Sozialhilfeträger darf keine stationäre Unterbringung fordern
Dortmund. In einem einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund hat der Richter deutlich gemacht, dass sich Menschen, die aufgrund von Behinderung und Pflegebedürftigkeit auf Finanzierung des Sozialhilfeträgers angewiesen sind, nicht auf eine stationäre Unterbringung verweisen lassen müssen.
Zum konkreten Fall: Der Antragsteller ist aufgrund einer fortgeschrittenen Muskeldystrophie in Pflegestufe III eingestuft. Jeglicher Kontakt zur Außenwelt ist nur noch mit Unterstützung und Hilfe von außen möglich. Er beantragte beim Sozialamt des Hochsauerlandkreises ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, das er für Pflegekräfte im Rahmen des Arbeitgebermodells einsetzen wollte. Gleichzeitig reichte er eine Kostenkalkulation für die Rundum-die-Uhr-Betreuung ein. Im August 2009 bewilligte das Sozialamt ambulante Pflegesachleistungen der Pflegekasse in Höhe der Pflegestufe III und Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von 20 Stunden in Höhe von 240 Euro monatlich in Form des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Die bewilligten Leistungen reichten bei weitem nicht aus, um den festgestellten Bedarf zu decken. Daraufhin legte der Behinderte Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Dortmund.
Im Rahmen des Verfahrens verwies der Hochsauerlandkreis auf die kostengünstigere stationäre Unterbringung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Erst als sich der vorsitzende Richter im Erörterungstermin den schriftlichen Ausführungen der Rechtsanwältin des Antragstellers anschloss und einen Umzug des Herrn G. in eine stationäre Einrichtung auch aus seiner Sicht für unzumutbar erklärte, lenkte der Sozialhilfeträger ein. Die Parteien einigten sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren am 22. Oktober 2009 vorläufig auf ein Budget von 9 500 Euro monatlich.
[Quelle:] Care Konkret, Ausgabe 13.11.2009/Nr. 46/2009
http://www.muskelschwund.de/index.php?id=23#c4302
Persönliches Budget statt Heimunterbringung
Moderator: WernerSchell
man stelle sich vor, jeder nimmt für sich ein persönliches Butget von rd. 10.000 € monatlich in Anspruch. Nicht zu vergessen die Leistung der Pflegekasse, die noch hinzu kommt.
Ich denke, wenn dies ein Einzelfall bleibt, ist das wohl finanzierbar. Aber wenn rd. 700.000 Pflegebedürftige, die derzeit in Heimen leben diesen Anspruch erheben ... Bedenken wir, monatlich!
700.000 x 10.000 = 7.000.000.000 (7 Mrd.) x 12 Mon. = 84 Mrd.
Nein, das möchte ich mir nicht vorstellen! Es handelt sich um Steuergelder, die von der arbeitenden Bevölkerung aufgebracht werden müssen!
Ich denke, wenn dies ein Einzelfall bleibt, ist das wohl finanzierbar. Aber wenn rd. 700.000 Pflegebedürftige, die derzeit in Heimen leben diesen Anspruch erheben ... Bedenken wir, monatlich!
700.000 x 10.000 = 7.000.000.000 (7 Mrd.) x 12 Mon. = 84 Mrd.
Nein, das möchte ich mir nicht vorstellen! Es handelt sich um Steuergelder, die von der arbeitenden Bevölkerung aufgebracht werden müssen!
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
Ämter ignorieren Grundrechte von Behinderten
Rückschau: Behindertenrechte
Ämter ignorieren Grundrechte von Behinderten
Autoren: Thomas Falkner und Gerd Gerlach
Seit Januar 2008 haben Behinderte einen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes Leben. Als "Experten" können sie selbst in eigener Sache entscheiden, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Auch Monika Natrup aus Edertal bei Kassel wollte von diesem Recht Gebrauch machen. Sie ist seit ihrem 17. Lebensjahr querschnittsgelähmt. Die 53-jährige muss rund um die Uhr von Pflegekräften betreut werden. Diese Pflege will sie jetzt in eigener Regie organisieren und dazu ein neues und bisher noch wenig bekanntes sozialpolitische Instrument nutzen. Das sogenannte "Persönliche Budget": Danach können Menschen, wie Monika Natrup, Geld vom Staat erhalten, um die für sie nötigen Hilfen eigenständig zu planen und zu bezahlen.
.... (mehr)
http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... 13p~cm.asp
Ämter ignorieren Grundrechte von Behinderten
Autoren: Thomas Falkner und Gerd Gerlach
Seit Januar 2008 haben Behinderte einen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes Leben. Als "Experten" können sie selbst in eigener Sache entscheiden, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Auch Monika Natrup aus Edertal bei Kassel wollte von diesem Recht Gebrauch machen. Sie ist seit ihrem 17. Lebensjahr querschnittsgelähmt. Die 53-jährige muss rund um die Uhr von Pflegekräften betreut werden. Diese Pflege will sie jetzt in eigener Regie organisieren und dazu ein neues und bisher noch wenig bekanntes sozialpolitische Instrument nutzen. Das sogenannte "Persönliche Budget": Danach können Menschen, wie Monika Natrup, Geld vom Staat erhalten, um die für sie nötigen Hilfen eigenständig zu planen und zu bezahlen.
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http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... 13p~cm.asp
BSG liest Trägern der Behindertenhilfe die Leviten
BSG liest Trägern der Behindertenhilfe die Leviten
Wenn Menschen mit Behinderung das persönliche Budget beantragen, werden sie oft abgewimmelt. Das geht so nicht, sagt das Bundessozialgericht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=654 ... tik&n=1091
Wenn Menschen mit Behinderung das persönliche Budget beantragen, werden sie oft abgewimmelt. Das geht so nicht, sagt das Bundessozialgericht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=654 ... tik&n=1091
Persönliches Budget - Konferenz am 17.11.2011
Am 17.11. findet in der Hochschule Fulda eine Konferenz zum Thema Persönliches Budget statt. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.
Fulda. Menschen mit Behinderung haben seit 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das bedeutet, dass sie statt einer 'Sachleistung' (etwa der Besuch einer Pflegerin) Geld oder Gutscheine erhalten können. Damit kaufen sie dann individuell genau jene Hilfe ein, die sie benötigen.
So weit die Theorie. In der Praxis ist das Persönliche Budget viel zu wenig bekannt oder wird zum Teil von Behörden und Pflegediensten regelrecht boykottiert.
Was das für behinderte Menschen bedeutet und wie wir es schaffen, dass mehr von ihnen ein Persönliches Budget erhalten, darum geht es am 17.11. auf einer Konferenz in der Hochschule Fulda. Veranstalter ist die Bundesinitiative Daheim statt Heim (http://www.bi-daheim.de/) gemeinsam mit dem Institut Personenzentrierte Hilfen. (http://www.personenzentrierte-hilfen.de/)
Betroffene werden von ihrem Kampf für ein Budget berichten und von jenem Hindernislauf, zu dem viele Ämter sie dabei zwangen. Außerdem nehmen Fachleute Stellung, beantworten Fragen und geben Rat.
Mit dabei: Prof. Dr. Klau Dörner, Prof. Dr. Petra Gromann, Dr. Richard Auernheimer, Silvia Schmidt MdB, Ralf Bremauer.
Weitere Details und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier: http://www.bi-daheim.de/material/flyer/ ... tFulda.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011
Kontakt:
Bundesinitiative Daheim statt Heim
Klarenbachstraße 9
10553 Berlin
presse@bi-daheim.de
0151-55506408
Fulda. Menschen mit Behinderung haben seit 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das bedeutet, dass sie statt einer 'Sachleistung' (etwa der Besuch einer Pflegerin) Geld oder Gutscheine erhalten können. Damit kaufen sie dann individuell genau jene Hilfe ein, die sie benötigen.
So weit die Theorie. In der Praxis ist das Persönliche Budget viel zu wenig bekannt oder wird zum Teil von Behörden und Pflegediensten regelrecht boykottiert.
Was das für behinderte Menschen bedeutet und wie wir es schaffen, dass mehr von ihnen ein Persönliches Budget erhalten, darum geht es am 17.11. auf einer Konferenz in der Hochschule Fulda. Veranstalter ist die Bundesinitiative Daheim statt Heim (http://www.bi-daheim.de/) gemeinsam mit dem Institut Personenzentrierte Hilfen. (http://www.personenzentrierte-hilfen.de/)
Betroffene werden von ihrem Kampf für ein Budget berichten und von jenem Hindernislauf, zu dem viele Ämter sie dabei zwangen. Außerdem nehmen Fachleute Stellung, beantworten Fragen und geben Rat.
Mit dabei: Prof. Dr. Klau Dörner, Prof. Dr. Petra Gromann, Dr. Richard Auernheimer, Silvia Schmidt MdB, Ralf Bremauer.
Weitere Details und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier: http://www.bi-daheim.de/material/flyer/ ... tFulda.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011
Kontakt:
Bundesinitiative Daheim statt Heim
Klarenbachstraße 9
10553 Berlin
presse@bi-daheim.de
0151-55506408