Notfall im Heim - richtiges Verhalten?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Dagmar

Notfall im Heim - richtiges Verhalten?

Beitrag von Dagmar » 02.03.2008, 07:42

Notfall im Heim - richtiges Verhalten?

Habe eine Frage:
Bei einer Bewohnerin entwickelte sich im späten Nachmittag eine krisenhafte Erkrankung. Der gerufene Arzt kündigte seinen Besuch für den nächsten Vormittag an. Hinweise auf die Dringlichkeit wurden ignoriert. Daraufhin haben wir entschieden, den Rettungsdienst zu aktivieren und haben eine Krankenhausaufnahme bewirken können. Daraufhin gab es kontroverse Diskussionen.
War das Rufen des Rettungsdienstes so richtig und wie ist das Verhalten des Arztes zu bewerten?

Dagmar

Herbert Kunst
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Verweigerung eines notwendigen Hausbesuchs pflichtwidrig

Beitrag von Herbert Kunst » 02.03.2008, 15:23

Verweigerung eines notwendigen Hausbesuchs pflichtwidrig

Hallo Dagmar,

im Buch von Böhme "Pflegerechtswissen kurz und bündig" wird ein ähnlicher Fall beschrieben. Danach ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Arztes möglicherweise unterlassene Hilfleistung im strafrechtlichen Sinne war. Dazu gibt es eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg mit dem Aktenzeichen 5 Cs 111 Js 62982/02 . Ärzte sind, wenn ein Patient dringend Hilfe braucht, zu Hausbesuchen verpflichtet.
Richtig war m.E., den Rettungsdienst zu alarmieren. Damit konnte verhindert werden, dass die unterlassene ärztliche Hilfe zu einer Patientenschädigung führte.

Siehe auch
Hausbesuche der Ärzte ist Pflicht !
viewtopic.php?t=868&highlight=hausbesuch

Gruß
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siggi
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Notfall im Heim

Beitrag von siggi » 23.03.2008, 12:31

Hallo Dagmar,
der Notfall war nicht zufällig in Essen/Ruhr?

Dagmar

"Essen ist überall"

Beitrag von Dagmar » 23.03.2008, 19:21

Hallo

der Fall spielte nicht in Essen. Aber ich denke: Essen ist überall!

MfG
Dagmar

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Notfallversorgungen in den Heimen

Beitrag von Hildegard Kaiser » 28.03.2008, 08:37

Notfällversorgungen sind in der Heimpflege regelhaft notwendig. Ärzte kommen aus verschiedenen Gründen oft nicht. Man darf an eine unzureichende Honorierung denken.
Zur Vergütung bei einem Sturz im Heim und den anfallenden Gebühren gibt es aktuell in diesem Forum einen Beitrag unter
viewtopic.php?t=8544

Lutz Barth
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Der "medizinische" Notfall

Beitrag von Lutz Barth » 29.03.2008, 07:26

Die Rechtsfragen des „medizinischen Notfalls“ in Alteneinrichtungen sind durchaus komplexer Natur. Entscheidend dürfte vor allem sein, ob der hinzugerufene Arzt gleichsam seinen (!) Patienten, den er dauerhaft ärztlich und medizinisch betreut, aufgrund eines Hinweises durch das Pflegepersonal aufsuchen soll. Aufgrund eines gewachsenen Arzt-Patienten-Verhältnisses ergeben sich dann besondere Pflichten für den gerufenen Hausarzt. Dies haben über die Zivilgerichte hinaus insbesondere auch die Berufsgerichte für die Ärzteschaft mehrfach betont.

Im Übrigen besteht nicht unbedingt die regelmäßige Verpflichtung eines Arztes, einen Patienten aufzusuchen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, dass der Arzt bisher keinen regelmäßigen Kontakt zum Patienten hatte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in den jeweiligen Kammerbezirken ein ärztlicher Bereitschaftsdienst resp. Notfalldienst eingerichtet ist, der im Übrigen von den Aufgaben eines Notarztes strikt zu unterscheiden ist. Gerade der ärztliche Bereitschafts- resp. Notfalldienst soll in den Zeiten, wo ggf. der Hausarzt (z.B. am Wochenende) nicht erreichbar ist, die medizinische Versorgung der Patienten sicherstellen.

Für das Pflegepersonal gilt ferner, dass dies auch in Akutsituationen regelmäßig verpflichtet ist, für anderweitige Hilfe (also Ärztin oder Arzt) Sorge zu tragen. Insofern war das obige Verhalten der Pflegekräfte richtig.

Vgl. dazu insgesamt weiterführend die instruktiven Beiträge

v. Dirk Schulenburg, Die Besuchspflicht des Arztes >>> http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp?id=495


Der ärztliche Notfalldienst, v. Britta Susen, ein Bericht von einem Symposium
>>> http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp?id=741


Mit freundlichen Grüßen.
Lutz Barth
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Ärztliche Versorgung in den Heimen mangelhaft

Beitrag von Herbert Kunst » 29.03.2008, 08:23

Die ärztliche Versorgung in den Heimen ist insgesamt mangelhaft:
viewtopic.php?t=3387&highlight=%E4rztliche
Dazu gehört auch, dass seitens der niedergelassenen Ärzte nicht angemessen auf Notsituationen reagiert wird. Rettungsdiensteinsätze, Krankenhausaufnahmen usw. sind die Folge. Das gehört abgestellt:
Ärzte haben grundsätzlich eine Besuchspflicht, auch bei HeimbewohnerInnen:
viewtopic.php?t=868&highlight=hausbesuch
Dass nicht jedes Unwohlsein eines Heimbewohners einen Besuch erfordert, versteht sich von selbst. Aber in den medizinisch geeigneten Fällen muss der Arzt persönlich erscheinen.

Gruß
Herbert Kunst
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Ärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Beitrag von Lutz Barth » 30.03.2008, 06:43

Sehr geehrter Herr Kunst,
Ihnen zunächst einen schönen Morgen gewünscht.

Es steht freilich nicht in Abrede, dass die ärztliche Versorgung der BewohnerInnen vornehmlich in stationären Pflegeeinrichtungen verbesserungswürdig ist. Ihre These, dass die ärztliche Versorgung „insgesamt mangelhaft“ sei, scheint mir allerdings ein wenig überzogen zu sein. Dies ergibt sich auch nicht aus der SÄVIP - Studie zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen (2005), da in dieser Studie insbesondere die fachärztliche Versorgung – insbesondere mit Blick neurologisch-psychiatrischer Krankheiten - angemahnt wird, während demgegenüber internistische Erkrankungen vornehmlich durch die Hausärzte durchaus angemessen therapiert werden.
Gleichwohl sind gerade bei der ärztlichen Betreuung speziell demenzerkrankter Bewohner neue Wege zu denken und die Erfahrung dürfte gezeigt haben, dass hier ggf. der „angestellte“ Heimarzt oder Kooperationsverträge eine Option darstellen können. Zugleich sollte sichergestellt werden, dass bei der verstärkten Einbindung der Ärzteschaft darauf zu achten ist, dass die Therapiehoheit beim Arzt verbleibt und er hieraus folgend auch die Möglichkeit besitzt, ggf. dem Pflegepersonal Weisungen zu erteilen. Die Kooperationsbeziehung zwischen den Ärzten und den Pflegenden wird nicht selten dadurch beeinträchtigt, in dem von einigen renommierten Pflegerechtlern (ohne tragfähige Argumentation) ein Weisungsrecht des Arztes gegenüber dem (fremden) Pflegepersonal verneint wird. Problematisch erscheint mir auch zu sein, dass Pflegerechtler gelegentlich aus Übereifer dazu aufrufen, mit Blick auf ihre behandlungspflegerischen Aufgaben ihre „Kompetenzen“ zu überschreiten. Dass eine solche Kompetenzüberschreitung (auch im Hinblick darauf, sich ggf. neue Tätigkeitsfelder erschließen zu können) für die ärztlich und pflegerische Versorgung nicht förderlich ist, versteht sich von selbst.

Vorliegend wurde aber mit der Frage der Forumsteilnehmerin zunächst der vermutete „ärztliche Notfall“ thematisiert und hier sind die bereits vorgenommene Differenzierungen zwingend notwendig.

Ich selbst kenne den Ausgang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Cottbuser-Fall (Wachkoma-Patientin) nicht, wenngleich allerdings zu vermuten ansteht, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Ganz allgemein verbleibt es über den klassischen Notfall in Akutsituationen (und damit die Verpflichtung zur Hilfeleistung) hinaus zunächst bei dem Grundsatz, dass der Arztvertrag zwischen Patient und Arzt rein privatrechtlicher Natur ist. Dies zeitigt zugleich auch die Folge, dass es prinzipiell kein Abschlusszwang gibt, woraufhin der Arzt verpflichtet wäre, einen Behandlungsvertrag abzuschließen (im Gegensatz etwa zu Krankenhausverträgen, bei denen nach einschlägigen Krankenhausgesetzen ein Kontrahierungszwang vorgesehen ist).

Ihr Hinweis darauf, dass Ärzte auch bei Heimbewohnern eine Besuchspflicht haben, ist durchaus beachtlich, wenngleich dies in erster Linie für den Arzt zutrifft, der den Bewohner auch mehr oder minder mittel- oder langfristig als sein Patient im Rahmen eines auf Dauer angelegten Arztvertrages betreut.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
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Ärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Beitrag von Herbert Kunst » 30.03.2008, 10:44

Lutz Barth hat geschrieben: .... Es steht freilich nicht in Abrede, dass die ärztliche Versorgung der BewohnerInnen vornehmlich in stationären Pflegeeinrichtungen verbesserungswürdig ist. Ihre These, dass die ärztliche Versorgung „insgesamt mangelhaft“ sei, scheint mir allerdings ein wenig überzogen zu sein. ....
Guten Tag Herr Barth,

ich kann Ihren Hinweisen grundsätzlich nicht widersprechen. Die benannte Studie hat in der Tat zwischen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung differenziert.

Muss man allerdings eine zusammenhängende Bewertung vornehmen. Dabei kommen Kenner der Szene Tat zur Gesamtnote: mangelhaft. Dem hat vor gut einem Jahr auch die Mitautorin, Frau Ursula Lehr, in einer Veranstaltung zu heimrechtlichen Fragestellungen zugestimmt. Sie hat dabei ausdrücklich vor Verniedlichungen gewarnt und gemahnt, den erforderlichen Verbesserungsbedarf klar und deutlich anzusprechen. Dies besonders mit Rücksicht auf die zunehmende Zahl dementiell erkrankter Menschen. Diesbezüglich gibt es ja wiederum aktuell eine neue besorgniserregende Studie. Es hat sich also nichts wirklich zum Guten verändert.

Daher bin ich dafür, die Probleme klar zu benennen. Wahrscheinlich werden Sie dem auch nicht widersprechen.

Einigermaßen erträglich ist die Situation nach meiner Kenntnis meist dort, wo der Anteil privatversicherter BewohnerInnen hoch ist. Wo es eine vernünftige Honorierung gibt, kommen die Ärzte eher!

Gruß
Herbert Kunst
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"Kenner der Szene"

Beitrag von Lutz Barth » 31.03.2008, 07:25

Sehr geehrter Herr Kunst.

Ich stimme in der Tat mit Ihnen darin überein, dass die derzeitige Situation nicht zufriedenstellend ist, wenngleich ich nicht dazu neige, insgesamt die Situation mit einem „mangelhaft“ zu bewerten. Aber hiervon mal ganz abgesehen, haben Sie in Ihrem letzten Statement das eigentlich Problem, welches mich zunehmend bewegt, angesprochen: die Rolle und die Meinungsbildung der sog. „Kenner der Szene“. Nun liegt es mir fern, die Profession der Pflegenden über Gebühr zu kritisieren, aber dies gilt freilich nicht für eine nachhaltige Kritik an den Kollegen aus meiner Zunft.

Das Pflegerecht und hier speziell das Altenpflegerecht erweist sich nicht selten als ein nur leicht modifiziertes Abbild des traditionell gewachsenen Arzt-Krankenpflege-Rechts und es liegt auf der Hand, dass dies nicht ausreichend ist, um den Problemen in der Praxis zu begegnen. In diesem Zusammenhang stehend kritisiere ich daher zunehmend die „Ideen-Plagiat-Kultur“ mancher Juristen, die sehr phantasievoll auf der arztrechtlichen Klaviatur spielen und hierbei übersehen, dass vermehrt Disharmonien produziert werden.

Beredtes Beispiel hierfür ist etwa der veröffentlichte „Praxistipp“ von Klie unter Mitarbeit von Klein, in Altenheim 07/2007, Rubrik Heimrecht, im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts v. 14.12.06 (Trachealkanülenwechsel).

Er empfiehlt, dass künftig die Heime verstärkt strategisch die Möglichkeiten nutzen sollten, „im Rahmen der integrierten Versorgung aber auch anderer Kooperationsformen, die Leistungsgrenzen des Heimes in behandlungspflegerischen Fragen zu überschreiten und somit wohnortnah auch die Versorgung von Pflegebedürftigen mit einem spezifischen behandlungspflegerischen Bedarf sicherstellen zu können.“ Dies ist eindeutig ein Weg in die falsche Richtung!
Es ist zu hoffen, dass insbesondere Pflegekräfte nicht die Leistungsgrenzen des Heimes überschreiten, um sich ggf. so kurzfristig „Wettbewerbsvorteile“ zu verschaffen. Die vermeintlichen Vorteile könnten durch die beachtliche Risiken im Falle eines Haftpflichtfalles genau das Gegenteil von dem bewirken, was sich die Akteure vielleicht erhoffen und zudem dürfte wohl durch eine Kompetenzüberschreitung – was letztlich entscheidend ist – kein Beitrag zur Sicherheit der Patienten resp. Bewohner geleistet werden.

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, anhand derer die unreflektierte Praxisbeurteilung aus der Perspektive des Rechts diskutiert werden könnte.

Sofern wir als Juristen antreten, ein Pflegerecht resp. Altenpflegerecht salonfähig zu machen, sollten wir uns ein wenig mehr an Rechtsdogmatik zumuten und uns von einer „Ideen-Plagiat-Kultur“ verabschieden, so dass im Ergebnis auch rechtspolitische Vorschläge zu diskutieren wären, um ein Mehr an Rechtssicherheit in der Pflege leisten zu können.

Hiervon scheinen die „Kenner der Szene“ gelegentlich weit entfernt zu sein, denn ein Praxistipp, wonach im Ergebnis behandlungspflegerische Kompetenzen überschritten werden sollen, ist m.E. schlicht unhaltbar und eröffnet ein enormes Potenzial an Haftungsrisiken, dass sich unmittelbar bei den Pflegenden niederschlägt.

Es gibt also an mehreren „Fronten“ noch viel zu tun, um die Rechtsstellung aller beteiligten Akteure nicht nur transparenter, sondern auch rechtssicherer zu machen. Insofern werbe ich leidenschaftlich für intensiv geführte Diskussionen und ich scheue mich freilich nicht vor harscher Kritik an den (Rechts-)Auffassungen mancher Pflegerechtler.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
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WernerSchell
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Medizinische Versorgung und die Hilfeleistungspflicht

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2011, 07:52

Siehe die aktuelle Texteinstellung unter
viewtopic.php?p=58184#58184

In den letzten Tagen hat es bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mehrere Anrufe gegeben, mit denen darüber geklagt wurde, dass angesprochene Ärzte nicht zu einer dringlichen Versorgung eines Patienten ins Heim kamen. Daraufhin musste jeweils der Notdienst alarmiert werden. Die Folge war in nahezu allen Fallen, dass eine Krankenhauseinweisung erfolgte. Offensichtlich auch deshalb, weil die Notärzte den Krankheitsverlauf nicht kannten und auf "Nummer sicher" gehen wollten.
Siehe dazu auch die Beiträge in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=8367
Die geschilderten Fälle zeigen erneut, dass eine Diskussion über die medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen dringlich ist. Das Thema steht daher beim Pflegetreff am 20.04.2011 auf der Tagesordnung.
Näheres (mit Fotos) im Forum Werner Schell:
viewtopic.php?t=15134
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Herbert Kunst
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Medizinische Versorgung - Mängel im Fokus -Treff 20.04.2011

Beitrag von Herbert Kunst » 14.03.2011, 07:56

Guten Morgen Herr Schell!

Ich begrüße es sehr, dass die medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen beim nächsten Pflegetreff am 20.04.2011 in den Mittelpunkt gerückt wird.
Auch nach meinen andauernden Erfahrungen ist die Versorgung durch Ärzte in den stationären Pflegeeinrichtungen als kritisch einzuschätzen. Wenn auch die Hausärzte vielfach ihren Besuchspflichten nachkommen, gibt es hinsichtlich der fachärztlichen Versorgung doch arge Lücken. Eine Verbesserung dieser Situation ist auch nicht wirklich in Sicht, weil nach wie vor über die unzureichende Honorierung solcher Besuche in den Heimen, aber auch sonst in ambulanten Strukturen, gestritten wird. Offensichtlich kann das Problem nur mit deutlich mehr Geld für die Besuche durchführenden Ärzte behoben werden.

Gruß
Herbert Kunst
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Rita Reinartz
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Ärztliche Versorgung von Heimbewohnern

Beitrag von Rita Reinartz » 17.03.2011, 09:04

Hallo,
ich bin der Meinung, dass eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung von Heimbewohnern dringlich ist. Pflegende haben oft erhebliche Schwierigkeiten, eine ärztliche Versorgung sicher zu stellen. Nicht selten sind mehrere Anrufe nötig. Gleichwohl gibt es auch immer wieder nur telefonische Belehrungen - manchmal weniger hilfreich.
Es ist daher wohl überfällig, das Thema auf die "Tagesordnung" zu setzen.
MfG
Rita
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