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PSG II wird an Personalmangel scheitern

Verfasst: 13.11.2015, 11:14
von WernerSchell
Pflegestärkungsgesetz: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird an Personalmangel scheitern


Zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Pflegebedürftige werden nicht mehr nach ihren Defiziten, sondern nach ihren Fähigkeiten eingestuft. Am Erhalt oder Ausbau dieser Fähigkeiten soll sich Pflege zukünftig orientieren. Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden erstmals gleich behandelt. Dadurch werden mehr Menschen, vor allem Demenzkranke, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Der neue Pflegebegriff soll mehr Teilhabe ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Reform fließt eine Menge Geld in die Pflegeversicherung – zusammen mit der Beitragserhöhung zum Ersten Pflegestärkungsgesetz sind das 7 Mrd. Euro jährlich.
Doch leider wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht umgesetzt werden können. Schon jetzt fehlt es an allen Ecken und Enden an Pflegepersonal. Bald werden eine halbe Million Menschen mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Und die Pflege soll künftig die Menschen in ihrer Selbstständigkeit fördern. Das kostet mehr Zeit als eine einfache Versorgung. Für all das braucht es deutlich mehr Pflegekräfte.
Zwar sieht das Gesetz auch vor, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln. Aber erst bis 2020. Das ist viel zu spät. Und eine verbindliche Umsetzung ist gar nicht geplant. Der neue Pflegebegriff gilt schon ab dem 1. Januar 2017.
Dann wird eintreten, was ich von Anfang an befürchtet habe. Die Pflegestufen heißen fortan Pflegegrade, es gibt etwas mehr Geld, ansonsten bleibt alles beim Alten. Die Pflegekräfte werden weiterhin unter Zeitdruck am Limit arbeiten. Der Widerspruch zwischen dem Anspruch an eine gute, die Selbstständigkeit fördernde Pflege und dem Pflegealltag wird sich noch verschärfen, damit steigt der Frust. Viele werden vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es ist schade, dass die Bundesregierung den neue Pflegebegriff so leichtfertig verspielt, weil sie das drängende Personalproblem nicht entschieden angeht.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
--
Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: www.elisabeth-scharfenberg.de

Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin

Re: Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Verfasst: 13.11.2015, 11:18
von WernerSchell
Presseinformation – 862/11/2015 Düsseldorf, 13. November 2015

Ministerin Steffens: Licht und Schatten bei der Pflegereform
Freitag der 13. ist kein reiner Glückstag für die Pflegebedürftigen in unserem Land


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Zur im Bundestag verabschiedeten Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II stellt die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf fest:
„Die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung etwas besser erfasst.“

Ob die Pflegereform den Menschen aber tatsächlich eine spürbare Verbesserung bringt oder die nach Jahren des Stillstandes hohen Erwartungen enttäuscht, hänge nicht nur von der Veränderung des Verfahrens zur Pflegeeinstufung ab. „Entscheidend ist, was bei den Menschen wirklich ankommt. Ob sie mehr Leistungen bekommen, ob sich ihre Pflege und Betreuung verbessern und ob wir den oft überlasteten Pflegekräften bessere Arbeitsbedingungen bieten können“, so Ministerin Steffens. „Und hier gibt es Licht und Schatten. Wer zuhause versorgt werden kann, profitiert in allen Pflegestufen bzw. künftig Pflegegraden. Und das ist gut so, denn die meisten Menschen wünschen sich bis ans Lebensende ein Leben in der vertrauten Umgebung. Hier ist mit den besseren Leistungen endlich auch eine bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen möglich.“

In den unteren Pflegestufen werden Menschen, die nach 2017 erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, in den Pflegegraden 2 und 3 ohne eine kognitive Einschränkung (heute Pflegestufe 1 und 2) dagegen weniger Leistungen erhalten als heute. Zudem wird sich das Pflegeheim für die unteren Pflegegrade verteuern, weil innerhalb der Heime so etwas wie ein „Durchschnittspreis“ eingeführt werden soll: Alle haben denselben Zuzahlungsbeitrag, was nur möglich wird, wenn die Menschen mit geringerem Pflege-/Betreuungsbedarf für die mit höherem mitbezahlen.

„Diese finanzielle Schlechterstellung von Menschen, die auf einen Umzug ins Pflegeheim angewiesen sind, ist ungerecht“, erklärte Ministerin Steffens. „Ich bin absolut dafür, dass wir Menschen so lange wie möglich durch eine bessere ambulanten Versorgungsstruktur und eine altengerechte Quartiersentwicklung ein Leben zuhause ermöglichen. Wenn der Bund Menschen aber durch eine Art ‚finanzielle Abschreckung‘ aus den stationären Pflegeeinrichtungen heraushalten will, ist das der falsche Weg.“

Ministerin Steffens kritisierte daneben zwei weitere zentrale Fehler der Reform:

„Die Politik verspricht den Pflegekräften seit Jahren bessere Arbeitsbedingungen. Und jetzt macht sie ein Gesetz, das die Budgets der Heime zum Stichtag der Umstellung auf das neue Begutachtungsverfahren einfriert. Das heißt: Am 1. Januar 2017 werden in Einrichtungen die vielen Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Demenz mit höheren Pflegegraden aufwachen, aber das Heim kann für ihrer Betreuung nur genauso viel Geld und damit auch Personal einsetzen wie vor der Reform. Das muss zu Enttäuschung bei den Pflegebedürftigen und zu noch weiterem Frust bei den Pflegekräften führen.“ Die Ministerin führte weiter aus:
„Der Gesetzgeber stärkt zwar finanziell die ambulante Versorgung. Damit die Menschen hierfür aber auch gut ausgebaute Versorgungsstrukturen vor ihrer Haustür finden, muss in vielen Kommunen noch einiges passieren. Hierfür hätten vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt werden müssen, wie es auch eine Bund-Länder-AG im Frühjahr dieses Jahres ausdrücklich gefordert hat. Umsetzung Fehlanzeige. Statt die Kommunen zu stärken, festigt der Bundesgesetzgeber z.B. durch neue Beratungsvorgaben die Vormachtstellung der Pflegekassen. Es ist schade, dass man in Berlin auf dem kommunalen Auge blind zu sein scheint. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.“

Das Fazit der Ministerin: „Dieser Freitag der 13. ist leider nicht für alle künftigen Pflegebedürftigen ein Glückstag. Ob er es für die Pflege insgesamt wird, hängt von weiteren Reformschritten ab.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

Re: Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Verfasst: 13.11.2015, 15:00
von WernerSchell
DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT BEGRÜSST PFLEGEREFORM UND FORDERT VERÄNDERTE HALTUNG GEGENÜBER DEMENZKRANKEN
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Berlin, 13.11.2015. Das heute verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat wesentliche Verbesserungen für pflegebedürftige Demenzkranke und ihre Familien zum Ziel. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die ab 2017 geltende Pflegereform als wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

Mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird künftig nicht nur körperlicher Pflegebedarf berücksichtigt, sondern auch „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und damit der spezielle Bedarf von Menschen mit Demenz.
Sie brauchen geduldige Begleitung und eine Kommunikation, die bestärkt und Sicherheit gibt.

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Wir haben lange auf diese Reform gewartet, aber eine gleichberechtigte Anerkennung für Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung ist nur der erste Schritt. Es geht um eine Haltungsänderung und die Ausgestaltung der Pflege. Das neue Gesetz bringt nicht automatisch mehr Personal und damit mehr Zeit für die Menschen.
Mehr Zeit ist aber das Wichtigste für Menschen mit Demenz und dafür werden wir uns weiter stark machen.“

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HINTERGRUND
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Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 138 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
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KONTAKT
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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de (Link:
info@deutsche-alzheimer.de ), Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de
(Link: https://www.deutsche-alzheimer.de )

BIVA kritisiert neues Pflegestärkungsgesetz

Verfasst: 13.11.2015, 15:11
von WernerSchell
Historische Chance verpasst
BIVA kritisiert neues Pflegestärkungsgesetz


Bonn. Trotz punktueller Neuerungen in der Pflege durch das gerade verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II bleiben fundamentale Mängel im Pflegesystem bestehen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. kritisiert heftig, dass trotz gegenteiliger Ankündigungen auch in Zukunft die Betroffenenorganisationen bei der Ausgestaltung der Gesetzesvorgaben nicht stimmberechtigt mitwirken können.
Auch zukünftig werden entscheidende Bereiche wie Qualitätssicherung und Finanzen über die Köpfe der Pflegebedürftigen hinweg entschieden. Pflegekassen und Betreiber machen dies unter sich aus. Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, erinnert daran, dass fast die Hälfte der Kosten von den Pflegebedürftigen aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen. Diese Personengruppe hat aber keinerlei Einfluss auf die Regelungen des Systems. „Solange wesentliche Gesetze und Regelungen ohne Mitbestimmung der Betroffenen entschieden werden, wird sich der Pflegesektor nicht grundlegend verbessern“, ist sich Stegger sicher.
„Die Politik hat die historische Chance verpasst, die verkrusteten Strukturen aufzubrechen und endlich auch die Betroffenen und damit die Verbraucher im Bereich Pflege ernst zu nehmen“, sagt Stegger. „Das neue Gesetz wird teuer und nur marginale Verbesserungen zur Folge haben.“

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
Ansprechpartner: Dr. David Kröll
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de

Pflegereform konseqent umsetzen und absichern

Verfasst: 13.11.2015, 15:14
von WernerSchell
DBfK: Reform der Pflegeversicherung muss konsequent umgesetzt und abgesichert werden

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II im Deutschen Bundestag. „Damit ist endlich nach vielen Jahren der Diskussion ein pflegewissenschaftlich gestützter und der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehöriger gerechterer Pflegebedürftigkeitsbegriff erreicht worden,“ sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Allerdings bedürfe es neben der Umsetzung eines neuen Begutachtungsverfahrens auch der Anpassung der Gestaltung der Leistungserbringung. Auch hier müsse sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff abbilden, so Wagner weiter. Neben der Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes enthalte die Reform wichtige Verbesserungen im Detail.

Die größte Reform der Pflegeversicherung seit deren Begründung könne aber nur vollendet werden, wenn sich die prekäre Situation der beruflich Pflegenden verbessere. Zentral seien hier bessere Personalschlüssel. Ein erster Schritt dafür wären deutschlandweit einheitliche Personalschlüssel für die stationäre Versorgung. Nur mit mehr und besser qualifiziertem Pflegepersonal könne die Reform gelingen. Die Ausbildung müsse dringend reformiert werden, um den sich verändernden Anforderungen durch demographische und epidemiologische Entwicklungen zu begegnen. Nicht zuletzt müsse endlich für die Pflege in allen Versorgungssektoren ein angemessenes Gehalt bezahlt werden.

Unzumutbare Arbeitsbedingungen schrecken viele Pflegefachpersonen davon ab, in der direkten Klientenversorgung zu arbeiten. Es müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen pflegerisches Know-how umzusetzen. Die hohe Teilzeitquote und die Zahl der Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der Pflege arbeiten, stellen ein großes Reservoir dar, das zur Behebung des Mangels mobilisiert werden könnte! Durch bessere Arbeitsbedingungen! Wir haben keinen Mangel an Pflegefachpersonen! Wir haben einen Mangel an Pflegefachpersonen, die in der Pflege arbeiten wollen!

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Verfasst: 13.11.2015, 15:27
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


13.11.2015

Pflege-Rahmenbedingungen bleiben trotz PSG II verbesserungsbedürftig

Der Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 verdeutlichte die Leistungsverbesserungen, zeigte aber auch die Defizite auf! - Filmbeitrag (7.30 Min.) mit den Statements von Werner Schell anschaubar unter: https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Die gesamte Filmdokumentation zum Treff (rd. 2 Stunden) ist anschaubar bei Youtube > https://youtu....be/4cy5Ey-cBNg Bilderdatei unter > viewtopic.php?f=4&t=21340 Weitere Beiträge unter > viewtopic.php?f=4&t=21326 -
Es ist nett gemeint, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu formulieren. Dieser Begriff wird aber den Pflegenotstand noch ausweiten, also neue Mangelsituationen schaffen. Darauf hat das PSG II keine Antwort. Betreuungskräfte gerne ergänzend finanzieren, aber Vorrang haben müssen Pflegekräfte. Und das ist offensichtlich "oben" nicht angekommen. Es wird zuviel Geld verteilt, Schwerpunktsetzungen wären hilfreicher. Das habe ich bereits am 13.05.2014 verdeutlicht > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Und dieses Statement ist weiterhin zutreffend!

Werner Schell

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/419 ... rftig.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Pflege- ... tig-808406
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/11 ... tz-psg-ii/
http://www.openpr.de/news/879546.html
http://www.apotheken-anzeiger.de/pflege ... ig_808406/
Bild
Siehe auch unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php

Gerontopsychiatrie: In Heimen tickt eine Zeitbombe

Verfasst: 16.11.2015, 13:07
von WernerSchell
Siehe unter >
viewtopic.php?f=4&t=14771&p=89112#p89112
viewtopic.php?f=4&t=13803&p=89113#p89113
viewtopic.php?f=4&t=3387&p=89114#p89114
viewtopic.php?f=4&t=20387&p=89115#p89115


Gerontopsychiatrie: In Heimen tickt eine Zeitbombe
In der gerontopsychiatrischen Versorgung in Altenheimen liegt vieles im Argen: In der Pflege fehlen Fachkräfte,
die ärztliche Versorgung ist oft unstrukturiert, die Morbidität wächst weiter. Zwei Experten erklären, was jetzt getan werden muss. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ten&n=4616

PSG II - Eine ehrgeizige Reform mit Haken und Ösen

Verfasst: 17.11.2015, 08:50
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 17.11.2015:
Pflegestärkungsgesetz II: Eine ehrgeizige Reform mit Haken und Ösen
Fast zehn Jahre lang sind Vorschläge entwickelt worden, jetzt hat der Bundestag grünes Licht gegeben:
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird neu definiert. Das am Freitag verabschiedete Gesetz bietet viele Chancen - und ist nicht frei
von Widersprüchen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=899 ... ege&n=4619

Pflegenotstand - mehr Pflegekräfte zwingend erforderlich

Verfasst: 25.11.2015, 07:14
von WernerSchell
Am 25.11.2015 bei Facebook gepostet:
"Der Koalitionsvertrag ist überholt" - so Jens Spahn, CDU-Präsididumsmitglied und Staatssekretär im Bundesfinanzministerium im Interview mit der RP am 21.11.2015. > http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5576449 Bei neuen Vereinbarungen muss auch eine ergänzende Pflegereform (PSG III) diskutiert werden und oberste Priorität habenl ("Nach der Reform ist vor der Reform"). Die GroKo muss endlich Regelungen vorsehen und gestalten, die JETZT die Auflösung des Pflegenotstandes ermöglichen! > viewtopic.php?f=3&t=21363

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Verfasst: 10.12.2015, 07:59
von WernerSchell
Am 09.12.2015 bei Facebook gepostet:
Die bisherigen drei Pflegestufen der Pflegeversicherung werden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll dem Pflegebedarf der Menschen mit Demenz besser Rechnung getragen werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 hat Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, über das neue Begutachtungsverfahren informiert. Der Film über den Treff ist komplett anschaubar unter https://www.youtube.com/watch?v=4cy5Ey-cBNg (= Kurzfassung mit Statement Werner Schell unter https://www.youtube.com/watch?v=qbyHRxX9ikk ). - Dr. Pick hat auch beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 zum Thema referiert. Dazu sind wie folgt Beiträge anschaubar: https://www.youtube.com/watch?v=n9n3v4u62fs --- https://www.youtube.com/watch?v=BXazOFt2glU ).
Zu beklagen ist, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den Pflegenotstand und die damit einher gehenden systemischen Mängel nicht auflösen wird. Die personelle Unterversorgung wird durch die ab 2017 größer werdende Zahl der pflegebedürftigen Menschen zweifelsfrei zunehmen. Unabhängig davon wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stärker steigen als bisher erwartet. Siehe unter viewtopic.php?f=4&t=21367 Daher ist die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nach einer deutlichen Verbesserung der Stellenpläne für Pflegepersonal mehr als begründet!

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Verfasst: 17.12.2015, 18:57
von WernerSchell
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit der morgigen Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetz‘ II im Bundesrat wird die soziale Pflegeversicherung Schritt für Schritt auf ein neues Fundament gestellt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste ist in Vorbereitung.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II verändert sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend. Maßstab ist künftig nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten sondern der Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Dafür sind umfassende Veränderungen im Begutachtungsverfahren notwendig, die im Laufe des Jahres 2016 sukzessive in den MDK umgesetzt werden.

Im neuen Verfahren, das ab 1. Januar 2017 gilt, steht die Frage im Mittelpunkt, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist und welche Unterstützung er braucht, um seine Selbstständigkeit zu stärken. Dazu werden die Lebensbereiche des Pflegebedürftigen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

„Das neue Verfahren wird den Pflegebedürftigen viel besser gerecht, weil alle Dimensionen von Pflegebedürftigkeit erfasst werden. Durch die Neuerungen erhalten die Pflegebedürftigen einen verbesserten und passgenauen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste und alle anderen Akteure müssen das Jahr 2016 nutzen, um den Umstieg auf das neue System vorzubereiten und die Neuerungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115,
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de

Pflege am Limit - weitere Reformschritt notwendig ...

Verfasst: 19.12.2015, 07:52
von WernerSchell
Chronikbild bei Facebook (18.12.2015 eingestellt):

Bild

Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg

Verfasst: 22.12.2015, 08:58
von WernerSchell
Aus Forum:
Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg
viewtopic.php?f=4&t=21434

Wirtschaftswoche vom 21.12.2015:

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Die Bundesbank glaubt nicht, dass die jüngste Beitragsanhebung reicht,
um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken
.

Nach Pflegereform
Bundesbank erwartet weiteren Anstieg der Pflegebeiträge
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus,
schreiben die Experten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.
...
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme.
"Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform", sagte sie.
In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und "für jedermann nachzulesen". ...

... (weiter lesen) ... http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 53166.html

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Deutsche Bundesbank
Monatsbericht Dezember 2015
Auszug Seite 10


… Die Beitragssatzanhebung um weitere
0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reicht
planmäßig bereits zu Beginn nicht aus, die zusätzlichen
Leistungsansprüche zu decken. Ungeachtet
der derzeit relativ günstigen Finanzlage
werden dann perspektivisch die allgemeinen
Rücklagen beschleunigt abgebaut werden,
sodass die Notwendigkeit
einer weiteren Beitragssatzanhebung
zur Finanzierung der laufenden
Ausgaben in einigen Jahren vorgezeichnet
erscheint. Die zukünftigen Beitragszahlenden
im Rahmen des umlagefinanzierten Systems
werden angesichts der weiterhin ungünstigen
demografischen Entwicklung
dann nochmals
verstärkt belastet werden. …

Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... cationFile

+++
Bild Bild

Anmerkung der Moderation:
Auch andere Medien berichten über den zu erwartenden Anstieg der Pflegebeiträge, so z.B. die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 21.12.2015.
Dass das Bundesgesundheitsministerium der von der Bundesbank errechneten Steigerung der Pflegebeiträge widerspricht, ist angesichts der erst
kürzlich beschlossenen Reformgesetze und den dabei abgegebenen Erklärungen verständlich - aber dennoch nicht überzeugend. Aufgrund der
demografischen Entwicklung wird nämlich entgegen den bisherigen Erwartungen die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen deutlicher ansteigen
als erwartet - und die Kosten werden ebenfalls rapide anwachsen.
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=21367
Werner Schell

Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

Verfasst: 29.12.2015, 19:01
von WernerSchell
Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

(29.12.15) Der Countdown zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft: Mit dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das zum Jahresanfang 2016 in Kraft tritt, beginnen die Vorbereitungen auf die Umstellung von derzeit drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ab 2017. Bereits jetzt bringt das PSG II den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen weitere Verbesserungen.

Weitere Infos:http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_14830.html
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Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2015
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de

Pflegestärkungsgesetz: Und täglich grüßt die Pflegereform

Verfasst: 05.01.2016, 07:28
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 05.01.2016:
Pflegestärkungsgesetz: Und täglich grüßt die Pflegereform
Viel Lob an allen Ecken und Enden: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist neu definiert worden. Was bringt das den Menschen,
die Pflege benötigen, tatsächlich? mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ege&n=4703