Seite 1 von 1

Arztbesuch gehört nicht zum Pflegeaufwand

Verfasst: 26.05.2010, 13:57
von Presse
Arztbesuch gehört nicht zum Pflegeaufwand
BSG-Urteil begrenzt Rentengutschriften für pflegende Angehörige

KASSEL (mwo). Der oft hohe zeitliche Aufwand bei der Pflege von Familienangehörigen wirkt sich nur zu geringen Teilen als Steigerung auf die Rente aus. Angerechnet wird nur der Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=604052

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 12 R 6/09 R

Hilfebedarf für Grundpflege & Hauswirtschaft

Verfasst: 05.09.2010, 08:09
von Presse
BUNDESSOZIALGERICHT - Urteil vom 5.5.2010, B 12 R 6/09 R

Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen - Ermittlung der Mindeststundenzahl - Berücksichtigung des Hilfebedarfs für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Leitsätze
Der Rentenversicherungspflicht unterliegen nur solche nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die die erforderliche (Mindest)Pflegezeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich mit Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erreichen.

Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin seit dem 10.2.2005 als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.
.... Weiter lesen unter
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=11580