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Delegation ärztlicher Aufgaben an Arzthelferin

Verfasst: 11.04.2010, 09:14
von Presse
Wenig Grenzen für die Arzthelferin
Medizinische Fachangestellte dürfen dem Arzt vielfache Aufgaben abnehmen


Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine Praxis führen. Wenn die "medizinische Fachangestellte", so die Berufsbezeichnung, das Vertrauen des Arztes besitzt, darf sie ihm eine Vielzahl an medizinischen Maßnahmen abnehmen. Eine verbindliche Liste mit Leistungen, die Helferinnen durchführen dürfen, existiert nicht - weder in einem Gesetzbuch noch in der Berufsordnung, berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt muss sich vergewissern, dass die Angestellte die übertragene Aufgabe auch wirklich beherrscht. Wenn er etwas anordnet, darf seine Mitarbeiterin es ausführen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sie es richtig macht. Er muss in der Nähe sein, "in Rufweite", präzisiert die Bundesärztekammer. Es gibt allerdings Kernbereiche ärztlicher Tätigkeit, die nicht delegierbar sind. Dazu gehören etwa die Anamnese, die körperliche Untersuchung, die Diagnose, die Interpretation von Befunden, das Aufstellen eines Behandlungsplanes und - natürlich - Operationen.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.04.2010
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

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Delegation ärztlicher Aufgaben nur bei Wissen & Können

Verfasst: 11.04.2010, 09:25
von Herbert Kunst
Hallo Forum,

das Delegationsrecht ist doch komplizierter als man sich das vorstellt. Siehe daher in diesem Forum u.a.:

Delegation an Pflegekräfte? Was ist zulässig?
viewtopic.php?t=13339&highlight=delegation
Aufgabenprofil Pflege & Delegationsrecht
viewtopic.php?t=13182&highlight=delegation
Vom Tabu zur Realität - Delegation kein Aufreger mehr
viewtopic.php?t=12462&highlight=delegation
Infusionen - wer darf ? - Fragen zum Delegationsrecht
viewtopic.php?t=12666&highlight=delegation
Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht
viewtopic.php?t=5584&highlight=delegation
....
Nichtärztliches Personal darf nur solche Aufgaben übernehmen, die es auch gefahrlos für den Patienten erledigen kann. Es kommt also letztlich immer auf die einzelne Befähigung an.

Gruß
Herbert Kunst

Delegation bleibt ein Dauerthema!

Verfasst: 12.04.2010, 06:38
von Lutz Barth
In der Tat erscheint uns auch nach mehreren Jahrzehnten die Debatte um die "Delegation" genuin ärztlicher Aufgaben auf die beruflich Pflegenden als höchst komplex. Dies ist insofern nicht verwunderlich, weil die Diskussion zumeist interessenorientiert geführt wird.

Auch wenn wir immer noch auf die "Richtlinien" des G-BA "warten", welche Tätigkeiten nun letztlich substituiert werden dürfen (hier stellt sich mittlerweile die Frage, ob das seinerzeitige Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sich als Pflege-Verhinderungsgesetz erweist, denn immerhin sind demnächst zwei Jahre nach Erlass des Gesetzes ins Land gezogen) bleibt die Frage der "Delegation" (!) auch künftig virulent und zwar insbesondere mit Blick auf die Aufgabenübertragung an die Pflegehilfskräfte.

Ungeachtet dessen muss es allerdings verwundern, dass vermehrt über Projektvorhaben berichtet wird, in denen bereits ärztliche Aufgaben subsituiert worden sind, obgleich hierzu der G-BA noch keine Regelungen "verabschiedet" hat.

Hier scheint erneut die Praxis vorgreiflich zu sein und da nimmt es nicht wunder, wenn demnächst neue Haftungsprobleme in der Pflege diskutiert werden, weil "ohne Rechtsgrundlage" Aufgaben substituiert worden sind.

Mfg. Lutz Barth