Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen
Verfasst: 14.07.2009, 14:42
KVB-Vorstand begrüßt politische Forderungen der KBV:
„Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen!“
München, 14. Juli 2009: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) begrüßt die gestern veröffentlichte Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das aktuelle Honorarsystem umzugestalten und die Vergütung ärztlicher Leistungen künftig mehr an Qualitätskriterien auszurichten. „Ich freue mich, dass die Idee einer qualitätsorientierten Vergütung, wie ich sie schon seit Beginn meiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns im Jahre 2001 intensiv verfolge, auch auf Bundesebene weiter vorangetrieben wird“, so KVB-Chef Dr. Axel Munte. Eine Honorarsystematik, die primär auf einer Pauschalierung von Leistungen basiert, setzt die falschen Leistungsanreize, ist sich Munte mit dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler einig. „Ärzte, die sich um besonders hohe Qualitätsstandards in der Behandlung bemühen und sowohl in ihre persönliche Qualifikation als auch in die Qualität ihrer medizinischen Geräte investieren, sollen dafür auch finanziell besser entlohnt werden. Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen! Das sind wir als Ärzte auch unseren Patienten schuldig“, so der Ansatz des Vorstandsvorsitzenden der KV Bayerns.
Während die KBV nun auf Bundesebene von der Politik die rechtlichen Grundlagen und die nötigen Entscheidungskompetenzen für die ärztliche Selbstverwaltung zur Gestaltung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems einfordert, hat die KV Bayerns bereits Qualitätsmaßnahmen auf Landesebene in die Praxis umgesetzt. Als erste KV bundesweit hat sie ein qualitätsorientiertes Vergütungssystem für bestimmte ärztliche Leistungen entwickelt: Im Rahmen des Programms „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ gibt es momentan Qualitätsmaßnahmen in elf Versorgungsbereichen von der Hygiene bei Endoskopen über die Mammographie bis hin zur Ultraschalluntersuchung bei schwangeren Frauen. Weitere dreißig Maßnahmen sind in Planung. Dabei entscheiden unter anderem der aktuelle Fortbildungsstand und die Gerätequalität über Zu- und Abschläge bei der Vergütung der erbrachten ärztlichen Leistung.
„Auf regionaler Ebene haben wir mit den bayerischen Krankenkassen bereits ein leistungsbezogenes Vergütungssystem in einigen Versorgungsbereichen etabliert. Nun gilt es zu verhindern, dass diese viel versprechenden Ansätze durch die neue Honorarordnung strukturell zunichte gemacht werden. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, die Forderungen der KBV zu unterstützen und deren Umsetzung konstruktiv zu begleiten“, so Munte. Im vergangenen Jahr wurde auch Dank seines Engagements der so genannte „Qualitätsparagraph“ 136 (4) in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Danach ist es auch unter den Bedingungen der neuen Honorarordnung möglich, Qualitätsmaßnahmen im Rahmen des Kollektivvertrags auf Landesebene zu vereinbaren. Muntes Vorstandskollegen, Hausarzt Dr. Gabriel Schmidt und Psychotherapeut Rudi Bittner, verfolgen ebenfalls diesen qualitätsorientierten Ansatz: Fachärztliche Maßnahmen wie „SonoBaby“ und „Tonsillotomie“, hausärztliche Programme wie „SonoAbdomen“ und Hautkrebs-Screening oder das Projekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie sind erste Erfolge der konsequenten Umsetzung des Qualitätsgedankens in den verschiedenen Versorgungsbereichen in Bayern.
KVB-Presseinformation vom 14.07.2009 als PDF-Datei
KVB-Vorstand begrüßt politische Forderungen der KBV: „Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen!“ (14 KB)
http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokume ... 140709.pdf
Zusatzinformationen
Qualitätsprogramm "Ausgezeichnete Patientenversorgung"
http://www.kvb.de/de/praxis/qualitaet/q ... gramm.html
Quelle: Pressemitteilung vom 14.7.2009
„Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen!“
München, 14. Juli 2009: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) begrüßt die gestern veröffentlichte Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das aktuelle Honorarsystem umzugestalten und die Vergütung ärztlicher Leistungen künftig mehr an Qualitätskriterien auszurichten. „Ich freue mich, dass die Idee einer qualitätsorientierten Vergütung, wie ich sie schon seit Beginn meiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns im Jahre 2001 intensiv verfolge, auch auf Bundesebene weiter vorangetrieben wird“, so KVB-Chef Dr. Axel Munte. Eine Honorarsystematik, die primär auf einer Pauschalierung von Leistungen basiert, setzt die falschen Leistungsanreize, ist sich Munte mit dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler einig. „Ärzte, die sich um besonders hohe Qualitätsstandards in der Behandlung bemühen und sowohl in ihre persönliche Qualifikation als auch in die Qualität ihrer medizinischen Geräte investieren, sollen dafür auch finanziell besser entlohnt werden. Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen! Das sind wir als Ärzte auch unseren Patienten schuldig“, so der Ansatz des Vorstandsvorsitzenden der KV Bayerns.
Während die KBV nun auf Bundesebene von der Politik die rechtlichen Grundlagen und die nötigen Entscheidungskompetenzen für die ärztliche Selbstverwaltung zur Gestaltung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems einfordert, hat die KV Bayerns bereits Qualitätsmaßnahmen auf Landesebene in die Praxis umgesetzt. Als erste KV bundesweit hat sie ein qualitätsorientiertes Vergütungssystem für bestimmte ärztliche Leistungen entwickelt: Im Rahmen des Programms „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ gibt es momentan Qualitätsmaßnahmen in elf Versorgungsbereichen von der Hygiene bei Endoskopen über die Mammographie bis hin zur Ultraschalluntersuchung bei schwangeren Frauen. Weitere dreißig Maßnahmen sind in Planung. Dabei entscheiden unter anderem der aktuelle Fortbildungsstand und die Gerätequalität über Zu- und Abschläge bei der Vergütung der erbrachten ärztlichen Leistung.
„Auf regionaler Ebene haben wir mit den bayerischen Krankenkassen bereits ein leistungsbezogenes Vergütungssystem in einigen Versorgungsbereichen etabliert. Nun gilt es zu verhindern, dass diese viel versprechenden Ansätze durch die neue Honorarordnung strukturell zunichte gemacht werden. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, die Forderungen der KBV zu unterstützen und deren Umsetzung konstruktiv zu begleiten“, so Munte. Im vergangenen Jahr wurde auch Dank seines Engagements der so genannte „Qualitätsparagraph“ 136 (4) in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Danach ist es auch unter den Bedingungen der neuen Honorarordnung möglich, Qualitätsmaßnahmen im Rahmen des Kollektivvertrags auf Landesebene zu vereinbaren. Muntes Vorstandskollegen, Hausarzt Dr. Gabriel Schmidt und Psychotherapeut Rudi Bittner, verfolgen ebenfalls diesen qualitätsorientierten Ansatz: Fachärztliche Maßnahmen wie „SonoBaby“ und „Tonsillotomie“, hausärztliche Programme wie „SonoAbdomen“ und Hautkrebs-Screening oder das Projekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie sind erste Erfolge der konsequenten Umsetzung des Qualitätsgedankens in den verschiedenen Versorgungsbereichen in Bayern.
KVB-Presseinformation vom 14.07.2009 als PDF-Datei
KVB-Vorstand begrüßt politische Forderungen der KBV: „Besondere Qualität in der ambulanten Versorgung muss sich lohnen!“ (14 KB)
http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokume ... 140709.pdf
Zusatzinformationen
Qualitätsprogramm "Ausgezeichnete Patientenversorgung"
http://www.kvb.de/de/praxis/qualitaet/q ... gramm.html
Quelle: Pressemitteilung vom 14.7.2009