Heimrecht in Schlesweg-Holstein
Verfasst: 22.05.2008, 07:00
Schleswig-Holstein stellt Entwurf für ein neues Heimgesetz vor
Kiel. Mit einem neuen Gesetz will die schleswig-holsteinische Landesregierung den Schutz und die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Behinderten stärken. Den Entwurf stellte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) gestern in Kiel vor. Der Norden sei eines der ersten Länder, die nach der Föderalismusreform ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen.
Heime müssen künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren. Sie werden auch anders als bisher grundsätzlich unangemeldet einmal im Jahr geprüft; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Es werde auch geprüft, ob die Heime wie Hotels nach "Sternen" klassifiziert werden können.
Ferner würden bürokratische Regelungen gestrichen. So müssten Einrichtungen bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch 5 Unterlagen und Angaben einbringen. Zudem gebe es bei Tages-,Nacht- oder Kurzzeitpflege keine Regelprüfungen mehr, sondern nur noch anlassbezogene.
Das Gesetz soll nach der Anhörung noch vor der Sommerpause ein zweites Mal im Kabinett erörtert werden und nach den Beratungen im Landtag Anfang 2009 in Kraft treten. Es wird der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches.
Details zum neuen Pflegegesetzbuch lesen Sie in der Print-Ausgabe der Zeitschrift CAREkonkret am 30. Mai 2008.
Quelle: Mitteilung vom 21.5.2008
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Kiel. Mit einem neuen Gesetz will die schleswig-holsteinische Landesregierung den Schutz und die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Behinderten stärken. Den Entwurf stellte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) gestern in Kiel vor. Der Norden sei eines der ersten Länder, die nach der Föderalismusreform ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen.
Heime müssen künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren. Sie werden auch anders als bisher grundsätzlich unangemeldet einmal im Jahr geprüft; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Es werde auch geprüft, ob die Heime wie Hotels nach "Sternen" klassifiziert werden können.
Ferner würden bürokratische Regelungen gestrichen. So müssten Einrichtungen bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch 5 Unterlagen und Angaben einbringen. Zudem gebe es bei Tages-,Nacht- oder Kurzzeitpflege keine Regelprüfungen mehr, sondern nur noch anlassbezogene.
Das Gesetz soll nach der Anhörung noch vor der Sommerpause ein zweites Mal im Kabinett erörtert werden und nach den Beratungen im Landtag Anfang 2009 in Kraft treten. Es wird der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches.
Details zum neuen Pflegegesetzbuch lesen Sie in der Print-Ausgabe der Zeitschrift CAREkonkret am 30. Mai 2008.
Quelle: Mitteilung vom 21.5.2008
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net