Pflegeversicherung – Dringender Reformbedarf
Verfasst: 30.03.2010, 12:57
15 Jahre Pflegeversicherung – Dringender Reformbedarf
Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV) e.V., Experte für Pflegerecht:
Der jüngste Zweig der Sozialversicherung gewährt seit 01.04.1995 Leistungen für die ambulante Pflege und ab 01.07.1996 für die stationäre Pflege. Einer der Geburtsfehler der Pflegeversicherung war, dass die Behandlungspflege, die eigentlich Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist und ca. 2 Milliarden € pro Jahr beträgt, der Pflegeversicherung angelastet wurde. Hiermit wurden der Pflegeversicherung bereits notwendige Ressourcen entzogen.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz ab 01.07.2008 wurden zwar partikular Verbesserungen herbeigeführt. Dennoch krankt die Pflegeversicherung an der Starrheit der somatischen Defizitorientierung mit Leistungen der Minutenpflege. Die Politik ist gefordert, im Sinne der Botschaft des Koalitionsvertrages umgehend den vom Beirat „Pflegebedürftigkeit“ erarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff und das personenorientierte Assessment gesetzlich zu implementieren. Hierbei geht es um eine Bedarfeeinschätzung nach acht Kriterien und um fünf Bedarfsgrade.
Der demografische Wandel erfordert für die Zukunft einen Hilfemix für pflegebedürftige Menschen aus Fachlichkeit, Angehörigenbegleitung und Ehrenamt. Hierbei wird die kommunale Quartiersverantwortung und ein Netzwerk aller Leistungserbringer dringender denn je.
Die Vorschläge von Familienministerin Kristina Schröder zur „Pflegezeit für Angehörige“ und von Hannelore Kraft NRW zum „Einsatz von Arbeitslosen“ signalisieren zwar die Wahrnehmung der Probleme, aber nicht die Notwendigkeit einer Generalreform. Die Pflegebedürftigen benötigen keine hilflosen Helfer, sondern bedarfe- und ressourcenorientierte Unterstützung und Begleitung.
Das vom Bundesverfassungsgericht im Februar gesprochene Urteil zu Hartz IV und Menschenwürde muss für alle Menschen zwischen "0 und Heesters" Wirkung zeigen.
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen stellt ein klares Anforderungsprofil an alle Leistungserbringer und an die Politik.
Die Generalfrage lautet: Was ist uns die Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen in dieser Gesellschaft wert?
Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2010
Deutscher Pflegeverband (DPV) e.V.
Mittelstr. 1, 56564 Neuwied 1
Tel. 02631/8388-22, FAX 02631/8388-20
EMail: runkel@dpv-online.de
http://www.dpv-online.de
Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV) e.V., Experte für Pflegerecht:
Der jüngste Zweig der Sozialversicherung gewährt seit 01.04.1995 Leistungen für die ambulante Pflege und ab 01.07.1996 für die stationäre Pflege. Einer der Geburtsfehler der Pflegeversicherung war, dass die Behandlungspflege, die eigentlich Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist und ca. 2 Milliarden € pro Jahr beträgt, der Pflegeversicherung angelastet wurde. Hiermit wurden der Pflegeversicherung bereits notwendige Ressourcen entzogen.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz ab 01.07.2008 wurden zwar partikular Verbesserungen herbeigeführt. Dennoch krankt die Pflegeversicherung an der Starrheit der somatischen Defizitorientierung mit Leistungen der Minutenpflege. Die Politik ist gefordert, im Sinne der Botschaft des Koalitionsvertrages umgehend den vom Beirat „Pflegebedürftigkeit“ erarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff und das personenorientierte Assessment gesetzlich zu implementieren. Hierbei geht es um eine Bedarfeeinschätzung nach acht Kriterien und um fünf Bedarfsgrade.
Der demografische Wandel erfordert für die Zukunft einen Hilfemix für pflegebedürftige Menschen aus Fachlichkeit, Angehörigenbegleitung und Ehrenamt. Hierbei wird die kommunale Quartiersverantwortung und ein Netzwerk aller Leistungserbringer dringender denn je.
Die Vorschläge von Familienministerin Kristina Schröder zur „Pflegezeit für Angehörige“ und von Hannelore Kraft NRW zum „Einsatz von Arbeitslosen“ signalisieren zwar die Wahrnehmung der Probleme, aber nicht die Notwendigkeit einer Generalreform. Die Pflegebedürftigen benötigen keine hilflosen Helfer, sondern bedarfe- und ressourcenorientierte Unterstützung und Begleitung.
Das vom Bundesverfassungsgericht im Februar gesprochene Urteil zu Hartz IV und Menschenwürde muss für alle Menschen zwischen "0 und Heesters" Wirkung zeigen.
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen stellt ein klares Anforderungsprofil an alle Leistungserbringer und an die Politik.
Die Generalfrage lautet: Was ist uns die Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen in dieser Gesellschaft wert?
Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2010
Deutscher Pflegeverband (DPV) e.V.
Mittelstr. 1, 56564 Neuwied 1
Tel. 02631/8388-22, FAX 02631/8388-20
EMail: runkel@dpv-online.de
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