Pflegeleistungen (SGB XI) - Gleichbehandlung im Ausland?
Verfasst: 22.03.2010, 12:34
EU-Kommission verklagt Deutschland: Ungleiches Maß bei der Leistungserstattung
Brüssel. Die Europäische Kommission hat bislang unbestätigten Presseberichten zufolge Deutschland wegen seiner Pflegeversicherungs-Regeln verklagt. Stein des Anstoßes ist demnach die aus Sicht der Kommission mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden. Laut der Kommission verstoße es gegen die Dienstleistungsfreiheit, dass Deutschland Pflegeleistungen, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen würden, nicht in gleicher Höhe erstatte wie Leistungen in Deutschland.
Quelle: Mitteilung vom 22.03.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Brüssel. Die Europäische Kommission hat bislang unbestätigten Presseberichten zufolge Deutschland wegen seiner Pflegeversicherungs-Regeln verklagt. Stein des Anstoßes ist demnach die aus Sicht der Kommission mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden. Laut der Kommission verstoße es gegen die Dienstleistungsfreiheit, dass Deutschland Pflegeleistungen, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen würden, nicht in gleicher Höhe erstatte wie Leistungen in Deutschland.
Quelle: Mitteilung vom 22.03.2010
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