Delegation ärztlicher Aufgaben an Arzthelferin
Verfasst: 11.04.2010, 09:14
Wenig Grenzen für die Arzthelferin
Medizinische Fachangestellte dürfen dem Arzt vielfache Aufgaben abnehmen
Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine Praxis führen. Wenn die "medizinische Fachangestellte", so die Berufsbezeichnung, das Vertrauen des Arztes besitzt, darf sie ihm eine Vielzahl an medizinischen Maßnahmen abnehmen. Eine verbindliche Liste mit Leistungen, die Helferinnen durchführen dürfen, existiert nicht - weder in einem Gesetzbuch noch in der Berufsordnung, berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt muss sich vergewissern, dass die Angestellte die übertragene Aufgabe auch wirklich beherrscht. Wenn er etwas anordnet, darf seine Mitarbeiterin es ausführen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sie es richtig macht. Er muss in der Nähe sein, "in Rufweite", präzisiert die Bundesärztekammer. Es gibt allerdings Kernbereiche ärztlicher Tätigkeit, die nicht delegierbar sind. Dazu gehören etwa die Anamnese, die körperliche Untersuchung, die Diagnose, die Interpretation von Befunden, das Aufstellen eines Behandlungsplanes und - natürlich - Operationen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.04.2010
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Medizinische Fachangestellte dürfen dem Arzt vielfache Aufgaben abnehmen
Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine Praxis führen. Wenn die "medizinische Fachangestellte", so die Berufsbezeichnung, das Vertrauen des Arztes besitzt, darf sie ihm eine Vielzahl an medizinischen Maßnahmen abnehmen. Eine verbindliche Liste mit Leistungen, die Helferinnen durchführen dürfen, existiert nicht - weder in einem Gesetzbuch noch in der Berufsordnung, berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt muss sich vergewissern, dass die Angestellte die übertragene Aufgabe auch wirklich beherrscht. Wenn er etwas anordnet, darf seine Mitarbeiterin es ausführen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sie es richtig macht. Er muss in der Nähe sein, "in Rufweite", präzisiert die Bundesärztekammer. Es gibt allerdings Kernbereiche ärztlicher Tätigkeit, die nicht delegierbar sind. Dazu gehören etwa die Anamnese, die körperliche Untersuchung, die Diagnose, die Interpretation von Befunden, das Aufstellen eines Behandlungsplanes und - natürlich - Operationen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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