Betreutes Wohnen für ältere Menschen
Verfasst: 21.03.2009, 07:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den Antrag von mir und unserer grünen Bundestagsfraktion
"Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung".
Hintergrund:
Im Laufe der 1990er Jahre hat sich auf dem Immobilienmarkt mit dem Betreuten Wohnen für ältere Menschen eine neue Wohnform etabliert. Durch die rechtlich offene Gestaltung differenzierte sich das Wohnkonzept höchst unterschiedlich aus und unterliegt bis heute keinerlei gesetzlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen. So findet sich unter dem Begriff des Betreuten Wohnens vom Hausmeistermodell bis zur Seniorenresidenz alles wieder. Die Nachfrage für diesen Bereich wird aufgrund des demografischen Wandels weiterhin ansteigen. Da die Inanspruchnehmer und Inanspruchnehmerinnen zum Zeitpunkt des Einzugs bereits zwischen 75-79 Jahre alt sind und gesundheitliche Einschränkungen sowie einen erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufzeigen, ist die Erwartung an das Betreute Wohnen sehr groß! Aber nicht alle Angebote, die sich Betreutes Wohnen nennen, bieten Betreuung an - Enttäuschungen und Probleme sind damit vorprogrammiert.
Wir Grüne stehen für die Weiterentwicklung von alternativen Wohnangeboten ebenso wie für den Verbraucherschutz. Dass beide Zielformulierungen Hand in Hand gehen können und müssen, war Motivation für die Erstellung des Antrags zum "Betreuten Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung". Wir fordern darin, dass es eine eindeutige und verbraucherschutzorientierte Rechtsgrundlage zur Ausgestaltung Betreuter Wohnangebote geben muss - ähnlich dem im Kabinett von der Großen Koalition beschlossenem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dazu zählt auch eine klare Abgrenzung und Definition Betreuter Wohnformen.
Weiterhin bedarf es in diesem Bereich der Entwicklung und Etablierung von Mindeststandards und Qualitätskriterien sowie eines Anspruchs auf eine voraussetzungsfreie (bspw. losgelöst vom Vorliegen einer Pflegestufe), unabhängige Wohn- und Pflegeberatung vor und während der Inanspruchnahme des Betreuten Wohnangebots. Damit der Verbraucher und die Verbraucherin von Anfang an weiß, was sich hinter dem Betreuten Wohnangebot verbirgt. Gut beraten kann der und die Einzelne genau abschätzen, ob das Betreute Wohnen tatsächlich den zukünftigen Wohnwunsch erfüllt oder ob nicht auch der barrierefreie Umbau der bisherigen eigenen vier Wände eine geeignete Lösung darstellt.
Link zu weiteren Informationen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pfle ... ertan.html
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mitglied im Deutschen Bundestag
im Deutschen Bundestag - MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 74 531
Fax: 030 227 76 655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
Wahlkreisbüro
Kreuzstraße 6
95111 Rehau
Tel: 09283 89 81 940
Fax: 09283 89 81 941
elisabeth.scharfenberg@wk.bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
anbei sende ich Ihnen den Antrag von mir und unserer grünen Bundestagsfraktion
"Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung".
Hintergrund:
Im Laufe der 1990er Jahre hat sich auf dem Immobilienmarkt mit dem Betreuten Wohnen für ältere Menschen eine neue Wohnform etabliert. Durch die rechtlich offene Gestaltung differenzierte sich das Wohnkonzept höchst unterschiedlich aus und unterliegt bis heute keinerlei gesetzlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen. So findet sich unter dem Begriff des Betreuten Wohnens vom Hausmeistermodell bis zur Seniorenresidenz alles wieder. Die Nachfrage für diesen Bereich wird aufgrund des demografischen Wandels weiterhin ansteigen. Da die Inanspruchnehmer und Inanspruchnehmerinnen zum Zeitpunkt des Einzugs bereits zwischen 75-79 Jahre alt sind und gesundheitliche Einschränkungen sowie einen erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufzeigen, ist die Erwartung an das Betreute Wohnen sehr groß! Aber nicht alle Angebote, die sich Betreutes Wohnen nennen, bieten Betreuung an - Enttäuschungen und Probleme sind damit vorprogrammiert.
Wir Grüne stehen für die Weiterentwicklung von alternativen Wohnangeboten ebenso wie für den Verbraucherschutz. Dass beide Zielformulierungen Hand in Hand gehen können und müssen, war Motivation für die Erstellung des Antrags zum "Betreuten Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung". Wir fordern darin, dass es eine eindeutige und verbraucherschutzorientierte Rechtsgrundlage zur Ausgestaltung Betreuter Wohnangebote geben muss - ähnlich dem im Kabinett von der Großen Koalition beschlossenem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dazu zählt auch eine klare Abgrenzung und Definition Betreuter Wohnformen.
Weiterhin bedarf es in diesem Bereich der Entwicklung und Etablierung von Mindeststandards und Qualitätskriterien sowie eines Anspruchs auf eine voraussetzungsfreie (bspw. losgelöst vom Vorliegen einer Pflegestufe), unabhängige Wohn- und Pflegeberatung vor und während der Inanspruchnahme des Betreuten Wohnangebots. Damit der Verbraucher und die Verbraucherin von Anfang an weiß, was sich hinter dem Betreuten Wohnangebot verbirgt. Gut beraten kann der und die Einzelne genau abschätzen, ob das Betreute Wohnen tatsächlich den zukünftigen Wohnwunsch erfüllt oder ob nicht auch der barrierefreie Umbau der bisherigen eigenen vier Wände eine geeignete Lösung darstellt.
Link zu weiteren Informationen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pfle ... ertan.html
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
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