dpa:
Kieferorthopäde darf Behandlung ohne Zuzahlung nicht verweigern
Stuttgart (dpa/tmn) - Eltern müssen nicht akzeptieren, wenn ein Kieferorthopäde mit Kassenzulassung eine Behandlung ihres Kindes ausschließlich auf Kassenkosten verweigert. Dieser ist verpflichtet, seine Arbeit auch ohne Zuzahlung anzubieten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. In der Praxis sei es häufig aber so, dass Eltern abgewiesen werden, wenn sie eine Behandlung ohne Zuzahlung wünschen. Eine Zuzahlung für von der Kasse nicht bezahlte Materialien und Behandlungen könne sich auf mehrere tausend Euro summieren, so die Verbraucherschützer.
Quelle: Mitteilung GKV - Spitzenverband Bund vom 7.11.2008
Kieferorthopäde - Behandlung auch ohne Zuzahlung
Moderator: WernerSchell