beispiel für gesunde Lebensmittel oder warme Kleidung“, erklärt Griese.
Erschreckend sei auch, dass trotz des Karlsruher Urteils der besondere Bildungsbedarf von Kindern bei den Kinderregelsätzen nicht berücksichtigt wurde. Weder sei der Kinderregelsatz erhöht worden, noch liege hier ein bis Januar 2011 umsetzbares Konzept der Regierung vor. Für Bildung seien für die Null- bis Sechsjährigen 0,98 Euro, für die Sieben- bis 14jährigen 1,16 Euro und für die 15- bis 18jährigen 0,29 Euro vorgesehen. „Die Statistik ist nicht lebensnah und bildet nicht ab, dass schon jetzt im unteren Einkommensbereich das Nötigste für Kinder fehlt. Statt einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und Teilhabe zu schaffen, soll es jetzt Gutscheine geben, die Hartz-IV-Kinder deutlich als arm und ausgegrenzt markieren“ so Griese.
„Zusammen mit der Streichung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Empfängern und den Kürzungen bei den beruflichen Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose werden die betroffenen Menschen weiter massiv sozial benachteiligt. Die Diakonie fordert daher eine Korrektur der neuen Regelsätze für Erwachsene und Kinder“, betont Griese.
Der geringen Regelsatzerhöhung und den bisher veranschlagten 620 Millionen Euro für Teilhabeleistungen in diesem Jahr stehen Einsparungen bei den arbeitsmarktpolitischen Integrationsleistungen von 4,5 Milliarden Euro, durch die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge von 7,2 Milliarden Euro und beim Elterngeld von 2,4 Milliarden Euro bis 2014 gegenüber. Griese: „Das heißt im Klartext: die Bedarfe werden nicht gedeckt, und es wird auch immer schwieriger, aus der Grundsicherung wieder herauszukommen, weil die Hilfen zur Eingliederung zusammengestrichen werden.“
Hintergrund ist, dass die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger nur geringfügig um fünf Euro auf 364 Euro pro Monat steigen sollen. Die Regelsätze für Kinder werden gar nicht angehoben, sondern bleiben bei der jetzigen Höhe von 215, 251 und 287 Euro. Für die Teilhabe von Kindern an Bildung will die Bundesregierung rund 620 Millionen Euro mehr an Sachleistungen bezahlen.

Für Rückfragen und weitere Informationen
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Telefon (030) 83001-130
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2010

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Neuregelung der Sätze sehr genau überprüfen

Beitrag von Presse » 27.09.2010, 17:59

"Neuregelung der Sätze sehr genau überprüfen" EKD-Ratsvorsitzender zur geplanten Anpassung der Hartz-IV-Sätze

Hannover (ots) - Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider erklärt anlässlich des Vorschlages der Bundesregierung zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze:

"Kirche und Diakonie werden die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze sehr genau überprüfen. Dass die Erhebungen des statistischen Bundesamtes nach der Deutung der Bundesregierung eine Erhöhung der Sätze um nur fünf Euro und angeblich sogar eine Kürzung der Sätze für Kinder nahelege, ist sehr verwunderlich. Grundsätzlich aber ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung vorgesehen hat, für Kinder aus einkommens¬schwachen Familien jenseits der Regelsätze zusätzliche Sachleistungen zur Verfügung zur stellen, denn es bleibt ein dringendes Anliegen, die Situation von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern. Dazu ist es wichtig, dass die Sachleistungen für Kinder zeitgleich mit der Anpassung der Regelsätze zum Tragen kommen. Die Form der Leistungserbringung darf aber Kinder nicht diskriminieren oder stigmatisieren."

Quelle: Pressemitteilung vom 27. September 2010
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

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Grundsicherung kann nur das Notwendige finanzieren

Beitrag von Rüdiger Bastigkeit » 27.09.2010, 18:44

Es versteht sich fast von selbst, dass die Sozial- und Wohlfahrtsbände bzw. Kirchen Bedenken gegenüber den neuen Regelsätzen von Hartz-IV vortragen. Auch die Opposition sieht natürlich eine gute Möglichkeit, auf die Regierung einzuschlagen. Soweit so gut.

Tatsache ist aber auch, dass die hier in Rede stehenden Unterstützungsleistungen nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuern finanziert werden müssen. Daher ist wohl doch eher weniger dagegen zu sagen, wenn das Maß des Notwendigen nicht überschritten wird. Es geht um eine Grundsicherung und nicht um Komfort. Dass bisher Alkohol und Tabak in der Rechnung enthalten war, wusste ich nicht. Selbstverständlich müssen diese Positionen raus. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Grundsicherung gesundheitsschädliches Verhalten unterstützen würde.

Ich denke, dass es auch richtig ist, für die Kinder extra Sachleistungen vorzusehen. Denn, man kann lange darüber diskutieren: Aber ich fürchte, dass so mancher für die Kinder gedachte Euro nicht bei diesen angekommen ist.

Natürlich kann man sich wünschen, höhere Grundsicherungsbeträge zu bekommen. Aber es kann doch nicht sein, dass, wie in vielen Fällen belegbar, Grundsicherungsleistungen einer Familie höher ausfallen, als die Löhne oder Gehälter derjenigen, die tatsächlich arbeiten.

Alles in allem kann ich die getroffenen Entscheidungen billigen. Allerdings sollten die Bemühungen, Arbeitslose in Arbeit zu bringen, nicht aufgegeben werden. Im Gegenteil, man muss sie vielleicht verstärken.

Die Lösung muss heißen: Jeder der arbeiten will, sollte eine Möglichkeit dazu erhalten.

Rüdiger Bastigkeit
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Gerhard Schenker
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Neue Sätze

Beitrag von Gerhard Schenker » 28.09.2010, 07:31

Presse hat geschrieben:Transparent, fair, zukunftsorientiert
Die neuen Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende....
Die Grundsicherung kann nur eine Art Nothilfe darstellen, nicht mehr und nicht weniger. Insoweit habe ich den Eindruck, dass die Regelsätze grundsätzlich in Ordnung gehen. Die vielstimmige Kritik scheint mir sehr aufgeregt und vor allem ohne wirkliche Hintergrundinformationen. Mein Eindruck: Parteien und Sozialverbände wollen die Chance nutzen, sich eindrucksvoll in Position zu bringen. Eine sachgerechte Debatte um Fördern und Fordern erschiene mir wichtiger und hilfreicher.
Wir brauchen im Zweifel für viele Baustellen öffentliche Unterstützung. Daher ist es richtig, den bedürftigen Kindern Sachleistungen zu bieten (damit Gelder nicht missbräuchlich in andere Kanäle gelenkt werden). Auch brauchen wir Finanzmittel für die bessere Versorgung und Pflege alter Menschen.
Das Gebot der Stunde: Wir müssen viele Politikbereiche im Auge behalten!

G.Sch.
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Hartz IV

Beitrag von Presse » 28.09.2010, 08:58

Hartz IV

Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro ist auf Antrag von Linken sowie von SPD und Grünen Thema einer Aktuellen Stunde http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... T15-9.html am Mittwoch (29.09.2010). Alle drei Fraktionen halten die getroffene Entscheidung für mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar.

Zum selben Thema steht außerdem ein Eilantrag der FDP-Fraktion http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 15-238.pdf auf der Tagesordnung. Sie sieht in den Protesten "reine Stimmungsmache" und verweist auf die statistischen Daten, die schließlich der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde lägen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.09.2010
Der Präsident des Landtags NRW
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Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 211 884-0
Telefax: +49 211 884-2258
E-Mail: email@landtag.nrw.de
Internet: http://www.landtag.nrw.de

Gerhard Schenker
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Hartz IV

Beitrag von Gerhard Schenker » 28.09.2010, 09:03

Presse hat geschrieben: .... Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro ist auf Antrag von Linken sowie von SPD und Grünen Thema einer Aktuellen Stunde .....
Diese Mitteilung belegt eindeutig, wie die Parteien mit dem Thema umgehen. Der Landtag NRW ist für die Thematik nicht zuständig, gleichwohl wird darüber diskutiert, eilig. Es gibt andere landespolitische Themen, die mehr Aufmerksamkeit verdienen.

G.Sch.
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Gegen den Sozialabbau

Beitrag von Presse » 28.09.2010, 10:20

VdK-Pressemeldung vom 28.09.2010

Gegen den Sozialabbau: Sozialverband VdK startet große Protestaktion

Gegen den Sozialabbau: Sozialverband VdK startet große Protestaktion
"Wir wollen ein deutliches Zeichen setzen - gegen sozialen Kahlschlag und für Solidarität mit den Schwachen". Mit diesen Worten gab die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, heute auf der VdK-Pressekonferenz in Berlin den Startschuss zur großen VdK-Protestaktion "Stoppt den Sozialabbau!". Die Aktion, die offiziell am 1. Oktober beginnt, richtet sich gegen das unsoziale Sparpaket der Bundesregierung, das die Kluft zwischen Arm und Reich weiter vergrößert, und gegen die verfehlte Gesundheitsreform, bei der die steigenden Gesundheitskosten in Form von Zusatzbeiträgen einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebürdet werden. Außerdem protestiert der VdK gegen Bestrebungen, die Rentengarantie wieder abzuschaffen.
http://www.vdk.de/de24092
--
Sozialverband VdK Deutschland
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Gerhard Schenker
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Sozialabbau - wo denn ?

Beitrag von Gerhard Schenker » 28.09.2010, 10:27

Presse hat geschrieben: ..... Gegen den Sozialabbau: Sozialverband VdK startet große Protestaktion ....
Diese Pressemitteilung belegt erneut sehr eindrucksvoll, dass es allein um Populismus durch Verbände und Parteien geht.
Wenn die Erhöhung bei Hartz-IV auch als gering eingestuft wird, kann man doch ernstlich nicht sagen, dass hier ein Sozialabbau im Gange ist. Mit der Anhebung der Regelsätze wird es auch beträchtliche Sachleistungen für Kinder geben.
Ich wünsche mir mehr Sachlichkeit.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

Gaby Modig
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Grundsicherung - internationaler Vergleich

Beitrag von Gaby Modig » 30.09.2010, 08:42

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post hat sich mit dem Thema Grundsicherung befasst und dabei aufgezeigt, dass die deutschen Empfänger dieser Leistung eigentlich auf einem relativ hohen Niveau Klage führen. Hier der Hinweis zum Beitrag:

Soziale Sicherung in Europa
Nicht nur Hartz-IV-Empfänger sind arm dran

VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 27.09.2010 - 18:32 Düsseldorf (RPO). Die Oppositionsparteien und Sozialverbände laufen gegen die Hartz-IV-Pläne der Regierung Sturm. Eine Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro ist in ihren Augen viel zu gering. Im internationalen Vergleich liegen die Leistungen allerdings im Durchschnitt - doch die Unterschiede im Ausland sind groß.
.....
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... 11646.html

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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764.000 Personen erhielten Ende 2009 Grundsicherung

Beitrag von Presse » 21.10.2010, 10:19

764.000 Personen erhielten Ende 2009 Grundsicherung

WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten am Jahresende 2009 rund 764 000 volljährige Personen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Das waren 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Hilfebezieher um 0,5%.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Ende 2009 war jeweils rund die Hälfte der Empfänger von Grundsicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert (47,7%) oder im Rentenalter (52,3%). Damit bezogen 0,7% der 18- bis 64-Jährigen und 2,4% der Bevölkerung im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung.

Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (54,9%). Während die Zahl der männlichen Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,8% stieg, sank die Zahl der weiblichen um 2,3%. Deutschlandweit bezogen 1,2% der volljährigen Frauen und 1,0% der Männer Leistungen der Grundsicherung.

Rund ein Viertel (23,5%) der Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen wie Pflege- oder Altenheimen untergebracht, rund drei Viertel (76,5%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie in den Vorjahren wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch im Jahr 2009 im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) häufiger in Anspruch genommen: Hier bezogen 1,1% der volljährigen Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern (ohne Berlin) waren es 0,8%. Am häufigsten waren die Menschen in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg auf diese Sozialleistungen angewiesen (zwischen 1,8% und 2,0% der volljährigen Bevölkerung). Am seltensten nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen diese Hilfe in Anspruch (je 0,7% der volljährigen Bevölkerung).

Erstmals seit Einführung dieser Leistung ging die Zahl der Grundsicherungsempfänger 2009 in einigen Bundesländern im Vergleich zum Vorjahr zurück. Am stärksten sank sie in Baden-Württemberg (- 4,0%), Sachsen-Anhalt (- 3,2%) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (- 2,8%).

Im Jahr 2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Träger rund 3,9 Milliarden Euro netto für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. Im Vergleich zu 2008 sind die Ausgaben für Grundsicherung um 6,7% gestiegen. Seit Einführung der Leistung haben sie sich nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro).

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können auch kostenfrei über die Tabelle 22151-0001 in der GENESIS-Online Datenbank ( http://www.destatis.de/genesis ) abgerufen werden.

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie eine Tabelle und weitere Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter http://www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Antje Lemmer,
Telefon: (0611) 75-8157,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 377 vom 21.10.2010

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Hartz-IV-Verhandlungen gescheitert

Beitrag von Presse » 09.02.2011, 14:26

Zum Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:

Für das Scheitern der Hartz-IV-Gespräche trägt allein die Opposition die Verantwortung. Wer mit immer neuen milliardenschweren und sachfremden Forderungen die Verhandlungen torpediert, hat nie wirklich eine Einigung gewollt, sondern missbraucht das Vermittlungsverfahren. Diese beschämende Parteitaktik geht vor allem auf das Konto des SPD-Vorsitzenden Gabriel.

Wer wie wir das Transparenzgebot des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, muss einer willkürlichen Festlegung des Regelsatzes und dem Geschacher von SPD und Grünen eine Absage erteilen. Die Koalition hat alles für eine gute Lösung getan. Union und FDP sind der Opposition während des Vermittlungsverfahrens in zahlreichen Punkten weit entgegen gekommen. Unsere Ziele sind dabei bessere Bildungschancen für Kinder, die angemessene Unterstützung Langzeitarbeitsloser, aber auch eine deutliche Entlastung der Städte und Gemeinden. Doch die Opposition hat die ihr gereichte Hand ausgeschlagen.

Es ist richtig, dass die Regierung ihr umfangreiches Angebot dem Bundesrat unterbreiten wird. Allerdings hat die christlich-liberale Koalition dort keine eigene Mehrheit. Die Ministerpräsidenten der SPD müssen nun öffentlich Farbe bekennen, ob für sie die Parteitaktik tatsächlich wichtiger ist als das Wohl der Betroffenen und ihrer Kinder.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.02.2011
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 030 - 220 70 0
Fax: 030 - 220 70 111

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Kompromiss bei Hartz IV

Beitrag von Presse » 22.02.2011, 07:49

Kompromiss bei Hartz IV
Statement der Ministerin am 21.02.2011 im BMAS in Berlin

Union und FDP in Bund und Ländern haben sich mit der SPD in Bund und Ländern am frühen Montagmorgen, 21.02.2011, auf einen Kompromiss beim Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder geeinigt. Über das Ergebnis werden - nach Beschluss durch den Vermittlungsausschuss am Dienstag, 22. Februar 2011 - nun der Bundestag und dann voraussichtlich am Freitag, 25. Februar 2011, in einer Sondersitzung der Bundesrat abstimmen.

"Das Ergebnis ist sehr gut, anders als der lange Verhandlungsweg dorthin. Ich freue mich, dass unter dem Strich die Kinder und die Kommunen die Hauptgewinner sind.
Das Bildungspaket bringt allen bedürftigen Kindern Teilhabe und vor allem endlich mehr Chancen, selbst aus dem Kreislauf vererbter Armut herauszukommen.
Alle Grundsicherungsempfänger bekommen das Existenzminimum: genau, fair und gerecht ausgerechnet; nicht willkürlich, nach Kassenlage oder nach Gutdünken.
Der Grundgedanke: Wir wollen die Betroffenen aus Hartz IV herausholen und sie nicht mit Geld dauerhaft alimentieren.
Das Ringen war eindeutig zu zäh, aber es hat sich im Ergebnis gelohnt.
Mit dem Bildungspaket schlagen wir ein neues Kapitel in der Sozialgeschichte auf."

Die wichtigsten Bestandteile der Einigung auf einen Blick:

Bildungspaket:
wird auch für Kinder von Familien, die Wohngeld beziehen (zusätzlich 160.000 Kinder), gewährt.
Die Trägerschaft geht komplett auf die Kommunen über.
Der Bund stellt auf dem Weg der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Das Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. Euro (ab 2014: 1,2, Mrd. Euro) pro Jahr (inklusive Verwaltungskosten und Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung) wird über die Beteiligungsquote des Bundes an den "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Kommunen erstattet. Die Erstattung der Leistungsausgaben für das Bildungspaket wird auf Basis der Ist-Kosten jährlich fortlaufend angepasst.
In einem Drei-Stufen-Modell werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen. Das entspricht allein 2012 bis 2015 einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Mrd. Euro.

Regelsätze:
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter werden auf den Regelsatz in Höhe einer Obergrenze von 175 Euro monatlich nicht angerechnet.
Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.
Der Regelsatz steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und am 1. Januar 2012 als einmaliger Inflationsausgleich vor dem Hintergrund der Veränderung der Anpassungszeiträume (1. Januar statt bisher 1. Juli) um drei Euro. Unabhängig davon erfolgt zum selben Zeitpunkt die im Gesetz geplante Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird dahingehend überprüft, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können.

Mindestlohnregelungen:
Einführen einer absoluten Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Entleihzeiten und verleihfreie Zeiten.
Der Grundsatz des "Equal Pay" gilt schon heute in der Zeitarbeitsbranche. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen.
Einführen einer Günstigkeitsklausel: Liegt in einem Entleihbetrieb die Equal-Pay-Marke unter der festzulegenden Lohnuntergrenze in der Leih- und Zeitarbeit, so ist für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers der Mindestlohn in der Leiharbeit maßgebend.
Ermöglichen eines branchenspezifischen Mindestlohns im Wach- und Sicherheitsgewerbe (einschließlich Geld- und Werttransporte), sowie der Aus- und Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz.

Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 21.02.2011

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