MDK-Begutachtung bei sterbenden Menschen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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MDK-Begutachtung bei sterbenden Menschen

Beitrag von Presse » 06.09.2010, 06:26

MDK-Begutachtung bei sterbenden Menschen

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche. Das ist das Fazit des Berichts der Bundesregierung über die Einhaltung der reduzierten Begutachtungsfrist des MDK für Pflegebedürftige, die sich in einem Hospiz befinden oder in häuslicher Umgebung palliativ versorgt werden. Die Zahlen basieren auf der Auswertung von Rückmeldungen eines Großteils der MDK-Dienste.
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