PSG II wird an Personalmangel scheitern
Verfasst: 13.11.2015, 11:14
Pflegestärkungsgesetz: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird an Personalmangel scheitern
Zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Pflegebedürftige werden nicht mehr nach ihren Defiziten, sondern nach ihren Fähigkeiten eingestuft. Am Erhalt oder Ausbau dieser Fähigkeiten soll sich Pflege zukünftig orientieren. Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden erstmals gleich behandelt. Dadurch werden mehr Menschen, vor allem Demenzkranke, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Der neue Pflegebegriff soll mehr Teilhabe ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Reform fließt eine Menge Geld in die Pflegeversicherung – zusammen mit der Beitragserhöhung zum Ersten Pflegestärkungsgesetz sind das 7 Mrd. Euro jährlich.
Doch leider wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht umgesetzt werden können. Schon jetzt fehlt es an allen Ecken und Enden an Pflegepersonal. Bald werden eine halbe Million Menschen mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Und die Pflege soll künftig die Menschen in ihrer Selbstständigkeit fördern. Das kostet mehr Zeit als eine einfache Versorgung. Für all das braucht es deutlich mehr Pflegekräfte.
Zwar sieht das Gesetz auch vor, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln. Aber erst bis 2020. Das ist viel zu spät. Und eine verbindliche Umsetzung ist gar nicht geplant. Der neue Pflegebegriff gilt schon ab dem 1. Januar 2017.
Dann wird eintreten, was ich von Anfang an befürchtet habe. Die Pflegestufen heißen fortan Pflegegrade, es gibt etwas mehr Geld, ansonsten bleibt alles beim Alten. Die Pflegekräfte werden weiterhin unter Zeitdruck am Limit arbeiten. Der Widerspruch zwischen dem Anspruch an eine gute, die Selbstständigkeit fördernde Pflege und dem Pflegealltag wird sich noch verschärfen, damit steigt der Frust. Viele werden vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es ist schade, dass die Bundesregierung den neue Pflegebegriff so leichtfertig verspielt, weil sie das drängende Personalproblem nicht entschieden angeht.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
--
Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin
Zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Pflegebedürftige werden nicht mehr nach ihren Defiziten, sondern nach ihren Fähigkeiten eingestuft. Am Erhalt oder Ausbau dieser Fähigkeiten soll sich Pflege zukünftig orientieren. Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden erstmals gleich behandelt. Dadurch werden mehr Menschen, vor allem Demenzkranke, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Der neue Pflegebegriff soll mehr Teilhabe ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Reform fließt eine Menge Geld in die Pflegeversicherung – zusammen mit der Beitragserhöhung zum Ersten Pflegestärkungsgesetz sind das 7 Mrd. Euro jährlich.
Doch leider wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht umgesetzt werden können. Schon jetzt fehlt es an allen Ecken und Enden an Pflegepersonal. Bald werden eine halbe Million Menschen mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Und die Pflege soll künftig die Menschen in ihrer Selbstständigkeit fördern. Das kostet mehr Zeit als eine einfache Versorgung. Für all das braucht es deutlich mehr Pflegekräfte.
Zwar sieht das Gesetz auch vor, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln. Aber erst bis 2020. Das ist viel zu spät. Und eine verbindliche Umsetzung ist gar nicht geplant. Der neue Pflegebegriff gilt schon ab dem 1. Januar 2017.
Dann wird eintreten, was ich von Anfang an befürchtet habe. Die Pflegestufen heißen fortan Pflegegrade, es gibt etwas mehr Geld, ansonsten bleibt alles beim Alten. Die Pflegekräfte werden weiterhin unter Zeitdruck am Limit arbeiten. Der Widerspruch zwischen dem Anspruch an eine gute, die Selbstständigkeit fördernde Pflege und dem Pflegealltag wird sich noch verschärfen, damit steigt der Frust. Viele werden vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es ist schade, dass die Bundesregierung den neue Pflegebegriff so leichtfertig verspielt, weil sie das drängende Personalproblem nicht entschieden angeht.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
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Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: www.elisabeth-scharfenberg.de
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Deutscher Bundestag, 11011 Berlin